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ach tamino, da will sich jemand nur wichtig machen und
wirft " halt mal " mit wörter , sätze, gehörtes ohne nachzudenken in den " raum "
Und? Was ist gg fallbeispiele einzuwenden? Davon gabs im thread hier und sonst überall auch mehr als es in wirklichkeit tatsächliche probleme gibt. Na und?
Lt.Auskunft darf ein Züchter (angemeldet) die eigenen gezüchteten Hunde anbieten, einen fremden Hund, den der Züchter aufgenommen hat, nicht...
Und? Was ist gg fallbeispiele einzuwenden? Davon gabs im thread hier und sonst überall auch mehr als es in wirklichkeit tatsächliche probleme gibt. Na und?
Heißt? Der Notfallhund eines anderen Züchters, der nun beim inländischen Züchter lebt, darf nicht mehr über diesen (oder den Verein) vermittelt werden? Der muss ab ins Tierheim? (ich frage nach, weil wir exakt diesen Fall und den Nothund recht wohl auf der Homepage hatten und selbst bestens vermittelt - ist schon länger her)
Jamie, von wegen "wichtig machen"... ich bin verantwortlich und natürlich auch in gesetzlicher Hinsicht! Tschuldigung schon, dass ich es wage, mich zu erkundigen! (ich habe nur mehr hier im Wuff geschrieben, weil das ein Thema ist, welches mir unbekannt war und hier im Wuff gebracht wurde)
Kann das sein, dass der behördlich genehmigte Züchter und der behördlich genehmigte Händler allerdings bei behördlich nicht genehmigten Züchtern (verkaufen dürfen die ja , sie dürfen nur nicht inserieren) zukaufen kann und diese Welpis dann inserieren darf ? Sprich solange Hund Handelsware ist ist alles okay, nur die Vermittlung von Notfällen soll erschwert/verhindert werden weil die eigentlich allesamt künftig aus "Tierschutzgründen" im Tierheim abzugeben sind ?
Es darf aber ja wohl nur in Österreich keine nicht genehmigten Züchter geben. Wobei ich mir mit dem Wort "Züchter" generell schwer tue, denn so wie ich das verstanden habe kann man mit allem "züchten" solange man es meldet und ein ATA die "Zuchtstätte" gesehen und für okay befunden hat (ATAs finden bald was okay).
Beim wem kaufen denn die behördlich genehmigten Händler ein ?
Und ich frag mich immer noch, wie der Gesetzgeber darauf kommt, dass Menschen die für den alten Dackel der verstorbenen Oma womöglich unentgeltlich einen guten Platz suchen, etwas mit der Welpenmafia zu tun haben ...
Daaa man einem guten bekannten omas dacki gratis her gibt ist ja nach wie vor möglich. Aber wenn man wen erst suchen muss dem man den hund gratis geben würde, den kennt man dann ja offenbae noch nicht. Daher gut dass dies nicht mehr möglich ist.
Wenn der Züchter den Hund aber offiziell kauft und ihn dann vermittelt, ist es für ihn eigentlich erlaubt im Namen des Besitzers vermitteln darf er nicht, das is richtig
und das weißt du woher?
Was ist wenn man niemanden kennt, der Omis Dackel nimmt, aber man ihn selbst auch nicht behalten kann?
Nach jetzigem Stand der Dinge landet das Tierchen im Tierheim. Super für ein vielleicht auch noch älteres Tier...und so tolle Vermittlungschancen
Du meinst wenn wer inserieren muss um wen kennen zu lernen der den hund nehmen würde, dann kennt man den schon privat bereits vorher?
nicht zwingend. Aber wer denkst du hat mehr Zeit und Muße die neuen Besitzer des Dackels kennenzulernen...das Tierheim oder ein Privater?
Tatsächlich hab ich mal hier übers Forum einen Hund vermittelt. An eine Userin, mit der ich vorher schon öfter in Kontakt war. Da ist eine Freundschaft entstanden und ich hab sie und den Hund später noch sehr oft gesehen
Zeit hat ein privater vermutlich mehr. Erfahrung hingegen das tierheim. Welchen wert ein privater schutzvertrag hat, ist eine weitere frage. Ich schätze mal dass diesbezüglich das tierheim juristisch ebenfalls professioneller abgesichert ist.
Zeit hat ein privater vermutlich mehr. Erfahrung hingegen das tierheim.