Landtag: Hundegesetz wird ÖVP-Alleingang

vielleicht ist es aber gar nicht so blöd, das gesetz einmal abzuwarten und dann wie in der steiermark vorzugehen...
 

Und ich würd auch drauf wetten das denen die 10fache Gebühr auch erst gestern eingefallen ist, nach der ATV Diskussion, wo der Schneeberger erfahren hat das man in Deutschland sndscheinend teilweise bis zu 600€ Hundesteuer für "Listenhunde" zahlt :rolleyes: (der hörts doch im Klingelbeutel höchstens schön klingeln....ohne darüber nachzudenken wofür die erhöhte Steuer sinnvoll genutzt werden könnte)
 
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wenn das stimmt, was da steht, dass dieses Gesetz erst ab 01.01.2011 in Kraft tritt, wäre das aber ein Lichtblick. Weil bis dahin bleibt Zeit Gegenmassnahmen zu setzen.
 
eins frag ich mich schon...
Warum bei den Ausnahmen Jagdhunde wieder dabei sind?

Ich verstehe das Rettungshunde, Polizeihunde, Feuerwehr,.. ausgenommen werden. Aber Jagdhunde??

Kein Jäger ist verpflichtet mit einem Hund auf die Jagd zu gehen, seh ich also als Hobby und nicht als Beruf! Ausgenommen wären find ich nur Förster/Jäger die in diesem Beruf hauptberuflich arbeiten. Aber sicher nicht die massenhaften Hobby Jäger die soundso nur Sonntags zur Treibjagd gehen weils gratis was zum trinken gibt.

Toll das Hobby-Jäger mit ihren Jagdhunden schon wieder durchs Raster fallen (so wie bei der ÖKV BH), find ich etwas eigenartig :cool:
 
Ich hoffe, die Solidarität unter den Hundehaltern ist so groß, dass jeder seinen Hund mit einer roten Marke führt......
 
den Punkt find ich interessant:
Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde für das Halten von Hunden gemäß
§ 2 und § 3 ist gegeben, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin mit dem
betreffenden Hund eine bestätigte Ausbildung bei einer gemäß Z. 1.6. Anlage 1 zur
2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004 in der Fassung BGBl. II Nr.
530/2006, berechtigten Person absolviert hat. Ein derartige Ausbildung hat
zumindest eine Dauer von 10 Stunden zu umfassen und einen allgemeinen Teil über
Wesen und Verhalten des Hundes und einen praktischen Teil über Leinenführigkeit,
Sitzen und Freifolgen zu enthalten



Äh..das heißt ich besorg mir zuerst einen "bösen" Hund, geh dann zur Gemeinde und schau dann erst ob ich überhaupt die Forderungen erfüllen kann damit ich berechtigt bin so einen Hund zu halten? Und wenn man dann bei diesen Auflagen durchfällt muß der Hund weg?? Warum wird wenn nicht schon im Vorfeld, bevor man einen "bösen Hund" sich besorgt, gewisse Mindestanforderungen verlangt und überprüft? Das ist doch völlig bescheuert.

Wenn die schon mit so blöden Vergleichen kommen: Ich kauf mir ja auch nicht erst eine Waffe und mach dann den Waffenschein!? Oder fahr mal 1/2 Jahr mit dem Auto und mach dann den Führerschein!??
 
Absolut mies.

Nachdem die mitbekommen haben, dass das nicht allen passt, werden die "tollen Änderungen" erst gar nicht bekannt gegeben bevor sie beschlossen werden - und dieses Land schimpft sich dann Demokratie... :mad:
 
Reine Theorie, was geschieht wenn die betroffenen Hundehalter sich zusammenschließen und das Gesetz boykottieren? Die können doch nicht alle strafen, oder doch?:(
 
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