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Hallo Ned,Moin,
1, das ist bezogen auf Jäger völliger, aber leider weit verbreiteter Unsinn.
2, es ist in vielen Jägerkreisen nur nicht üblich, manchmal geradezu verpönt.
Ned
Hallo Ned,
1 und 2 widersprechen sich. Einerseits ist es weit verbreitet, Jagdhunde hart auszubilden (2) auf der anderen Seite schreibst du, ist es weit verbreiteter Unsinn, das zu behaupten (1).
Du dürftest vieles, was in Jagdkreisen läuft nicht mitbekommen, vermute ich. Tatsächlich kenne ich auch Jagdhunde, die sanft ausgebildet wurden. Was diese Hunde am Wild und im Wald zum Teil veranstalten ist aber nicht unbedingt im Sinne des Erfinders.
Und von der Vorstellung, Jäger als Tierschützer kannst du dich ohnehin weit, weit verabschieden.
1.) Totwürgen (Härtenachweis)
Neben dem Totschießen werden Wildtiere und Raubzeug heute noch in Fallen gefangen, mit Saufedern zu Tode gestochen oder von den Jagdhunden zu Tode gewürgt. Letztere Tötungsart wird bevorzugt im Rahmen des Jagdschutzes auf so genannte wildernde Hauskatzen angewendet.
Der JGHV stellt so genannte Raubzeugwürger besonders heraus und bietet dazu so genannte "Härtenachweise" an.
Der kurze und für Nicht-Jäger nichts sagende und verharmlosende Begriff "Härtenachweis" verschleiert vor allem den Tierschützern die Brisanz dieser Prüfung und muss deshalb misstrauisch machen. Eine klare Begriffsbestimmung tut not.
Der vom JGHV festgelegte Begriff "Härtenachweis" beschränkt sich in seiner allgemeinen Wortbedeutung auf die Bezeichnung für die schriftliche Bescheinigung des schnellen und gekonnten Totwürgens eines wehrhaften Tieres durch einen Jagdhund in der durch JGHV-Richtlinien festgelegten Form.
Entschlüsselnd steht "Härtenachweis" für "Totwürgnachweis".
2.) Grausamer Ablauf
Zum Fangen und Töten der Beute sind Hunde maulorientiert. Sie fangen und töten die Beute mit ihren Kiefern(= "Fängen"). Da Hunde keinen Tötungsbiss haben, tritt beim Totwürgen kein Sofort- oder Augenblickstod ein. Der Zeitpunkt vom Würgen bis zum Eintritt des Todes ist damit oft recht lang. Der Hund presst den Atemweg oder Brustkorb seines Opfers auf mechanische Weise mit dem Gebiss zusammen und es kommt zu langsamer Erstickung (Atem- und Herzstillstand; Genickbruch). Je nach Größe und Stärke des Opfers und Kraft des Hundes, durch Belastung ermüdet, werden oft Pausen eingelegt. Hierdurch wird jedoch der Erstickungskampf des Opfers wieder forciert, da es sich etwas erholen kann und danach im Rahmen des natürlichen Überlebenskampfes alle noch verbliebenen Kräfte mobilisiert. Zur Intensivierung der Tötung schütteln viele Hunde das Opfer kräftig.
Das Tötungsgeschick von Jagdhunden ist davon abhängig, wie erfahren der Hund ist(= Tötungspraxis) und wie stark sich das Opfer zu wehren weiß.
Das "Verfolger-Abwehr-Verhalten" von Katzen oder Füchsen pp. besteht darin, Feinde rechtzeitig zu erkennen, um sich durch Verstecken oder Flucht zu retten. In höchster Not und bei starker Erregung beißen sie oder schlagen mit den Krallen. In ihrer Todesangst können die Opfer zu gefährlichen Gegnern für den Hund werden. Es wird oft ein Kampf Zähne gegen Zähne. Der Hund versucht, das Opfer zu packen und abzuwürgen. Das Opfer seinerseits wehrt sich. Hierbei kommt es zu Pranten- und Laufverletzungen aber auch zu Kieferbrüchen, wenn sich die Tiere ineinander verbissen haben. Der Kampf kann Minuten aber auch Stunden dauern, sofern der Jäger nicht eingreift.
In manchen Fällen schreien die Katzen vor dem Tod noch vor Angst und Schmerzen und es kommt zu Angst-Harnen und Angst-Koten.
Die so genannten "Kampfverletzungen" beim Jagdhund, angeblich der beste Weidkamerad des Jägers, konzentrieren sich auf die empfindlichen Körperregionen Kopf, Hals und Läufe. Im glimpflichen Fall sind es nur geringe, aber schmerzhafte Haut- und Muskelverletzungen.
Diese umfassende Schilderung macht deutlich, wie grausam und ohne Rücksicht auf Schmerzen und Leiden von Mitgeschöpfen (Hund wie Opfer) solche "Jäger" eine längst überholte Tötungsmethode praktizieren
3.) Zahlenmäßige Dimensionen
Die quantitative Dimension des Abwürgenlassens von Tieren durch Jagdhunde ist schwer zu überblicken. Sicher nicht umsonst erfolgt dazu von Jägerseite eine absurde Geheimniskrämerei.
Vorrangig betroffene Tierart ist die Hauskatze, von Jägern als Raubzeug rigoros verfolgt. Raubzeug darf nur im Rahmen des Jagdschutzes getötet werden. Tötungsvoraussetzung ist, dass Katzen wildernd oder streunend(= je nach Bundesland mehr als 200 - 500m vom nächsten Haus entfernt) angetroffen werden. Nach Mitteilung des DJV werden jährlich ca. 250.000 - 300.000 Katzen in deutschen Jagdrevieren getötet (DJV-Nachrichten, Heft 3/85); heute sicher um die 400.000 Tötungen. Davon eine ganze Reihe durch Jagdhunde. Daneben finden "Tötungsprüfungen", also JGHV-Härtenachweise, in einem Umfang von jährlich ca. 1.500 Tötungen statt.
Insgesamt gesehen werden also jährlich alleine Abertausende von Katzen von Jagdhunden qualvoll totgebissen. Daneben eine Reihe anderer Tiere, wie Füchse, Marder pp.
4.) Rechtfertigungsversuche der Jäger
4.1 Rechtfertigungsversuch
Viele Jäger halten die Raubzeugschärfe bei Jagdhunden auch in heutiger Zeit für unverzichtbar. Sie betonen, diese Tötungsart sei trotz moderner Waffen nach wie vor notwendig.
4.2 Qualitätsmerkmal "Raubzeugschärfe"
Der Nachweis erfolgreichen Abwürgens von Raubzeug und Raubwild durch Jagdhunde ist nach wie vor jägerintern ein Qualitätsmerkmal für Jagdhunde. Die erfolgreichen "Totwürger" werden verherrlicht und besonders herausgestellt. Daneben erzielen entsprechend gekennzeichnete Hunde z.B. in Verkaufsanzeigen in den Jagdzeitschriften einen deutlich höheren Verkaufspreis.
4.3 Zucht- und Prüfungszulassungsvoraussetzung
Zuchtvereine verlangen den Härtenachweis für Zuchthunde und koppeln sogar die Zulassung zu bestimmten Prüfungen an diesen Nachweis.
Es ist dann immer wieder erstaunlich, wie gerade routinierte Prüfungsführer scheinbar unschwer den Härtenachweis fast nach Drehbuch mit ihren jungen Hunden zeitlich programmgemäß erbringen.
Rechtslage
§ 3 Nr. 7 TierSchG verbietet generell, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen. Bekannt gewordene Fälle belegen jedoch, dass sich manche Jäger daran nicht halten. Andererseits macht ein solches Verbot erfinderisch und lässt solche Jäger nicht ruhen, die nach wie vor glauben, Raubzeugschärfe sei unverzichtbar. Es verwundert daher kaum, dass immer wieder -vorsichtig formuliert- Gerüchte kursieren, es fänden als Jagdschutzmaßnahme getarnte Schärfeprüfungen statt. Dabei sollen z.B. in Fallen gefangene Hauskatzen oder angeschossene Füchse als Übungsobjekte dienen. Andererseits kursieren in Jagdkinologenkreisen Gerüchte, manche Schärfeprüfungen kämen auf unlautere Weise zustande, d.h., Hauskatzen würden vorher mit entsprechenden Medikamenten betäubt, es würden Jungkatzen verwendet oder es würden z.B. den Katzen die Krallen entfernt oder gestutzt.
Ob ein Härtenachweis nach der bestehenden strittigen Rechtslage legal, also tatsächlich rein zufällig während einer Revierfahrt als Jagdschutzmaßnahme zustande kam, oder ob, illegal, eine Jagdschutzmaßnahme vorgetäuscht oder bewusst herbeigeführt wurde, kann der Meldung über das erfolgreiche Totwürgen eines wehrhaften Tieres nicht entnommen werden.
Kontrollen kaum möglich
Die Behörden sind bei der Kontrolle von Totwürgprüfungen machtlos, denn diese finden unkontrollierbar irgendwo in einem Jagdrevier statt oder sie werden im Ausland abgehalten.
Auch die Beweisführung ist sehr schwierig. Dies rührt daher, dass die Tatausführungen alleine oder nur im Kreis von Jagdkollegen begangen werden, Außenstehende somit keinen Einblick haben und die Tatopfer meist keine fremden, sondern eigene Tiere sind, die vor Außenstehenden unzugänglich gehalten werden und selbst in totem Zustand nicht auf Gewaltspuren untersucht werden können.
Revers-Prüfungsverfahren
Ein Nachweis, dass ein Härtenachweis als zufällige Nebenwirkung des Jagdschutzes kaschiert wurde, ist in der Praxis kaum möglich. Es ist somit sehr leicht, an sich zulässige Jagdschutzhandlungen so umzusteuern, dass damit an sich nach dem Tierschutzgesetz verbotene Verhaltensweisen an wehrhaften Tieren geprüft werden können.
Schlupfloch Ausland
Leider ist auch bei Prüfungen von Jagdhunden an lebenden Tieren nicht das Tierschutzgesetz des Landes maßgebend, in dem der Hundehalter zum Zeitpunkt der Prüfung seinen Wohnsitz hat, sondern das des Landes, in dem die Prüfung absolviert wird. Dies führt zu "Prüfungstourismus" in die Länder, in denen Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an lebenden Katzen noch erlaubt sind oder nicht so streng gesehen wird. So bringen Jagdhundebesitzer ihre Hunde kurzzeitig über die Grenze und lassen sie im nahen Ausland den Härtenachweis absolvieren.
Strafbarkeit im Inland?
Die Frage, ob das im Ausland abgehaltene Üben oder Prüfen von Jagdhunden an lebenden Katzen im Inland nach deutschem Tierschutzrecht strafbar ist, ist strittig. Wir halten eine Strafbarkeit dann für denkbar, wenn der Härtenachweis zur Umgehung des deutschen Rechts bewusst im Ausland absolviert wird oder jedenfalls einen fast ausschließlichen Inlandsbezug hat:
1. Der Härtenachweis wird kurzfristig im Ausland absolviert, ohne dass sich an den
Besitzverhältnissen des Prüfungshundes etwas ändert.
2. Der Härtenachweis wird in Deutschland registriert und genutzt und dient hier zur Erlangung
der Zuchttauglichkeit oder als Zulassungsvoraussetzung für eine Prüfungsteilnahme.
Weiteres nachzulesen auf www.tatort-wald.de.
Soviel zu Jägern. Hälst du diese Jäger für so zartbesaitet und tierliebend, dass sie ihren Hunden nicht was reinwürgen, wenn DU nicht daneben stehst?
zu 1, beim besten Willen kann ich mir nach 17 Seiten nicht mehr genau merken, wer genau was wie formuliert und geschreiben hat.1, WO habe ich das geschrieben? einerseits kann ich nicht von freien willen sprechen und wem eigene entscheidungen zugestehen wenn ich andererseits nicht aktzeptieren kann, dass es nun mal manche eigenheiten gibt..
2, du wirst ja wohl auch ned fehlerlos sein oder?
3, und wenn mein hund ein morgenmuffel ist (als beispiel) dann nehme ich das halt so hin, was soll ichn tun? nach einer halbenstunde ists vorbei in der früh und alles ist normal - sol ich jetzt mit wurfkette ihn bedrohen wenn er in der früh herumwuffelt? das heißt aber doch noch lange nicht, dass er tun und lassen kann was er will und mich stören (deine) diese unterstellungen genauso
4, du erwartest tipps (das hab ich bis jetzt ja noch gar nicht so mitbekommen) für etwas, dass für viele nicht oder nur schwer nachvollziehbar ist..
Manche Menschen sehen den Hund leider nicht als Lebewesen, sondern als Maschine, die funktionieren muss. So funktionieren, wie man sie programmiert hat und wenn etwas nicht klappt, dann wird halt draufgehauen auf den Kasten.
Mein Lösungsvorschlag: Keinen Hund anschaffen.
1 und 2 widersprechen sich. Einerseits ist es weit verbreitet, Jagdhunde hart auszubilden (2) auf der anderen Seite schreibst du, ist es weit verbreiteter Unsinn, das zu behaupten (1).
Du dürftest vieles, was in Jagdkreisen läuft nicht mitbekommen, vermute ich.
Tatsächlich kenne ich auch Jagdhunde, die sanft ausgebildet wurden. Was diese Hunde am Wild und im Wald zum Teil veranstalten ist aber nicht unbedingt im Sinne des Erfinders.
Und von der Vorstellung, Jäger als Tierschützer kannst du dich ohnehin weit, weit verabschieden.
Soviel zu Jägern. Hälst du diese Jäger für so zartbesaitet und tierliebend, dass sie ihren Hunden nicht was reinwürgen, wenn DU nicht daneben stehst?
jep, und langsam reicht es wirklich.Wir drehen uns eindeutig im Kreise!![]()
zu keinen. Bin keine Jägerin
Wir drehen uns eindeutig im Kreise!
Dein Lösungsvorschlag ist an und für sich richtig, nur die Zielgruppe würde ich noch ändern wollen:
"Menschen, die eigentlich keine Zeit für einen Hund haben, ihn als Kampfinstrument oder Kinderersatz sehen, zur Behebung ihrer Minderwertigkeitskomplexen brauchen, die dem Hund kein adäquates Zuhause bieten können .... sollten bitteschön auch keinen Hund anschaffen!"
Die Jäger, die ich diesbezüglich kenne, stellen sich mit ihren Hunde auch vergleichenden Prüfungen und richten sogar selbst jagdliche workingtests aus.
Es geht manchmal nicht anders. .
nicht zum 100sten Mal. Sorry.Gib mir doch ein Beispiel. Was geht wann nicht anders? Gehts um Dreck vom 'Boden fressen? Oder um abhauen? Um was geht es konkret. Würde mich nur interessieren.
Ich handhabe es so: was meine Hunde nicht ohne Gewalt lernen können, lernen sie halt nicht.
nicht zum 100sten Mal. Sorry.
.
Gib mir doch ein Beispiel. Was geht wann nicht anders? Gehts um Dreck vom 'Boden fressen? Oder um abhauen? Um was geht es konkret. Würde mich nur interessieren.
Ich handhabe es so: was meine Hunde nicht ohne Gewalt lernen können, lernen sie halt nicht.