Impfung: 3-Jahres-Eintrag - Tierarzt Südsteiermark gesucht

Hi!


Na, da gibt es ja noch mehr, die das Thema interessiert.

@Danke Giacomo

@nanook: bitte für mich auch eine Liste für die Stmk.

Danke!
Nora
mit den Wuffis
 
Hallo!

Habe heute von einer Tierärztin auf meine Anfrage hin, die Antwort bekommen, dass es die 3-Jahresimpfung für Tollwut gibt. Diese allerdings von Kroatien nicht anerkannt wird.

Weiß jemand von euch etwas dazu?
Meine gelesen zu haben, dass Norwegen und Schweden nach der Titerbestimmung, die man für die Einreise braucht, auf jährlicher Impfung besteht, aber Kroatien???

Nora
 
dies gilt bundesweit und wurde auch bei der TA fachtagung in salzburg vor 3 wochen festgelegt- mittlerweile müssten alle TA informiert sein - leider waren am SO, wo dieses thema bearbeitet wurde, schon viele wieder abgereist
 
Hallo!

Habe heute von einer Tierärztin auf meine Anfrage hin, die Antwort bekommen, dass es die 3-Jahresimpfung für Tollwut gibt. Diese allerdings von Kroatien nicht anerkannt wird.

Weiß jemand von euch etwas dazu?
Meine gelesen zu haben, dass Norwegen und Schweden nach der Titerbestimmung, die man für die Einreise braucht, auf jährlicher Impfung besteht, aber Kroatien???

Nora

Das stimmt nicht!!!!

Kroatien anerkennt den Dreijahreseintrag http://de.croatia.hr/AboutCroatia/Document.aspx?idEntry=238&idDocument=71

dies wurde mir von der Botschaft in Wien bestätigt.
Informationen über die Einfuhr von Haustieren in die Republik Kroatien für Privatzwecke

Die Kontrolle bei der Einfuhr von bis zu fünf Haustieren, die vom Besitzer dieser oder einer vom Besitzer bevollmächtigten Person für Privatzwecke in die Republik Kroatien eingeführt werden, wird von den Beamten der Zollverwaltung durchgeführt, was bedeutet, dass Besitzer mit ihren Haustieren an all jenen Grenzübergängen in die Republik Kroatien einreisen können, an denen es eine Zollkontrolle gibt. Laut den Vorschriften der Republik Kroatien müssen Hunde, Katzen und zahme Frettchen, die in die Republik Kroatien eingeführt werden, nun mit einem elektronischen Identifizierungssystem (Mikrochip) versehen sein.

Für Hunde, Katzen und zahme Frettchen, die aus den im II. Annex der Rechtsordnung über veterinäre Bedingungen für die Fortbewegung von Haustieren für Privatzwecke unter Teil A, B oder C genannten Ländern (siehe Beilage) in die Republik Kroatien eingeführt werden, muss für die Zeit ihres Fortbewegens in der Republik Kroatien ein Reisepass mitgeführt werden, der von einem von der zuständigen Behörde bevollmächtigten Tierarzt ausgestellt worden ist. Dieser Pass muss nachweisen, dass das Tier eine gegen Tollwut gültige Impfung oder eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, die, insofern anwendbar, den Empfehlungen des Herstellungslaboratoriums entspricht und am entsprechenden Tier mit einem inaktivierten Impfstoff mit mindestens einer antigenetischen Einheit pro Dosis vorgenommen worden ist (gemäß dem WHO-Standard).

Für Hunde, Katzen und zahme Frettchen, die aus Ländern in die Republik Kroatien eingeführt werden, die nicht im II. Annex der oben angeführten Rechtsordnung unter Teil A, B oder C genannt sind, ist neben dem Mitführen eines tierärztlichen Zertifikats oder Reisepasses auch noch eine Bestätigung über die Durchführung eines Antikörperneutralisierungstests auf Tollwutviren mit einer Titration von mindestens 0,5 IE/ml der Probe erforderlich, die der bevollmächtigte Tierarzt frühestens 30 Tage nach der Impfung und drei Monate vor der Verlegung zu entnehmen hat, sodass:
-die Antikörpertitration an jenen Haustieren nicht wiederholt werden muss, die eine Auffrischungsimpfung in den vom Herstellungslaboratorium empfohlenen Intervallen bekommen haben;
-die vorgeschriebene Frist von drei Monaten bei einer erneuten Einfuhr von Haustieren in die Republik Kroatien nicht angewendet wird, insofern die vor dem Reiseantritt des Haustieres durchgeführte Antikörpertitration laut Reisepass positiv ausgefallen ist.

Im Falle der ersten Primärimpfung gegen Tollwut muss vor der Einfuhr des Haustieres ein Zeitraum von mindestens 21 Tagen ab dem Tag der Impfung vergehen.

Hunde, Katzen und zahme Frettchen, die jünger als drei Monate sind und noch keine Tollwutimpfung erhalten haben, können nur dann eingeführt werden, wenn sie aus den im Annex genannten Ländern kommen, jedoch unter der Bedingung, dass sie sich seit ihrer Geburt immer am gleichen Ort aufgehalten haben und keinen Kontakt zu wilden Tieren gehabt haben, was der bevollmächtigte Tierarzt im Reisepass bestätigen kann, oder unter der Bedingung, dass sie zusammen mit ihrer Mutter eingeführt werden, von der sie noch abhängig sind.

Sonstige Haustiere, wie sämtliche Vogelarten, Nagetiere und Haushasen, Wirbellose (außer Bienen und Krebsen), tropische Zierfische, Lurche, Reptilien u.a. können in die Republik Kroatien unter Mitführung des vorgeschriebenen tierärztlichen Zertifikats eingeführt werden.

Laut den Bestimmungen der Durchführungsverordnung über gefährliche Hunde (Amtsblatt, Nummer 26/05) gilt für möglich gefährliche Terrierrassen des Typs Bull, die nicht im Register des Internationalen Kynologenverbands (FCI) (Pitbulterrier) eingetragen sind, und für ihre Kreuzungen ein Einfuhr- und zeitweiliges Aufenthaltsverbot für die Republik Kroatien.
Die Deutsche Botschaft ev. auch von der Österr. Seite aus erreichbar hat leider noch die alte Bestimmunge drinnen. Wird geändert, hoffentlich bald.



Auch die Länder die eine Titerbestimmung einfordern verlangen keine jährliche TW-Impfung. Es muss der Titer bestimmt werden und innerhalb des vom Hersteller genannten Zeitraums die Wiederholungsimpfung erfolgen. D.h. bevor das Datum abgelaufen ist, das im EU-Petpass eingetragen wurde (Datum bis wann die Impfung gültig ist) Es muss im Leben des Hundes nur einmal eine Titerbestimmung durchgeführt werden. Vorraussetzung: Eintrag der Gültigkeit im Impfpass und zeitgerechte Wiederholungsimpfung innerhalb von drei Jahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn sie etwas Erlaubtes (sinnvolles) tun? :eek:

Sorry, aber das müssen die sich doch bitte selbst mit ihrer Kammer ausmachen, wenn da was so schief rennt. (Und wenn man nicht drüber redet, kann es auch nicht besser werden.)

Glaub mir, ich hab das Thema überall zur Sprache gebracht, aber niemanden hats interessiert und die Kammer am allerwenigsten das publik zu machen.

Wenn man gefragt hat hat man falsche Auskünfte bekommen und eine Menge Ausreden dazu wenn man sachliche Gegenargumente erwidert hat.

Es ist niemand daran interessiert darüber großartig Diskussionen zu führen und schon gar nicht wenn das Zeit und Geld kostet. Wenn niemand was darüber weiß braucht man auch nichts darüber zu sagen.

Aber damit ist es nicht getan, die nächsten Ausflüchte und Falschmeldungen sind schon im Kommen.
 
dies gilt bundesweit und wurde auch bei der TA fachtagung in salzburg vor 3 wochen festgelegt- mittlerweile müssten alle TA informiert sein - leider waren am SO, wo dieses thema bearbeitet wurde, schon viele wieder abgereist

Was wurde da festgelegt? Dass man ein Gesetz umsetzt, dass es seit März 2007 (wobei Österreich schon 4 Jahre gebraucht hat um diese Eu-Bestimmung in unsere Gesetze einfließen zu lassen) gibt?

Oder wie man sich zu verhalten hat, wenn man darauf angesprochen wird?

Reichlich spät und vertrauensfördernd ist das nicht gerade.
 
Hallo!

Was micht noch interessieren würde, wie handhabt ihr das eigentlich mit den anderen Impfungen?????

LG
Nora und die Wuffis
 
Hallo!

Was micht noch interessieren würde, wie handhabt ihr das eigentlich mit den anderen Impfungen?????

LG
Nora und die Wuffis

die impf ich gar nicht mehr - mein Rüde ist aber auch schon 10 und wurde 6-7 Jahre regelmäßig geimpft.

Bei einem jungen Hund würd ich nur alle 3-5 Jahre impfen, da aber auch nur SHP
Gesetzliche Impfpflicht gibts ja nicht.
 
Mein Hund ist grundimmunisiert und nach einem Jahr wurde eine Titerbestimmung gemacht (weil es mich interessiert hat, notwendig war es in diesem Fall nicht). Nach dem Zahnwechsel wurde erstmals geg. Tollwut geimpft. Leider zweimal im Abstand von 4 Wochen, obwohl eine Impfung auch gereicht hätte (lt. Gebrauchsinformation).

Jetzt hat sie den Eintrag auf drei Jahre für Tollwut im EU-Impfpass stehen, der 2010 abläuft.

SHPPiL wird nicht mehr nachgeimpft.
In Zukunft wird nur mehr alle drei Jahre geg. TW geimpft.
 
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