lg[/quote]
So schlimm ist es nicht. Man muss sich nicht ausweisen können und man muss keine Papiere mitführen.
Bei Kontrollen ob ATA oder Magistrat kommt es immer darauf an, mit welchen Rechten die MA-Beamten ausgestattet wurden.
Nein, aber theoretisch muss sich jeder Mitbürger ausweisen können soviel ich weiß, also eigentlich müsste man, sobald man die Straße betritt, einen Ausweis mithaben. Aber man muss ich nur gegenüber der Exekutive ausweisen oder?
Welche Rechte hat eigentlich so ein Magistratsbeamter? Er darf mich ansprechen und meine Hundemarke verlangen, aber nicht berühren und mich auch nicht aufhalten, oder? Er darf an meiner Türe anläuten, aber nicht meine Wohnung betreten? Würde ich es verweigern ihm etwas zu zeigen, müsste er die Exekutive rufen? Stimmt das?
Im Prinzip könnte ich auch zuhause sagen, dass der Hund meiner Oma gehört, wer will mir das Gegenteil beweisen? Oder dass ich den Hund erst seit zwei Tagen habe, ich hab ihn von jemandem auf der Straße gekauft oder sonst was? Die Nachbarn sagen was anderes? Phhhh, die können mich nicht leiden und deshalb lügen sie. Früher hatte ich einen Hund, der sah dem ähnlich, aber der ist schon tod, den, den ich jetzt habe, den hab ich erst seit gestern und so weiter und so fort. Wenn ich eine Geschichte erfinden will, erfinde ich sie in jeder Situation....
So schlimm ist es nicht. Man muss sich nicht ausweisen können und man muss keine Papiere mitführen.
Bei Kontrollen ob ATA oder Magistrat kommt es immer darauf an, mit welchen Rechten die MA-Beamten ausgestattet wurden.