Hundeführschein in Wien schon im Sommer?

Da geb ich Dir Recht (auch ich durfte das am eigenen Leib im Jahr 2000 und danach erfahren). Das allerdings ist ein soziologisches Problem, das wir hier nicht werden lösen können. Und zur Erinnerung: ich bin aber sowas von gegen Rasselisten!!

Es ist ein soziologisches Problem allerdings ausgelöst durch die Rasselisten - was ich vermisst habe war von Dir ein klares Statement gegen den HfS mit Rasseliste oder eine Aktion die diesen verhindert - berichtige mich wenn ich was verpasst oder überlesen habe ...

Ich hoffe, keiner!!

Diese Hoffnung teile ich nicht denn es gibt zu viele Beispiele (Deutschland, Niederlande) wo sehr viele Hunde aufgrund von Rasselisten Opfer geworden sind. Wenn mir ein Mensch auf der Strasse diese Antwort gibt OK - aber Du müsstest eigentlich die Problematik besser kennen und wissen dass sich Opfer nicht vermeiden lassen werden - und das ist keine Panikmache sondern Realismus ....

DU bist wehrhaft und selbstbewusst, die die jetzt wirklich unsere Hilfe brauchen, sind das zum Großteil nicht! Ich kann hier nur nochmal betonen, dass wir gerne jeden, der wissen will, wie eine solche Prüfung abläuft, dabei zuschauen lassen, Fragen beantworten und zumindest für den Theorie- und Unterordnungsteil die Kantine unseres Gastgeber-Vereins zur Verfügung stellen.

Ich finde diejenigen die jetzt unsere Hilfe brauchen sind die Hunde - denn es wird ja nicht der Besitzer eingeschläfert sondern der Hund. Es versteht sich von selbst dass man sich nun gegenseitig hilft und einander Erfahrung und Infos weitergibt ... aber was ist mit den Hunden die Besitzer haben die gar keine Hilfe suchen, die 2x durchfliegen oder schon vorher abgegeben werden ....

Ich hoffe da sehr auf dieses Forum z.B., wo schon sehr oft geeignete Plätze für Hunde aus mieser Haltung gefunden wurden und auf offene Ohren bei den verantwortlichen Stellen, wenn ich z.B. vorschlagen werde, dass geeignete Personen, die (Listen)Hunde aus dem Tierschutzhaus aufnehmen, mit gewissen "Zuckerln" belohnt werden.

Ulli bitte ... Du willst mir doch nicht sagen dass Du glaubst dass um die 1000 Hunde - nur um eine Zahl zu nennen die mir realistisch erscheint wenn es tatsächlich Kontrollen gibt - über das Forum oder Organisationen vermittelt werden können. Und wer soll Hunde nehmen wenn der Abgabegrund ist dass man mit dem Hund halt die Prüfung nicht bestanden hat oder man nicht antreten will. Ich bin zwar nur periphär im Tierschutz aber soviel verstehe sogar ich dass diese Hunde UNVERMITTELBAR sind ...

Geh Rosa, mach mich nicht für etwas verantwortlich, das ich weder getan noch unterstützt habe. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und wir werden es eben wieder rausholen. Ich will nicht davor stehen und greinen, sondern eine Leiter besorgen und runtersteigen...:)

Gut und wie willst Du die Leiter besorgen und runtersteigen - also WAS WILLST DU TUN ???
 
Ulli bitte ... Du willst mir doch nicht sagen dass Du glaubst dass um die 1000 Hunde - nur um eine Zahl zu nennen die mir realistisch erscheint wenn es tatsächlich Kontrollen gibt - über das Forum oder Organisationen vermittelt werden können. Und wer soll Hunde nehmen wenn der Abgabegrund ist dass man mit dem Hund halt die Prüfung nicht bestanden hat oder man nicht antreten will. Ich bin zwar nur periphär im Tierschutz aber soviel verstehe sogar ich dass diese Hunde UNVERMITTELBAR sind ...

Snuffi, du glaubst tatsächlich, dass 20% der betroffenen Hundehalter solche ****** sind und ihr Haustier einfach abgeben??? Bzw. den HFS nicht schaffen oder halt einfach nicht machen wollen??
Wenn diese Zahl tatsächlich stimmt, dann stimmt auch die Zahl von der Sima, d.h. man braucht sich eigentlich eh nicht wundern...:eek:

PS: und du glaubst diese Menschen würden anders reagieren, wenn es den HFS für ALLE gäbe?
lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Snuffi, du glaubst tatsächlich, dass 20% der betroffenen Hundehalter solche ****** sind und ihr Haustier einfach abgeben??? Bzw. den HFS nicht schaffen oder halt einfach nicht machen wollen??
Wenn diese Zahl tatsächlich stimmt, dann stimmt auch die Zahl von der Sima, d.h. man braucht sich eigentlich eh nicht wundern...:eek:

PS: und du glaubst diese Menschen würden anders reagieren, wenn es den HFS für ALLE gäbe?
lg

Poldi ich hab mir vor 5 Jahren das ganze mal durchgerechnet. Ich hatte damals einen Verein und wir haben gegen die Tötung der Hunde in den Niederlanden gearbeitet. Wir haben damals auch schon über die österreichische Problematik diskutiert und Überlegungen angestellt wie man das im Vorfeld verhindern könnte - und wir sind auch auf die tolle Idee HfS gekommen und eben die nicht angemeldeten Hunde erfassen usw... Dann haben wir uns ausgerechnet auf wievielen Hunden wir in etwa sitzen würden wenn wir das so machen - dann haben wir gesagt geht nicht - der Preis ist zu hoch.

Es ist eine schwierige Situation - das möchte ich nicht absprechen aber es ist unserer Politik gelungen die denkbar schlechteste Lösung zu finden.

Das bisherige Ergebnis ihrer Hundepolitik ist mM zerstrittene HH, Diskriminierung und Rassismus gegenüber Hund und Halter, keine Lösung für die nicht angemeldeten Hunde, kein Rezept gegen Vermehrer, Keine Strategie gegen Welpenverkauf ala WillHaben, eine Menge Leute die weder ÖVP noch SPÖ jemals wieder wählen werden (3x darfst Du raten welche Partei das nun stärken wird) ...

Die einzige mir möglich erscheinende Lösung der gesamten Problematik ware: zuerst mal den Hinterhof austrocknen - d.h. Vermehrer stoppen, Billigimporte stoppen, Welpenverkauf stoppen und nicht angemeldete Hunde legalisieren. Dann Schritt 2 Chip kontrollieren. Parallel dazu den freiwilligen HfS forcieren (nicht mit der läppischen Hundesteuervergütung und einem Packet das keiner braucht), Befähigungsnachweis für jeden der sich einen Hund nimmt, dann wenn das alles mal funktioniert - dann erst sagen OK HfS verpflichtend für alle und bis dahin Strategie gefunden haben wie man die verbleibenden Hunde dann alle auch prüfen kann.

Und ja die Menschen würden anders reagieren wenn es den HfS für alle gäbe - dann wären auch die HH nicht zerstritten, es gäbe keine Diskriminierungen und es würde tatsächlich Beissvorfälle verhindern wenn der HfS in Kombination mit Aufklärung gemacht wird.
 
Grüß euch!

Ich hätte da eine Frage bezüglich des Hundeführscheins ... vielleicht könnt ihr ein wenig Licht ins Dunkel werfen ...

Ich besitze mit meiner Freundin einen Pitbull/BullTerrier Mischling. Somit falle ich sowohl in NÖ als auch in Wien auf jeden Fall unter die Bestimmungen.

Ich selbst wohne in Wien, meine Freundin ist in NÖ gemeldet "wohnt" aber bei mir am Rande von Wien. Wir beide sind Hundehalter.

Mein Bruder besitzt einen Am-Staff ... meine Cousine mit ihrem Freund einen Rottweiler.
Natürlich passen wir untereinander auch auf die Hunde während eines urlaubs etc auf. Somit geht jeder mit jedem Hund irgendwann mal Gassi

Da wir aber alle am Rande von Wien wohnen gehen wir auch öfters in NÖ spazieren (Mauerbach, Purkers, Klosterneuburg, Korneuburg)

Soweit ich daß jetzt verstanden habe bräuchten wir alle (5 leute) je eine Führerschein für jeden Hund (=15Führscheine) .... und dann noch für NÖ und Wien ....
Somit kämen wir auf eine Gesamtanzahl von 30 !!!!! Führerscheinen

30 * 25 Euro + Zeit = Wahnsinn ????

Und meine Eltern die sowohl auf meinen wie auch auf den Hund meines Bruders aufpassen sind jetzt mal gar nicht bedacht in diesem Rechnungsbeispiel.

Oder wird sich da noch etwas ändern, bzw habe ich da etwas falsch verstanden??

mfg stp
 
HI pmean - ja du liegst richtig, jeder, der mit einem sogenannten Listenhund gehen will, muss den HFS in Wien machen.
In NÖ muss der Besitzer des Tieres einen Sachkundenachweis erbringen, der im einzelnen noch nicht festgelegt ist.

Und bzgl. Prüfer: Jeder Prüfer hat ein anderes Konzept bzw. bewertet best. Reaktionen anders. Es gibt Lehrer, die am Anfang des Schuljahres den Kindern eine 1 geben, die diese halten müssen/sollten, andere wiederum gehen von einer 5 aus, von der sich die Kinder wegarbeiten müssen. Jeder weiß, dass es Prüfer auf der UNI in allen Studienrichtungen gibt, die leichtere Prüfungen geben als andere. Und best. Schulen sind einfacher als andere.
Dass sich jetzt die Prüfer hier gegenseitig der Unseriosität aufstacheln oder sich selbst als die besseren Prüfer hinstellen, finde ich ziemlich billig.
Eigentlich sollten sich alle Prüfer gemeinsam an einen Tisch setzen und gemeinsam überlegen, wie sie gegen den verpflichtenden HFS nur für SOKAs vorgehen können. Ein erster Schritt wäre, dass das Geld der Prüflinge GESAMT an den Rotticlub oder eine Tierschutzorganisation geht. Jeder Prüfer, der aus dem vermehrten Andrang jetzt, Profit ziehen will, ist Teil dieses politischen Kalküls, best. HH zu diskriminieren!

lg
Lisi
 
mal eine andere frage, ich hoffe sie wurde nicht schon mal gestellt oder steht sonst irgendwo.

ab wann fällt man eigentlich bei diesem verpflichtenden hfs für listenhunde durch?
wie wird beurteilt?
geht das nach punkten?
gibt es da eine gewisse punkteanzahl die man erreichen muss? ähnlich einer bgh prüfung?
nach welchen kriterien wird beurteilt, wenn der hund zB ängstlich oder agressiv reagiert? wird beurteilt DAS er dieses verhalten zeigt oder wird beurteilt wie gut der hh damit umgehen kann?
wird dieser hfs jetzt von einem ökv prüfer UND einem ata abgenommen oder nur vom ata?
müssen jetzt alle listenhundebesitzer die in keine hundeschule gehen, die aber diese sachen mit einem trainer üben müssen bzw. ja auch die theorie, sich in einer hundeschule anmelden und einschreiben lassen?
wenn nein, was wird diesen leuten das dann sonst kosten?
die 25,- sind ja nur die prüfungsgebühr

mir fallen sicher wenn ich nachdenke noch mehr fragen ein, aber ich denke diese reichen eh mal.

ich hab keinen listenhund, aber habe bekannte die in wien leben und einen besitzen und in keine huschu gehen

die punkte aufdringliche menschen, hundezone und anbinden vor dem geschäft finde ich sowieso mehr als idiotisch :rolleyes:
in eine hundezone in wien gehe ich nur, wenn keine hunde drinnen sind.
vorm geschäft anbinden kann ich einen ängstlichen oder agressiven hund sowieso nicht. das sollte einem ja der klare menschenverstand sagen.
na und in situationen wo es aufdringliche menschen gibt bin ich noch nie gekommen bzw. würde ich meinen hund nie bringen oder wenn, dann sofort ausweichen.
 
Die Theorie ist positiv, wenn du mindestens 24 der 30 Fragen richtig beantwortet hast (was eine Lächerlichkeit sein sollte).

Beim Praxis-Teil sollte der Prüfer nicht den Hund beurteilen, sondern das Verhalten des Hundeführers...wird halt im Ermessen des Prüfers liegen, der übrigens kein ÖKV-Prüfer sein muss, sondern von der Behörde zum HFS-Prüfer "ernannt" wird (die Liste der Prüfer findest du hier: http://www.tieranwalt.at/index.php?cccpage=hundefuehrschein )

Der ATA soll jetzt (angeblich) nur bei den Personen prüfen, die beim 1.Versuch durchgefallen sind.

Ob es von Vorteil ist, Piercings daheim zu lassen und sich Tattoos zu überschminken, kannst du dir selbst auf zwei Fingern ausrechnen, aber falls du eine Glatze hast, wird es schon gefährlich - Lederstiefel geben dir jedenfalls den Rest...naja, es lebe die Willkür!

ACH VERGISS ES - Prüfer sind ja keine normalen Menschen, sie lassen die Vorurteile in der Kantine und vergessen während der Prüfung, dass tätowierte Glatzköpfe mit Stiefel und Kampfhund automatisch gefährlich sind - also alles kein Problem, es zählt 100% deine "Leistung" ;)
 
zur Info habe ich gestern abend per mail erhalten - für alle dies interessiert:
Sehr geehrte Frau....
Die Wiener Bevölkerung hat sich im Zuge der Volksbefragung, die vom 11. bis 13. Februar 2010 stattgefunden hat, mit rund 90 % für einen verpflichtenden Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" ausgesprochen. Man muss bei diesem Ergebnis zur Kenntnis nehmen, dass sich hier nahezu die gesamte Bevölkerung für diesen Hundeführschein ausgesprochen hat. Die Stadt Wien wird daher neben dem freiwilligen Hundeführschein, den es seit 2006 schon gibt, nun auch den verpflichtenden Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" und deren Mischlinge umsetzen. Das betrifft Folgende:
Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (=Argentinische Mastiff); (Diese Liste kann relativ rasch auch auf weitere Hunde ausgedehnt werden).

Etwa 5 % dieser Kampfhunde verursachen etwa 25 % der Bisse. Diese Statistik bezieht sich auf das Jahr 2009 im Bundesland Wien und stammt aus den Erhebungsdaten der MA 6 (Hundeanmeldung) bzw. MA 60 (Meldung der Bisse beim Veterinäramt). Es handelt sich um die geläufigen Hundetypen wie Bullterrier, Rottweiler oder Pitbullterrier. Es sind hier aber auch Hundetypen enthalten, die es derzeit in Wien nicht gibt, um sog. "Ausweichtypen" zu verhindern. Bei dieser von Hundeexperten erstellten Aufzählung handelt es sich um jene Hunde, die die häufigsten Beschwerden verursachten und nach Unfällen in übermäßiger Anzahl als auffällige und aggressive Hunde in Tierheimen landen. Diese Aufzählung kann jederzeit erweitert werden.

Dass wir mit der Auswahl dieser Hundetypen sicherlich richtig liegen, zeigt auch die Zustimmung von HundehalterInnen selbst. Diese geben uns Recht, dass immer wieder mit genau diesen hier angeführten Hundetypen massive Probleme, mutwillige Zerstörungen bis hin zu schweren Verletzungen und nächtliche Kampfhundetrainings stattfinden. Selbst in den Hundezonen werden Ihnen HundehalterInnen bestätigen, welche Angst sie vor den hier angeführten sog. "Kampfhunden" haben, weil diese auch speziell auf andere Hunde losgehen. Ich kann Ihnen daher versichern, dass unsere Aufzählung nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern über viele Jahre aufgrund von harten Erfahrungswerten und mit Hilfe von internationalen Experten entstanden ist. Ich möchte hier aber auch nochmals betonen, dass die obige Liste nicht in Stein gemeißelt ist, sondern bei weiteren auffälligen Hunden jederzeit angepasst werden kann. Richtig ist aber auch, dass die Ursache des Problems beim Hundehalter liegt. Darum setzen wir auch bei der Ausbildung an und nicht etwa bei einem Verbot bestimmter Hundetypen. Es geht hier nämlich darum, dass es sich um Hundetypen handelt, die nicht von vornherein gefährlicher sind, sondern bei falscher Haltung ein höheres Potential zur Gefährlichkeit haben.

Was bedeutet der Hundeführschein in der Praxis?
Beim Hundeführschein steht das rücksichtsvolle, sichere und konfliktfreie Miteinander von Mensch und Hund im Vordergrund. Das Ziel besteht darin, die Hunde durch richtigen und rücksichtsvollen Umgang zu großstadttauglichen und sozial verträglichen Tieren zu machen. HundebesitzerInnen müssen bei der Prüfung mit einfachen Mitteln beweisen, dass sie Ihren Hund in alltäglichen aber auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Keinesfalls geht es hierbei um die Vorführung von irgendwelchen "Kunststückerln" oder das Abfragen von hoch wissenschaftlichen Zusammenhängen. Die Großstadttauglichkeit und die Sozialverträglichkeit stehen dabei im Vordergrund.
Der Hundeführschein gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, wobei die Prüfung höchstens ca. zwei Stunden in Anspruch nimmt. Wer sich mit den Grundsätzen der Hundehaltung ausreichend beschäftigt und rücksichtsvoll durch die Stadt bewegt, sollte den Hundeführschein mit Leichtigkeit schaffen. Wer dennoch den Hundeführschein beim ersten Mal nicht besteht, kann ein zweites Mal antreten. Sollte jemand zwei Mal durchfallen, so wird beim verpflichtenden Hundeführschein der Hund von der Behörde abgenommen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich dann um extrem aggressive und hochgefährliche Tiere und ebenso bedenkliche HundehalterInnen handelt. Das gilt selbstverständlich nur für den verpflichtenden Hundeführschein. Beim seit 2006 bestehenden freiwilligen Hundeführschein können Sie auch in Zukunft x-fach zu Prüfung antreten. Es sind jedoch an den Prüfer immer EUR 25,- für den entstandenen Aufwand zu bezahlen.

Der verpflichtende Hundeführschein kann nur mit dem eignen Hund gemacht werden, weil es darum geht, dass exakt dieses Tier gut geführt werden. Es können aber mehrere Personen die Prüfung mit dem selben Hund ablegen - z.B. mehrere Familienmitglieder. Der Hunde muss mindestens 6 Monate alt sein.
Wenn die neuen Bestimmungen in Kraft getreten sind, dann ist wie beim Autofahren von jeder Person, die einen Kampfhund im öffentlichen Raum führt, ein Hundeführschein auf Verlangen der Polizei vorzuweisen. Wer diesen Hundeführschein der Polizei nicht vorzeigen kann, hat mit empfindlichen Strafen und im Wiederholungsfall mit der dauerhaften Abnahme des Tieres zu rechnen. Kinder bzw. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sog. "Kampfhunde" nicht führen.

Abschließend darf ich noch erwähnen, dass wir uns natürlich den Hundeführschein für alle Hunde wünschen würden. Darum bieten wir zusätzlich auch noch den freiwilligen Hundeführschein an. Den Hundeführschein für sämtliche Hunde verpflichtend zu machen, würde unserer Ansicht nach aus heutiger Sicht allerdings über das Ziel schießen, da es schon Hunde gibt, die in ihrer Gefährlichkeit wirklich zu vernachlässigen sind.

Es darf hier auch noch angemerkt werden, dass der freiwillige Hundeführschein, wenn er für einen Hund in der obigen Liste gemacht wurde, als verpflichtender Hundeführschein angerechnet wird. Die Prüfung muss nicht noch einmal gemacht werden, es ist allerdings erforderlich den Hundeführschein bei der MA 60 - Veterinäramt umschreiben zu lassen.

Ich hoffe, dass Sie für die Sorgen und Ängste einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung - vor allem für die Sorgen von Eltern mit Kleinkindern - Verständnis haben.

Mit freundlichen Grüßen
G. Schmalzer
____________________________

Dipl.-Ing. Günther Schmalzer

Büro der Wiener Umweltstadträtin

 
zur Info habe ich gestern abend per mail erhalten - für alle dies interessiert:
Sehr geehrte Frau....
Die Wiener Bevölkerung hat sich im Zuge der Volksbefragung, die vom 11. bis 13. Februar 2010 stattgefunden hat, mit rund 90 % für einen verpflichtenden Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" ausgesprochen. Man muss bei diesem Ergebnis zur Kenntnis nehmen, dass sich hier nahezu die gesamte Bevölkerung für diesen Hundeführschein ausgesprochen hat.


wie bitte???? bei einer wahlbeteiligung von 30%???
also das find ich eine krasse aussage :rolleyes:

lg nina und co
 
Soll man vielleicht Politiker und Magistratsbeamte zu einer verpflichtenden Schulung in Mathematik und Statistik schicken?
Natürlich mit einer Abschlußprüfung, die über den weiteren Verbleib im Dienst entscheidet!

Ich wäre schon dafür, denn ich finde es eine Frechheit, wie die uns für dumm verkaufen wollen. Ich könnt grad hupfen vor Zorn.

LG Ulli
 
zur Info habe ich gestern abend per mail erhalten - für alle dies interessiert:
Sehr geehrte Frau....
Die Wiener Bevölkerung hat sich im Zuge der Volksbefragung, die vom 11. bis 13. Februar 2010 stattgefunden hat, mit rund 90 % für einen verpflichtenden Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" ausgesprochen. Man muss bei diesem Ergebnis zur Kenntnis nehmen, dass sich hier nahezu die gesamte Bevölkerung für diesen Hundeführschein ausgesprochen hat.

In Wien gibt es 1.144.877 Stimmberechtigte. 411.017 (35,9 %) haben abgestimmt und davon haben 326.839 (88,23 %) für den Hudneführschein gestimmt. Das sind 28,55 % der Wiener Stimmberechtigten.
Ich weiß schon, dass auch bei einer Wahl nur gilt, wie die Wähler entscheiden. Aber hier zu behaupten, dass fast die gesamte Wiener Bevölkerung dafür war, find ich schon ziemich infam.



Die Stadt Wien wird daher neben dem freiwilligen Hundeführschein, den es seit 2006 schon gibt, nun auch den verpflichtenden Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" und deren Mischlinge umsetzen. Das betrifft Folgende:

Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (=Argentinische Mastiff); (Diese Liste kann relativ rasch auch auf weitere Hunde ausgedehnt werden).

Etwa 5 % dieser Kampfhunde verursachen etwa 25 % der Bisse. Diese Statistik bezieht sich auf das Jahr 2009 im Bundesland Wien und stammt aus den Erhebungsdaten der MA 6 (Hundeanmeldung) bzw. MA 60 (Meldung der Bisse beim Veterinäramt). Es handelt sich um die geläufigen Hundetypen wie Bullterrier, Rottweiler oder Pitbullterrier. Es sind hier aber auch Hundetypen enthalten, die es derzeit in Wien nicht gibt, um sog. "Ausweichtypen" zu verhindern. Bei dieser von Hundeexperten erstellten Aufzählung handelt es sich um jene Hunde, die die häufigsten Beschwerden verursachten und nach Unfällen in übermäßiger Anzahl als auffällige und aggressive Hunde in Tierheimen landen. Diese Aufzählung kann jederzeit erweitert werden.

Hier gehts also um 25 % aller Hundebisse. Und nun wird der Bevölkerung weis gemacht, dass die mit dem Hundeführschein zukünftig verhindert werden. Hat schon mal jemand Frau Sima gefragt, was denn mit den restlichen 75 % der Bisse ist? Warum sie sich nicht was überlegt haben, womit der Großteil der Vofälle verhindert werden könnte und nicht nur ein 1/4 davon?

Noch ein bissl Zahlenreiterei.
In Wien gibts ja so um die 100.000 Hunde. Frau Sima hat mal irgendwo (weiß leider nicht mehr genau wo) gesagt, in Wien gibt es 2.500 SOKAS und von denen sind 5 % in Beißvorfällen verwickelt, das sind 125 SOKAS. Diese 5 % sollen ja angeblich 25 % ALLER Hundebisse ausmachen, also sind das 500 Beißvorfälle insgesamt.
Also:
125 SOKAS, die gebissen haben,
375 andere Hunde, die gebissen haben und
2.375 SOKAS, die nicht gebissen haben.

Wegen dieser 125 auffällig gewordenen SOKAS werden nun die restlichen 2.375 SOKAS plus Ihre Besitzer zu einer verpflichtenden Prüfung verdonnert (plus gewisser Einschränkungen und die Diskriminierungen und Anfeindungen in Kauf nehmen), während die restlichen 375 "Beisser" nichts dergleichen machen müssen.

Außerdem machen die 125 "beißenden" SOKAS nur 0,13 % der Gesamt-Hundepopulation von Wien aus. Und wegen diesem Bruchteil von einem Prozent wird so ein riesen Wirbel gemacht.

Ich möchte hier auf keinen Fall die Beißvorfälle verharmlosen oder als lächerlich abtun und auch nicht auf irgendwelche anderen Hunderassen losgehen. Ich wollt nur aufzeigen, wie grotesk sich das für mich, einfach in Zahlen ausgedrückt, anhört.

Falls ich da was falsch sehe, dann bitte ich um Berichtigung.


Dass wir mit der Auswahl dieser Hundetypen sicherlich richtig liegen, zeigt auch die Zustimmung von HundehalterInnen selbst. Diese geben uns Recht, dass immer wieder mit genau diesen hier angeführten Hundetypen massive Probleme, mutwillige Zerstörungen bis hin zu schweren Verletzungen und nächtliche Kampfhundetrainings stattfinden.

Was soll da mit dem Hundeführschein anders sein? Dagegen hätte man schon längst was unternehmen können.

Selbst in den Hundezonen werden Ihnen HundehalterInnen bestätigen, welche Angst sie vor den hier angeführten sog. "Kampfhunden" haben, weil diese auch speziell auf andere Hunde losgehen. Ich kann Ihnen daher versichern, dass unsere Aufzählung nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern über viele Jahre aufgrund von harten Erfahrungswerten und mit Hilfe von internationalen Experten entstanden ist.

Kann man Experten eigentlich kaufen?
Und wieso wissen denn diese "Experten" nicht, dass solche Listen schon in anderen Ländern nicht funktioniert haben und stattdessen nur für viel Leid bei Hunden und Menschen gesorgt haben.

Ich möchte hier aber auch nochmals betonen, dass die obige Liste nicht in Stein gemeißelt ist, sondern bei weiteren auffälligen Hunden jederzeit angepasst werden kann. Richtig ist aber auch, dass die Ursache des Problems beim Hundehalter liegt. Darum setzen wir auch bei der Ausbildung an und nicht etwa bei einem Verbot bestimmter Hundetypen. Es geht hier nämlich darum, dass es sich um Hundetypen handelt, die nicht von vornherein gefährlicher sind, sondern bei falscher Haltung ein höheres Potential zur Gefährlichkeit haben.


Was bedeutet der Hundeführschein in der Praxis?
Beim Hundeführschein steht das rücksichtsvolle, sichere und konfliktfreie Miteinander von Mensch und Hund im Vordergrund. Das Ziel besteht darin, die Hunde durch richtigen und rücksichtsvollen Umgang zu großstadttauglichen und sozial verträglichen Tieren zu machen. HundebesitzerInnen müssen bei der Prüfung mit einfachen Mitteln beweisen, dass sie Ihren Hund in alltäglichen aber auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Keinesfalls geht es hierbei um die Vorführung von irgendwelchen "Kunststückerln" oder das Abfragen von hoch wissenschaftlichen Zusammenhängen. Die Großstadttauglichkeit und die Sozialverträglichkeit stehen dabei im Vordergrund.
Der Hundeführschein gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, wobei die Prüfung höchstens ca. zwei Stunden in Anspruch nimmt. Wer sich mit den Grundsätzen der Hundehaltung ausreichend beschäftigt und rücksichtsvoll durch die Stadt bewegt, sollte den Hundeführschein mit Leichtigkeit schaffen. Wer dennoch den Hundeführschein beim ersten Mal nicht besteht, kann ein zweites Mal antreten. Sollte jemand zwei Mal durchfallen, so wird beim verpflichtenden Hundeführschein der Hund von der Behörde abgenommen.

Ich dachte, es hat nun geheißen, erst beim dritten Mal?

Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich dann um extrem aggressive und hochgefährliche Tiere und ebenso bedenkliche HundehalterInnen handelt. Das gilt selbstverständlich nur für den verpflichtenden Hundeführschein. Beim seit 2006 bestehenden freiwilligen Hundeführschein können Sie auch in Zukunft x-fach zu Prüfung antreten. Es sind jedoch an den Prüfer immer EUR 25,- für den entstandenen Aufwand zu bezahlen.


Der verpflichtende Hundeführschein kann nur mit dem eignen Hund gemacht werden, weil es darum geht, dass exakt dieses Tier gut geführt werden. Es können aber mehrere Personen die Prüfung mit dem selben Hund ablegen - z.B. mehrere Familienmitglieder. Der Hunde muss mindestens 6 Monate alt sein.
Wenn die neuen Bestimmungen in Kraft getreten sind, dann ist wie beim Autofahren von jeder Person, die einen Kampfhund im öffentlichen Raum führt, ein Hundeführschein auf Verlangen der Polizei vorzuweisen. Wer diesen Hundeführschein der Polizei nicht vorzeigen kann, hat mit empfindlichen Strafen und im Wiederholungsfall mit der dauerhaften Abnahme des Tieres zu rechnen. Kinder bzw. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sog. "Kampfhunde" nicht führen.

Abschließend darf ich noch erwähnen, dass wir uns natürlich den Hundeführschein für alle Hunde wünschen würden. Darum bieten wir zusätzlich auch noch den freiwilligen Hundeführschein an. Den Hundeführschein für sämtliche Hunde verpflichtend zu machen, würde unserer Ansicht nach aus heutiger Sicht allerdings über das Ziel schießen, da es schon Hunde gibt, die in ihrer Gefährlichkeit wirklich zu vernachlässigen sind.

Es darf hier auch noch angemerkt werden, dass der freiwillige Hundeführschein, wenn er für einen Hund in der obigen Liste gemacht wurde, als verpflichtender Hundeführschein angerechnet wird. Die Prüfung muss nicht noch einmal gemacht werden, es ist allerdings erforderlich den Hundeführschein bei der MA 60 - Veterinäramt umschreiben zu lassen.

Wenigstens ein Pluspunkt.

Ich hoffe, dass Sie für die Sorgen und Ängste einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung

siehe oben

vor allem für die Sorgen von Eltern mit Kleinkindern - Verständnis haben.


Mit freundlichen Grüßen
G. Schmalzer
____________________________

Dipl.-Ing. Günther Schmalzer

Büro der Wiener Umweltstadträtin


lg desertrose
 
sehr gute schlussfolgerungen, die würde ich glatt dem herren senden!:) eine stellungnahme dazu wär interessant..
 
keine sorge ein antwortmail bekommen sie von mir schon :D habe aber noch keine zeit dazu gehabt:rolleyes:

@desertrose: danke schon mal für die rechnerei, sonst hätte ich mich hinsetzen müssen :)
 
sehr gute ausführung! :) danke dafür ;)
nur eines würd mich noch interessieren: bitte WER sind die internationalen experten? gibts da auch namen dazu? weil die hab ich auch noch nie gelesen :eek:

ich find es halt sehr seltsam dass die befürworter immer nur von einer imaginären statistik reden, die mit hilfe von imaginären experten erstellt wurde...
im gegensatz dazu legen die rassenlisten-gegner ihre statistiken gerne auf den tisch und nennen namen von experten...komisch, oder??? :eek:

lg nina und co
 
sehr gute ausführung! :) danke dafür ;)
nur eines würd mich noch interessieren: bitte WER sind die internationalen experten? gibts da auch namen dazu? weil die hab ich auch noch nie gelesen :eek:

ich find es halt sehr seltsam dass die befürworter immer nur von einer imaginären statistik reden, die mit hilfe von imaginären experten erstellt wurde...
im gegensatz dazu legen die rassenlisten-gegner ihre statistiken gerne auf den tisch und nennen namen von experten...komisch, oder??? :eek:

lg nina und co

also bitte ihr unterstellt denen schon wieder was :D:D:D lt. ma 60 hat ja noch niemand wegen der stastik nachgefragt:eek::eek::eek:
 
From: ÖRV-Wien
To: Constantin.Baluta@wien.gv.at ; josef.ferber@wien.gv.at ; walter.reisp@wien.gv.at
Sent: Monday, February 22, 2010 10:09 PM
Subject: Verpflichtender Hundeführschein für Hunde auf der Rasseliste in Wien

Sehr geehrter Herr Dr. Reisp - (MA60) !
Sehr geehrter Herr Dr. Ferber - (MA60) !
Sehr geehrter Herr Ing. Baluta - (Büro Sima) !

Als Obmann eines Hundesportvereins/einer Hundeschule ergibt es sich naturgemäß in letzter Zeit immer öfter dass Fragen betreffend der neuen Situation in Wien und den im Raum stehenden erschwerten und verpflichtenden Hundeführschein an meine Trainer und mich gestellt werden.

GGU 450/10
Sehr geehrter Herr Spohner!

Herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 22. Februar 2010, in dem Sie sich auf den verpflichtenden Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" beziehen.

Die Wiener Bevölkerung hat sich im Zuge der Volksbefragung, die vom 11. bis 13. Februar 2010 stattgefunden hat, mit rund 90 % für einen verpflichtenden Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" ausgesprochen. Man muss bei diesem Ergebnis zur Kenntnis nehmen, dass sich hier (hochgerechnet) nahezu die gesamte Bevölkerung für diesen Hundeführschein ausgesprochen hat. Die Stadt Wien wird daher neben dem freiwilligen Hundeführschein, den es seit 2006 schon gibt, nun auch den verpflichtenden Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" und deren Mischlinge umsetzen.

Das betrifft Folgende:

Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (=Argentinische Mastiff);
(Diese Liste kann relativ rasch auch auf weitere Hunde ausgedehnt werden).

Etwa 5 % dieser Kampfhunde verursachen etwa 25 % der Bisse. Diese Statistik bezieht sich auf das Jahr 2009 im Bundesland Wien und stammt aus den Erhebungsdaten der MA 6 (Hundeanmeldung) bzw. MA 60 (Meldung der Bisse beim Veterinäramt). Es handelt sich um die geläufigen Hundetypen wie Bullterrier, Rottweiler oder Pitbullterrier. Es sind hier aber auch Hundetypen enthalten, die es derzeit in Wien nicht gibt, um sog. "Ausweichtypen" zu verhindern. Bei dieser von Hundeexperten erstellten Aufzählung handelt es sich um jene Hunde, die die häufigsten Beschwerden verursachten und nach Unfällen in übermäßiger Anzahl als auffällige und aggressive Hunde in Tierheimen landen. Diese Aufzählung kann jederzeit erweitert werden.

Dass wir mit der Auswahl dieser Hundetypen richtig liegen, zeigt auch die Zustimmung von HundehalterInnen selbst. Diese geben uns Recht, dass immer wieder mit genau diesen hier angeführten Hundetypen massive Probleme, mutwillige Zerstörungen bis hin zu schweren Verletzungen und nächtliche Kampfhundetrainings stattfinden. Selbst in den Hundezonen werden Ihnen HundehalterInnen bestätigen, welche Angst sie vor den hier angeführten sog. "Kampfhunden" haben, weil diese auch speziell auf andere Hunde losgehen. Ich kann Ihnen daher versichern, dass unsere Aufzählung nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern über viele Jahre aufgrund von harten Erfahrungswerten und mit Hilfe von internationalen Experten entstanden ist. Ich möchte hier aber auch nochmals betonen, dass die obige Liste nicht in Stein gemeißelt ist, sondern bei weiteren auffälligen Hunden jederzeit angepasst werden kann. Richtig ist aber auch, dass die Ursache des Problems beim Hundehalter liegt. Darum setzen wir auch bei der Ausbildung an und nicht etwa bei einem Verbot bestimmter Hunde. Es geht hier nämlich darum, dass es sich um Hunde handelt, die nicht von vornherein gefährlicher sind, sondern bei falscher Haltung ein höheres Potential zur Gefährlichkeit haben.

Was bedeutet der Hundeführschein in der Praxis?
Beim Hundeführschein steht das rücksichtsvolle, sichere und konfliktfreie Miteinander von Mensch und Hund im Vordergrund. Das Ziel besteht darin, die Hunde durch richtigen und rücksichtsvollen Umgang zu großstadttauglichen und sozial verträglichen Tieren zu machen. HundebesitzerInnen müssen bei der Prüfung mit einfachen Mitteln beweisen, dass sie Ihren Hund in alltäglichen aber auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Keinesfalls geht es hierbei um die Vorführung von irgendwelchen "Kunststückerln" oder das Abfragen von hoch wissenschaftlichen Zusammenhängen. Die Großstadttauglichkeit und die Sozialverträglichkeit stehen dabei im Vordergrund.
Der Hundeführschein gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, wobei die Prüfung höchstens ca. zwei Stunden in Anspruch nimmt. Wer sich mit den Grundsätzen der Hundehaltung ausreichend beschäftigt und rücksichtsvoll durch die Stadt bewegt, sollte den Hundeführschein mit Leichtigkeit schaffen. Wer dennoch den Hundeführschein beim ersten Mal nicht besteht, kann ein zweites Mal antreten. Sollte jemand zwei Mal durchfallen, so wird beim verpflichtenden Hundeführschein der Hund von der Behörde abgenommen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich dann um extrem aggressive und hochgefährliche Tiere und ebenso bedenkliche HundehalterInnen handelt. Das gilt selbstverständlich nur für den verpflichtenden Hundeführschein. Beim seit 2006 bestehenden freiwilligen Hundeführschein können Sie auch in Zukunft x-fach zu Prüfung antreten. Es sind jedoch an den Prüfer EUR 25,- für den entstandenen Aufwand zu bezahlen.

Den verpflichtenden Hundeführschein können mehrere Personen mit dem selben Hund ablegen - z.B. mehrere Familienmitglieder. Der Hunde muss mindestens 6 Monate alt sein.
Wenn die neuen Bestimmungen in Kraft getreten sind, dann ist wie beim Autofahren von jeder Person, die einen Kampfhund im öffentlichen Raum führt, ein Hundeführschein auf Verlangen der Polizei vorzuweisen. Wer diesen Hundeführschein der Polizei nicht vorzeigen kann, hat mit empfindlichen Strafen und im Wiederholungsfall mit der dauerhaften Abnahme des Tieres zu rechnen. Kinder bzw. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sog. "Kampfhunde" nicht führen.

Abschließend darf ich noch erwähnen, dass wir uns natürlich den Hundeführschein für alle Hunde wünschen würden. Darum bieten wir zusätzlich auch noch den freiwilligen Hundeführschein an. Den Hundeführschein für sämtliche Hunde verpflichtend zu machen, würde unserer Ansicht nach aus heutiger Sicht allerdings über das Ziel schießen, da es Hunde gibt, die in ihrer Gefährlichkeit wirklich zu vernachlässigen sind.



Zu Ihren Fragen kann ich noch Folgendes anmerken:

1.) Wenn jemand bereits den freiwiliigen Hundeführschein absolviert hat - gilt dieser ab 1.7. weiter oder muss dieser Hundeführer mit seinem Listenhund (die Bezeichnung Kampfhund gibt es ja bekanntlich nicht) nun trotzdem zum verpflichtenden Hundeführschein antreten?

1. Es darf angemerkt werden, dass der freiwillige Hundeführschein, wenn er für einen Hund in der obigen Liste heute gemacht wurde, künftig als verpflichtender Hundeführschein angerechnet wird. Die Prüfung muss nicht noch einmal gemacht werden, es ist allerdings erforderlich, den Hundeführschein bei der MA 60 - Veterinäramt (kostenlos) umschreiben zu lassen.

2.) Angeblich kann man ja drei mal antreten - beim ersten Antritt nur mit einem Prüfer, beim zweiten und dritten Antritt mit einem Prüfer und einem Amtstierarzt. Bleibt es bei der freien Auswahl des Prüfers? Wird einem der zugeteilt? Kann der Prüfer einen ATA seiner Wahl mitbringen?

2. Nach internen Gesprächen (siehe auch oben) haben wir uns darauf geeinigt, dass der verpflichtende Hundeführschein 2 x gemacht werden kann. Bei der ersten Prüfung ist freie Prüferwahl. Bei der 2. Prüfung kann die Behörde entscheiden wer prüft und ob die Polizei dabei ist.

3.) Wird auch beim dritten Antritt nicht bestanden - was ich mir bei unseren Vereinsmitgliedern nicht vorstellen kann - dann wird angeblich der Hund SOFORT abgenommen - enspricht dies den Tatsachen?

3. Wer die Prüfung 2 x nicht besteht, muss mit der Abnahme des Hundes rechnen. Ich darf Ihnen aber versichern, dass es sich dann um absolut hoch gefährliche und hoch bissige Hunde und um äußerst gewaltbereite Menschen handelt, die auch gegenüber der Polizei ein sehr auffälliges Verhalten an den Tag legen. Im Normalfall wir der Hund nicht abgenommen und die Prüfung sollte beim ersten Mal bestanden werden.

4.) Stimmt es dass jede Person, welche den Listenhund Gassi führt, diesen verpflichtenden Hundeführschein machen muss? Und wenn in einer Familie mehrere Personen sind (männlicher Hundebesitzer, Ehefrau, Kinder) und nur einer davon (z.B. die Ehefrau) besteht die Prüfung nicht - wird dann der Hund auch abgenommen? Oder darf dann eben einfach nur diese Person den Hund nicht auf öffentlichem Gelände führen? Was macht dann aber ein berufstätiger Hundebesitzer der bestanden hat - aber eben seine Frau nicht - darf dann der Hund den ganzen Tag nicht Gassi gehen - oder gibt es dann lauter Hundebesitzer die ihre Listenhunde in die Arbeit mitnehmen dürfen (es gibt aber auch Büros die in Häusern sind wo Tierhaltung nicht erlaubt ist..........) ????????

4. Wer in Wien einen hundeführscheinpflichtigen Hund hält oder verwahrt (darunter zählt auch das Führen eines Hundes), muss einen Hundeführschein haben und auf Verlangen der Polizei vorweisen können. Gibt es beispielsweise einen hundeführscheinpflichtigen Hund in der Familie, können alle Familienmitglieder über 16 Jahren einen Hundeführschein machen. Zur Abnahme darf ich auf Frage 3 verweisen, wenn nämlich der Hund einer wandelnden Waffe gleichkommt, ist es völlig sekundär, wem der Hund gehört oder auf wen er gemeldet ist. Ich gehe aber davon aus, dass wir dann von äußersten Ausnahmefällen reden.

5.) Worauf müssen sich die Hundeführer bei einem verschärften Hundeführschein einstellen - man hört da ja die unmöglichsten Gerüchte und Varianten. Was muss ein Listenhund an unmöglichen Situationen meistern? Was soll gegenüber dem freiwilligen Hundeführschein geändert werden.

5. Siehe oben: Im Normalfall sollte der Hundeführschein kein Problem darstellen.

6.) Müssen auch Situationen absolviert werden die auch ich mit meinem Hund nie tun würde (vor einem Geschäft anbinden - U-Bahn oder Straßenbahn fahren - darf ich erkennbaren heiklen Situationen ausweichen oder MUSS der Listenhund da durch?) Wenn JA - warum muss der Listenhund Situationen durchleben die ich auch einem "normalen" Hund nicht zumuten würde.

6. Wenn Sie mit Ihrem Hund Dinge nicht machen, weil Ihr Hund davor Angst hat (U-Bahn, Straßenbahn, vor Geschäft anbinden,...), zählen Sie schon zu den vorbildlichen Hundehaltern und haben in diesem Punkt die Prüfung bestanden. Kein Hund "muss irgendwo durch" - ganz im Gegenteil.

7.) Angeblich dürfen "einschlägig vorbestrafte" nicht zum verpflichtenden Hundeführschein antreten - womit ja eigentlich automatisch nach einem Jahr die Abnahme droht - wobei sich die Fragen stellen was "einschlägig" ist und ob hier die üblichen Verjährungsfristen gelten und ob jetzt jeder mit einem Listenhund ein Leumundszeugnis bei sich haben muss. Und wenn nun solch eine Person einen freiwilligen Hundeführschein gemacht hat - wie schaut es dann weiter aus?

7. Bei den Vorstrafen geht es um die Verlässlichkeit: Einschlägig heißt: Anwendung oder Androhung von Gewalt, Gemeingefahr, Angriffe gegen den Staat oder den öffentlichen Frieden, Zuhälterei, Drogenhandel, Menschenhandel oder Schlepperei, gewerbsmäßigen, bandenmäßigen oder bewaffneten Schmuggels, fahrlässigen Gebrauch von Waffen, Gefährdung von Menschen; zusätzlich betrifft es Personen, die im Zusammenhang mit Tierquälerei, Tierschutz oder Tierhaltung Übertretungen begangen haben. Wer nun diesbezüglich vorbestraft ist oder nicht, kann das nur selbst im Zuge eines Strafregisterauszuges klären.

Als Hundesportverein / Hundeschule betrachten wir die gesamte Situation als nicht dem Gleichheitsgrundsatz entsprechend und sind froh dass unsere Dachverbände auch diese Meinung vertreten.
Da wir ja unseren Mitgliedern gerne aktuelle und vor allem RICHTIGE UND FUNDIERTE Antworten geben möchten ersuche ich in meiner Funktion als Obmann um möglichst umgehende Beantwortung welche dann auch möglichst den Tatsachen und Gegebenheiten entspricht und es dann am 1.7. nicht doch alles ganz anders aussieht.

Mit hundesportlichen Grüßen

Kurt SPOHNER
Obmann ÖRV-Wien
ZVR 312982991

Ich hoffe, dass Sie für die Sorgen und Ängste einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung - vor allem für die Sorgen von Eltern mit Kleinkindern - Verständnis haben.

Mit freundlichen Grüßen
G. Schmalzer
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Dipl.-Ing. Günther Schmalzer
Büro der Wiener Umweltstadträtin
Rathaus
1082 Wien
Tel: 01/4000-81344
 
2.) Angeblich kann man ja drei mal antreten - beim ersten Antritt nur mit einem Prüfer, beim zweiten und dritten Antritt mit einem Prüfer und einem Amtstierarzt. Bleibt es bei der freien Auswahl des Prüfers? Wird einem der zugeteilt? Kann der Prüfer einen ATA seiner Wahl mitbringen?

2. Nach internen Gesprächen (siehe auch oben) haben wir uns darauf geeinigt, dass der verpflichtende Hundeführschein 2 x gemacht werden kann. Bei der ersten Prüfung ist freie Prüferwahl. Bei der 2. Prüfung kann die Behörde entscheiden wer prüft und ob die Polizei dabei ist.

Ach jetzt soll die Polizei dabei sein anstelle des ATA?
Wissen dei Herren im Büro Sima überhaupt wa sie von sich geben?
 
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