NÖ Hundehaltegesetz: Politik versagt – Vereine und Hundemagazin ergreifen Initiative

AW: NÖ Hundehaltegesetz: Politik versagt – Vereine und Hundemagazin ergreifen Initiat

An ALLE NÖ !!! - WICHTIG


Solltet ihr in den nächsten Tagen ein Schreiben der BH bzw. der Gemeinde bekommen, meldet Euch bei mir.

Auf www.örv.com bzw. unter www.dog-web.at (diese Domain bitte an den zuständigen Sachbearbeiter der Gemeinde/BH weitergeben, da die BH-Server kein ö können) findet ihr unter den Ansprechpartnern auch noch für Eure BH zuständige Personen.

 
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Hallo
Kann mir jemand erklären was jetzt genau verlangt wird?
Ich kenn mich gar nimmer aus...
Jetzt muss ich nur 10 STunden absolvieren und fertig oder wie? Keine Prüfung? oder doch?
Und wo soll ich das machen? Woher weiß ich wer ein prüfer ist, doer gibt irgendwo eine Liste?

Bitte erklrt es mir, ich kenn mich gar nimmer aus:eek::(:confused::D
LG
 
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Ich bin es im Moment auch schon leid, das noch immer nichts fix festgelegt ist, diese Ungewissheit ist grauenvoll....

Also soweit ich das verstehe ist das im Moment folgendermaßen:

4 Stunden Theorie, also so eine Art Sachkundevortrag über Wesen, Verhalten, Plege des Hundes usw.
dann 6 Trainingsstunden pro Hund bei einem anerkannten Trainer oder Verein, soll heißen wenn du 2 Hunde hast musst du mit jedem Hund diese 6 Stunden absolvieren.
anschließend eine Sachkundeüberprüfung pro Hund, diese Prüfung ist ein praktischer Teil, wo du an der Leine gehen, Fuß gehen, absetzten usw. vorführen musst. Einmal mit und einmal ohne Leine.
Die Sachkundeüberprüfung muss von einem dazuberechtigten Prüfer abgenommen werden. Diese Person darf nicht die selbe sein wie der Trainer bei dem du die Trainingsstunden absolviert hast!
Zu Sachkundeprüfern werden bestimmte Trainer bestellt, die sich im Moment (soweit ich das verstanden habe) dazu bewerben können. Diese müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Diese Vorschlag des Sachkundenachweises wird noch bis Mitte-Ende April geprüft, genaues Datum kann uns Georg bestimmt sagen.


Das einzige was mir auch noch unklar ist, wie lange ich Zeit habe diesen Sachkundenachweis zu erbringen! 6 Monate ab inkrafttretten des Gesetztes, also ab dem 28.01.2010. Oder 6 Monate ab Festlegung des Sachkundenachweises, damit meine ich, wenn dannn genau fest steht, wie der Sachkundenachweis zu erbringen ist, ab diesem Datum (Ende April) 6 Monate!
Ersteres würde ich sehr unfair finden, vorallem wenn man mehrere Hunde hat und zB nicht in einem Verein ist!
Georg ich wäre dir sehr dankbar, wenn du diese Frage beantworten könntest!

Meine Gemeinde ist ja der Meinung, dass ich diesen Sachkundenachweis schon mit 1. Juni vorlegen muss, allerdings sagen die mir das immer nur, ich hab noch keine schriftliche Aufforderung erhalten.
 
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Ich bin es im Moment auch schon leid, das noch immer nichts fix festgelegt ist, diese Ungewissheit ist grauenvoll....

Also soweit ich das verstehe ist das im Moment folgendermaßen:

4 Stunden Theorie, also so eine Art Sachkundevortrag über Wesen, Verhalten, Plege des Hundes usw.
dann 6 Trainingsstunden pro Hund bei einem anerkannten Trainer oder Verein, soll heißen wenn du 2 Hunde hast musst du mit jedem Hund diese 6 Stunden absolvieren.
anschließend eine Sachkundeüberprüfung pro Hund, diese Prüfung ist ein praktischer Teil, wo du an der Leine gehen, Fuß gehen, absetzten usw. vorführen musst. Einmal mit und einmal ohne Leine.
Die Sachkundeüberprüfung muss von einem dazuberechtigten Prüfer abgenommen werden. Diese Person darf nicht die selbe sein wie der Trainer bei dem du die Trainingsstunden absolviert hast!
Zu Sachkundeprüfern werden bestimmte Trainer bestellt, die sich im Moment (soweit ich das verstanden habe) dazu bewerben können. Diese müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Diese Vorschlag des Sachkundenachweises wird noch bis Mitte-Ende April geprüft, genaues Datum kann uns Georg bestimmt sagen.


Das einzige was mir auch noch unklar ist, wie lange ich Zeit habe diesen Sachkundenachweis zu erbringen! 6 Monate ab inkrafttretten des Gesetztes, also ab dem 28.01.2010. Oder 6 Monate ab Festlegung des Sachkundenachweises, damit meine ich, wenn dannn genau fest steht, wie der Sachkundenachweis zu erbringen ist, ab diesem Datum (Ende April) 6 Monate!
Ersteres würde ich sehr unfair finden, vorallem wenn man mehrere Hunde hat und zB nicht in einem Verein ist!
Georg ich wäre dir sehr dankbar, wenn du diese Frage beantworten könntest!

Meine Gemeinde ist ja der Meinung, dass ich diesen Sachkundenachweis schon mit 1. Juni vorlegen muss, allerdings sagen die mir das immer nur, ich hab noch keine schriftliche Aufforderung erhalten.

Danke für deine richtigen Ausführungen.

Nach der Rechtsauffassung der NÖ-Landesregierung beginnt die 6 Monate Übergangsfrist ab Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen zum Sachkundenachweis.

Ihr könnt alles auf www.örv.com bzw. www.dog-web.at nachlesen, sobald es Neuerungen gibt.

Bis zum 23.4.2010 wird sich aber am derzeitigen Stand nichts ändern.
 
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Ich finde es zwar nach wie vor absoluten Schwachsinn, dass man eine Prüfung machen muss, denn ich denke Ausbildung und Training ist immer wesentlich besser als irgendwelche Prüfungen.
Außerdem finde ich es lustig oder eher traurig, dass ich dann auch Freifolge vorzeigen muss, obwohl mein Hund ja sowieso Leine UND Maulkorb tragen muss....

Aber über eines freu ich mich schon, nämlich das die 6 Monate dann erst ab Inkrafttreten der Ausführbestimmungen zum Sachkundenachweis gelten. Das ist wenigstens mal halbwegs fair und wenn man genau weis, was verlangt wird, dann kann man sich in 6 Monaten auch gut darauf vorbereiten.
Eine andere Sache ist nur, wie ich das meiner Gemeinde erkläre, den die sind ja fest der Meinung, das Gesetzt gilt ab dem 01.01.2010 und ich muss mit 01.06.2010 diesen Nachweis erbringen ..... allerdings, wenns dann festgelegt ist, wird diese Frist ja auch in irgendeinem Gesetztestext stehen, denn die Herren und Damen auf unserer Gemeinde ja wohl anerkennen müssen.
 
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Ich persönlich würde es eine Frechheit finden wenn der Sachkundenachweiß schon ab Juni vorzulegen ist, da s ja lange keine Information zu Inhalten und Themen gab.
Ich denke dach eher das man den 6 mon. nach Heraugabe des sachkundenachweißes erbringen muss <-- hoffe ich zumindest :)
LG
 
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Ich finde es zwar nach wie vor absoluten Schwachsinn, dass man eine Prüfung machen muss, denn ich denke Ausbildung und Training ist immer wesentlich besser als irgendwelche Prüfungen.
Außerdem finde ich es lustig oder eher traurig, dass ich dann auch Freifolge vorzeigen muss, obwohl mein Hund ja sowieso Leine UND Maulkorb tragen muss....

Aber über eines freu ich mich schon, nämlich das die 6 Monate dann erst ab Inkrafttreten der Ausführbestimmungen zum Sachkundenachweis gelten. Das ist wenigstens mal halbwegs fair und wenn man genau weis, was verlangt wird, dann kann man sich in 6 Monaten auch gut darauf vorbereiten.
Eine andere Sache ist nur, wie ich das meiner Gemeinde erkläre, den die sind ja fest der Meinung, das Gesetzt gilt ab dem 01.01.2010 und ich muss mit 01.06.2010 diesen Nachweis erbringen ..... allerdings, wenns dann festgelegt ist, wird diese Frist ja auch in irgendeinem Gesetztestext stehen, denn die Herren und Damen auf unserer Gemeinde ja wohl anerkennen müssen.

Abgesehen davon das dieses Gesetz erst ab dem 29.1.2010 in Kraft getreten ist, ergo die Frist mit 29.7.2010 ablaufen würde, rate ich JEDEM Hundeführer "seine" Ansprechperson lt. HP www.örv.com bzw. www.dog-web.at bei Fragen und Problemen mit der Behörde zu konsultieren.

Wer für Euch die Ansprechperson ist, könnt ihr auf der HP nachlesen. ;)
 
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In der derzeitigen NÖ Sachkundeverordnung (die derzeit in Bürgerbegutachtung ist) steht das Prüfer und Trainer nicht ein und dieselbe Person sein dürfen.
Also wird es doch eine Prüfung geben, also darf dann nicht mit Spielzeug, Goodies oder dergleichen gearbeitet werden ??
Wird es erst mit inkrafttreten der NÖ Sachkundeverordnung Trainings- &/oder Prüfungstermine geben ?
 
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In der derzeitigen NÖ Sachkundeverordnung (die derzeit in Bürgerbegutachtung ist) steht das Prüfer und Trainer nicht ein und dieselbe Person sein dürfen.
Also wird es doch eine Prüfung geben, also darf dann nicht mit Spielzeug, Goodies oder dergleichen gearbeitet werden ??
Wird es erst mit inkrafttreten der NÖ Sachkundeverordnung Trainings- &/oder Prüfungstermine geben ?

Warum gibt es die Info-HP? Termine kommen ............... näheres auf HP www.örv.com bzw. www.dog-web.at

:cool:
 
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erstaunlich vernünftige statements vom kleinen bürger!!
 
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auf deiner hp las ich, dass die begutachtungsfrist bis DI 27.4 verlängert wurde.
abgesehen davon das ich denen sowieso schon ein sehr langes mail geschrieben habe und alle meine freunde und bekannten um selbes gebeten habe, kann ich auf der land nö seite dies nicht mehr finden. derzeit stehen 3 themen zur bürgerbegutachtung zur verfügung, aber das mit den nö hundehaltegesetz ist nimmer dabei

auf der seite steht auch irgendwo dabei, dass wenn die frist abgelaufen ist, dass thema nicht mehr aufscheint und eingesehen werden kann.

oder ist zw. BÜRGERbegutachtung und begutachtung ein unterschied und dieser nur mehr für bestimmte personen verfügbar??
 
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auf deiner hp las ich, dass die begutachtungsfrist bis DI 27.4 verlängert wurde.
abgesehen davon das ich denen sowieso schon ein sehr langes mail geschrieben habe und alle meine freunde und bekannten um selbes gebeten habe, kann ich auf der land nö seite dies nicht mehr finden. derzeit stehen 3 themen zur bürgerbegutachtung zur verfügung, aber das mit den nö hundehaltegesetz ist nimmer dabei

auf der seite steht auch irgendwo dabei, dass wenn die frist abgelaufen ist, dass thema nicht mehr aufscheint und eingesehen werden kann.

oder ist zw. BÜRGERbegutachtung und begutachtung ein unterschied und dieser nur mehr für bestimmte personen verfügbar??

Lt. Aussage Büro Hofrat Wolf haben 2 Proponenten um diese Verlängerung angesucht. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen.

Weiter Infos ab Dienstag...........
 
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und gibt es schon neue infos??
 
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Ich hätte nur eine kleine Frage: soweit ich gelesen habe wird beim praktischen Teil ein Sitz aus der Freifolge verlangt - wer ist eigentlich auf diese grandiose Idee gekommen ???
 
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NEWS - NEWS - NEWS

Am heutigen Tag haben 25 Hunde + HF den NÖ Sachkundenachweis nach §4. Abs. 2 mit Erfolg abgelegt.

Alle HF und Hunde zeichneten sich durch excellentes Verhalten gegenüber fremden Menschen aus, und absolvierten die vom Gesetz vorgeschriebenen Übungen mit Bravour.

Die über die Prüfungsgebühr und Spenden erwirtschaftete Summe von € 910,-- wird zu Gänze an den Rottweilerklub (Konto für die Verfassungsrechtsklage gegen Rasselisten) überwiesen.

Das Hundemagazin WUFF und der ÖRV Langenzersdorf gratuliert allen HF und Hunden zu ihrem Erfolg.
Bericht/Fotos/Videos über die Überprüfung folgen.................


:cool:

 
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hab ich irgendwas verpasst oder nicht mitbekommen??? :confused:

was ist jetzt mit dem entwurf der zur bürgerbegutachtung online war?

bleibt der so? ist der schon fix? ab wann gilt er? ect. pp.
 
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