Einen Hund irgendwo anzubinden ist sicher nicht tierschutzwidrig und war vielleicht notwendig weil der Besitzer nicht kräftig genug ist um seinen Hund sicher an der Leine zu halten. Ob diese Art von Training in dem Fall angebracht war oder nicht können wir ohne die näheren Umstände zu kennen bestimmt nicht beurteilen. Dass sich der Hund überschlagen hat war ein Unfall, der jederzeit passieren kann. Das hätte auch passieren können wenn der Besitzer die Leine festgehalten hätte. Ich finde es ziemlich unfair, sofort auf den Trainer loszugehen. Vielleicht ist er ein A...., vielleicht aber auch nicht.....
Ich würde annehmen, dass in diesem Fall die Haftpflichtversicherung des Trainers die Kosten für die Behandlung übernehmen muss. Genau für solche Fälle schliesst man sie ja ab.
lg
Gerda
Wenn der Hund an einer 10 !! m langen Laufleine an den Baum gebunden wurde, dann war der Zweck der Übung genau der, daß er sich bei Full-Speed angesichts des anderen Hundes so RICHTIG wehtut. Der Trainer kann "froh" sein, daß es sich "nur" um einen gebrochenen Hinterlauf handelt, mit 20 m Anlaufstrecke hätte der Hund sich auch leicht das Genick brechen oder zum Krüppel stürzen können.
Die Methode und die Einstellung ist verabscheuungswürdig und diletantisch, ein Fall für den Tierschutz. Und der Trainer als solcher ist inkompetent und für den von ihm billigend in Kauf genommenen und grob fahrlässig verursachten Schaden am Kundenhund voll verantwortlich.