den Punkt find ich interessant:
Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde für das Halten von Hunden gemäß
§ 2 und § 3 ist gegeben, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin mit dem
betreffenden Hund eine bestätigte Ausbildung bei einer gemäß Z. 1.6. Anlage 1 zur
2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004 in der Fassung BGBl. II Nr.
530/2006, berechtigten Person absolviert hat. Ein derartige Ausbildung hat
zumindest eine Dauer von 10 Stunden zu umfassen und einen allgemeinen Teil über
Wesen und Verhalten des Hundes und einen praktischen Teil über Leinenführigkeit,
Sitzen und Freifolgen zu enthalten
Äh..das heißt ich besorg mir zuerst einen "bösen" Hund, geh dann zur Gemeinde und schau dann erst ob ich überhaupt die Forderungen erfüllen kann damit ich berechtigt bin so einen Hund zu halten? Und wenn man dann bei diesen Auflagen durchfällt muß der Hund weg?? Warum wird wenn nicht schon im Vorfeld, bevor man einen "bösen Hund" sich besorgt, gewisse Mindestanforderungen verlangt und überprüft? Das ist doch völlig bescheuert.
Wenn die schon mit so blöden Vergleichen kommen: Ich kauf mir ja auch nicht erst eine Waffe und mach dann den Waffenschein!? Oder fahr mal 1/2 Jahr mit dem Auto und mach dann den Führerschein!??