Dazu ALLGEMEINE SCHULPFLICHT
Zitat
18.10.2018
Hast du es schon gemerkt? Der Erziehungsauftrag trifft nicht nur deine Eltern. Auch die Schule hat einen Bildungs- und Erziehungsauftrag und damit die Aufgabe, dir Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit beizubringen. So oder so ähnlich steht das in den Schulgesetzen aller Bundesländer.
Die Schulpflicht und das Schulbesuchsrecht sind grundsätzlich in den landeseigenen Schulgesetzen geregelt.[/B]
Der Erziehungsauftrag der Schule wird aus Artikel 7 des Grundgesetzes hergeleitet. Gemäß Art. 7 Absatz 1 steht das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates.
https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/schulpflicht/allgemeine-schulpflicht.aspx
Und soweit mir bekannt ist, darf man nur eine gewisse Zeit im Jahr fehlen, ob durch Krankheit oder sonst was, ist völlig wurscht. Sonst bekommst du keine Versetzung und musst die Klasse wiederholen.