Neues Hundehaltegesetz in NÖ

naja offensichtlich gibts in meiner gemeinde die marke schon, sonst müsste ich ja nicht so bald wie möglich mit der alten aufkreuzen um diese auszutauschen.:rolleyes:

Meinem dafürhalten kannst du die rote Marke erst erhalten, wenn du deinen Hund ordnungsgemäss bei der Gemeinde gemeldet hast. Lass dich jetzt nicht scheu machen oder gar drängen, denn die zwei oder drei Monate, die du jetzt voran sein würdest könnten dir am Ende fehlen.
Eine Einzahlungsbestätigung für € 1,50 wegen dem Tausch der Hundemarke könnte schon ausreichen um die Frist für die Erbringung des Sachkundenachweises zu starten.

Warte mal ab, wie die Sachkunde wirklich aussieht. Dann kannst du den Zeitraum abschätzen, wie machbar diese Prüfung für dich und die Dogs ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
hi,
wo wohnt Ihr den alle ??
kein gutes einkommen mit eurem Bürgermeister?? , ich würde einem Gespräch nicht ausweichen -- den nicht die Gemeinde sondern euer Bürgermeister ist das Gesetz bei euch.
Hab mit unserem Bürgermeister gesprochen ist alles in Ordnung; Bürgermeister höhrt auch von den Jägern wie sich eure Hunde verhalten. Und wenn ich eure beiträge lese,SIND AUCH EURE HUNDE SEHR GUT ERZOGEN und Ihr HUNDEBESITZER auch alle NORMAL!!
Hoffe das sich auch nicht´s ändern wird.
Für Euch ALLE auch alles Gute !!
 
Meinem dafürhalten kannst du die rote Marke erst erhalten, wenn du deinen Hund ordnungsgemäss bei der Gemeinde gemeldet hast. Lass dich jetzt nicht scheu machen oder gar drängen, denn die zwei oder drei Monate, die du jetzt voran sein würdest könnten dir am Ende fehlen.
Eine Einzahlungsbestätigung für € 1,50 wegen dem Tausch der Hundemarke könnte schon ausreichen um die Frist für die Erbringung des Sachkundenachweises zu starten.

Warte mal ab, wie die Sachkunde wirklich aussieht. Dann kannst du den Zeitraum abschätzen, wie machbar diese Prüfung für dich und die Dogs ist.

in dem schreiben der gemeinde stand auch das ich 6 monate zeit habe. diese zeit werde ich natürlich bis zum ende rausziehen. ich lasse mich bestimmt nicht drängen. wozu auch? solange nicht feststeht wie der sachkundenachweis auszusehen hat, solange werde ich nichts erbringen.

was den bürgermeister betrifft, möchte ich mich überhaupt nicht äußern.
wir sind bis jetzt noch nicht aufgefallen und das soll auch so bleiben.
(bei uns drehen sie schon durch wenns einen pool im garten aufstellen willst:rolleyes:)
 
Entschuldige, aber ich schaffe es nicht die 82 Seiten nachzulesen... :eek::eek:

Habe zwei Fragen:
§ 5 vom Verordnungsentwurf: wäre eine gleichwertige Ausbildung somit der Hundeführschein von Wien? Könnten also die NiederösterreicherInnen den Wiener Hundeführschein machen? Da gibt es ja andere Auflagen für die TrainerInnen und die praktische Prüfung.

Zweitens: Wie funktioniert das ab jetzt für Hunesitter und Leute, die den Hund Gassi führen? Die brauchen weder in Wien noch in NÖ einen Hundeführschein dafür, oder? Muss nur der Halter / die Halterin machen, aber nicht die ganze Familie plus die HundesitterIn oder?
 
Ob der Wiener HFS in NÖ als gleichwertiger Sachkundenachweis anerkannt wird ist noch nicht durch.

Wiener HFS:
gewerbliche Hundesitter benötigen keinen HFS. Alle anderen Personen die mit dem Hund Gassi gehen, benötigen den HFS. Anm.: Meine Frau und ich haben mit jedem unserer beiden Deppen den Wiener HFS machen dürfen.

NÖ-Hundehaltegesetz und Sachkunde:
Derzeit sieht es so aus, dass nur der Hundehalter die Sachkunde nachweisen muß. Der Nachbar darf ohne Nachweis mit dem Hund gassi gehen.
 
danke für die info,
wo steht das? woher hast du diese infos?

Wiener HFS:
gewerbliche Hundesitter benötigen keinen HFS. Alle anderen Personen die mit dem Hund Gassi gehen, benötigen den HFS. Anm.: Meine Frau und ich haben mit jedem unserer beiden Deppen den Wiener HFS machen dürfen.

man muss doch erst nach 3 monaten mit dem hund den HFS machen, wie geht das, wenn ich zwei wochen urlaubsbetreuung mache oder einmal rausgehe? oder müssen jetzt drei monate nach übernahme die halter den HFS machen und für alle anderen gilt, dass sie sofort beim ersten rausgehen einen HFS haben müssen?

und ich versteh immer noch nicht, wie das wer kontrolliert. weil was ist, wenn ich einen hund neu übernehme und innerhalb von 3 monaten vermittle? kontrollieren die das dann nach der anmeldung des hundes?

lg
 
Entschuldige, aber ich schaffe es nicht die 82 Seiten nachzulesen... :eek::eek:

Habe zwei Fragen:
§ 5 vom Verordnungsentwurf: wäre eine gleichwertige Ausbildung somit der Hundeführschein von Wien? Könnten also die NiederösterreicherInnen den Wiener Hundeführschein machen? Da gibt es ja andere Auflagen für die TrainerInnen und die praktische Prüfung.

Zweitens: Wie funktioniert das ab jetzt für Hunesitter und Leute, die den Hund Gassi führen? Die brauchen weder in Wien noch in NÖ einen Hundeführschein dafür, oder? Muss nur der Halter / die Halterin machen, aber nicht die ganze Familie plus die HundesitterIn oder?

Zu Frage 1.) Nein, wird nicht anerkannt

zu Frage 2.) Nur der Hundehalter braucht den Sachkundenachweis

mfg
 
Würdet ihr dann euren Pflegestellen etc. empfehlen in WIEN sich als gewerbliche Hundesitter zu melden? Ich denke, wenn man dabei nur kostendeckend arbeitet, dann ist es ohnedies nicht zu versteuern. Also braucht man nur bei der WKO einen Gewerbeschein lösen, oder? kennt sich da wer aus?
 
Hallo!

Ich hab mir jetzt nicht alle 83 Seiten gelesen...also sorry, falls diese Frage schon einmal gestellt wurde.

Ich hätte gerne gewusst, ob ich die Bh auch machen muss, wenn ich die Bgh1 machen möchte, aber die BghA schon gemacht habe?

lg Nadine
 
Alle Hundehalter egal welcher Rasse und Größe, sollten zuerst mal eine Pfüfung ablegen und überprüft werden, ob Sie überhaupt in der Lage sind sich Hunde anzuschaffen, die unter der Rubrik Kampfhunde fallen.

Ich selbst habe folgende Erfahrungen:

In unserem Nachbarhaus wohnt eine Familie mit einem Kampfhund. Der Hund trägt zwar eine Leine ,aber keinen Maulkorb. Ich habe einen Blindenführhund im Wert von 32.000 Euro. Sollte dieser Hund mal verletzt werden, nur wenn kleine Hunde ihn hinten ins Bein zwicken auch wenn er sich natürlich wehren kann, kann man ihn für die Führarbeit vergessen.

Habe dann erst wieder Anspruch nach 5 Jahren, wenn der Hund in die Pension geht. Und 3 Jahre können Sie noch dazurechen,bis man das Geld mit Hilfe der öffentlichen Hand und privaten Spendern und Sponsoren zusammen bekommt,denn ich bin eine Mindestpensionistin.

Und diese Familie ist nicht einmal in der Lage diesem Hund Herr zu werden. Gott sei Dank habe ich noch einen sehr kleinen Sehrest. Aber was macht eine Vollblinde?

Ich habe garnichts gegen Rassen die unter der Rubrik Kampfhunde fallen, sondern ich habe nur etwas gegen Menschen,die nicht in der Lage sind ihren Hunden Herr zuwerden.

Noch schlimmer sind die Hundehalter von Kleinhunden. Sie meinen,dass Sie ihren Hunden alles durchlassen können und sie nicht erziehen müssen,weil sie ja doch so klein und angeblich unschuldig sind, aber das sind die schlimmesten. Auch diese Hundehalter müssten sich einer Prüfung unterziehen. Gleiches Recht für alle?

Ich selbst hatte in jungen Jahren zwei Rottweiler und zwei Dobermänner,weil mein Exmann im Wachdienst beschäftigt war. Die Hunde gingen ohne Maulkorb und ohne Leine mit uns spazieren. Natürlich ließen wir unsere Hunde nicht unbeaufsichtigt mit Kindern und anderen Tieren spielen. Wenn ich noch sehen könnte würde ich mir auch wieder einen Hund ( Rottweiler, Dobermann,Mastiff oder Dogo Argentino) holen. Aber die Zeiten sind leider vorbei. Und aus diesem Grund bin ich auch dafür,dass alle Hundehalter sich auch einen psychologischen Test unterziehen sollten.

Denn es gibt schon soviel arme Hunde die in Tierheimen leben müssen,weil die früheren Besitzer nicht in der Lage waren ihre Hunde richtig zu halten. Und es ist sehr schwierig einen neuen Besitzer für diese armen Hunde zufinden. Aus diesem Grund bin ich für ein neues Hundehaltungsgesetz
 
Und aus diesem Grund bin ich auch dafür,dass alle Hundehalter sich auch einen psychologischen Test unterziehen sollten.

Um Himmels willen, ein Psychotest, ob man die Waffe Hund anschaffen darf.

Und wie willst du nachprüfen, wer für welche Rasse geeignet ist?

Du übertreibst ein wenig. Wenn' s mit einem bestimmten "Kampfhund" (oder sonst einem größeren Hund) ernsthafte Probleme gibt und du Angst um deinen Führhund hast, kannst du genau aus diesem Grund Anzeige gegen die benachbarte Familie erstatten.

Recht hast du, wenn du sagst, dass auch (und gerade) Kleinhundehalter ihre Sachkunde und elementarsten Gehorsam des Hundes nachweisen sollten.
 
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