Mich interessiert nicht, ob sie jemand schön findet, oder auch nicht. Mich interessiert, ob es erlaubt ist Tiere mit diesem Gendefekt weiterzuvermehren.
Hoffe ich bekomme noch Antwort vom Tierschutz.
Wenn ein Tier so auf die Welt kommt, weil die Natur "ihre Streiche spielt", ist das was anderes, als wenn man sie absichtlich züchtet.
Ein haarloses Meerschweinchen würde wohl in freier Natur nicht lange überleben, daher erübrigt sich auch die Frage, ob es sich natürlich weitervermehrt.
Während ich schreibe, habe ich Anwort bekommen:
Sehr geehrte Frau xxx,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 23.03.2009.
Nacktmeerschweinchen gehören in Deutschland zu den so genannten Qualzuchten gemäß §11b Tierschutzgesetz der besagt, dass es verboten ist, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder denen Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Experten sind sich einig, dass für Nacktmeerschweinchen diese Definition zutrifft, da das Fehlen des Felles zu einer Einschränkung des artgerechten Verhaltens führt.
Nacktmeerschweinchen (gleichgültig ob Baldwins oder Skinnys) haben einen erhöhten Wärmebedarf, haben also einen höheren Stoffwechsel und benötigen mehr energiereiches Futter. Sie sind sehr empfindlich gegenüber Sonneneinstrahlung und gegen Kälte und Zugluft. Eine reine Außenhaltung, welche für Meerschweinchen grundsätzlich die artgerechteste Haltungsform ist, ist bei diesen Tieren nicht möglich. Die Nacktmeerschweinchen sind zudem anfällig für Krankheiten und leiden häufig unter chronischen Erkältungen.
Zwar werden noch immer vereinzelt Nackthunde und Nacktkatzen in Deutschland gezüchtet, ein Gutachten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Auslegung des §11b des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 1999 spricht jedoch deutlich ein Zuchtverbot für alle Genträger aus. Einziges Problem ist bisher die rechtliche Umsetzung dieses Gutachtens, da immer nur im Einzelfall eine Zucht verboten werden kann und nicht generell die Zucht einer Art.
Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes ist eine Zucht von Nacktmeerschweinchen (Baldwins und Skinnys) grundsätzlich abzulehnen und eine rechtliche Verfolgung einer solchen Zucht kann nicht ausgeschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Claudia H....
Fachkoordination