Nur aus Interesse!!!!! Darf man Hund aus TH weitergeben??

[...]aber es stimmt mich eigentlich schon traurig, dass hier offensichtlich etliche glauben zu wissen wie es in Wirklichkeit (siehe Tierschutzgesetzt, Beschlagnahmungen mittels ATA) laeuft und wenn man dann die Beitraege liest, merkt man, dass leider das Gegenteil der Fall ist.
[...]

Da würd ich gern konkret wissen, was viele Hundehalter nicht wissen???

Ist sicherlich von Vorteil, wenn wir alle unser Wissen erweitern oder auffrischen können... :)

War mein letztes Posting wirklich so kompliziert? :rolleyes:
 
ich probiers trotzdem nochmal, ich glaub nämlich, dass der gemeinsame nenner über den tierschutz zu finden ist :)

darum ganz einfach nochmal meine frage: gäbe es nicht für leute wie mich, denen nur der eigentumsvorbehalt ein dorn im auge ist, andere klauseln, die sich genauso das recht der rücknahme bei widrigen umständen vorbehalten? da scheidet es sich nämlich für mich. ich bin ja absolut dafür, dass das tierheim einschreiten kann - sonst wär ja ein schutzvertrag unsinnig. aber der eigentumsvorbehalt hat ja nicht zwangsläufig mit dem schutz der tiere zu tun, gerade wenn eben keine nachkontrollen statt finden.

um bei den fall von willhaben zu bleiben. wenn im schutzvertrag die klausel steht, dass der hund nicht ohne kenntnis vom th weiterveräußert werden darf, reicht das dann nicht? dazu brauch ich den eigentumsvorbehalt doch gar nicht oder?

lg
fiona

ps: das ist wirklich ernsthaft gefragt.

Ich schließ mich fioni voll und ganz an:
Ein Hund kann auch in das Eigentum des Besitzers übergehen UND dem TH garantieren, dass dieses (sofern die vereinbarten Klauseln nicht eingehalten werden) SOFORTIGEN Zugriff auf das Tier zu dessen eigenen Schutz hat!

Ich weiß auch nicht, wo da das Problem liegen soll.... o_O
 
man kann auch sagen, nur weil du mit einem satz auf papier nicht einverstanden bist, würdest du einen hund, der deinen vorstellungen voll und ganz entspricht im TH sitzen lassen? :confused:

Ja;) Wie gesagt, ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Und wenn ich nicht damit einverstanden bin, unterschreibe ich nicht, auch nicht, wenn man mir mit der Gewissenskeule droht.;)

@Daniela
wir müssen ja nicht unbedingt einer Meinung sein, im Grunde wollen wir beide nur das beste und sehen die Dinge eben aus unterschiedlichen Blickwinkeln.
Weil du es angesprochen hast, nein, Lena ist nicht aus dem TH, sondern ein Hoppala. Ich hab damals nur die Adresse und TelNr von einem TH bekommen.
Lena gehört also mir, niemandem sonst.

Ich glaube, das Problem wäre nicht ein solches, wenn die Tierheime bereit wären, die Verträge in einzelnen Fällen individuell auszuhandeln.
Ich bin ein Platz, der schon seit Jahren einen Hund hat, Agility betreibt, barft und in 1 1/2 Jahren Tierarzt ist. Zumindest wegen letzterem würde ich mir zb eben auch eine Kastrationspflicht nicht auferlegen lassen, weil ich sämtliche medizinische Entscheidungen selbst treffe und du kannst mir glauben, diese wohlüberlegt;) Okay, um das geht es hier aber nicht.

Wenn ein TH über mich Erkundigungen einholen würde, bei meinem Verein zb, wüsste es, dass man mir einen Hund durchaus als Eigentum überlassen kann. Sag mir nicht, dass das nicht möglich ist, ich hatte in der Ordi schon Anrufe von großen Orgas, die nach Patientenbesitzern von uns gefragt haben und ob man ihnen einen Hund geben kann:) Finde ich gut.

Mir ist schon klar, dass ihr viele wirklich schlimme Geschichten erlebt, die euch solche Klauseln als unbedingt notwendig erscheinen lassen, deshalb muss ich als jemand, der einem Hund ein Zuhause geben möchte, trotzdem nicht damit einverstanden sein. So ist das eben.
Ich würde also versuchen, einen Vertrag auszuhandeln, mit dem ich auch einverstanden sein kann oder eben einen anderen Hund nehmen, der den Platz genauso braucht. Und deren gibt es leider viel zu viele:o

Ansonsten stimme ich Fioni zu.
 
also ich wüsste nichts dass man gezwungen ist den Hund kastrieren zu lassen bei uns. das stimmt auf jeden fall nicht;)
 
Ja;) Wie gesagt, ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Und wenn ich nicht damit einverstanden bin, unterschreibe ich nicht, auch nicht, wenn man mir mit der Gewissenskeule droht.;)

@Daniela
wir müssen ja nicht unbedingt einer Meinung sein, im Grunde wollen wir beide nur das beste und sehen die Dinge eben aus unterschiedlichen Blickwinkeln.
Weil du es angesprochen hast, nein, Lena ist nicht aus dem TH, sondern ein Hoppala. Ich hab damals nur die Adresse und TelNr von einem TH bekommen.
Lena gehört also mir, niemandem sonst.

Ich glaube, das Problem wäre nicht ein solches, wenn die Tierheime bereit wären, die Verträge in einzelnen Fällen individuell auszuhandeln.
Ich bin ein Platz, der schon seit Jahren einen Hund hat, Agility betreibt, barft und in 1 1/2 Jahren Tierarzt ist. Zumindest wegen letzterem würde ich mir zb eben auch eine Kastrationspflicht nicht auferlegen lassen, weil ich sämtliche medizinische Entscheidungen selbst treffe und du kannst mir glauben, diese wohlüberlegt;) Okay, um das geht es hier aber nicht.

Wenn ein TH über mich Erkundigungen einholen würde, bei meinem Verein zb, wüsste es, dass man mir einen Hund durchaus als Eigentum überlassen kann. Sag mir nicht, dass das nicht möglich ist, ich hatte in der Ordi schon Anrufe von großen Orgas, die nach Patientenbesitzern von uns gefragt haben und ob man ihnen einen Hund geben kann:) Finde ich gut.

Mir ist schon klar, dass ihr viele wirklich schlimme Geschichten erlebt, die euch solche Klauseln als unbedingt notwendig erscheinen lassen, deshalb muss ich als jemand, der einem Hund ein Zuhause geben möchte, trotzdem nicht damit einverstanden sein. So ist das eben.
Ich würde also versuchen, einen Vertrag auszuhandeln, mit dem ich auch einverstanden sein kann oder eben einen anderen Hund nehmen, der den Platz genauso braucht. Und deren gibt es leider viel zu viele:o

Ansonsten stimme ich Fioni zu.


Chimney das ist so nicht moeglich, wie soll das funktionieren, weisst du wieviele Vergabn es pro Tag gibt? Und du kannst in Menschen nicht 100% reinschauen, dazu muesstest du eine Vor und Nachkontrolle machen und nicht einmal dann kann es gewaehrleistet werden, dass es dem Tier gut geht.....das ist leider so. Ich habe einige Zeit gebraucht um das zu begreifen.

Ich wiederhole mich, es stimmt mich einfach sehr traurig.....die Wirklichkeit schaut anders aus und es ist organisatorisch einfach nicht machbar......es werden sogar in Einzelfaelle gewisse extra Auflagen erteilt, z.B. wenn ein Tier krank ist, dass man zum TA gehen muss, das musst du unterschreiben oder die Auflage Trainingsstunden zu absolvieren und und.....man kann nicht alles verhindern, leider.....aber den Hund fuer Notfaelle so gut wie moeglich absichern und sogar das genuegt oftmals leider nicht.....deshalb wehre ich mich strikt dagegen, wenn jemand die Ausblendung dieser Klausel fordert.

Edit: so ein Problem ist es jedoch anscheinend nicht, denn die meisten haben keine Einwaende und unterschreiben diesen Vertrag, v.a. wenn ihnen der Grund erklaert wird. Und wenn ich ein Tier wirklich will, dann unteschreibe ich so einen Vertrag, ausser er verlangt von mir unmoegliches (und sogar dann, wenn ich mich fuer diesen einen Hund, Katze etc. entscheide) und das ist ja hier sicher nicht der Fall.
 
Ich schließ mich fioni voll und ganz an:
Ein Hund kann auch in das Eigentum des Besitzers übergehen UND dem TH garantieren, dass dieses (sofern die vereinbarten Klauseln nicht eingehalten werden) SOFORTIGEN Zugriff auf das Tier zu dessen eigenen Schutz hat!

Ich weiß auch nicht, wo da das Problem liegen soll.... o_O

Anscheinend reicht es nicht, ich bin kein Rechtsanwalt, aber es gab im TH auch Befuerchtungen, dass sogar mit der besagten Klausel es sehr schwierig ist, das Tier wieder zurueckzufuehren. Ohne Klausel ist es wahrscheinlich nicht einmal das Papier wert auf dem es geschrieben wird.

Ich bin sicher, dass so ein Vertrag nicht einfach so aufgesetzt wird, sondern eben von Rechtsexperten / bzw. Anwaelten geprueft wird. Und es muss ja notfalls auch vor Gericht standhalten.
 
wir haben halt nicht das weitsehende auge das daniela hat und trotzdem: ein eigentumsvorbehalt ist schwachsinn. wie schon oben erwähnt würde es genügen eine klausel einzufügen, der die rückfordung der tiere bei nichteinhalten der haltungsordnung regelt.

von einer orga einen hund zu kriegen ist schon langwierig genug.. da wird gefragt welcher TA die tiere die schon vorhanden sind betreut, arbeitszeiten, personen im haushalt, urlaubsversorgung, bla bla.. alles schön und gut, soll so sein, aber ein eigentumsvorbehalt ist.. hmm.. seltsam.
 
@ Biggy: wenn du solche Bedenken hast, dann ist das in Ordnung, was mir jedoch Magenweh verursacht, dass hier Horroszenarien in die Welt gesetzt werden, die es so nicht gibt!

Ok, reden wir vom WTH, niemals wuerde das WTH die verbieten, eingreifen, wenn du deinen Hund operieren laesst. Im meine, nicht boese sein, aber das ist ueberzogen.......ich verstehe schon was du damit meinst, aber kein TH wird dir sowas vorschreiben. Keines. Die haben was anderes zu tun, als sich darueber Gedanken zu machen ob dein Hund nun am Kreuzband operiert wird oder nicht. Die Hunde sollen auf einen guten Platz vermittelt werden und nicht unnoetigerweise wieder ins TH zurueck.

Ich werde mich diesbezueglich auch zurueckhalten, weil ich eigentlich schon alles dazu geschrieben habe und wir uns ein bischen im Kreis drehen:)
 
Anscheinend reicht es nicht, ich bin kein Rechtsanwalt, aber es gab im TH auch Befuerchtungen, dass sogar mit der besagten Klausel es sehr schwierig ist, das Tier wieder zurueckzufuehren. Ohne Klausel ist es wahrscheinlich nicht einmal das Papier wert auf dem es geschrieben wird.

Ich bin sicher, dass so ein Vertrag nicht einfach so aufgesetzt wird, sondern eben von Rechtsexperten / bzw. Anwaelten geprueft wird. Und es muss ja notfalls auch vor Gericht standhalten.

Na, also bitte hör mal :rolleyes: - wenn ein Tier misshandelt oder nicht artgerecht gehalten wird, wäre das aber schlimm, wenn man als ORGA oder ATA oder was auch immer das Tier nicht aus diesen Umständen holen darf - egal, ob es jetzt das Eigentum des Hundehalters ist oder nicht!? :confused:

Da sind dann ja alle Eigentumsfragen in Verträgen eh für die Katz, wenn ich im Notfall so oder so keinen Zugriff habe?! :mad:

Ich bitte jetzt nochmals um Aufklärung
wie es in Wirklichkeit (siehe Tierschutzgesetzt, Beschlagnahmungen mittels ATA) laeuft
...

Danke!
LG
VERA
 
wir haben halt nicht das weitsehende auge das daniela hat und trotzdem: ein eigentumsvorbehalt ist schwachsinn. wie schon oben erwähnt würde es genügen eine klausel einzufügen, der die rückfordung der tiere bei nichteinhalten der haltungsordnung regelt.

von einer orga einen hund zu kriegen ist schon langwierig genug.. da wird gefragt welcher TA die tiere die schon vorhanden sind betreut, arbeitszeiten, personen im haushalt, urlaubsversorgung, bla bla.. alles schön und gut, soll so sein, aber ein eigentumsvorbehalt ist.. hmm.. seltsam.


Bitte schreib ruhig, dass du nicht damit einverstanden bist, aber Schwachsinn, dann sind die Rechtsanwaelte alles **** die es fuer noetig befunden haben diese Klauseln einzusetzen. Ein Hund von einer Orga zu bekommen ist schwierig genug? Inwiefern? Weil man genaus Auskunft ueber die lebensumstaende geben muss....ja wirklich schlimm. Aehm, es handelt sich um ein Lebewesen und ein Tierheim hat kaum die Moeglichkeit eine Vor u. Nachkontrolle zu machen.....sehr hohe Anforderungen.....:) Da war ich bei den Privatvermittlungen vor 8 Jahren oder so viel strenger........und trotzdem haben die Hunde einen super Platz gefunden.

Es gibt in Tierheimen nicht genuegend Personal, eine grosse Anzahl Tiere usw. man tut sein Moeglichstes......es reicht jedoch nicht immer und Menschen sind zu vielem faehig auch dazu Luegen aufzutischen, wo man nicht gleich dahinterkommt. Deshalb ist so ein Vertrag wichtig. Nicht mehr und nicht weniger.
 
liebe Daniela,

mag sein, dass es für viele Leute kein Problem ist und die einfach unterschreiben, nach dem Motto "wird schon nix sein"... mir ist und bleibt es trotzdem zu wenig;) Und wenn du mit offenen Augen und Ohren durch die Welt gehst, hörst und liest du oft den Satz "ich wollte mir ja einen Hund/Katze/was auch immer aus dem Tierschutz nehmen, ABER....." und dann hört man die Auflagen, die den Leuten einfach nicht passen. Das reicht von "kein Freigang" für die Katzen bis zum BG-Zwang für Hunde.
Wie gesagt, es ist einfach schade, dass Tiere durch solche Verträge um wirklich gute Plätze kommen.
 
Na, also bitte hör mal :rolleyes: - wenn ein Tier misshandelt oder nicht artgerecht gehalten wird, wäre das aber schlimm, wenn man als ORGA oder ATA oder was auch immer das Tier nicht aus diesen Umständen holen darf - egal, ob es jetzt das Eigentum des Hundehalters ist oder nicht!? :confused:

Da sind dan ja alle Eigentumsfragen in Verträgen eh für die Katz, wenn ich im Notfall so oder so keinen Zugriff habe?! :mad:

Ich bitte jetzt nochmals um Aufklärung

...

Danke!
LG
VERA


Nur soviel dazu....weisst du wieviele Meldungen die taeglich reinbekommen und vom Gesetze her sind sie verpflichtet allen nachzugehen. Wie das aussieht, liegt im Ermessen der betreffenden Behoerde. ATAS gibt es nicht gerade in Ueberfluss, im Gegenteil....das Tierschutzgesetz bezieht sich auf Mindeststandards, deshalb ist es auch so schwer ein Tier beschlagnahmen zu lassen. Und da kenne ich genuegend Vorkommnisse aus erster Hand, auch von Hunden die bereits im TH sitzen, da hat es oft Jahre gedauert!

Gleich vorweg, es gibt sicher einige sehr engagierte ATAS und es kommt immer auf die persoenlichen Erfahrungen an, aber jeder der sich irgendwie im Tierschutz (was heisst Tierschutz, der sich einmal fuer ein Tier eingesetzt hat und mit den Behoerden zu tun hatte) engagiert weiss viel Negatives und auch Entaeuschendes zu berichten.

Darum muss ich leider den Kopf schuetteln, wenn jemand glaubt ein Tier kann "leicht" beschlagnahmt werden, auch wenn die Situation von aussen betrachtet als unertraeglich fuer das betreffende Tier erweist. Das ist oft ein sehr langer u. muehsamer Weg.......
 
Habe alles brav mitgelesen und muss sagen - dass ich ein Lebewesen zwar nicht als Besitz betrachte aber meine Entscheidungen bezüglich des Hunde auch nur nach meinem besten Gewissen treffen würde. Bei einem Rüden wäre für mich eine Kastration nur denkbar wenn es medizinisch erforderlich ist - sonst ist es ein NONO (für mich halt), bei einer Hündin würde ich kastrieren weil meine Angst vor Gebärmutterkrebs zu groß ist es nicht zu tun. Eine medizinische Behandlung würde ich nur mit der VetMED oder meinem TA abklären - sonst niemand. Ich kenne die Verträge des TSH nicht gut genug um zu sagen ob das damit möglich wäre - als ich meinen DSH abgeholt habe war das WRTSH noch am Khleselplatz und diese Themen gabs nicht - mein DSH war zB nicht kastriert und wurde auch nie kastriert. Eine Kontrolle gabs damals nicht. Ich habe bezahlt man hat mir den Hund mit einem Strick in die Hand gedrückt und wir sind gegangen. Dann war er 13 Jahre bei mir. Heute ist eine andere Zeit.

Ich kenne Schutzverträge halt so dass der Hund nicht weiter veräußert werden darf und "gut" gehalten werden muss (artgerecht etc...) - ansonsten kann er wieder abgenommen werden - das finde ich OK.
 
liebe Daniela,

mag sein, dass es für viele Leute kein Problem ist und die einfach unterschreiben, nach dem Motto "wird schon nix sein"... mir ist und bleibt es trotzdem zu wenig;) Und wenn du mit offenen Augen und Ohren durch die Welt gehst, hörst und liest du oft den Satz "ich wollte mir ja einen Hund/Katze/was auch immer aus dem Tierschutz nehmen, ABER....." und dann hört man die Auflagen, die den Leuten einfach nicht passen. Das reicht von "kein Freigang" für die Katzen bis zum BG-Zwang für Hunde.


Wie gesagt, es ist einfach schade, dass Tiere durch solche Verträge um wirklich gute Plätze kommen.


Es ist schade, dass Menschen sich auf einen Punkt festlegen und deshalb einen Tier aus dem Tierschutz keine Chance geben. Umgekehrt gibt es genuegend Tiere denen dadurch vieles erspart wurde, so gesehen, wird man es verkraften koennen wenn sich einige Menschen nicht dafuer entscheiden. :rolleyes:

Tja, der boeese Tierschutz, will doch glatt sichergehen, dass es seinen Schuetzlingen gut geht und wenn nicht, diese aus der misslichen Lage schnellstens zu befreien. Sehr dubios. (sorry, das konnte ich mir nicht verkneifen).
 
Bitte schreib ruhig, dass du nicht damit einverstanden bist, aber Schwachsinn, dann sind die Rechtsanwaelte alles **** die es fuer noetig befunden haben diese Klauseln einzusetzen. Ein Hund von einer Orga zu bekommen ist schwierig genug? Inwiefern? Weil man genaus Auskunft ueber die lebensumstaende geben muss....ja wirklich schlimm. Aehm, es handelt sich um ein Lebewesen und ein Tierheim hat kaum die Moeglichkeit eine Vor u. Nachkontrolle zu machen.....sehr hohe Anforderungen.....:) Da war ich bei den Privatvermittlungen vor 8 Jahren oder so viel strenger........und trotzdem haben die Hunde einen super Platz gefunden.

Es gibt in Tierheimen nicht genuegend Personal, eine grosse Anzahl Tiere usw. man tut sein Moeglichstes......es reicht jedoch nicht immer und Menschen sind zu vielem faehig auch dazu Luegen aufzutischen, wo man nicht gleich dahinterkommt. Deshalb ist so ein Vertrag wichtig. Nicht mehr und nicht weniger.

mein familienstand, einkommen und religionsbekenntnis geht aber genau keinem was an.

wohnungsgröße, arbeitszeit und von mir aus sollens auch den TA anrufen, is mir recht, aber der rest kann denen wurscht sein.

nein ich hab einmal schlechte erfahung mit einer orga gemacht...müssen ja nicht alle so sein.

einen eigentumsvorbehalt würd ich aber nicht unterschreiben. allein wenn ich seh wie viel blödsinn da mit nachbarn passiert. was ist wenn mich ein nachbar anschwärzt dass mein hund den ganzen tag daheim bellt und alleine ist? muss ich dann von ponzius zu pilatus rennen um das gegenteil zu beweisen??

weißt ich denk da eher an solche sachen, weil das ich meinen hund gut halte weiß ich eh selbst, aber deppen gibts, die gibts gar nicht!
 
Nur soviel dazu....weisst du wieviele Meldungen die taeglich reinbekommen und vom Gesetze her sind sie verpflichtet allen nachzugehen. Wie das aussieht, liegt im Ermessen der betreffenden Behoerde. ATAS gibt es nicht gerade in Ueberfluss, im Gegenteil....das Tierschutzgesetz bezieht sich auf Mindeststandards, deshalb ist es auch so schwer ein Tier beschlagnahmen zu lassen. Und da kenne ich genuegend Vorkommnisse aus erster Hand, auch von Hunden die bereits im TH sitzen, da hat es oft Jahre gedauert!

Gleich vorweg, es gibt sicher einige sehr engagierte ATAS und es kommt immer auf die persoenlichen Erfahrungen an, aber jeder der sich irgendwie im Tierschutz (was heisst Tierschutz, der sich einmal fuer ein Tier eingesetzt hat und mit den Behoerden zu tun hatte) engagiert weiss viel Negatives und auch Entaeuschendes zu berichten.

Darum muss ich leider den Kopf schuetteln, wenn jemand glaubt ein Tier kann "leicht" beschlagnahmt werden, auch wenn die Situation von aussen betrachtet als unertraeglich fuer das betreffende Tier erweist. Das ist oft ein sehr langer u. muehsamer Weg.......

Ok, das ist ein trauriges aber gutes Argument... :(

Dann müsste man den TH mehr berhördlichen Charakter verleihen und zusätzliche Rechte wie das "Einkassieren" von Hunden zugestehen, und auch die Nach-Kontrollen müssen konsequent gemacht werden. Bringt ja nix, wenn der Hund noch Eigentum des TH ist und keiner kommt drauf, dass der Hund misshandelt wird... :(

Können denn die TSH autonom (ohne ATA) - wenn der Hund noch im Eigentum des Tierheims ist - im Falle des Falles sofort einschreiten, wenn es ihm dort schlecht geht?

LG
Vera
 
Es ist schade, dass Menschen sich auf einen Punkt festlegen und deshalb einen Tier aus dem Tierschutz keine Chance geben. Umgekehrt gibt es genuegend Tiere denen dadurch vieles erspart wurde, so gesehen, wird man es verkraften koennen wenn sich einige Menschen nicht dafuer entscheiden. :rolleyes:

Tja, der boeese Tierschutz, will doch glatt sichergehen, dass es seinen Schuetzlingen gut geht und wenn nicht, diese aus der misslichen Lage schnellstens zu befreien. Sehr dubios. (sorry, das konnte ich mir nicht verkneifen).

Ich hoffe du hast verstanden, dass es nicht darum geht, dem Tier an sich keine Chance zu geben;)
Zum Rest sag ich mal nix:rolleyes:
 
Ich hoffe du hast verstanden, dass es nicht darum geht, dem Tier an sich keine Chance zu geben;)
Zum Rest sag ich mal nix:rolleyes:


Ich habe es sehr wohl verstanden, aber indem du so einen Vertrag nicht unterschreiben wuerdest.....verwehrst du einem Hund aus vertraglichen Gruenden im Grunde genommen einen Platz.

Gleich vorweg....es ist deine Entscheidung und die muss man auch respektieren. :)
 
Ok, das ist ein trauriges aber gutes Argument... :(

Dann müsste man den TH mehr berhördlichen Charakter verleihen und zusätzliche Rechte wie das "Einkassieren" von Hunden zugestehen, und auch die Nach-Kontrollen müssen konsequent gemacht werden. Bringt ja nix, wenn der Hund noch Eigentum des TH ist und keiner kommt drauf, dass der Hund misshandelt wird... :(

Können denn die TSH autonom (ohne ATA) - wenn der Hund noch im Eigentum des Tierheims ist - im Falle des Falles sofort einschreiten, wenn es ihm dort schlecht geht?

LG
Vera


Ich kann jetzt nur raten, die Info muesste man an das Tierheim selbst stellen, ich bin dort nicht angestellt, deshalb ist meine persoenliche Meinung bzw. Beobachtungen. Auch hinsichtlich ATAS etc. ist es meine Meinung. .........ich glaube jeder der dort angestellt ist, weiss wie er mit so einer Situation umgehen muss / kann inwiefern es ohne ATA, in Kooperation mit ATA etc. durchgefuehrt wird.

Ich bin jedoch prinzipiell fuer so eine Klausel, weil es zusaetzlichen Schutz gewaehrleistet. Und sogar dann ist es nicht einfach......
 
Ich habe es sehr wohl verstanden, aber indem du so einen Vertrag nicht unterschreiben wuerdest.....verwehrst du einem Hund aus vertraglichen Gruenden im Grunde genommen einen Platz.

Gleich vorweg....es ist deine Entscheidung und die muss man auch respektieren. :)

naja das geht aber in beide richtungen.
indem vom eigentumsvorbehalt nicht runtergestiegen wird, obwohl es für die sofortige rückholung bei missbrauch andere möglichkeiten gibt (hab mir tatsächlich die mühe gemacht meinen RA anzurufen) wird dem tier vielleicht auch ein platz verwehrt.
 
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