Hundeführschein in Wien schon im Sommer?

Ich find ja die Aussage das es sich dabei nur um Personen handelt welche zu Gewaltdelikten und sowieso gefährlich sind handeln kann, da frag ich mich dann schon warum man solche überhaupt ein zweitesmal antreten lässt.
Macht ja nix lassen wir den Psychophaten samt Hund halt noch ein weilchen herumspazieren bis zum nächsten Termin.

Solche Personen disqualifizieren sich ja schon laut Tierschutzgesetzt für die Haltung eines Hundes...
Aber da macht man ja nix, wie man im ORF-Schauplatz gesehen hat wird halt der ATA vorgeschickt um den Hund zu befunden... :rolleyes:
 
Hallo ihr da draußen!
Wenn es wirklich so kommt, wie gesagt, habe ich auch bald einen Listenhund (Dt. Schäfer).
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich jetzt den Hführschein mache?
Muss ich den Verschärften dann auch machen, oder wird der "Alte" anerkannt?:rolleyes:

LG Melanie
 
zur Info habe ich gestern abend per mail erhalten - für alle dies interessiert:
Sehr geehrte Frau....
Die Wiener Bevölkerung hat sich im Zuge der Volksbefragung, die vom 11. bis 13. Februar 2010 stattgefunden hat, mit rund 90 % für einen verpflichtenden Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" ausgesprochen. Man muss bei diesem Ergebnis zur Kenntnis nehmen, dass sich hier nahezu die gesamte Bevölkerung für diesen Hundeführschein ausgesprochen hat. Die Stadt Wien wird daher neben dem freiwilligen Hundeführschein, den es seit 2006 schon gibt, nun auch den verpflichtenden Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" und deren Mischlinge umsetzen. Das betrifft Folgende:
Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (=Argentinische Mastiff); (Diese Liste kann relativ rasch auch auf weitere Hunde ausgedehnt werden).

Etwa 5 % dieser Kampfhunde verursachen etwa 25 % der Bisse. Diese Statistik bezieht sich auf das Jahr 2009 im Bundesland Wien und stammt aus den Erhebungsdaten der MA 6 (Hundeanmeldung) bzw. MA 60 (Meldung der Bisse beim Veterinäramt). Es handelt sich um die geläufigen Hundetypen wie Bullterrier, Rottweiler oder Pitbullterrier. Es sind hier aber auch Hundetypen enthalten, die es derzeit in Wien nicht gibt, um sog. "Ausweichtypen" zu verhindern. Bei dieser von Hundeexperten erstellten Aufzählung handelt es sich um jene Hunde, die die häufigsten Beschwerden verursachten und nach Unfällen in übermäßiger Anzahl als auffällige und aggressive Hunde in Tierheimen landen. Diese Aufzählung kann jederzeit erweitert werden.

Dass wir mit der Auswahl dieser Hundetypen sicherlich richtig liegen, zeigt auch die Zustimmung von HundehalterInnen selbst. Diese geben uns Recht, dass immer wieder mit genau diesen hier angeführten Hundetypen massive Probleme, mutwillige Zerstörungen bis hin zu schweren Verletzungen und nächtliche Kampfhundetrainings stattfinden. Selbst in den Hundezonen werden Ihnen HundehalterInnen bestätigen, welche Angst sie vor den hier angeführten sog. "Kampfhunden" haben, weil diese auch speziell auf andere Hunde losgehen. Ich kann Ihnen daher versichern, dass unsere Aufzählung nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern über viele Jahre aufgrund von harten Erfahrungswerten und mit Hilfe von internationalen Experten entstanden ist. Ich möchte hier aber auch nochmals betonen, dass die obige Liste nicht in Stein gemeißelt ist, sondern bei weiteren auffälligen Hunden jederzeit angepasst werden kann. Richtig ist aber auch, dass die Ursache des Problems beim Hundehalter liegt. Darum setzen wir auch bei der Ausbildung an und nicht etwa bei einem Verbot bestimmter Hundetypen. Es geht hier nämlich darum, dass es sich um Hundetypen handelt, die nicht von vornherein gefährlicher sind, sondern bei falscher Haltung ein höheres Potential zur Gefährlichkeit haben.

Was bedeutet der Hundeführschein in der Praxis?
Beim Hundeführschein steht das rücksichtsvolle, sichere und konfliktfreie Miteinander von Mensch und Hund im Vordergrund. Das Ziel besteht darin, die Hunde durch richtigen und rücksichtsvollen Umgang zu großstadttauglichen und sozial verträglichen Tieren zu machen. HundebesitzerInnen müssen bei der Prüfung mit einfachen Mitteln beweisen, dass sie Ihren Hund in alltäglichen aber auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Keinesfalls geht es hierbei um die Vorführung von irgendwelchen "Kunststückerln" oder das Abfragen von hoch wissenschaftlichen Zusammenhängen. Die Großstadttauglichkeit und die Sozialverträglichkeit stehen dabei im Vordergrund.
Der Hundeführschein gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, wobei die Prüfung höchstens ca. zwei Stunden in Anspruch nimmt. Wer sich mit den Grundsätzen der Hundehaltung ausreichend beschäftigt und rücksichtsvoll durch die Stadt bewegt, sollte den Hundeführschein mit Leichtigkeit schaffen. Wer dennoch den Hundeführschein beim ersten Mal nicht besteht, kann ein zweites Mal antreten. Sollte jemand zwei Mal durchfallen, so wird beim verpflichtenden Hundeführschein der Hund von der Behörde abgenommen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich dann um extrem aggressive und hochgefährliche Tiere und ebenso bedenkliche HundehalterInnen handelt. Das gilt selbstverständlich nur für den verpflichtenden Hundeführschein. Beim seit 2006 bestehenden freiwilligen Hundeführschein können Sie auch in Zukunft x-fach zu Prüfung antreten. Es sind jedoch an den Prüfer immer EUR 25,- für den entstandenen Aufwand zu bezahlen.

Der verpflichtende Hundeführschein kann nur mit dem eignen Hund gemacht werden, weil es darum geht, dass exakt dieses Tier gut geführt werden. Es können aber mehrere Personen die Prüfung mit dem selben Hund ablegen - z.B. mehrere Familienmitglieder. Der Hunde muss mindestens 6 Monate alt sein.
Wenn die neuen Bestimmungen in Kraft getreten sind, dann ist wie beim Autofahren von jeder Person, die einen Kampfhund im öffentlichen Raum führt, ein Hundeführschein auf Verlangen der Polizei vorzuweisen. Wer diesen Hundeführschein der Polizei nicht vorzeigen kann, hat mit empfindlichen Strafen und im Wiederholungsfall mit der dauerhaften Abnahme des Tieres zu rechnen. Kinder bzw. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sog. "Kampfhunde" nicht führen.

Abschließend darf ich noch erwähnen, dass wir uns natürlich den Hundeführschein für alle Hunde wünschen würden. Darum bieten wir zusätzlich auch noch den freiwilligen Hundeführschein an. Den Hundeführschein für sämtliche Hunde verpflichtend zu machen, würde unserer Ansicht nach aus heutiger Sicht allerdings über das Ziel schießen, da es schon Hunde gibt, die in ihrer Gefährlichkeit wirklich zu vernachlässigen sind.

Es darf hier auch noch angemerkt werden, dass der freiwillige Hundeführschein, wenn er für einen Hund in der obigen Liste gemacht wurde, als verpflichtender Hundeführschein angerechnet wird. Die Prüfung muss nicht noch einmal gemacht werden, es ist allerdings erforderlich den Hundeführschein bei der MA 60 - Veterinäramt umschreiben zu lassen.

Ich hoffe, dass Sie für die Sorgen und Ängste einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung - vor allem für die Sorgen von Eltern mit Kleinkindern - Verständnis haben.

Mit freundlichen Grüßen
G. Schmalzer
____________________________

Dipl.-Ing. Günther Schmalzer

Büro der Wiener Umweltstadträtin


Aso ich finde es eine Frechheit - so eine Menge von Falschaussagen als "Wahrheit" hinzustellen ist schon ein starkes Stück ....:mad::mad::mad::mad::mad:
 
Hallo ihr da draußen!
Wenn es wirklich so kommt, wie gesagt, habe ich auch bald einen Listenhund (Dt. Schäfer).
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich jetzt den Hführschein mache?
Muss ich den Verschärften dann auch machen, oder wird der "Alte" anerkannt?:rolleyes:

LG Melanie

steht irgendwo in einem anderen thread.
wenn du jetzt noch den normalen hfs machst, brauchst keinen neuen mehr machen. der alte gild dann, muss aber umgeschrieben werden. (kostenlos)
 
heute im Postkasten:
So werden die ERgebnisse der Volksbefragung umgesetzt - eine Aussendung des Wiener Bürgermeisters.

1. Satz: 36 Prozent haben bei der Volksbefragung im Februar mitgemacht.
weiter unten beim Thema verpflichtender Hundeführschein für Kampfhunde:
Dafür haben sich rund 90 % der Wiener ausgesprochen.

ich werde diesen Schrieb einscannen und mit meinen Kommentaren zurück an das Büro des Bürgermeisters senden ob sie noch rechnen können

90 % von 36 % sind 32.4 % der Wiener!!!!!!!

aber für den Grossteil deren die alles was sie so überfliegen kommt es anders rüber und wird bewusst so gesteuert.

Heute kam es soweit dass ich mit meiner Hündin an der Leine gehend von einem Gartenbesitzer der vor seinem Zaun mit einer Schaufel stand
mit Hundekot beworfen wurde - zurück an den Absender!!!!
Hier wird ein Hundehass geschürt.....
Ich hoffe auf baldige Antwort aus dem Rathaus um sie hier reinzustellen.

aufgebrachte Grüße
mimimaus
 
heute im Postkasten:
So werden die ERgebnisse der Volksbefragung umgesetzt - eine Aussendung des Wiener Bürgermeisters.

1. Satz: 36 Prozent haben bei der Volksbefragung im Februar mitgemacht.
weiter unten beim Thema verpflichtender Hundeführschein für Kampfhunde:
Dafür haben sich rund 90 % der Wiener ausgesprochen.

ich werde diesen Schrieb einscannen und mit meinen Kommentaren zurück an das Büro des Bürgermeisters senden ob sie noch rechnen können

90 % von 36 % sind 32.4 % der Wiener!!!!!!!

aber für den Grossteil deren die alles was sie so überfliegen kommt es anders rüber und wird bewusst so gesteuert.

Heute kam es soweit dass ich mit meiner Hündin an der Leine gehend von einem Gartenbesitzer der vor seinem Zaun mit einer Schaufel stand
mit Hundekot beworfen wurde - zurück an den Absender!!!!
Hier wird ein Hundehass geschürt.....
Ich hoffe auf baldige Antwort aus dem Rathaus um sie hier reinzustellen.

aufgebrachte Grüße
mimimaus

ich schicke es ihnen ungeöffnet zurück, den schmarren können sie sich behalten und ich klebe sogar noch freiwillig eine marke drauf, damit auch ja dort ankommt wo es herkommt :D
 
Aviso Fototermin: Schwerpunktaktionen der Wiener Polizei in Sachen Hundehaltung =

Wien (OTS) - Kommende Woche startet die Wiener Polizei wieder eine Schwerpunktaktion: Sie kontrolliert die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften bei der Haltung von Hunden (Leinen- bzw. Maulkorbpflicht, Chipp-Pflicht, Verunreinigung, etc.) an öffentlichen Orten verstärkt.

Umweltstadträtin Ulli Sima, Tierschutzstadträtin Sandra Frauenberger und Peter Goldgruber, Leiter der Sicherheits- und Verkehrspolizeilichen Abteilung der Wiener Polizei, präsentieren die Aktion am Freitag, den 19. März um 9 Uhr 30 am Heldenplatz.
 
Oben