Impfung: 3-Jahres-Eintrag - Tierarzt Südsteiermark gesucht

für mich bitte auch die liste - nö
eine frage noch: im impfpass bekommt man ja ein pickerl mit dem namen des impfstoffs. auf dem steht auch verw. bis 2010 oben; heißt das, dass solange ein impfschutz besteht?
danke
 
Nein, daffy - das ist nur das Ablaufdatum des Impfstoffes, d. h. der Impfstoff in dieser Ampulle ist nur bis 2010 zu verwenden. Das hat aber nichts mit dem Impfschutz zu tun.

lg
 
Von ein paar davon gibts schon einen Thread.

Gratuliere! Und wars freiwillig oder mit Nachfrage? Welcher Impfstoff?

ich hab gewusst, dass er mit nobivac t impft und auch die gesetzlich mögliche dauer einträgt (erst 2, dann 3 jahre). war kein problem, er möchte nur, dass man dann nicht nur alle drei jahre zum impfen kommt, sondern trotzdem die jahresuntersuchung einigermassen einhält.
lg pingi
 
Also, du hast ihn drauf angesprochen und diese Impfung verlangt?

ich hab gewusst, dass er mit nobivac t impft und auch die gesetzlich mögliche dauer einträgt (erst 2, dann 3 jahre).

Was heißt erst 2 dann 3 Jahre?

Nobivac T bekommt man den Eintrag mit der ersten (und einzigen) Impfung wenn der Hund mind. 12 Wochen alt ist.
Also nix erst 2 dann 3 - sofort!

Gehst du jährlich zum Arzt und lässt dich anschauen? Ich würde lieber dann gehen, wenn der Hund auffällig ist und sich nicht normal verhält.
 
Also, du hast ihn drauf angesprochen und diese Impfung verlangt?



Was heißt erst 2 dann 3 Jahre?

Nobivac T bekommt man den Eintrag mit der ersten (und einzigen) Impfung wenn der Hund mind. 12 Wochen alt ist.
Also nix erst 2 dann 3 - sofort!

Gehst du jährlich zum Arzt und lässt dich anschauen? Ich würde lieber dann gehen, wenn der Hund auffällig ist und sich nicht normal verhält.

zuerst gab es die gesetzliche regelung für den zweijahreseintrag, dann ein jahr später für den dreijahreseintrag. (keine angst, wir haben diese mehrjährige impfung eben schon seitdem es diese möglichkeit überhaupt gibt;)) das heisst, wir haben zuerst einen zweijahreseintrag bekommen, zwei jahre später eben den dann möglichen dreijahreseintrag. (war das verständlich?) da unsere wuffis schon älter sind, war die grundimmunisierung kein thema mehr.
ad arzt: eigentlich glaube ich, dass ich schon mindestens einmal im jahr zum arzt gehe, z.b. zum zahnarzt. auch ohne diesbezügliche probleme :)
lg pingi
 
zuerst gab es die gesetzliche regelung für den zweijahreseintrag, dann ein jahr später für den dreijahreseintrag. (keine angst, wir haben diese mehrjährige impfung eben schon seitdem es diese möglichkeit überhaupt gibt;)) das heisst, wir haben zuerst einen zweijahreseintrag bekommen, zwei jahre später eben den dann möglichen dreijahreseintrag.

Das würde mich aber jetzt schon näher interessieren wann das war und welcher Impfstoff?
Denn erst zwei und dann drei kenn ich nicht.
Es gibt bei uns nur Impfstoffe die entweder sofort drei Jahre bei de Wiederholungsimpfung haben oder
Virbac der nach der Grundimmunisierung bei Welpen erst nach einem Jahr nach einer weiteren Boosterimpfung die zwei bis drei Jahre vorschreibt/einträgt. Wobei es dann mehr oder weniger dem Ta überlassen ist wieviel er einträgt. Er dürfte jedenfalls 3 Jahre eintragen.
Aber anscheinend kocht auch hier wieder jeder sein eigenes Süppchen.
 
Das würde mich aber jetzt schon näher interessieren wann das war und welcher Impfstoff?
Denn erst zwei und dann drei kenn ich nicht.
Es gibt bei uns nur Impfstoffe die entweder sofort drei Jahre bei de Wiederholungsimpfung haben oder
Virbac der nach der Grundimmunisierung bei Welpen erst nach einem Jahr nach einer weiteren Boosterimpfung die zwei bis drei Jahre vorschreibt/einträgt. Wobei es dann mehr oder weniger dem Ta überlassen ist wieviel er einträgt. Er dürfte jedenfalls 3 Jahre eintragen.
Aber anscheinend kocht auch hier wieder jeder sein eigenes Süppchen.

glaub ich in diesem fall eigentlich nicht.

also, die erste war 2006. damals hab ich mich nicht besonders dafür interessiert, aber eine "impfkundige" freundin hatte sich genau beschäftigt und mir bestätigt, dass die gesetzliche lage und die impfstoffzulassung in ö einen zweijahreseintrag erlauben (und damals eben noch nicht drei wie in d)
ich glaube, anfang 2007 gab es dann die zulassung für drei jahre und wir haben seit 2008 eben den dreijahreseintrag.
impfstoff war immer nobivac t.
lg
 
Zuletzt bearbeitet:
glaub ich in diesem fall eigentlich nicht.

also, die erste war 2006. damals hab ich mich nicht besonders dafür interessiert, aber eine "impfkundige" freundin hatte sich genau beschäftigt und mir bestätigt, dass die gesetzliche lage und die impfstoffzulassung in ö einen zweijahreseintrag erlauben (und damals eben noch nicht drei wie in d)
ich glaube, anfang 2007 gab es dann die zulassung für drei jahre und wir haben seit 2008 eben den dreijahreseintrag.
impfstoff war immer nobivac t.
lg

Völlig korrekt, die Zulassung für den Impfstoff Nobivac T war ursprünglich für 2 Jahre und wurde mit 5. Februar 2007 auf 3 Jahre erweitert (Bescheid Nr. GZ 931.451-01-06-LCM). Ich glaube aber, dass ich das Intervet-Infoblatt seinerzeit veröffentlicht habe.
 
also, die erste war 2006. damals hab ich mich nicht besonders dafür interessiert, aber eine "impfkundige" freundin hatte sich genau beschäftigt und mir bestätigt, dass die gesetzliche lage und die impfstoffzulassung in ö einen zweijahreseintrag erlauben (und damals eben noch nicht drei wie in d)
ich glaube, anfang 2007 gab es dann die zulassung für drei jahre und wir haben seit 2008 eben den dreijahreseintrag.
impfstoff war immer nobivac t.
lg

Das mag schon sein, dass Intervet dass damals so im Beipacktext hatte. Nur wenn die Ta nicht schon als Hellseherin geboren wurde, kann sie doch kaum wissen wann die Gesetzgebung in Österreich mit der Änderung des Erlasses endlich fertig wird und bis dahin (nämlich März 2007) war es nicht erlaubt einen mehrjährigen Eintrag in den Impfpass zu schreiben.

Denn bis zu dem Zeitpunkt war es immer noch so, dass die Verordnung eine jährliche Impfung vorgeschrieben hat.
Sehr eigenartig. Aber gut für dich wenn du schon 2006 einen Eintrag für zwei Jahre bekommen hast. Das sich dein TA drauf eingelassen hat finde ich auch erstaunlich.
Und wie sieht der das mit den restlichen Impfungen ist er da auch so aufgeschlossen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Völlig korrekt, die Zulassung für den Impfstoff Nobivac T war ursprünglich für 2 Jahre und wurde mit 5. Februar 2007 auf 3 Jahre erweitert (Bescheid Nr. GZ 931.451-01-06-LCM). Ich glaube aber, dass ich das Intervet-Infoblatt seinerzeit veröffentlicht habe.

Hast du den alten Beipacktext mit dieser 2Jahres-Regelung.?

Denn ich kenne nur die Gebrauchsinformation die besagt, dass mit Stand 8/2005 auch schon die drei Jahre angegeben waren als Wiederholungsimpfung.
 
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Hast du den alten Beipacktext mit dieser 2Jahres-Regelung.?

Denn ich kenne nur die Gebrauchsinformation die besagt, dass mit Stand 8/2005 auch schon die drei Jahre angegeben waren als Wiederholungsimpfung.

Nein, Beipackzettel habe ich leider keinen mehr. Aber es war doch so, dass in Deutschland die 3-Jahresimpfung schon früher als bei uns in Ö praktiziert wurde. Ist auch so, dass dort der Impfstoff schon früher als bei uns die Zulassung für 3 Jahre hatte.

Die Zulassung für Ö wurde eben erst 2007 für 3 Jahre freigegeben.
 
Nein, Beipackzettel habe ich leider keinen mehr. Aber es war doch so, dass in Deutschland die 3-Jahresimpfung schon früher als bei uns in Ö praktiziert wurde. Ist auch so, dass dort der Impfstoff schon früher als bei uns die Zulassung für 3 Jahre hatte.

Die Zulassung für Ö wurde eben erst 2007 für 3 Jahre freigegeben.

Ja, in D war es Ende 2005 als die VO geändert wurde aber auch dort hat niemand 2 Jahre eintragen dürfen und eben auch nicht in Österreich bevor die VO nicht geändert wurden. Hätte auch keine Wirkung gehabt, denn eine jährliche Impfung war damals (vor 3/2007) vorgeschrieben.

Also wundert mich der zeitliche Zusammenhang wie von pingi geschrieben.
Dass TÄ mal was tun (in die Zukunft blickend und ohne trifftigen Grund) was so nicht vorgesehen war, glaube ich nicht.
 
Ja, in D war es Ende 2005 als die VO geändert wurde aber auch dort hat niemand 2 Jahre eintragen dürfen und eben auch nicht in Österreich bevor die VO nicht geändert wurden. Hätte auch keine Wirkung gehabt, denn eine jährliche Impfung war damals (vor 3/2007) vorgeschrieben.

Also wundert mich der zeitliche Zusammenhang wie von pingi geschrieben.
Dass TÄ mal was tun (in die Zukunft blickend und ohne trifftigen Grund) was so nicht vorgesehen war, glaube ich nicht.

irgendwie war da ein zusammenhang mit dem eu-recht, das diesbezüglich über nationalem recht stand (oder steht). dadurch wurde der mehrjährige eintrag möglich.
genaueres weiss ich auch nicht, wie gesagt, ich wurde damals von einer freundin beraten.

@lenny: irgendwie finde ich dein grundsätzliches misstrauen gegenüber meinen aussagen (und ggü allen ta:D) eigenartig - sorry, musste jetzt doch sein.
meine eingangsfrage, welche ausflüchte der ta neu herauskommen, hast übrigens noch nicht beantwortet. die alten aus den entsprechenden threads hab ich gelesen - aber du sprachest von neuen?

lg
 
irgendwie war da ein zusammenhang mit dem eu-recht, das diesbezüglich über nationalem recht stand (oder steht). dadurch wurde der mehrjährige eintrag möglich.
genaueres weiss ich auch nicht, wie gesagt, ich wurde damals von einer freundin beraten.
Das EU-Recht wurde 2003 geändert, dass die Impfung nach Herstellerangaben gültig ist und nicht mehr jährlich gegen Tollwut geimpft werden muss. In der Zeitspanne (bis 2005 f. D und bis 2007 für Ö)hat es für Auslandsreisen gegolten, aber für die Inländer des jeweiligen Landes war noch immer die 1-jährige Impfung "Pflicht" nach den Verordnungen. Somit hat es niemanden etwas gebracht und es hat auch kein Ta eingetragen.

@lenny: irgendwie finde ich dein grundsätzliches misstrauen gegenüber meinen aussagen (und ggü allen ta:D) eigenartig - sorry, musste jetzt doch sein.

Das kommt daher, wie du geschrieben hast. Für mich passt das nicht so ganz zusammen, darum die Nachfrage. Damits keine Missverständnisse gibt.;)
meine eingangsfrage, welche ausflüchte der ta neu herauskommen, hast übrigens noch nicht beantwortet. die alten aus den entsprechenden threads hab ich gelesen - aber du sprachest von neuen?

Die muss ich auch erst sammeln und aufschreiben (bisher nur gelesen), aber geben tut es sie. Und wenn ich 2010 wieder nachimpfen muss, dann bin ich schon gespannt was mich erwartet.

Ein Beispiel, der von den Ausreden/Gerüchten war: Dass die Firmen ihre Zulassungen wieder zurückgezogen haben und neu auf 1 Jahr beantragt haben. Auf Betreiben der TÄ-Kammern in D.

Aus dem Grunde, dass ein jeder sich selber ein Bild machen kann und vergleichen kann was ihm so gesagt wird, schreibe ich hier. Es könnte mir ja wurscht sein, was andere mit ihren Tieren machen.
Hier gehts aber um viel mehr, das kann mein Gerechtigkeitssinn nicht vertragen.
Die Lobby ist aber übermächtig, also sehe ich noch kein Licht im Tunnel.

Du hast mir aber mein Frage nach Zeitpunkt und Impfstoff auch noch nicht beantwortet und diese Fakten musst du nicht erst sammeln:rolleyes:
 
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siehe beitrag nr. 69 - ich hab schon letzte woche "gesammelt":D - sprich abgeschrieben:

glaub ich in diesem fall eigentlich nicht.

also, die erste war 2006. damals hab ich mich nicht besonders dafür interessiert, aber eine "impfkundige" freundin hatte sich genau beschäftigt und mir bestätigt, dass die gesetzliche lage und die impfstoffzulassung in ö einen zweijahreseintrag erlauben (und damals eben noch nicht drei wie in d)
ich glaube, anfang 2007 gab es dann die zulassung für drei jahre und wir haben seit 2008 eben den dreijahreseintrag.
impfstoff war immer nobivac t.
lg

bitte erst genau lesen:rolleyes:
lg
 
Zuletzt bearbeitet:
oder daher, dass du nur das liest, was du lesen möchtest:D

Kann schon sein, aber da bin ich nicht alleine:D

Noch einmal, ich kann eben nur das rauslesen und verstehen was du schreibst.

Zitat pingi: ...also, die erste war 2006. damals hab ich mich nicht besonders dafür interessiert, aber eine "impfkundige" freundin hatte sich genau beschäftigt und mir bestätigt, dass die gesetzliche lage und die impfstoffzulassung in ö einen zweijahreseintrag erlauben (und damals eben noch nicht drei wie in d)

2006 kann dir (auch wenns der Intervetimpfstoff war) noch kein TA den Eitnrag auf zwei Jahre gemacht haben, wenn er sich nach den VO gehalten hat. Weil damals der Erlass noch nicht geändert war.
Und es hätte die im Fall des Falles nach den VO auch nichts genützt weil die 1-jährige-Wiederholung darin gefordert wird um eine gültige Tollwutimpfung zu haben.

Bevor wir uns im Kreis drehen: Ich habe das schon einmal angemerkt aber darauf bist du nicht eingegangen und auf sonstige Fragen meinerseits auch nicht. Aber wennst nicht magst ist das auch in Ordnung.
 
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deine fragen hab ich eigentlich immer beantwortet. sollte ich etwas übersehen haben, täte mir das leid. aber du hättest ja auch nachfragen können - leider kam jedesmal ein "glaub ich nicht" (meine kurzfassung) als antwort.
das ist aber dein problem, da kann ich leider nicht helfen.
 
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