der is gut
... ich kann das schreiben, mein Mann liest hier drin nicht...
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der is gut
nö....danke, ich bin schon verheiratet...ich kann meinen Frust zuhause ablassen
ihr habts aber schon alle gelesen, dass der sohn ein erwachsener mann ist, oder? nur um sicher zu gehen.
Ich sehe hier im wesentlichen zwei Lager:
diejenigen, die meinen, man habe das Recht, seinen Privatbesitz auch mit Waffen-Gewalt zu verteidigen ( denen müsste dann die US-amerikanische Gesetzeslage ja gut gefallen ?).
Und diejenigen, die das nicht so toll finden ( da gehöre ich dazu ).
AAABER: ich habe doch die Hoffnung, dass ein gut sozialisierter Hund eine echte Gefahr und Bedrohung ( zB durch gewaltbereite Einbrecher ) von einem harmlosen Eindringling ( Nachbarskinder, die ihre Bälle suchen, oder selten zu Besuch kommende Söhne und Töchter ) unterscheiden kann.
Ersteres fiele unter Notwehr, das kann ich akzeptieren, auch bei meinen eigenen Hunden - sogar befürworten, in einem echten Notfall.
Aber wenn der Hund das nicht unterscheiden kann, dann muss man es ihm entweder vermitteln, oder ihn sicher verwahren ( wobei unbeaufsichtigt frei am Grundstück nie sicher ist , egal, ob das Gartentürl nun versperrt ist oder nicht). Ein Zwinger wäre da zB sicher, melden kann er von dort auch.
Naja, die Gebäudehaftung ist eine Gefährdungshaftung.
D.h. wenn jemand durch bauliche Gegebenheiten zu Schaden kommt, haftet der Eigentümer, unabhängig davon, ob der Verunglückte sich dort rechtmäßig aufgehalten hat, oder nicht ...
Die Hundehaftung übrigens auch eine Gefährdungshaftung. Und deshalb kommen HH in der Praxis oft zum "Handkuss". So wurde zB. ein Familienangehöriger von mir vor ca. 18 Jahren wegen Körperverletzung verurteilt, weil sein Lagerplatzhund einen Einbrecher gebissen hat. (Deshalb habe ich nach der Geschäftszahl gefragt)
Der Hund bekam übrigens auch einen dicken Knochen.
Der Einbrecher eine entsprechende Verurteilung.
Und mein Angehöriger auch eine wegen KV.
Prinzipell kann man NIE die Hand ins Feuer legen! Natürlich kann immer etwas passiern und man ist nie gefeit, aber es kommt meiner Meinung nach trotz allem darauf an, wie ich meinen Hund aufziehe und was ich fördere oder "abstelle".
Ichhab mich auch auf das Eingangspost bezogen und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Sohn eine "Bedrohung" dargestellt hat...
Ob du deinem Mann mit diesem Posting ein männliches Profil unterstellst, wage ich mal zu bezweifeln. Oder ............... gehört er zu den tollen Männern, welcher die Worte seiner Frau an ihm abprallen lässt? Wenn du eine Antwort schreiben möchtest, bitte per PN.
Aber nun genug mit OT, und wieder zum Thema retour.
Ich sehe hier im wesentlichen zwei Lager:
diejenigen, die meinen, man habe das Recht, seinen Privatbesitz auch mit Waffen-Gewalt zu verteidigen ( denen müsste dann die US-amerikanische Gesetzeslage ja gut gefallen ?).
Georg, mein Mann ist selbstbewusst genug, um eine starke Frau an seiner Seite zu verkraften, er braucht auch kein Machogehabe um besonders männlich zu wirken.......und er hat genügend Humor um es mit mir aufzunehmen
... ich kann das schreiben, mein Mann liest hier drin nicht...
Würde ich in so einem Fall gerne für meine Hunde übernehmen. Kann aber maximal fahrlässige KV gewesen sein.
zu 1. Wie stellst du die genetische Veranlagung - Schutzverhalten - zu 100 % ab? (Leider beantwortest du bisher meine Fragen immer nur mit "Wunschaussagen".)
zu 2. Überlesen ? - hat die Hunde immer beim Besuch verjagt.
Aber wenn ein Hund , das eigene Kind beißt , egal ob er das Kind jetzt jeden Tag sieht , oder nur 2 x im Jahr , dann stimmt irgend etwas nicht .
!
Hab ich schon gelesen .
Meine Kinder sind auch erwachsen . Wobei 2 davonn sporadisch vorbeikommen . Dennoch können und konnten sie jederzeit und bei jedem Hund , zu Besuch kommen .
Josef
... ich kann das schreiben, mein Mann liest hier drin nicht...
An der Stelle deiner Frau würde ich dann aber seeehr nachdenklich werden, wenn ein mir unbekannter junger Mensch freudig auf deinem Hof begrüßt wird, wer weiß mit wem und wie der verwandt ist.
Stimmt genau! Auch war die Strafe entsprechend gering in Anbetracht der Umstände. Trotzdem ist es mehr als ärgerlich als unbescholtene Person zum Handkuss einer Vorstrafe zu kommen, nur weil man sein Eigentum schützt!Kann aber maximal fahrlässige KV gewesen sein.
Stimmt genau! Auch war die Strafe entsprechend gering in Anbetracht der Umstände. Trotzdem ist es mehr als ärgerlich als unbescholtene Person zum Handkuss einer Vorstrafe zu kommen, nur weil man sein Eigentum schützt!
Ich stelle nicht den Schutztrieb, sondern unerwünschtes Verhalten (z.B. bellen am Zaun) ab. Wie du schon sagst den Schutztrieb kann man nicht abstellen, weil er veranlagt ist. Ich kann aber sehr wohl Verhalten fördern, oder unterbinden. Freundliche Begrüßung von Besuch wurde stets belohnt und gefördert.
Aber wo beantworte ich bitte deine Fragen nur mit Wunschaussagen?
2. ja, hab ich überlesen. Abgesehen davon kommt es immer auf das "Verscheuchen" an... Wenn ich zu einem Hund ruhig "Putz dich" sag, wird es wahrscheinlich auch nicht unbedingt eine Bedrohung für den Hund sein.
Ich weiss das die Hunde normal Fremde die alleine rein kommen an bellen. Die Leute bleiben dann meist stehen und warten auf die Besitzer da die ja eh schon am Weg raus sind. Da halten die Hunde immer Abstand solange der Besitzer nicht da ist und bellen eben nur.
zu 1. was allerdings nicht das genetisch veranlagte Verhalten innerhalb des Zaunes beeinflusst. Der Unterschied liegt in deiner "Anwesenheit".
zu 2. Glaublich wurde geschrieben mit wilden Handbewegungen oder so.........
Ratschlag an ALLE:
Lest Euch doch mal die Beiträge von Jasmine von Anfang an durch, dann werdet ihr ....................... einige widersprüchliche Aussagen finden