Landtag: Hundegesetz wird ÖVP-Alleingang

Ein derartige Ausbildung hat
zumindest eine Dauer von 10 Stunden zu umfassen und einen allgemeinen Teil über
Wesen und Verhalten des Hundes und einen praktischen Teil über Leinenführigkeit,
Sitzen und Freifolgen zu enthalten



Äh..das heißt ich besorg mir zuerst einen "bösen" Hund, geh dann zur Gemeinde und schau dann erst ob ich überhaupt die Forderungen erfüllen kann damit ich berechtigt bin so einen Hund zu halten? Und wenn man dann bei diesen Auflagen durchfällt muß der Hund weg?? Warum wird wenn nicht schon im Vorfeld, bevor man einen "bösen Hund" sich besorgt, gewisse Mindestanforderungen verlangt und überprüft? Das ist doch völlig bescheuert.

Na ja, ganz ohne Hund kannst aber Leinenführigkeit auch nicht testen. ;)

Aber im Prinzip könnte dir der Hund dann tatsächlich wieder weggenommen werden.
Wobei ich jetzt mal sag: wer es innerhalb von Jahresfrist nicht schafft, die Bereiche "Leinenführigkeit,Sitzen und Freifolgen" zu absolvieren, sollte sich ev. wirklich überlegen, ob er einen Hund haben soll.
Schlecht ist da Gesetz in meinen Augen aus vielen, eh schon genannten, anderen Gründen. Aber dieser Passus ist zumindest so vage gehalten, dass er zu schaffen sein müßte.
lg
 
was ist mit Hunden, die schon einmal vorgezeigt haben, das sie leinenführig sind und sitz und platz können? Sprich schon eine Prüfung haben?
 
Wenn 1000 Autofahrer mit 200 durch die Section-Control fahren, werden vermutlich 1000 Autofahrer ihren Deckel abgeben...

Da hast recht:(

Ich bin zwar nicht betroffen, aber sehr erschüttert. Es muss doch eine Möglichkeit geben, sich gegen diese politische Willkür zu wehren. Und da sollten wir alle an einem Strang ziehen, aus allen Bundesländern, wurscht welche Hunde wir haben.
 
Na ja, ganz ohne Hund kannst aber Leinenführigkeit auch nicht testen. ;)

Aber im Prinzip könnte dir der Hund dann tatsächlich wieder weggenommen werden.
Wobei ich jetzt mal sag: wer es innerhalb von Jahresfrist nicht schafft, die Bereiche "Leinenführigkeit,Sitzen und Freifolgen" zu absolvieren, sollte sich ev. wirklich überlegen, ob er einen Hund haben soll.
Schlecht ist da Gesetz in meinen Augen aus vielen, eh schon genannten, anderen Gründen. Aber dieser Passus ist zumindest so vage gehalten, dass er zu schaffen sein müßte.
lg


Ich finds trotzdem bescheuert, ich fänds noch nachvollziehbarer wenn man zuerst einmal einen Sachkundenachweis machen muß und eben geklärt ist ob auf dem Grundstück/Wohung/Haus überhaupt ein "gefährlicher" Hund gehalten werden kann. Ist das alles geschafft - dann hat man die Berechtigung sich einen "Listenhund" zu holen. Anschließend daran könnte man dann immer noch einen Hundeführschein, etc.. nach einem halben Jahr verlangen.

Bei einer Sachkundeprüfung erfährt man ja meist wo man seinen Hund holen soll, das er Futter benötigt, etc... dafür ists ja dann wohl schon etwas spät. Ist in dem Fall von hinten aufgezäumt.

Andersrum wird eher ein Schuh draus und das würd schon einige Leute abschrecken sich mal eben so einen "Kampfi" zu holen weils cool ist. Und diese "mal eben haben wollen" Hunde müßten es dann nicht in den Tierheimen ausbaden. Denn wenn man erst eine Teilprüfung ablegen muß (und auch Geld), dann hätte es wohl eher noch irgendeinen Sinn, aber so?
 
Da hast recht:(

Ich bin zwar nicht betroffen, aber sehr erschüttert. Es muss doch eine Möglichkeit geben, sich gegen diese politische Willkür zu wehren. Und da sollten wir alle an einem Strang ziehen, aus allen Bundesländern, wurscht welche Hunde wir haben.


Ja richtig, das kann ich nur unterstützen. Wir dürfen uns das nicht gefallen lassen!

Wartet nur, bis der nächste Beißvorfall kommt, bald haben wir eine Riesenrasseliste.
 
Reine Theorie, was geschieht wenn die betroffenen Hundehalter sich zusammenschließen und das Gesetz boykottieren? Die können doch nicht alle strafen, oder doch?:(

Naja man kann auch so agieren wie in der Steiermark, am besten sollte sich da eine Intressengruppe zusammentun, zb. vom Rottweilerklub oder Bullyclub und so vorgehen wie bei dem Fall in der Steiermark
 
absoluter schwachsinn...lückenhaft, dass es schlimmer nicht mehr geht. ein armutszeugnis und eine bestätigung dafür, dass sich die herrschaften nicht die zeit genommen haben, experten zu befragen, an wirklichen lösungen für die bestehenden probleme zu arbeiten, absolut keine ahnung von der materie haben und schlichtweg absolut fehl am platz sind.
wenn bei solchen "lapalien" schon so ein mist rauskommt, ist mir einiges klar.....einfach unfassbar!
 
Ja ein "tolles" Gesetz wie schon zu anfang von allen befürchtet nichts ändert und nur die bereits anständigen Hundehalter diskriminiert ja sogar ausgrenzt und zur Verfolgung frei gibt!!

HUnde sind zwar Tiere, aber in 60 Jahren sollte der Mensch do etwas gelernt haben in bezug auf "Rassen" :mad:
 
eigentlich dürfte so etwas in eine demokratie gar nicht sein, dass eine parteil in der lage ist, ein gesetz im alleingang durchzuboxen.
andererseits muss man hinterfragen, wie eine partei mit leuten wie dem schneeberger einer absolute mehrheit zusammenbringt....*kopfschüttel*
 
Mir wird grad schlecht bei so viel Dummheit und Vorurteilen. :mad: Wir leben tatsächlich in einem Land des Rassismus. *kotz*
 
Mir wird grad schlecht bei so viel Dummheit und Vorurteilen. :mad: Wir leben tatsächlich in einem Land des Rassismus. *kotz*

Und das schlimmste daran ist, dass der Kronenzeitungsleser laut "bravo" schreien wird:rolleyes: Und dass sie genau das damit erreichen wollen.

Wah, mich kotzt dieses Land an. Bei all den wichtigen Dingen typisch "österreichische" Lösungen und bei diesem Blödsinn muss plötzlich eine Partei Diktatur spielen.

Ich finde es aber lustig das gerade die Schwarzen wollen, dass gefährliche Hunde eine ROTE Marke tragen ;)


Rot bedeutet für die Schwarzen nun einmal "gefährlich";)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich finds trotzdem bescheuert, ich fänds noch nachvollziehbarer wenn man zuerst einmal einen Sachkundenachweis machen muß und eben geklärt ist ob auf dem Grundstück/Wohung/Haus überhaupt ein "gefährlicher" Hund gehalten werden kann. Ist das alles geschafft - dann hat man die Berechtigung sich einen "Listenhund" zu holen. Anschließend daran könnte man dann immer noch einen Hundeführschein, etc.. nach einem halben Jahr verlangen.

Bei einer Sachkundeprüfung erfährt man ja meist wo man seinen Hund holen soll, das er Futter benötigt, etc... dafür ists ja dann wohl schon etwas spät. Ist in dem Fall von hinten aufgezäumt.

Andersrum wird eher ein Schuh draus und das würd schon einige Leute abschrecken sich mal eben so einen "Kampfi" zu holen weils cool ist. Und diese "mal eben haben wollen" Hunde müßten es dann nicht in den Tierheimen ausbaden. Denn wenn man erst eine Teilprüfung ablegen muß (und auch Geld), dann hätte es wohl eher noch irgendeinen Sinn, aber so?

Damit hast natürlich absolut Recht. Ich hab mich eher auf die praktische Prüfung bezogen.

Ich hab jetzt sogar etwas gefunden, was ich gar nicht so schlecht finde in dem Gesetz:o.
Anzugeben ist nämlich bei der Anmeldung:
3. Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener
Einrichtung, von der der Hund erworben wurde

(das würd ich gleich noch strenger formulieren, und auch einen Beleg/ Beweis/Rechnung whatever dazu verlangen. Und auch kontrollieren. Das wär eventuell mal wirklich ein Schlag gegen die "willst du scharfe Hund?"-Hinterhofvermehrer)
lg
 
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