Sali
Super Knochen
Da ist der Link zum Antrag:
http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVII/04/412/412A.pdf
und der Gesetzesentwurf
http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVII/04/412/412G1.pdf
mein Lieblingssatz daraus:
"Einen nahezu wortgleichen Katalog der in § 2 Abs. 2 genannten Hunde findet sich auch in Rechtsvorschriften anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. So bestimmt etwa § 1 Abs. 1 der Verordnung der Bayerischen Staatsregierung vom 10. Juli 1992, GVBl 1992, S. 268, diese Hunderassen unwiderleglich als Kampfhunde."
Das zeugt von der großen kynologischen Kenntnis der Antragssteller über Hunderassen. Nach dem Motto: "Was die Bayern sagen, wird schon stimmen." Vor allem das Wort "unwiderleglich" muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Diese unwiderleglichen Dinge hat es damals schon gegeben, als die Erde noch eine Scheibe war
Unabhängig davon, was ich von Rassenlisten halte - nämlich nichts, Gründe wurden hier in der Diskussion genug genannt - der Ausdruck "unwiderleglich" ist natürlich nicht philosophisch zu verstehen. Das ist schlicht und einfachein juristisches Konstrukt und heißt, dass der Inhalt der Liste im Geltungsbereich des Gesetzes nicht - z.B. durch Sachverständigengutachten - widerlegt werden kann werden kann. Dient natürlich der Verfahrensökonomie.