neues tierschutzgesetz !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Das ist hier die Frage... ist das erlaubt, oder nicht? Der damals über unseren Klub vermittelte Hund war übrigens bei einem Züchter untergekommen. Nichts mit "Zwinger" - sondern privat, gemeinsam mit zwei anderen Welsh Terriern, die dort leben.


Züchtern, die von der BH abgenommen sind ist es erlaubt Hunde anzubieten. Egal ob ihre Welpen, einen zugekauften, der sich nicht eignet etc. also auch sicher ein aufgenommener, der dort lebt und von dort vermittelt wird.
Ein Züchter braucht keine Zwingeranlage um von der BH das ok zu bekommen...
 
Nein Caro, der Zuchtverband hat keine bewilligte Zucht, nur die einzelnen Züchter. Somit dürfte das Inserat nur schalten, wer eine entsprechende Genehmigung hat von den Züchtern.

Die Züchter in einem Zuchtverband haben alle eine bewilligte Zucht, deshalb darf der Zuchtverband auf seiner Homepage auch die Hunde „seiner“ Züchter vorstellen..

Ich kann mir echt nicht vorstellen, dass das nicht mehr möglich sein soll…

Leider nein. Der Zuchtverein betreibt keine bewilligte Einrichtung (es sei denn, ein Zuchtverein betreibt ein Tierheim in Ö) und auch keine Zucht. Der einzelne Züchter betreibt eine angemeldete und bewilligte Zucht und dem Züchter ist es erlaubt, seine gezüchteten Tiere anzubieten. Es ist dem Züchter nicht erlaubt, Fremdtiere öffentlich "feilzubieten".

Es ist ja wie in Brigittes Fall geschildert, die gleiche Rasse... Deshalb denke ich schon, dass der Verein diesen Hund auf der eigenen Homepage zur Vermittlung anbieten darf, wenn der Hund auch bei einem Züchter untergebracht ist..
die Züchter müssen sowieso alle Auflagen erfüllen, sonst wären sie keine Züchter… Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand überprüft, ob der "zurück genommene" Rassehund aus der eigenen oder einer fremden Zucht kommt...

Das kann ich mir einfach nicht vorstellen, sonst dürfte ja kein Verein mehr seine Rassehunde vermitteln, die zurück gekommen sind oder aus der Zucht gehen…. Aber genau wissen tue ich es natürlich nicht...
 
Wenn man sie nicht inserieren kann und darum nicht anbringt, wird man auch nicht so viel nachschub brauchen...
Oder war etwa am anfang des threads nicht das das problem dass man ohne zu inserieren ja keine abnehmer für den hund des verstorbenen nachbars findet.

Doch braucht man weil die Welpen irgendwann nicht mehr klein und süß = schlecht/nicht verkäuflich sind!
 
Ich denke, es bräuchte ja nicht einmal ein Züchter sein, der dem vom Verein/Klub "geretteten" Rassehund als Pflegestelle dient. Angenommen, ich würde mir als Pflegestelle einen Welsh Terrier nehmen - aus dem Ausland -z.B. sogar mit Papieren (war damals ja der Fall - der kleine Kerl hatte Papiere!) - hieße, ich dürfte das gar nicht...

Nein, durchdacht und ordentlich ausgeführt ist das Gesetz nicht! Denn man könnte ja dann den Zusatz einbringen, dass z.B. Rassehundevereine recht wohl ihre Rassehunde - egal, von woher - in Pflege nehmen dürfen ( hier z.B. jemand bestimmen, der als Pflegestelle infrage kommt) und auch inserieren und weitervermitteln (was ja auch Sinn und Zweck von Rassehundenvereinen wäre) dürfen. Ich denke, dass Vereine/Klubs recht wohl darauf schauen, dass es nicht zu Animalhording oder sonstigem Mißbrauch kommt!
 
Ich habe gerade das hier gefunden:

Ausgenommen davon sind

2. die Suche von Interessenten für einzelne, individuell bestimmte Tiere, die nicht bei ihrem
bisherigen Halter bleiben können oder dürfen,
durch den Halter oder eine gemäß § 30 mit den
Pflichten eines Halters betraute Person, Vereinigung oder Institution.

Heißt? Wie kann man das interpretieren?
 
Das wird genau das sein, was der Anwalt den wir kennen meinte. Wenn du als Halter einmalig nen neuen Platz suchst, wird es ok sein. Wenn du jeden Tag Hunde einstellte dann nicht.
 
Die Rubrik "Hunde - zu verschenken" auf Willhaben ist jedenfalls derzeit dicht .... die wissen davon offenbar nichts, bzw. haben sie die Panik dass die Behörden sie dennoch zur Kassa bitten ... weil das Gesetz ja so wenig (gar nicht) durchdacht ist und offenbar reine Auslegungssache.
 
Ich bin derzeit am Versuch, die zuständige Dame im BMI für Gesundheit zu erreichen - bisher noch ohne Erfolg. Mit dem Zuständigen für Salzburg habe ich bereits gesprochen - derzeit gibt es noch so viele Unklarheiten. Er meinte, es werden sicher etliche Institutionen in die nächste Instanz gehen, denn SO kann man das ja nicht stehen lassen, wie es derzeit auszulegen ist.
 
Da ich telefonisch niemand erreichen konnte, nun via Mail. Zuständige im Bundesministerium f. Gesundheit ist Frau Dr. Damoser.
Kann ja nicht sein, dass so viel Ungereimtheiten und Unklarheiten zu einem Gesetz führen!
 
Wenn dieser Hund bei einem Züchter untergekommen ist und von diesem vermittelt wird, ist es schon erlaubt - sonst dürfte kein Züchter mehr einen zugekauften Hund vermitteln ;)

Und naja, ich denke ich paar Monaten wird's eh nimmer kontrolliert, so wie alles andere auch... massig Hunde/Katzenwelpen wurden trotz chip und Reg. Pflicht bis heute auf willhaben und co ohne Chip angeboten.. trotz Meldungen bei den zuständigen BH's kam immer als Antwort - ja, man versucht eh zu schauen, aber es fehlt Personal usw usw.

Lt. richterlicher Auskunft nicht, da es sich um "offensichtliche Umgehung" handelt.....verdeutscht: Züchter würde die Bewilligung für die eigene Zucht missbrauchen, um eingeführten Hund öffentlich feilzubieten.
 
Lt. richterlicher Auskunft nicht, da es sich um "offensichtliche Umgehung" handelt.....verdeutscht: Züchter würde die Bewilligung für die eigene Zucht missbrauchen, um eingeführten Hund öffentlich feilzubieten.

Anfrage an Züchterin wegen Welpen - die hatte keinen mehr, aber die befreundete Züchterin aus dem Ausland noch einen. Darf also hier auch nicht mehr vermittelt werden?

und zum Hund, der beim österr. Züchter untergekommen ist... lt. Experten aus Salzburg darf das schon sein - aber er hat auch gleich am Anfang unseres Gespräches gesagt, dass sich eigentlich niemand wirklich auskennt.....
 
Ich bin derzeit am Versuch, die zuständige Dame im BMI für Gesundheit zu erreichen - bisher noch ohne Erfolg. Mit dem Zuständigen für Salzburg habe ich bereits gesprochen - derzeit gibt es noch so viele Unklarheiten. Er meinte, es werden sicher etliche Institutionen in die nächste Instanz gehen, denn SO kann man das ja nicht stehen lassen, wie es derzeit auszulegen ist.

Da ich telefonisch niemand erreichen konnte, nun via Mail. Zuständige im Bundesministerium f. Gesundheit ist Frau Dr. Damoser.
Kann ja nicht sein, dass so viel Ungereimtheiten und Unklarheiten zu einem Gesetz führen!

Auf die Idee sind schon vor einiger Zeit Leute gekommen und es wird daran gearbeitet!
 
Monika, weißt du, ich bin nun auch für unser Pressewesen zuständig und hier möchte ich ordentlich und sauber arbeiten - deshalb habe auch ich nachgefragt. (nicht nur die UH, auch die Einträge auf der Homepage gehen nun über mich, bzw. schreibe ich sie) Hier ist es mir egal, ob schon Leute vor mir auf irgendwelche Ideen gekommen sind - ich trage die Verantwortung und so handle ich auch.
 
Monika, weißt du, ich bin nun auch für unser Pressewesen zuständig und hier möchte ich ordentlich und sauber arbeiten - deshalb habe auch ich nachgefragt. (nicht nur die UH, auch die Einträge auf der Homepage gehen nun über mich, bzw. schreibe ich sie) Hier ist es mir egal, ob schon Leute vor mir auf irgendwelche Ideen gekommen sind - ich trage die Verantwortung und so handle ich auch.

Ah ja, ich vergaß Brigitte:rolleyes:;)
 
Anfrage an Züchterin wegen Welpen - die hatte keinen mehr, aber die befreundete Züchterin aus dem Ausland noch einen. Darf also hier auch nicht mehr vermittelt werden?

und zum Hund, der beim österr. Züchter untergekommen ist... lt. Experten aus Salzburg darf das schon sein - aber er hat auch gleich am Anfang unseres Gespräches gesagt, dass sich eigentlich niemand wirklich auskennt.....

:confused:

Was bitte hat eine Anfrage eines Interessenten an eine Züchterin und die Bekanntgabe der Adresse einer anderen Züchterin durch ebendiese - ob Ausland oder Inland - mit

"öffentlichem Feilbieten" zu tun????????????

Wieso sollte das nicht erlaubt sein???? Das TSchG tangiert so einen Vorgang doch überhaupt nicht..

Lt.Auskunft darf ein Züchter (angemeldet) die eigenen gezüchteten Hunde anbieten, einen fremden Hund, den der Züchter aufgenommen hat, nicht...

was auch logisch ist

sonst könnten diverse Vereine ja jede Menge Hunde, die bei sogenannten "Freunden" leben, denn "diese" müssten ja keine Auflagen erfüllen

über einen Züchter mit angemeldeter Zucht anbieten....
 
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