Nur aus Interesse!!!!! Darf man Hund aus TH weitergeben??

Habe alles brav mitgelesen und muss sagen - dass ich ein Lebewesen zwar nicht als Besitz betrachte aber meine Entscheidungen bezüglich des Hunde auch nur nach meinem besten Gewissen treffen würde. Bei einem Rüden wäre für mich eine Kastration nur denkbar wenn es medizinisch erforderlich ist - sonst ist es ein NONO (für mich halt), bei einer Hündin würde ich kastrieren weil meine Angst vor Gebärmutterkrebs zu groß ist es nicht zu tun. Eine medizinische Behandlung würde ich nur mit der VetMED oder meinem TA abklären - sonst niemand. Ich kenne die Verträge des TSH nicht gut genug um zu sagen ob das damit möglich wäre - als ich meinen DSH abgeholt habe war das WRTSH noch am Khleselplatz und diese Themen gabs nicht - mein DSH war zB nicht kastriert und wurde auch nie kastriert. Eine Kontrolle gabs damals nicht. Ich habe bezahlt man hat mir den Hund mit einem Strick in die Hand gedrückt und wir sind gegangen. Dann war er 13 Jahre bei mir. Heute ist eine andere Zeit.

Ich kenne Schutzverträge halt so dass der Hund nicht weiter veräußert werden darf und "gut" gehalten werden muss (artgerecht etc...) - ansonsten kann er wieder abgenommen werden - das finde ich OK.


Kastrationen sind im Schutzvertrag kein Thema! Waren nie eines und sind es auch nicht.
 
Ich habe es sehr wohl verstanden, aber indem du so einen Vertrag nicht unterschreiben wuerdest.....verwehrst du einem Hund aus vertraglichen Gruenden im Grunde genommen einen Platz.

Gleich vorweg....es ist deine Entscheidung und die muss man auch respektieren. :)

Das sehe ich nicht so...den Platz gibt es ja trotzdem. Den bekommt dann eben ein anderer Hund.

Ich respektiere auch deine Meinung, wollte ich nur noch sagen. Kann ich auch nachvollziehen, wir haben halt unterschiedliche Perspektiven:)
 
@Daniela - was spricht eigentlich wirklich dagegen den Hund ins Eigentum des HB's übergehen zu lassen. Ich verstehe es nicht ganz. Ein Schutzvertrag ist normal und wenn jemand ein Tier quält würde ich ihm auch die Hölle heiß machen wenn ich davon weiß - aber was hat das mit dem Eigentumsverhältnis zu tun.

Dass HB den Hund nicht weiterverkaufen kann - das finde ich völlig richtig - aber auch das hat nichts mit Eigentumsverhältnis zu tun.

Ich bin bei solchen Vorgehensweisen etwas sensibel - weil falsch gelebter Tierschutz auch zu großen Nachteilen für genau das Tier führen kann das man eigentlich schützen möchte ....
 
Kastrationen sind im Schutzvertrag kein Thema! Waren nie eines und sind es auch nicht.

Nur damit ich es verstehe - wenn ich zB einen Rüden aus dem TSH holen will dann bekomme ich den und habe keine Auflage zum Kastrieren ???

Eine Klausel zu unterschreiben dass ich nicht züchte wäre da kein Problem - denn das wäre nicht meine Intention einen intakten Rüden zu wollen - ich sehe nur immer wieder die Probleme der Kastraten im Alltag und würde durch mein Handeln nicht dazu beitragen wollen.
 
Nur damit ich es verstehe - wenn ich zB einen Rüden aus dem TSH holen will dann bekomme ich den und habe keine Auflage zum Kastrieren ???

ich weiße es von ein paar Orgas, daß man wenn der hund eben altersbedingt noch nicht kastriert ist, dafür Sorge zu tragen hat, das er im entsprechenden Alter kastriert werden muß! (und das mußt du unterschreiben)
sind aber Orgas die hunde aus dem Ausland holen, angeblich ist das Pflicht!? (wurde mir so mitgeteilt)
 
ich weiße es von ein paar Orgas, daß man wenn der hund eben altersbedingt noch nicht kastriert ist, dafür Sorge zu tragen hat, das er im entsprechenden Alter kastriert werden muß! (und das mußt du unterschreiben)
sind aber Orgas die hunde aus dem Ausland holen, angeblich ist das Pflicht!? (wurde mir so mitgeteilt)

Das zB würde ich nicht unterschreiben und im Zweifelsfall den Hund nicht nehmen - weil ich zur Kastration bei Rüden eben meine Meinung habe....
 
ich weiße es von ein paar Orgas, daß man wenn der hund eben altersbedingt noch nicht kastriert ist, dafür Sorge zu tragen hat, das er im entsprechenden Alter kastriert werden muß! (und das mußt du unterschreiben)
sind aber Orgas die hunde aus dem Ausland holen, angeblich ist das Pflicht!? (wurde mir so mitgeteilt)

Mein Hund (ca. 6 Mon.) ist aus Nitra - ich hab diese Klausel nicht... :rolleyes:

LG
VERA
 
Das zB würde ich nicht unterschreiben und im Zweifelsfall den Hund nicht nehmen - weil ich zur Kastration bei Rüden eben meine Meinung habe....

ich auch nicht, kann es nur so wiedergeben, wie es mir eben damals gesagt wurde,...meine "importierte" Hündin war bereits kastriert (leider, ist aber ein anderes Thema)...;)
 
Ich könnte mir vorstellen, dass der Eigentumsvorbehalt in den Schutzverträgen dazu dient, ein Tier bei Vertragsverstößen welcher Art auch immer, SOFORT (durch TH-Leitung, Tierrettung, TH-Tierarzt etc.) abnehmen zu können. Andernfalls ginge es nur über die Behörde und Amtstierarzt und das kann – wie man weiß – seeeehr lange dauern bis da jemand tätig wird, wenn überhaupt. Hätte persönlich kein Problem mit so einem Vertrag, da er ja nicht zum Tragen kommt, wenn ich mich an alles halte.
LG Elisabeth
 
Also die Tatsache, dass viele Hunde in TH's oder durch TS-Orgas kastriert werden verstehe ich um einiges besser als die Sache mit dem Eigentumsvorbehalt!

Leider gibt es viele Leute, die nicht fähig oder willens sind, auf ihre läufige Hündin aufzupassen - oder solche, denen es sch***egal ist, was ihr liebestoller Rüde auf seinen Streifzügen durchs Quartier tut!

Zudem hält sich hartnäckig das Gerücht, dass JEDE Hündin einmal einen Wurf haben muss, um glücklich zu werden!

AMEN :)

Bei uns ist das auch so... unsere Tiere (egal ob Katze oder Hund) werden mit einer Kastationsauflage vermittelt. Das bedeutet, dass die neuen Besitzer des Tieres eine Kastrationsverpflichtung unterschrieben und eine Kastrationsbestätigung mitbekommen. Diese ist dann nach der Kastra, ausgefüllt und unterschrieben (inkl. Stempel vom TA) an uns zurück zu senden. Wir kontrollieren das bei jedem einzelnen Tier sehr wohl nach - auch wenns manchmal eine Zeit dauert, bis wir alle Nachkontrollen durch haben ;)

Sollte Katze/Hund schon älter sein, werden sie sowieso ausnahmslos NACH der Kastration abgegeben.

Ich finde das sehr wichtig - es ist schon passiert, dass wir zur Nachkontrolle angerückt sind und die Katzen (Mädl/Kater) bereits 8 Monate (!) alt und immer noch nicht kastriert wurden :eek:

Manchmal geht es leider nur mit Kontrolle, Druck und Zwang - was zwar sehr traurig ist, aber dennoch Realität.

Ich finde an der Kastra auch überhaupt nichts schlimmes, böses, krankes, ungesundes, etc. - die meisten hier wissen eh, dass ich ein Kastrabefürworter bin. Mein eigener Rüde ist auch kastriert und das schon sehr früh (10 Monate) und hat absolut keine "Probleme" deswegen...

Aber die Ammenmärchen sterben halt leider net aus.. :rolleyes:

Tatsächlich hab ich auch schon wesentlich mehr Tiere kastrieren lassen als der Durchschnitt hier (mit knapp 200 Katzen und 10-15 Hunde im Jahr ;)) und kann entsprechende Erfahrungswerte vorweisen - die bisher nicht negativ waren.

Und auch wir haben diese Eigentumsklausel im Schutzvertrag drin. Sie ist leider essentiell für unsere Arbeit - bisher mussten wir in 3 Jahren erst einmal diese Klausel anwenden, aber damals waren wir sehr froh, dass wir sie auch hatten ;)

Ganz sicher nehmen wir niemanden ein Tier einfach so wieder weg - weil wir es lustig finden oder weil wir sonst zu wenig Arbeit haben oder weil wir eh so viele Pflegeplätze haben um die Tiere unterzubringen.

Aber hinter dem liebsten, freundlichsten Menschen kann trotz Vorkontrolle ein Volltrottel stecken und dann kann ICH beruhigter schlafen, wenn ich weiß ich habe dieses Tier nicht auf gedeih und verderb an so jemanden ausgeliefert ohne rasch etwas an der Situation ändern zu können.

Wichtig ist einzig und allein das Tier - persönliche Animositäten oder Befindlichkeiten gegenüber so einer Vertragsklausel sind sozusagen "egal".

Sogar wir selber, als Vorstandsmitglieder des Vereins, unterschreiben diese Schutzverträge wenn eines unserer Schützlinge fix bei uns bleibt - also es gibt keine Ausnahmen ;)

Ich muss sagen wir haben bzgl. der Schutzverträge sehr wenig Probleme mit dem vermitteln, viele Leute finden es auch gut, dass wir so "dahinter" sind und alles versuchen um für die Tiere das bestmöglichste herauszufiltern.

Ich könnte mir vorstellen, dass der Eigentumsvorbehalt in den Schutzverträgen dazu dient, ein Tier bei Vertragsverstößen welcher Art auch immer, SOFORT (durch TH-Leitung, Tierrettung, TH-Tierarzt etc.) abnehmen zu können. Andernfalls ginge es nur über die Behörde und Amtstierarzt und das kann – wie man weiß – seeeehr lange dauern bis da jemand tätig wird, wenn überhaupt. Hätte persönlich kein Problem mit so einem Vertrag, da er ja nicht zum Tragen kommt, wenn ich mich an alles halte.

Genauso ist es ;)

Ich muss net warten bis ein ATA einen Handlungsbedarf sieht - und aus Erfahrung weiß ich (und viele andere hier auch), dass es dann auch schon zu spät sein kann :(
 
UI da hab ich eine Diskussion angefangen :o

Ich wollte nur mal vorweg nehmen, dass ich nicht nur keinen Hund mehr aus dem Heim nehme weil er mir nicht gehört sondern weil ich einfach pech hatte mit meinem hund. War einfach nicht mit der beratung zufrieden und mit meinen sorgen danach, die auch niemanden interessiert haben.

Aber wie bereits gesagt, mein Hund soll mir gehören und es wäre doch dumm, wenn ich sie nicht mehr haben kann, dass ich sie ins heim geben muss bzw. das Heim zuerst den Platz kontrolliert wo ich sie hingebe. da ich sie liebe würde ich nur das beste plätzchen für sie wollen.

uns sind wir mal ehrlich, die leute, die es mit dem Hund nicht gut meinen, die werden sowieso im heim nicht melden, dass sie den Hund hergeben. melden tun sich vermutlich nur die "braven" wo es gar nicht nötig wäre. ist traurig aber wahr

lg manu
 
*aufshirngreif*

Es ist ja DEIN Hund!!!

Der eigentumsvorbehalt ist nur dazu da, wie Elisabeth schon gesagt hat, dass, wenn irgendwas bei dem Halter nicht stimmt u der den vertrag bricht, nicht erst irgendwelche ämter eingeschaltet werden, sondern das sich das TH den hund gleich wieder holen kann.

Aber wenn man seinen hund gut u richtig u verantwortungsbewusst hält, wird das th auch nicht einschreitn u dir den hund wegnehmen.

Die tun sowas ja nicht weil ihnen so fad is u im TH grad nix los is, sondern nur wenn sie merkn dem hund gehts ned gut - alles nur zum SCHUTZ des Hundes!!! Die wollen ja auch für "ihre" hunde nur das beste u dazu gehört auch ein toller platz!

Ich find das gut so wies ist!
 
*aufshirngreif*

Es ist ja DEIN Hund!!!

Der eigentumsvorbehalt ist nur dazu da, wie Elisabeth schon gesagt hat, dass, wenn irgendwas bei dem Halter nicht stimmt u der den vertrag bricht, nicht erst irgendwelche ämter eingeschaltet werden, sondern das sich das TH den hund gleich wieder holen kann.

Aber wenn man seinen hund gut u richtig u verantwortungsbewusst hält, wird das th auch nicht einschreitn u dir den hund wegnehmen.

Die tun sowas ja nicht weil ihnen so fad is u im TH grad nix los is, sondern nur wenn sie merkn dem hund gehts ned gut - alles nur zum SCHUTZ des Hundes!!! Die wollen ja auch für "ihre" hunde nur das beste u dazu gehört auch ein toller platz!

Ich find das gut so wies ist!

Danke:) Ich verstehe ehrlich gesagt die Aufregung immer noch nicht, aber bitte..:rolleyes::)
 
Ich habe in meinem Schutzvertrag die Pflicht zur Kastration von Hündinnen drinnen. Ich habe auch noch einen Zusatzvertrag - darin steht auch, dass ich nach der Kastration eine Kopie der Rechnung zugeschickt haben will.

Dies erfolgt aber nur bei Welpen, eine erwachsene Hündin vergebe ich nicht unkastriert.

Und ich bin auch dahinter, das es eingehalten wird. Entweder Rechnung oder ich ruf den Tierarzt an und lass mir die Kastration bestätigen.
Funktioniert eigentlich einwandfrei.

Wir raten unseren Hundebesitzern auch zur Kastration von Rüden, jedoch gibt es da keine Pflicht - mir ist eigentlich nur wichtig, das meine geretteten Hündinnen keinen Nachwuchs produzieren.

Wir empfehlen auch die Kastration vor der ersten Läufigkeit. Ich habe aber schon oft zu hören bekommen, das die Hündin ja einmal werfen muss, bevor sie kastriert werden darf (wobei solche Leute noch immer von Sterilisation sprechen - total veraltet also):mad:

Bei solchen Aussagen bekommen diese Leute keinen Hund von mir, denn da ist Ärger vorprogrammiert:rolleyes:

Lg. Nadja
 
Ich denke, das kommt halt immer auf den Ausgangspunkt an!

Du bist bei "staatlicher Kontrolle" eher skeptisch - und ich reagiere sensibel auf "private Machtausübung"! Ist ja schlussendlich eigentlich das gleiche - nur vertraue ich dem Staat mehr als Privatpersonen - egal welche guten Vorsätze sie haben! Und bei dir ist es eher anders rum! :D

Wenn ich hier jetzt einen Thread aufmachen würde, indem ich schriebe, dass ich eine präventive Abhörung von Privatgesprächen bei Verdacht auf schwere Verbrechen gutheisse (weil es wird ja nur bei KONKRETEM Verdacht gemacht) kommen von vielen wohl die gleichen "Ängste" (Missbrauch, ungutes Gefühl etc.), wie ich sie empfinde in DIESEM Thema!

Von daher: Ich verstehe es, meine Logik sagt mir auch, dass das eine gute Sache ist (jedenfalls in 90% der Fälle) - aber ich könnte es trotzdem in einem Vertrag nicht akzeptieren! - Doof, ich weiss! Ist aber eben so!

Biggy

Biggy, ich bin absolut nicht gegen staatliche Kontrolle, aber bis die ATAS einschreiten koennen ist es oftmals schon zu spaet. Die Realitaet sieht da wirklich nicht rosig aus. Das werden dir die meisten Menschen bestaetigen, die sich einmal oder mehrmals fuer ein Tier eingesetzt haben und sich mit den diversen Behoerden rumschlagen mussten. Um das geht es. Ich wuerde mir auch ein Tierschutzgesetz wuenschen, dass nicht auf der Einhaltung von gesetzlichen Mindeststandards basiert und wo die Rechte der Tierhalter nicht wichtiger als die der Tiere selbst sind. Gleich vorweg, natuerlich sollte man nicht "einfach so" ein Tier beschlagnahmen koennen. Es ist ein schwieriges Thema, bzw. ein Balanceakt. Nur sollte man auch nicht vergessen, dass die betreffende Behoerde absolut unterbesetzt ist und es oftmals auch eine Zusammenarbeit von verschiedenen Behoerden erfordert, d.h. MA 60, Polizei, Tierschutzombudstelle und die Muehlen mahlen oft langsam und der eine schiebst auf den anderen usw.

Wenn das TH jedoch entdeckt, dass ein vermittelter Hund z.B. hinterruecks weiterverscherbelt wird (so wie der aktuelle Fall, wenn Orkan das nicht auf Will Haben entdeckt, das TH daraufhin nicht sofort die Besitzer kontaktiert und auf eine sofortige Rueckgabe bestanden haette, waere der Hund schon irgendwo gelandet). So befindet sich der Hund wenigstens wieder in der Obhut des TH und nicht irgendwo.......verscherbelt, egal zu wem, hauptsache das Geld haette gepasst. Weil die Besitzer eben gegen den Vertrag verstossen haben und das TH in diesem Fall von seinem Recht gebrauch gemacht hat, auf die sofortige Rueckgabe zu pochen.

Ich werde es nicht verstehen, wieso man nicht akzeptieren kann, dass Menschen oft niedrige Beweggruende haben, einem was vorluegen und das so gut, dass man wirklich nicht gleich draufkommt und das TH eben nur diese Moeglichkeit hat, ein Tier wieder schnell zurueckzuholen. Das wird nur dann angewandt, wenn wirklich ein sehr driftiger Grund herrscht. Glaub mir, das Tierheim will ihre Tiere gut vermitteln und sie nicht wegen nichtigen oder nicht vorhandenen Gruenden zurueckholen.

Jeder der diesen Vertrag unterschreibt, wird darauf hingewiesen. Den Rest habe ich schon in unzaehligen postings in diesem thread erklaert.
 
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