NÖ Hundehaltegesetz: Politik versagt – Vereine und Hundemagazin ergreifen Initiative

AW: NÖ Hundehaltegesetz: Politik versagt – Vereine und Hundemagazin ergreifen Initiat

Ich glaube nicht das ich Wien und NÖ durcheinanderbringe....

Hier mal zur Ansicht der Sachkundenachweis in Scheckkartengrösse............

SKAusweis1.jpg
 
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So wie der Ausweis ausschaut, kann jeder der den Sachkundenachweis erbracht hat, nun mit jedem Listenhund spazieren gehen, weil man ja nicht nachvollziehen kann ob das nun der hund ist mit dem geprüft wurde, oder? :confused::D
 
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ABER:
Auf dem Sachkundenachweis (wo du das Muster abgebildet hast Georg) steht ja nur der Hundehalter und nicht der Hund.

Wenn jetzt jemand 2 Hunde hat, muss der dann die Prüfung zweimal machen oder einmal? Weil laut dem Ausweis sieht man ja nur den Hundehalter. :confused:

Ja aber da ja der Hund auch geprüft wird, sollte ja auch irgendwo am Ausweis der hund draufstehen oder?

Liest du eigentlich die Gesetze? ;)

DER Hundehalter absolviert einen Sachkundevortrag (OHNE Prüfung), muss 10 Trainingsstunden im Ausbildungsgelände machen (OHNE Prüfung), und danach ist der Sachkundenachweis lt. NÖ-Hundehaltergesetz erfüllt.

;):cool:
 
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So wie der Ausweis ausschaut, kann jeder der den Sachkundenachweis erbracht hat, nun mit jedem Listenhund spazieren gehen, weil man ja nicht nachvollziehen kann ob das nun der hund ist mit dem geprüft wurde, oder? :confused::D

Gerne nochmal:

In Wien brauchst den HFS um straffrei mit dem Hund spazieren zu gehen .....
In NÖ brauchst den Sachkundenachweis um einen Listenhund halten zu dürfen.......

;)
 
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Liest du eigentlich die Gesetze? ;)

DER Hundehalter absolviert einen Sachkundevortrag (OHNE Prüfung), muss 10 Trainingsstunden im Ausbildungsgelände machen (OHNE Prüfung), und danach ist der Sachkundenachweis lt. NÖ-Hundehaltergesetz erfüllt.

;):cool:

Ja ich lese schon die Gesetze aber zwischen Gesetz und Realtität klafft eine Schlucht auf....

Ich stehe gerade auf der Leitung...

Wenn ich zum Beispiel nun 2 Hunde habe, einer davon ist nicht einfach und der andere sehr brav. Wenn ich also die Prüfung nur mit dem braven mache, brauch ich die mit dem komplizierten Hund dann nicht mehr machen?!

Das würde ja dann eigentlich am Sinn des Gesetzes vorbeischissen wie ein Rennauto????
 
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@ Georg:

Dann erlaub bitte den Hinweis, daß es nicht schlau war, auf dem Muster-Ausweis eine Wiener Adresse anzugeben.
Laß diesen "Max Mustermann" doch irgendwo in NÖ beheimatet sein.

LG Ulli
 
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Ja ich lese schon die Gesetze aber zwischen Gesetz und Realtität klafft eine Schlucht auf....

Ich stehe gerade auf der Leitung...

Wenn ich zum Beispiel nun 2 Hunde habe, einer davon ist nicht einfach und der andere sehr brav. Wenn ich also die Prüfung nur mit dem braven mache, brauch ich die mit dem komplizierten Hund dann nicht mehr machen?!

Das würde ja dann eigentlich am Sinn des Gesetzes vorbeischissen wie ein Rennauto????

Das NÖ hundehaltegesetz sieht vor, dass sich ein Hundehalter, der einen auf der Liste stehenden Hund hält, SACHKUNDE aneignen muss und dafür einen Nachweis erbringen muss!
Nirgends steht was, dass man eine Prüfung ablegen muss, dass der Hund geprüft wird etc.

Aber wenn noch ein paar so "schlaue" meldungen kommen, ists nur eine frage der zeit, bis das auch verlangt wird :mad::cool:

@ Georg:



Dann erlaub bitte den Hinweis, daß es nicht schlau war, auf dem Muster-Ausweis eine Wiener Adresse anzugeben.

Laß diesen "Max Mustermann" doch irgendwo in NÖ beheimatet sein.



LG Ulli


ui, ....obwohl der threadtitel eigentlich unmissverständlich aufzeigt, worum es geht??
 
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@ Georg:

Dann erlaub bitte den Hinweis, daß es nicht schlau war, auf dem Muster-Ausweis eine Wiener Adresse anzugeben.
Laß diesen "Max Mustermann" doch irgendwo in NÖ beheimatet sein.

LG Ulli

Das ist mir gar nicht aufgefallen... :o
 
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@Eriu
Du musst KEINE Prüfung machen! Sondern einen theoretischen und einen praktischen Teil - OHNE PRÜFUNG
Also ein theoretischer Vortrag und 10 praktische Trainingsstunden!
 
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Aber wenn noch ein paar so "schlaue" meldungen kommen, ists nur eine frage der zeit, bis das auch verlangt wird :mad::cool:

Gut dann frage ich nicht mehr.... :mad:

Das wird mir sowieso langsam alles zu .... *argh* A sagt das und B sagt das... keiner weiß genau wie was wann und wenn mal einer was weiß, darf man nicht fragen....
 
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damits vielleicht verständlicher wird:

wenn ich als führerschein B (PKW) besitzer einen motorroller mit 125 ccm lenken will, benötige ich den Eintrag "111" in meinem Führerschein.
Diesen bekomme ich, wenn ich zB beim ÖAMTC einen Kurs besuche, wo mir theoretisches wissen vermittelt wird und ich danach 3 runden mit einem roller drehe.
Prüfung muss ich keine ablegen. Es genügt die Bestätigung, dass ich an diesem Kurs teilgenommen habe.

:cool:
 
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Wer darf denn den Sachkundenachweis abhalten? ÖRV Trainer? Wird es da eine spezielle Schulung geben, oder sollen sich die Trainer das selbst aneignen?
 
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Gut dann frage ich nicht mehr.... :mad:

Das wird mir sowieso langsam alles zu .... *argh* A sagt das und B sagt das... keiner weiß genau wie was wann und wenn mal einer was weiß, darf man nicht fragen....

Nur weil du dich verwirren lässt von Leuten die auch nichts verstehen und alles durcheinander bringen....

Es steht im Fall für NÖ alles im Gesetz drin, also:
LESEN - VERSTEHEN - dann erst posten...

:rolleyes:


Wer darf denn den Sachkundenachweis abhalten?

Steht ebenfals im Gesetz:

(2) Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde für das Halten von Hunden gemäß
§ 2 und § 3 ist gegeben, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin mit dem
betreffenden Hund eine bestätigte Ausbildung bei einer gemäß Z. 1.6. Anlage 1 zur
2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004 in der Fassung BGBl. II Nr.
530/2006, berechtigten Person
absolviert hat, von der auf Grund der Erfahrungen
der Wissenschaft davon ausgegangen werden kann, dass sie ausreicht, um diesen
Hund gefahrlos halten zu können.
 
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Natürlich darf man fragen!!

Also lt. meiner Auffassung ist das so:

In NÖ musst du als Halter von Listenhunden eine Sachkunde erbringen, die belegt, das DU Kenntnisse erworben hast.
Lt. Georg musst du also an einem theoretischen Sachkundevortrag teilnehmen, das wird eine Power-Point Präsentation sein.
Weiters musst DU 10 praktische Trainingsstunden mit deinem/deinen Hund/Hunden machen!
Allerdings gibt es keine Prüfung!

Georg bitte korriegere mich, wenn ich was falsches Schreibe!
 
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Nur weil du dich verwirren lässt von Leuten die auch nichts verstehen und alles durcheinander bringen....

Es steht im Fall für NÖ alles im Gesetz drin, also:
LESEN - VERSTEHEN - dann erst posten...

:rolleyes:

Ok danke... du hast mir sehr geholfen. :rolleyes:
 
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Natürlich darf man fragen!!

Also lt. meiner Auffassung ist das so:

In NÖ musst du als Halter von Listenhunden eine Sachkunde erbringen, die belegt, das DU Kenntnisse erworben hast.
Lt. Georg musst du also an einem theoretischen Sachkundevortrag teilnehmen, das wird eine Power-Point Präsentation sein.
Weiters musst DU 10 praktische Trainingsstunden mit deinem/deinen Hund/Hunden machen!
Allerdings gibt es keine Prüfung!

Georg bitte korriegere mich, wenn ich was falsches Schreibe!

genau so ist es!
@eriu: KEINE PRÜFUNG
 
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Natürlich darf man fragen!!

Also lt. meiner Auffassung ist das so:

In NÖ musst du als Halter von Listenhunden eine Sachkunde erbringen, die belegt, das DU Kenntnisse erworben hast.
Lt. Georg musst du also an einem theoretischen Sachkundevortrag teilnehmen, das wird eine Power-Point Präsentation sein.
Weiters musst DU 10 praktische Trainingsstunden mit deinem/deinen Hund/Hunden machen!
Allerdings gibt es keine Prüfung!

Georg bitte korriegere mich, wenn ich was falsches Schreibe!
Super und jetzt hätte ich eine Frage und trau mich nicht sie zu stellen aus Angst wieder blöd angegangen zu werden... :rolleyes:
 
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