Wenn du den Rassehund (auch aus dem Tierheim) ordnungsgemäß auf eine Ausstellung mitnimmst, den Genotest beim dortigen Richter machen läßt (und sorry, aber auch ich hab mich erkundigt, das ist KEIN Blödsinn!), dann kannst du an Ausstellungen teilnehmen, bekommst auch Papiere. Keinen Zwingernamen, aber eine Registernummer. Wenn der Hund dann angekört wurde, kannst du regulär züchten. Egal, von woher er kommt.
Mich wundert es jetzt gar nicht mehr, dass dein Hund so beinander ist Nein, keine Unhoeflichkeit, sondern eine logische Schlussfolgerung anhand deiner hier dargelegten Gedankengaenge der letzten 2300 postings die du in 570 verschiedenen threads ueber das gleiche Thema kundgetan hast.
Also nochmals gaaaaanz langsam: was Meli meinte, ist dass es vom TIERHEIM im Schutzvertrag !!!!! nicht erwuenscht ist, dass mit Hund X oder Y gezuechtet, vermehrt oder was weiss sonst wird!
Ob du es glaubst oder nicht, das Tierheim hat andere Prioritaeten als sich Gedanken darueber zu machen, ob ein Rassehund ausstellungstauglich ist oder nicht.
So und jetzt Ende von meiner Seite aus, weil sonst kriege ich ein Magengeschwuer