Preise für Hunde vom Züchter

Gefällt mir auch sehr gut, dein Mädchen.. eine sehr schöne Hündin.. :)



Danke.. ich freu mich bei ihr jedes mal aufs bürsten.. bei den anderen brauch ich locker 3 Std. für den kompletten Hund, bei ihr 10 Minuten :D


Zum anderen.. nein ein Züchter MUSS den Kaufpreis nicht zurück erstatten, es reicht wenn er Ersatz anbietet.... :o

Ich kann sowas aber generell nicht verstehen, wenn eine Nachzucht eine OP braucht etc. aufgrund von eventuell vererbten Dingen, kann man sich doch als Züchter an den kosten zumind. beteiligen?!
 
beim RR je nachdem

-was die eltern für eine ausbildungen und prüfungen haben/
- je nachdem was der deckrüde kostet
-welches land
-welches pedigree
-korrekt / nicht korrekt
-ausstellungsergebnisse

zwischen 700euro und 3000euro
 
Zum anderen.. nein ein Züchter MUSS den Kaufpreis nicht zurück erstatten, es reicht wenn er Ersatz anbietet.... :o

Nein, finde leider das Urteil nicht mehr. In Deutschland musste der Hundehalter den Hund nicht zurückgeben, obwohl der Züchter Ersatz angeboten hat, musste er die entstandenen Kosten wegen einer schweren HD tragen. Laut Urteil, musste der Kläger seinen Hund nicht austauschen. ;)
 
Also bei dem einen Urteil von dem Jagdhund hat der Züchter natürlich auch angeboten den Hund zurück zu nehmen und den Hund quasi zu ersetzen.

Der Hund wurde dann ja vom Besitze eh an den Züchter retourniert, weil dieser keine Verwendung mehr für den Hund hatte - zahlen musste der Züchter trotzdem, obwohl kein Züchter dieser Welt eine Garantie für einen Hund angeben kann.

Selbst wenn man die besten Elterntiere miteinander verpaart ist das noch kein Garant, dass die Nachkommen alle top sind.

Lg
 
Als Züchter gibts Du eine Art Garantie ab - sowas wie Gewährleistungspflicht !!

Ich kenne sogar einen Fall der hat vor Gericht geendet:

Ein Drahthaarzüchter hat einen Welpen (den besten Rüden im Wurf) an einen angesehenen Gutsherr verkauft. Als der Hund adult war ist dieser Gutsherr vor Gericht gegangen, weil sein Drahthaar nicht den gewünschten üppigen Bartwuchs im Gesicht hatte. Der Gutsherr hat das deshalb getan, weil seine Jägerkollegen aus Neid gespottet haben wie häßlich der Hund nicht wäre. Der Hund war bei den Prüfungen immer unter den Top 3 !!!

Ausgegangen ist es letztendlich so, dass der Züchter dem Gutsherrn nicht nur den Kaufpreis rückerstatten musste, sondern auch alle Ausgaben (Futter, Impfungen,...) die der Gutsherr in den Hund investiert hat bis zu dem Tag an dem er den Hund an den Züchter zurück gegeben hat.

Im Grunde ist es dann letztendlich um eine Summe von € 4.000 gegangen (inkl. Verfahrenskosten).

Also ganz so wischiwaschi ist das Züchterdasein nicht !
Nur ist es halt so, dass die meisten Menschen eben nicht bereit sind den Hund dann nach 20 Monaten "umzutauschen", weil ja die "Ware" Hund gefühlsmäßig schon zur Familie gehört.


Lg

Da hätte ich gerne die Urteilsbegründung dazu. Kann ich mir nämlich wirklich schwer vorstellen, es sei denn, der Züchter hätte freiwillig so eine Art Garantie abgegeben, die auch Nebensächlichkeiten wie Bartwuchs umfasst ?
 
Also bei dem einen Urteil von dem Jagdhund hat der Züchter natürlich auch angeboten den Hund zurück zu nehmen und den Hund quasi zu ersetzen.

Der Hund wurde dann ja vom Besitze eh an den Züchter retourniert, weil dieser keine Verwendung mehr für den Hund hatte - zahlen musste der Züchter trotzdem, obwohl kein Züchter dieser Welt eine Garantie für einen Hund angeben kann.

Selbst wenn man die besten Elterntiere miteinander verpaart ist das noch kein Garant, dass die Nachkommen alle top sind.

Lg


Züchter sind Verkäufer und somit besteht ein Verkaufsrecht.

Grundsätzlich gilt, dass ein Züchter 2 Jahre für einen Mangel haftet, wenn dieser beim verkauf bekannt war. Ausserdem liegt die Beweislast der ersten 6 Monate nach dem Verkauf beim Züchter, dass ein Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorlag. Es gibt bereits etliche Urteile, da mussten Züchter für Mängel bezahlen, ohne das die Hunde ausgetauscht werden mussten.

Hier das Urteil, wo der Hund auch nicht ausgetauscht, aber der Züchter zur Rechenschaft gezogen wurde.
AmtsgerichtG Soest, Az 14 C 15/07
Link: http://www.richterrecht.com/agsoest-zuchthund.html

Das Gericht entschied, dass einem erfahrener Züchter wie es der Verkäufer war, diese Organentwicklungsstörung bereits bei der Wurfabnahme hätte auffallen müssen und erkennen, dass der Hund zur Zucht nicht geeignet sei. Im Kaufvertrag sei eine Verwendungsvereinbarung getroffen worden, für die der Hund nicht tauglich sei.

Das Gericht erkannte der Käufer des Rüden einen Wertminderungsbetrag von 575 Euro zu, da der Hund einen wesentlichen Mangel aufweist . Darüber hinaus muss die Beklagte die Kosten für die Vorstellung des Hundes beim Zuchtrichter einschließlich Fahrtkosten ersetzen und die Sachverständigengebühr ausgleichen.


Ein weiteres Urteil Amtsgericht in Gifhorn, 33 C 70/05 (III)
Die Welpenkäuferin und Klägerin hatten vom beklagten Züchter einen Golden Retriever Welpen erworben. Im formularmäßigen Kaufvertrag des Züchters war eine Haftung für Mängel ausgeschlossen. Kurz nach dem Kauf stellte sich heraus, dass der Hund an mittel- bis höhergradiger HD litt. Die Kläger machten gegenüber dem Züchter Schadensersatz geltend. Da der Tierkauf rechtlich wie ein normaler Sachenkauf geregelt wird und der junge Hund vor dem Gesetz als neue Sache angesehen wird war Ausschluss der Mängelhaftung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen deshalb ausgeschlossen. Obwohl ein Tier keine Sache ist, sind die Vorschriften für den Kauf beweglicher Sachen anwendbar. Das Gericht gab der Welpenkäuferin recht und stand ihr den Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Züchter zu.
 
Da hätte ich gerne die Urteilsbegründung dazu. Kann ich mir nämlich wirklich schwer vorstellen, es sei denn, der Züchter hätte freiwillig so eine Art Garantie abgegeben, die auch Nebensächlichkeiten wie Bartwuchs umfasst ?

Ich würde zu gerne wissen, wann ca und wo das war und das Urteil lesen.

Denn das das SO war, kann ich mir absolut nicht vorstellen.
 
Züchter sind Verkäufer und somit besteht ein Verkaufsrecht.

Grundsätzlich gilt, dass ein Züchter 2 Jahre für einen Mangel haftet, wenn dieser beim verkauf bekannt war. Ausserdem liegt die Beweislast der ersten 6 Monate nach dem Verkauf beim Züchter, dass ein Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorlag. Es gibt bereits etliche Urteile, da mussten Züchter für Mängel bezahlen, ohne das die Hunde ausgetauscht werden mussten.

Hier das Urteil, wo der Hund auch nicht ausgetauscht, aber der Züchter zur Rechenschaft gezogen wurde.
AmtsgerichtG Soest, Az 14 C 15/07
Link: http://www.richterrecht.com/agsoest-zuchthund.html
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Das ist allerdings was völlig anderes. Vertragsbestandteil war, dass der Hund für die Zucht gekauft wurde. Es ging also nicht nur darum, dass der Züchter den Fehler natürlich hätte erkennen und mitteilen müssen, es ging vor allem darum, dass der Hund aufgrund der Fehlentwicklung keine Zuchtzulassung bekommen hat.
 
Das ist allerdings was völlig anderes. Vertragsbestandteil war, dass der Hund für die Zucht gekauft wurde. Es ging also nicht nur darum, dass der Züchter den Fehler natürlich hätte erkennen und mitteilen müssen, es ging vor allem darum, dass der Hund aufgrund der Fehlentwicklung keine Zuchtzulassung bekommen hat.

Es ist nichts anderes, weil hier gesagt wurde, dass der Züchter bei Mangel den Hund "austauschen" kann:.

Zitat von akela1 Beitrag anzeigen
Also ganz so wischiwaschi ist das Züchterdasein nicht !
Nur ist es halt so, dass die meisten Menschen eben nicht bereit sind den Hund dann nach 20 Monaten "umzutauschen", weil ja die "Ware" Hund gefühlsmäßig schon zur Familie gehört.
Lg


Weil leider nur die allerwenigsten Menschen wissen, dass Sie bei einem „Mangel“ auch Ihre Kosten erstattet bekommen, ohne das Sie ihren Hund zurück geben müssen.


Deshalb die von mir eingestellten Urteile, dass der Züchter nicht nur haftbar ist, sondern auch die Kosten erstatten muss, ohne dass der Hund zurück gegeben werden muss.

Bei dem zweiten Urteil, musste der Züchter auch die Kosten erstatten, ohne den Hund auszutauschen und das wegen HD.:

Ein weiteres Urteil Amtsgericht in Gifhorn, 33 C 70/05 (III)
Die Welpenkäuferin und Klägerin hatten vom beklagten Züchter einen Golden Retriever Welpen erworben. Im formularmäßigen Kaufvertrag des Züchters war eine Haftung für Mängel ausgeschlossen. Kurz nach dem Kauf stellte sich heraus, dass der Hund an mittel- bis höhergradiger HD litt. Die Kläger machten gegenüber dem Züchter Schadensersatz geltend. Da der Tierkauf rechtlich wie ein normaler Sachenkauf geregelt wird und der junge Hund vor dem Gesetz als neue Sache angesehen wird war Ausschluss der Mängelhaftung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen deshalb ausgeschlossen. Obwohl ein Tier keine Sache ist, sind die Vorschriften für den Kauf beweglicher Sachen anwendbar. Das Gericht gab der Welpenkäuferin recht und stand ihr den Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Züchter zu.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Tamino

gilt die Haftung in Ö nur für gewerbliche Züchter oder auch für private.
(Ich denke da an den Haftungsunterschied beim PKW-Kauf/Verkauf)

Danke im voraus
Feline
 
Aber im Grunde ist das eh irgendwie klar, denn ein Züchter macht ja einen Kaufvertrag - eine Orga macht einen Schutzvertrag - ein Vertrag ist vor dem Gesetz immer geregelt.

Lg
 
@feline

Soweit ist weiß gibt es in Österreich keinen Unterschied zwischen gewerblichen und Hobbyzüchter - Züchter ist Züchter !

D.h. als Züchter ist man in eine Rassehundeclub Mitglied (wo ja dann der Obmann, oder der Zuchtwart - sofern das nicht dieselbe Person macht, die Welpen "abgenommen" werden). Dieser wiederum ist Bestandteil des ÖKV (=Dachverband, der auch die Zuchtbuchnummern-Eintragung über hat), dieser wiederum ist eingebettet im FCI.

Also, sofern man ein eingetragener Züchter ist (und nur als solcher kann man seine Hunde mit Papieren verkaufen), dann ist ja alles offiziell und belegbar. Z.B.: wieviele Welpen man jährlich eintragen hat lassen.
Und vor dem Finanzamt muss dann ja jeder selber seine Steuererklärung machen. Da zieht man (dafür hat man hoffentlich die Rechnungen) seine Ausgaben von den Einnahmen ab und gibt die Differenz als Gewinn im Einkommenssteuerbescheid ab.

Tut man das nicht, dann ist das Steuerhinterziehung und im Falle einer Prüfung strafbar.

Jetzt gibt es natürlich Mittel und Wege (das macht eigentlich jeder wirtschaftliche Selbstständige), dass man den Gewinn durch belegbare Rechnungen schmälert so viel wie nur geht.
So kommen dann zu den Ausgaben Rechnungen von Produktion der Visitenkarten, Putzmittel die man auch für den täglichen Gebrauch (also nicht nur wärend der Aufzucht der Welpen) benutzt, Hundefutter fürs ganze Jahr und nicht nur wärend der Welpenaufzucht,.... usw.

Das Finanzamt kann sowas nicht wirklich nachprüfen ist auch nicht wichtig - aber Hauptsache die Restsumme wird versteuert (und man zahlt ja nir für den Betrag der über die Einkommensgrenze ragt).

Ich persönlich kenne übrigens keinen Züchter, der vollberuflich davon leben könnte. Die Züchter aus meinem Freundes/Bekanntenkreis haben alle einen normalen Job und halt 1 Wurf pro Jahr oder alle 2 Jahre. Und mit dem Geld finanzieren sie sich dann entweder einen Urlaub oder das Hobby "Hundezucht", denn auf Ausstellungen fahren, Equipment, Unterkunft,... kostet auch viel Geld.

Wirklich was "verdienen" tut man leichter mit einem Geringefügigen Job zusätzlich ;-)

Lg
 
Ich persönlich kenne übrigens keinen Züchter, der vollberuflich davon leben könnte.
...
Wirklich was "verdienen" tut man leichter mit einem Geringefügigen Job zusätzlich ;-)
Lg

Du kennst solche Züchter nicht. Es gibt aber sehr viele Züchter, die nicht nur sehr gut, sondern ausschließlich von der Hundezucht leben. ;)
 
Natürlich gibt es da einen Unterschied!
Nur gibt es kaum gewerbliche Züchter- aber es gibt Hunde aus Tierhandlungen.
Da gilt das KSchG, ansonsten nur das ABGB.
Gerade was Gewährleistung etc betrifft, macht das einen großen Unterschied.
 
Natürlich gibt es da einen Unterschied!
Nur gibt es kaum gewerbliche Züchter- aber es gibt Hunde aus Tierhandlungen.
Da gilt das KSchG, ansonsten nur das ABGB.
Gerade was Gewährleistung etc betrifft, macht das einen großen Unterschied.

In der Wuff Ausgabe erschienen:
Link: http://www.wuff.at/cms/index.php?id=1649
Hundezucht – ein Erwerbsberuf?
Innerhalb des VDH kursiert eine Studie über einen großen Mitgliedsverein, in welchem manche (Groß-) Züchter durch die Zucht und den Verkauf von Hunden Gewinne erwirtschaften, die so manchen kleineren Unternehmer erblassen lassen. Da wird die Hobbyzucht schnell zur Lebensgrundlage. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der VDH nun seinerseits Mitglied des Internationalen Verbandes Fédération Cynologique Internationale (FCI) ist und sich dem Regelwerk der FCI unterworfen hat.


Ist dies auch in Österreich möglich? Was sagt der ÖKV dazu?
Sind solche kommerziellen Zuchten unter dem Deck­mantel einer seriösen Hobbyzucht auch bei uns in Österreich möglich? Viele Insider bejahen dies. Vor allem Groß- bzw. Massenzüchter scheinen gut vom Geschäft mit Hunden zu leben. Und dass das Logo des Österreichischen Kynologen­verbandes (ÖKV) auf den Papieren der Zuchtstätte den Wert eines Welpen erhöht, ist bekannt. Und dass Hunde­zucht manche Züchter tatsächlich wie ein „Geschäft“ betrachten, kann man u.a. auch an einem Inserat im Internet­portal „willhaben.at“ erkennen: Dort verkauft eine Papillonzüchterin einen ihrer Hunde, weist dabei explizit auf ÖKV-Zucht hin und sucht im Austausch gleich einen ­Chihuahua mit ÖKV-Logo, wohl um damit zu züchten, wie Kenner der Szene erklären, weil das Geschäft mit ­Chihuahuas derzeit einträglicher sei als das mit Papillons.
;)
 
Ich sage ja nicht, dass es das nicht geben kann oder darf.
Bei 1-3 Würfen pro Jahr muss man aber glaube ich nicht nachdenken, oder?;)
Hierzulande wird Hundezucht regelmäßig als Liebhaberei eingestuft. Und das tun die Finanzämter mit gutem Grund, sie wollen nämlich nicht, dass Verluste abgesetzt werden können. Zufällig erwirtschaftete Gewinne sind daher auch nicht zu versteuern.
 
Bezüglich man sollte nach allem anderen als Schönheit gehen...
Ich war am Sonntag auf der IHA Graz, bei den Collies waren gut 90% einfach GRAUSIG... klein, massig Fell, kurze am Rücken geringelte Ruten etc.

Meine Hündin - wenig Fell, langes Fell, glattes und pflegeleichtes Fell, lange Rute, tolle Hals Rückenlinie, genau im Standard gewann.. und sie gewann auch das BOB - hätte ich NIE für möglich gehalten-
Und gestern begann es schon.. ein Bild wurde auf FB gestellt, von einer Dame die diese Hündin noch NIE gesehen hat, das Bild ist total unvorteilhaft, weil sie da natürlich irgendwie steht und schaut... und darunter der Kommentar: DAS ist der BOB Langhaar Collie von Graz!!!!! ...
Darunter dann die Kommentare von anderen Leuten: die hat ja kein Fell, wo is das Fell uiuiui.. schrecklich usw.
Ja so kann es einem gehen, wenn man nicht den Typ hat den viele wollen und man dennoch gewinnt ;)
Das bild wurde eingestellt:
1456073_677103255664577_430309148_n.jpg

Und das zeigt sie so, wie sie ist:
1972293_737583296266203_1902715792_n.jpg

Ich wäre froh,wären alle meine Collies so... 10min. bürsten 1x im Monat und die hatte noch NIE nen Knoten im Fell...

etwas ot, aber
Ich finde den Hund am ersten Bild sogar noch schöner als am zweiten.. erinnert mich noch eher an den damals mir bekannten Collie, der mir seit meiner Kindheit unverändert wirklich wirklich optisch super gefällt! Aber ich bin auch wahrlich kein Ausstellungsfreak und kann diese dort stattfindenden Modetrends bei keiner Rasse so recht nachvollziehen - mit dem geschriebenen Standard hat das oft nur mehr angelehnt etwas zu tun: aber um so schöner, wenn mal ein Richter nicht nur danach bewertet was gerade in ist, darüber sollte man sich freuen und diesen Richter ruhig öfter einladen.

Ich finde den heutigen Rough Collie überhaupt nicht mehr ansehnlich (bis auf wenige Ausnahmen), weder am Bild noch im Original, mir tuts leid um die Rasse und ich hab schon öfter via google versucht, den alten Typ in einer aktuellen Zucht zu finden, schaff ich aber irgendwie nicht... im amerikanischen Typ viell. noch eher wie im britischen.. aber auch da nicht wirklich.

Eine Hündin gabs, die fand ich toll
http://www.catrin-scholl.de/html/alexa.html

Mit diesem Bild eines Collies bin ich aufgewachsen.. lg angie
 
Natürlich gibt es da einen Unterschied!
Nur gibt es kaum gewerbliche Züchter- aber es gibt Hunde aus Tierhandlungen.

In Österreich ?

Hunde die in Tierhandlungen verkauft werden sind genauso "Ware" die eingekauft wird, so wie Mäuse, Hamster oder Fische. Die werden nicht zwangsläufig von dem Tierhandlungsbetreiber "produziert".

Und da besteht der Kaufvertrag ja zwischen Tierhandlung xy und Konsument - nicht zwischen "Züchter" und Konsument.

Oder versteh ich da jetzt was falsch ?

Lg
 
Was ich meinte ist, es gibt in Ö zwar wenige gewerbliche Züchter, also solche, die als Unternehmen auftreten und wo die Beziehung Unternehmer-Privatperson besteht. Aber es gibt die Möglichkeit, Hunde in Tierhandlungen zu kaufen, das wäre vergleichbar mit dem Kauf bei einem gewerblichen Züchter.
 
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