Der Hund eines Bekannten wurde durch den Hundetrainer während einer "Einzelausbildung" verletzt. Das Tier wurde mit einer zehn Meter langen Laufleine an einem Baum angebunden und in weiterer Folge der Hund des Trainers aus dem geparkten Auto des Trainers gelassen. Der Hund meines Bekannten lief auf den Hund des Tainers - das wollten ihm der Trainer mit dieser Ausbildungsmethode abstellen- mit voller Wucht in die Leine, überschlug sich und erlitt dabei einen komplizierten Bruch des Hintelaufes. Als der Hund winselnd auf dem Boden lag, wollte mein Bekannter zu seinem Hund gehen. Der Trainer meinte aber, lass ihn, das passt schon. So merkt er sich, dass er auf andere Hunde nicht aggressiv reagieren darf. Mein Bekannter ging aber trotzdem zu seinen Hund und stellte fest, das der Hinterlauf gebrochen war. Eine schwere, sehr kostenintensive Operation war die Folge. Nun weigert sich der Hundetrainer, der ja alleine und ohne Zutun meines Bekannten den Hund an den Baum band und diese fragwürdige Ausbildungsmethode durchführte, die Kosten für die Behandlung zu übernehmen. Er hat zwar kräftigst für das Einzeltrainig kassiert, jetzt meint er aber, das war eben Pech und er ist sich keiner Schuld bewusst. Sind solche Ausbildungsmethoden mit dem Tierschutzgesetz zu vereinbaren?