Nero:
Zwischen "hinschicken" und "draufhetzen" mache ich noch einen Unterschied. Natürlich hätte die Sache sehr unglücklich ausgehen können, ist sie aber GsD nicht - also freue ich mich über in diesem Fall positive Berichterstattung bzgl. unserer Hunde. Ich sage auch nicht, daß ich genauso gehandelt hätte - das weiß ich im Voraus und in der Theorie nicht!
Markus:
nein, eben nicht die bloße ANWESENHEIT, sondern schon das HINSCHICKEN. Daß eine Diensthundeführerin sehr viel besonnener reagieren würde als ein Normalbürger, ist gut so.
Worum es mir geht, ist doch nur, daß ich es für menschlich und "normal" halte, in der Situation nicht unbedingt an ANDERE Hundehalter zu denken.
Jeder Hofhund, jeder Hund auf dem Reiterhof/Gestüt, jeder Hund bei der Gänseherde hat auch Wach- und Schutzaufgabe, meist ist er dafür nicht ausgebildet. Das KANN immer mal schief gehen, klar. Aber es hat etwas mit den eigenen Wertvorstellungen zu tun - eh der Pferdestecher MEINE Pferde verletzt, soll bitte mein Pferdewachhund eingreifen ...
Hier mal ein Ausschnitt aus der Prüfungsordnung für Wachhunde:
- Besitzwahrung (15 Punkte)
Der HF legt seinen Hund an einer freien, vom LR zu bestimmenden Stelle, an einer Kette, die nicht gestrafft sein darf, fest. Der Hund kann sitzen, liegen oder stehen bleiben. Mit dem Hörzeichen „Pass auf“ legt der HF vor seinen Hund einen größeren Gegenstand ab (Aktentasche, Koffer, Rock usw.) und entfernt sich, immer in Sicht des Hundes bleibend, ungefähr 20 Schritt und bleibt stehen. (Kleine Gegenstände, die der Hund in den Fang nehmen kann und Fahrräder sind nicht gestattet.) Darauf geht der LR oder eine andere Person in etwa 5 Meter Entfernung an dem Hund vorbei und wieder zurück. Hierbei muss der Hund ruhig beim Gegenstand bleiben und darf sich nicht angriffslustig zeigen.
Darauf wird der Versuch unternommen, dem Hund den Gegenstand fortzunehmen. Zeigt der Hund eine drohende Haltung, so ist die Übung erfüllt.
Unter drohender Haltung versteht man Knurren, Bellen oder Zufassen. Es soll hier nicht gehetzt werden, sondern es kommt auf das allgemeine Verhalten des Hundes an. Daher ist es auch nicht erlaubt, den Hund zu umkreisen, oder einen Stock zu gebrauchen. Wird der Versuch, den Gegenstand wegzunehmen, abgebrochen, so geht die Versuchsperson außer Sicht, und der Hund hat beim Gegenstand zu verbleiben, um diesen wieder erneut verteidigen zu können. Erst nach einer Pause von einer halben Minute holt der HF seinen Hund auf Anweisung des LR ab.
- Prüfung des Hundes auf seine Wachsamkeit (100 Punkte)
a) Aufmerksamkeit im Hofraum oder Clubhaus (30 Punkte)
Die Übung erfolgt in einem ersatzweise angefertigten „Hofraum“ (evtl. mit Hundehütte). Diese umzäunte Fläche muss mindestens eine Größe von 7 mal 7 Metern haben. Ersatzweise kann auch für die Übung das Vereins- oder Clubhaus verwendet werden.
Der Hund befindet sich in dem Hofraum (Clubhaus) frei. Jede Annäherung an die Umzäunung (Clubhaus) hat der Hund mit Aufmerksamkeit zu beobachten. Der Hund hat seine Aufmerksamkeit mit Bellen zu unterstreichen.
b) Finden, Stellen und Verbellen eines Helfers (40 Punkte)
Sowie der Hund sich bemerkbar gemacht hat, ergreift der Helfer die Flucht. Der HF betritt jetzt die Umzäunung (Clubhaus) und hält den Hund fest. Der Helfer setzt die Flucht fort und begibt sich in ein für ihn sicheres Versteck. Sobald der Helfer dieses Versteck bezogen hat, wird der Hund losgelassen, der sofort auf das Versteck zuzuspringen und den sichtbaren oder unsichtbaren Täter zu verbellen hat.
c) c) Aufmerksamkeit am Laufdraht (30 Punkte)
Der Hund wird an einer Kette, die sich an einem etwa 15 Meter langen Laufdraht befindet, festgemacht. Eine Versuchsperson reizt den Hund an einem Ende des Laufdrahtes. Der Hund hat sich angriffslustig zu zeigen. Hierauf begibt sich die Versuchsperson außer Sicht. Jetzt tritt am anderen Ende des Laufdrahtes ebenfalls eine Versuchsperson heran und reizt ebenfalls den Hund. Auch hier hat der Hund sich aufmerksam und angriffslustig zu verhalten. Nachdem auch diese Versuchsperson außer Sicht des Hundes gegangen ist, wird die Übung beendet und der Hund abgeholt.
Da geht es schon um mehr als nur "verbellen".
Letztlich weiß ich nicht, wie das in Ö gehandhabt wird - hier in D, und das weiß ich sicher, kann ich verhindern, daß eine Sache aus dem Polizeibericht automatisch in der Presse landet. Das nur dazu, daß ein Vorfall auf meinem Grundstück nichts mit Rasselisten zu tun haben wird.