neues tierschutzgesetz !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ich erkläre Dir gerne den Begriff

ein Gesetz erstreckt sich auf:

Ein TSchG, das die Republik Österreich verabschiedet, kann sich ausschließlich auf das Hoheitsgebiet
des Staates Österreich erstrecken.

Sprich bis zur Grenze und niemals darüber.

Was Du meinst, ist - glaube ich -, dass durch das TSchG der Republik Ö Hunde, die aus dem Ausland nach Ö eingeführt wurden, betroffen sind. Und zwar nicht die Einfuhr, sondern die Vermittlung.

Das hat aber mit Gesetz+erstreckt abolut nix zu tun.

Vielleicht solltest Du es mal weniger mit Belehrungen, was das Staatsgebiet Ö betrifft.... versuchen, sondern mal Deine Ausdrucksweise einer Überprüfung unterziehen.

Hast es jetzt wenigstens verstanden, warum es geht?????

Ich habs d ganze zeit verstanden und finde das neue tierschutzgesetz nach wie vor wunderbar. Endlich wird tierschutz professionell...
Jedes in not geratene tier hat das recht professionell versorgt und vermittelt zu werden.
 
Zb könnte mit dem neuen tschges der fall der 50 verhungerten tierschutzvereinshunde automatisch nicht mehr wiederholen. Da es nun gesetzlich geregelt ist dass für die versorgung der tiere ausreichend auagebildetes personal vorhanden sein muss. Eine genehmigung hätte diese dame heute nicht bekommen. Und wieviele solche Leute werden duech d neue tschges automatisch ausgesiebt. Da sie sich nicht trauen werden für ihre "anlage" eine genehmigung zu beantragen.
Das gibt auch den tierschutzvereinen die zusätzliche sicherheit dass nicht nur sie sondern auch behördlich optional in frage kommende pflegestellen kontrolliert werden. Pflegestelle ist kein optionaler begriff mehr f animalhoarder wo die tiere - im.schlimmsten falle - elendigst verkommen.
Ja, tierschutz ist in Ö nun professionell geworden. Für mich....ein feiertag :)
 
boah habt ihr geduld und viel zeit für so machen user der - euch an der nase herum führt :D

Mittlerweile ist meine Geduld erschöpft :cool:

Ich wünsche allen die das Gesetz und dessen Auswirkungen verstanden haben noch einen schönen Abend und dem/r anderen noch viel Spaß beim Provozieren ...
 
Ich habs d ganze zeit verstanden und finde das neue tierschutzgesetz nach wie vor wunderbar. Endlich wird tierschutz professionell...
Jedes in not geratene tier hat das recht professionell versorgt und vermittelt zu werden.

Du denkst einfach nicht weiter!
Noch einmal: Tierheime sind auch mal voll und dann werden die Tiere abgewiesen!
Wohin mit denen? (Laut dir hätten sie ja ein Recht darauf professionell versorgt und vermittelt zu werden...) Du kannst mir also sicher sagen wohin solche Tiere dann gebracht werden sollen...!?

(Und falls du glaubst das machen die nicht- UND OB!)
 
Selbstverständlich bringt das neue tierschutzgesetz eine totale umbruchphase mit sich. Fortschritt entwickelt sich aus vorhandenen mängeln hervor. Ist nicht ausreichend fachlich geschultes personal für die aufnahme der tiere vorhanden, so braucht es für die erschaffung weiterer tierheime eine bedarfsermittlung. Versorgungslöcher müssen selbstverständlich gestopft werden aber wie gross die löcher sind, erst einmal ermittelt. Natürlich sollen auch tierheime jetzt ihre kapazitätsgrenzen deutlich aufzeigen. Nur so...lässt sich überhaupt erst ermitteln füe wieviele tiere wo und wieviele tierheime eröffnet werden müssen. Mit einer professionellen anlage, professionell geschulten mitarbeitern etc.

Aber weil tierschutz ein hobby für viele darstellt, brauchen sie eine daseinsberechtigung und denken nur an sich. Anstatt zu sagen, ok wir nicht mehr aber dann bitte da und dort tierheime eröffnen.
 
Hast es jetzt wenigstens verstanden, warum es geht?????

Ich habe es halbwegs verstanden - und hätte trotzdem eine Frage.

Voriges Jahr wurde ein kleiner Welsh Terrier aus dem Ausland von jemand gerettet. Er konnte ihn dann mitnehmen, war quasi Pflegestelle und unser Klub hatte den kleinen Kerl zur Vermittlung auf unserer Homepage. (da ich jetzt nun dafür zuständig bin, habe ich gleich doppeltes Interesse für diese Fälle!)
Das Kerlchen wurde bestens vermittelt, es geht ihm nun super! (Endlich, nach Jahren an der Kette! :eek:)

Wir - als Klub - sind weder Tierschutzverein, noch Züchter (ok, wir haben ja Züchter) - wir haben eine Homepage (für die ich nun verantwortlich bin) und ich würde gerne im Fall des Falles recht wohl "Welsh Terrier in Not" hier einstellen können!
 
Wir - als Klub - sind weder Tierschutzverein, noch Züchter (ok, wir haben ja Züchter) - wir haben eine Homepage (für die ich nun verantwortlich bin) und ich würde gerne im Fall des Falles recht wohl "Welsh Terrier in Not" hier einstellen können!

Meiner Meinung nach nicht. Auch nicht auf der Vereinsseite. Da der Verein keine Tierhaltegenehmigung besitzt.

Und falls der Hund bei einem Züchter untergebracht war, müsste der Züchter die Auflagen erfüllen, um das "Fremdtier" anbieten zu dürfen.
 
Ich gehe mit der Einschätzung von Tamino konform, stellt sich halt die Frage ob die Behörden auch alle HPs der Rassevereine durchforsten um "zum Schutz der Hunde" Strafbescheide in Höhe von 600 Euro auszustellen wegen illegalem Hundehandel im Internet .... Eigentlich müsste man dann so einen Hund ins Tierheim bringen und hoffen dass die ihn auch aufnehmen (wenn nicht dann halt selbst behalten oder "eine andere Lösung finden") , wo er dann zu seinem Schutz in einem der unzähligen Zwinger untergebracht wird um in diesem Massenbetrieb "professionell" vermittelt zu werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau so wie Tamino und EvaJen sagen, ist es Brigitte. Kein Zuchtverband darf nun Nothunde auf die HP nehmen zur Vermittlung. Und auch div. Rassenotseiten sind dann in der Breduille, da sie ja kein Tierheim haben und somit nicht öffentlich inserieren dürfen, was aber ein Inserat auf einer HP jedoch ist.

@newt:
Ich gebs auf, ich bin raus.... Wenn Du meinst, dass dieses Gesetz wirklich Tierschutz ist und professionell, na dann Gute Nacht!
Die Tierheime, die es jetzt gibt, haben ihre Kapazitäten und die sind bekannt. Wer soll die neuen Tierheime denn finanzieren?
 
Ich würde sagen, dass es zulässig ist, weil der Hundezuchtverein bzw. die Züchter eine nach dem neuem Gesetz gemäß § 29 oder gemäß § 31 bewilligte Zucht und somit genehmigte Einrichtung betreiben... Der zu vermittelnde Hund ist ja bis zur Vermittlung bei einem Züchter untergebracht.. ;)
 
Ich würde sagen, dass es zulässig ist, weil der Hundezuchtverein bzw. die Züchter eine nach dem neuem Gesetz gemäß § 29 oder gemäß § 31 bewilligte Zucht und somit genehmigte Einrichtung betreiben... Der zu vermittelnde Hund ist ja bis zur Vermittlung bei einem Züchter untergebracht.. ;)


Nein Caro, der Zuchtverband hat keine bewilligte Zucht, nur die einzelnen Züchter. Somit dürfte das Inserat nur schalten, wer eine entsprechende Genehmigung hat von den Züchtern.
 
Ich würde sagen, dass es zulässig ist, weil der Hundezuchtverein bzw. die Züchter eine nach dem neuem Gesetz gemäß § 29 oder gemäß § 31 bewilligte Zucht und somit genehmigte Einrichtung betreiben... Der zu vermittelnde Hund ist ja bis zur Vermittlung bei einem Züchter untergebracht.. ;)

Leider nein. Der Zuchtverein betreibt keine bewilligte Einrichtung (es sei denn, ein Zuchtverein betreibt ein Tierheim in Ö) und auch keine Zucht. Der einzelne Züchter betreibt eine angemeldete und bewilligte Zucht und dem Züchter ist es erlaubt, seine gezüchteten Tiere anzubieten. Es ist dem Züchter nicht erlaubt, Fremdtiere öffentlich "feilzubieten".
 
Leider nein. Der Zuchtverein betreibt keine bewilligte Einrichtung (es sei denn, ein Zuchtverein betreibt ein Tierheim in Ö) und auch keine Zucht. Der einzelne Züchter betreibt eine angemeldete und bewilligte Zucht und dem Züchter ist es erlaubt, seine gezüchteten Tiere anzubieten. Es ist dem Züchter nicht erlaubt, Fremdtiere öffentlich "feilzubieten".


Wenn dieser Hund bei einem Züchter untergekommen ist und von diesem vermittelt wird, ist es schon erlaubt - sonst dürfte kein Züchter mehr einen zugekauften Hund vermitteln ;)

Und naja, ich denke ich paar Monaten wird's eh nimmer kontrolliert, so wie alles andere auch... massig Hunde/Katzenwelpen wurden trotz chip und Reg. Pflicht bis heute auf willhaben und co ohne Chip angeboten.. trotz Meldungen bei den zuständigen BH's kam immer als Antwort - ja, man versucht eh zu schauen, aber es fehlt Personal usw usw.
 
Ich frage mich gerade, ob man inserieren dürfte dass man einen älteren Hund von privat sucht, der seinen Platz verliert und dem man das Tierheim ersparen möchte. Oder ist das dann auch illegaler Hundehandel ?
 
Lt. einem befreundeten Anwalt könnte man als privater so und so "Glück" haben und nur ne Verwarnung kassieren, wenn man einen -nicht mehr Welpen- vergibt und dies ein Einzelfall ist.

Und gesuche sind nicht verboten - nur öffentlich Antworten wäre es wohl ;)
 
Leider nein. Der Zuchtverein betreibt keine bewilligte Einrichtung (es sei denn, ein Zuchtverein betreibt ein Tierheim in Ö) und auch keine Zucht. Der einzelne Züchter betreibt eine angemeldete und bewilligte Zucht und dem Züchter ist es erlaubt, seine gezüchteten Tiere anzubieten. Es ist dem Züchter nicht erlaubt, Fremdtiere öffentlich "feilzubieten".

Ja, aber wie hirnlos ist dieses Gesetz? Wie wenig durchdacht? Natürlich bieten Züchter auch Fremdtiere an - vor allem, wenn mehr Nachfrage ist als Angebot!

Und zu den Rassehundevereinen/Klubs... sollte man hier die Stelle, die das Gesetz ausgearbeitet hat, nicht einmal anschreiben und auf diverse Mißstände hier hinweisen? Dass es ja recht wohl im Sinne - auch des Tierschutzes! - wäre, wenn Rassehundevereine eine Notvermittlung ihrer Rasse vornehmen könnten! (und no na net geschieht das dann über die Homepage des jeweiligen Rassehundevereins!)

Das hat ja nichts mit "Animalhording" oder "puppy mill" zu tun, sondern mit einer ordnungsgemäßen Vermittlung!
 
Wenn dieser Hund bei einem Züchter untergekommen ist und von diesem vermittelt wird, ist es schon erlaubt - sonst dürfte kein Züchter mehr einen zugekauften Hund vermitteln ;)

Und naja, ich denke ich paar Monaten wird's eh nimmer kontrolliert, so wie alles andere auch... massig Hunde/Katzenwelpen wurden trotz chip und Reg. Pflicht bis heute auf willhaben und co ohne Chip angeboten.. trotz Meldungen bei den zuständigen BH's kam immer als Antwort - ja, man versucht eh zu schauen, aber es fehlt Personal usw usw.

Das ist hier die Frage... ist das erlaubt, oder nicht? Der damals über unseren Klub vermittelte Hund war übrigens bei einem Züchter untergekommen. Nichts mit "Zwinger" - sondern privat, gemeinsam mit zwei anderen Welsh Terriern, die dort leben.
 
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