Hetzerischer Artikel im Standard

Es wäre sehr wohl eine Aufgabe des ÖKV, für eine Antwort auf den Amon-Artikel im Standard zu sorgen.

Ich finde, damit wird diesem Schreiberling genau das Mass an Aufmerksamkeit zuteil, dass er zwar wünscht, aber sicher nicht verdient hat. Der gute Mann lebt davon, zu provozieren. Man täte ihm sicher den grössten Gefallen, wenn man sich auf sein Niveau begibt.

lg
Gerda
 
Ich finde, damit wird diesem Schreiberling genau das Mass an Aufmerksamkeit zuteil, dass er zwar wünscht, aber sicher nicht verdient hat. Der gute Mann lebt davon, zu provozieren. Man täte ihm sicher den grössten Gefallen, wenn man sich auf sein Niveau begibt.

lg
Gerda

Ich glaube, dass Du da irrst. Es geht nicht um Amon, sodern um eine im Standard losgetretene Diskussion, der man sich als ÖKV imA stellen sollte. Immerhin ist da sein Blatt, in dessen Leserschaft Meinungsbildner ungleich stärker vertreten sind als in den Boulevard-Erzeugnissen.
 
Ich glaube, dass Du da irrst. Es geht nicht um Amon, sodern um eine im Standard losgetretene Diskussion, der man sich als ÖKV imA stellen sollte. Immerhin ist da sein Blatt, in dessen Leserschaft Meinungsbildner ungleich stärker vertreten sind als in den Boulevard-Erzeugnissen.

Da gebe ich dir Recht. Vorgestern im Bus.......neben mir sitzen 3 Damen, als die Unterhaltung sich um Hunde drehte, spitzte ich etwas meine Ohren.......dabei sagte eine Dame, Besitzerin eines grossen Hundes......"tja, leider seit diesem Artikel im Standard, haben die Kinder meiner Nachbarin Angst vor meinem Hund"....usw.

Zu bemerken, die Damen waren gut situiert, also nicht auffaellig und auch sonst sehr nett..........

Soviel dazu......
 
mi hot der atikkel net gstört weil i in standart sowiso net lesn du die kronen-zeitung is fiel bessa durt san di richtign tierfreunde die entenfeldner und so
 
Ich glaube, dass Du da irrst. Es geht nicht um Amon, sodern um eine im Standard losgetretene Diskussion, der man sich als ÖKV imA stellen sollte. Immerhin ist da sein Blatt, in dessen Leserschaft Meinungsbildner ungleich stärker vertreten sind als in den Boulevard-Erzeugnissen.

Gebe zu bedenken - Standard ist kein Blatt das die Power hat Meinung zu machen und Herr Rauscher ist Hundebesitzer mit einer, wie ich glaube, sehr einzementierten Meinung ...
 
  • Vermehrte Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Regelungen (wie Maulkorb- und/oder Leinenpflicht - sehr nötig, aber ein personelles Problem der Polizei!
Sollte nicht unser Problem sein...sie haben ja auch genug Personal um mir 50,- fürs telefonieren im Auto abzunehmen ;)
Nein - ganz ernst gemeint....Schwerpunktaktionen sind sicher ab und zu möglich und da sollten dann auch ORDENTLICHE Strafen ausgeteilt werden.


  • Vermehrte Information an Schulen etc über Hundehaltung - sollte man sicher ausbauen!
Eine der WICHTIGSTEN Maßnahmen...aber ich gehe weiter und sage, dass Kinder allgemein den Umgang mit Tieren lernen sollten (auch Hamster usw.)

  • Keine Rasseverbote, sondern Haltebeschränkungen für bereits auffällig gewordene Besitzer oder gefährliche Hunde (Halteverbote, Sachkundenachweis) - für auffällig gewordene Besitzer uneingeschränkt zu bejahen; was gefährliche Hunde ( ich nehme an: solche, die bereits einen Beißvorfall mit Menschen hatten) sind, bedürfte einer Präzisierung. Das Problem der Kontrolle ist natürlich auch eine harte Nuss!
Das Problem wird immer eine harte Nuss sein, aber auch ein Rasseverbot ist nicht kontrollierbar bzw. bei entsprechendem Willen leicht umgehbar...


  • Verpflichtende Einführung einer Haftpflichtversicherung - uneingeschränkt zu befürworten; bedarf aber auch der Kontrolle!!
Kontrolle durch eine Datenbank, in der Angaben über Hund, Hundehalter usw. abrufbar sind (nicht schwerer als bei einem angemeldeten Fahrzeug)


- bin gespannt, was dann letztlich rauskommen wird.


Ich auch!

Eigentlich hatte ich nicht vor meine Vorschläge im Forum zu veröffentlichen, aber wenn schon die ÖKV-Vorschläge hier sind, stelle ich einen Teil meines Mails an Vertreter der politischen Parteien auch hier rein:

1. Schulung von Kindern im Umgang mit Tieren (allgemein, nicht nur Hunde)

Die meisten Unfälle passieren im eigenen Haushalt, bei den Unfällen mit Hunden ist das nicht anders.
Anscheinend hat sich die Gesellschaft in den letzten 30 Jahren in eine Richtung entwickelt, in der die Betreuung der Kinder von der Familie an Kindergärten und Schulen übergeben wurde.
Dabei wurde offensichtlich selbst die grundlegendste Erziehung und Weitergabe einfachster Informationen an „Fremde“ übertragen.
Es ist daher nötig, Kinder (spätestens) ab der Volksschule, auf einen natürlichen Umgang mit Tieren vorzubereiten, wobei besonderes Augenmerk auf die üblichen Haustiere gelegt werden sollte (von Mäusen und Hamstern bis zu Katzen und Hunde).
Es gibt Vereine die GERNE Informationstage usw. abhalten.




2. verbesserte Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde

Bei „Nutztieren“ wird der Bestand von der Statistik Austria erfasst und jährlich kontrolliert – jeder Tierhalter bekommt eine Registrierungsnummer und muss die Weitergabe des Tieres melden, wobei die Registrierungsnummer des Käufers an die Statistik Austria weitergegeben wird….ähnliche Vorschriften würden auch bei Hundehaltern dazu führen mehr Verantwortung für das anvertraute Tier zu übernehmen, da die Anonymität wegfällt (ausgesetzte Hunde in der Urlaubszeit usw.).
Die Aufgabe muss dazu nicht der Statistik Austria zugewiesen werden, sondern kann auch von anderen geeigneten Stellen übernommen werden (ähnlich wie bei http://www.animaldata.com)

Kennzeichnung und Registrierung der Hunde sollte bereits beim Züchter (vor der Abgabe an den Hundehalter) erfolgen, wobei die Registrierungskosten immer dem Käufer anzurechnen wären, damit diesem die durchgeführte Registrierung auch eindeutig bewusst wird.

Die bisher geltende Regel ermöglicht zwar die Identifizierung des Hundes, aber keine Zuordnung zu seinem Halter (besonders, wenn der Hund weitergegeben wurde).
Mit dieser verbesserten Registrierung wäre auch der Exekutive eine bessere Kontrolle bzw. schnelle Ermittlung des Halters möglich (Chip-Lesegeräte in Fahrzeugen für Diensthundeführer sind sicher leistbar).


3. Kontrollpflicht für Tierärzte

Tierärzte müssen dazu verpflichtet werden, den Chip UND die persönlichen Daten des Halters mit dem Eintrag im Register zu vergleichen und gegebenenfalls eine Änderung der eingegebenen Daten durchzuführen.
Diese Maßnahme wäre wichtig um die Einhaltung der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht flächendeckend zu gewährleisten.


4. Zuchtverbote

allgemeines (Hunde-)Zuchtverbot für nicht qualifizierte Personen (Personen ohne unter Punkt 5 angeführter Schulung)
Die Überwachung ist möglich, da der Welpenkäufer spätestens beim ersten Tierarztbesuch wegen dem fehlenden Mikrochip auffällt und die Herkunft des Hundes bekannt geben muss.
Empfindliche Strafandrohung gegen nicht geschulte und registrierte „Vermehrer“ wäre natürlich nötig, da die Hoffnung auf „schnelles Geld“ dadurch wegfällt.


5. Schulung für Züchter

verbindliche Schulung mit breit gefächertem Themenbereich (nicht nur Genetik, Aufzucht usw, sondern auch rechtliche Bestimmungen) für angehende Züchter.
Diese Schulungen könnten in Verbindung mit Verbänden oder der VetMed durchgeführt werden und sollten angehende Züchter von Mischlingshunden einschließen (für sie müsste eine eigene Anlaufstelle oder eine Untergruppe in einem der Rassehundeverbände geschaffen werden.


6. Infogespräch beim Welpenkauf

Züchter müssen dazu verpflichtet werden, ein ausführliches Infogespräch mit Welpenkäufern durchzuführen, es zu dokumentieren (mittels vom Zuchtverein zur Verfügung gestelltem Vordruck in dem alle relevanten Themen in Form einer Stichwortliste erfasst sind) und bestätigen zu lassen (Unterschrift des Hundekäufers am Vordruck).
Themenbereiche wie etwa beim bereits existierenden „Wr. Hundeführschein“ sind sinnvoll (der oft angesprochene Pflicht-Hundeführerschein würde nicht mehr bringen).
Die Grundlage für dieses Infogespräch sollte in der unter Punkt 5 angeführten Züchterschulung vermittelt werden.


7. Import von Hunden

Der Import von Hunden muss der Registrierungsstelle gemeldet werden, die Voraussetzungen für den Kauf eines Hundes sollten dabei dem Kauf in Österreich gleichgestellt werden.
Infogespräch, Kennzeichnung und Registrierung müssten innerhalb einer akzeptablen Frist bei einem anerkannten Verband/Tierarzt durchgeführt werden.


Mit solchen und ähnlichen Maßnahmen würden

  • Züchter, deren Tiere öfter auffällig werden, schnell erkannt und man könnte ein Zuchtverbot aussprechen, wodurch man erreicht, dass Züchter auf eine bessere Auswahl der Hundekäufer achten - und
  • Halter wären nicht mehr anonym, wodurch sie sich für ihren Hund verantwortlich fühlen.
  • Tierheimhunde könnten leicht ihrem Züchter bzw. Besitzer zugeordnet werden.

Alle Maßnahmen setzen nicht erst beim Hundehalter, sondern bereits beim Züchter an, der in Form von Schulungen einer Selektion unterworfen wäre und zielen auf die wichtigsten Punkte ab:
  • Information für alle Österreicher (Umgang mit Tieren als Teil der Schulbildung)
  • kontrollierte Zucht (geschulte und registrierte Züchter)
  • erweiterte Information für Hundekäufer VOR dem Kauf (Infogespräch beim Züchter)
  • für Schäden haftbarer Hundehalter ist greifbar (Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht)
...tja, da deckt sich der eine oder andere Punkt mit den Vorschlägen des ÖKV


LG

Markus
 
Ein kleiner Amon etwa??

Bart und Gewicht sind anders :D:D:D

Die Vorschläge finde ich sehr gut - aber nur eine Frage - wärs nicht einfacher den Hundeführschein verpflichtend zu machen, darauf die Chipnummer des Tieres zu registrieren mit allen relevanten Informationen (was Vermehrern einen Riegel vorschieben würde) und bestimmte Daten des HB....

Wär billiger und ausreichend effizient
 
Sollte nicht unser Problem sein...sie haben ja auch genug Personal um mir 50,- fürs telefonieren im Auto abzunehmen ;)
Nein - ganz ernst gemeint....Schwerpunktaktionen sind sicher ab und zu möglich und da sollten dann auch ORDENTLICHE Strafen ausgeteilt werden.


Eine der WICHTIGSTEN Maßnahmen...aber ich gehe weiter und sage, dass Kinder allgemein den Umgang mit Tieren lernen sollten (auch Hamster usw.)

Das Problem wird immer eine harte Nuss sein, aber auch ein Rasseverbot ist nicht kontrollierbar bzw. bei entsprechendem Willen leicht umgehbar...


Kontrolle durch eine Datenbank, in der Angaben über Hund, Hundehalter usw. abrufbar sind (nicht schwerer als bei einem angemeldeten Fahrzeug)





Ich auch!

Eigentlich hatte ich nicht vor meine Vorschläge im Forum zu veröffentlichen, aber wenn schon die ÖKV-Vorschläge hier sind, stelle ich einen Teil meines Mails an Vertreter der politischen Parteien auch hier rein:

1. Schulung von Kindern im Umgang mit Tieren (allgemein, nicht nur Hunde)

Die meisten Unfälle passieren im eigenen Haushalt, bei den Unfällen mit Hunden ist das nicht anders.
Anscheinend hat sich die Gesellschaft in den letzten 30 Jahren in eine Richtung entwickelt, in der die Betreuung der Kinder von der Familie an Kindergärten und Schulen übergeben wurde.
Dabei wurde offensichtlich selbst die grundlegendste Erziehung und Weitergabe einfachster Informationen an „Fremde“ übertragen.
Es ist daher nötig, Kinder (spätestens) ab der Volksschule, auf einen natürlichen Umgang mit Tieren vorzubereiten, wobei besonderes Augenmerk auf die üblichen Haustiere gelegt werden sollte (von Mäusen und Hamstern bis zu Katzen und Hunde).
Es gibt Vereine die GERNE Informationstage usw. abhalten.




2. verbesserte Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde

Bei „Nutztieren“ wird der Bestand von der Statistik Austria erfasst und jährlich kontrolliert – jeder Tierhalter bekommt eine Registrierungsnummer und muss die Weitergabe des Tieres melden, wobei die Registrierungsnummer des Käufers an die Statistik Austria weitergegeben wird….ähnliche Vorschriften würden auch bei Hundehaltern dazu führen mehr Verantwortung für das anvertraute Tier zu übernehmen, da die Anonymität wegfällt (ausgesetzte Hunde in der Urlaubszeit usw.).
Die Aufgabe muss dazu nicht der Statistik Austria zugewiesen werden, sondern kann auch von anderen geeigneten Stellen übernommen werden (ähnlich wie bei http://www.animaldata.com)

Kennzeichnung und Registrierung der Hunde sollte bereits beim Züchter (vor der Abgabe an den Hundehalter) erfolgen, wobei die Registrierungskosten immer dem Käufer anzurechnen wären, damit diesem die durchgeführte Registrierung auch eindeutig bewusst wird.

Die bisher geltende Regel ermöglicht zwar die Identifizierung des Hundes, aber keine Zuordnung zu seinem Halter (besonders, wenn der Hund weitergegeben wurde).
Mit dieser verbesserten Registrierung wäre auch der Exekutive eine bessere Kontrolle bzw. schnelle Ermittlung des Halters möglich (Chip-Lesegeräte in Fahrzeugen für Diensthundeführer sind sicher leistbar).


3. Kontrollpflicht für Tierärzte

Tierärzte müssen dazu verpflichtet werden, den Chip UND die persönlichen Daten des Halters mit dem Eintrag im Register zu vergleichen und gegebenenfalls eine Änderung der eingegebenen Daten durchzuführen.
Diese Maßnahme wäre wichtig um die Einhaltung der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht flächendeckend zu gewährleisten.


4. Zuchtverbote

allgemeines (Hunde-)Zuchtverbot für nicht qualifizierte Personen (Personen ohne unter Punkt 5 angeführter Schulung)
Die Überwachung ist möglich, da der Welpenkäufer spätestens beim ersten Tierarztbesuch wegen dem fehlenden Mikrochip auffällt und die Herkunft des Hundes bekannt geben muss.
Empfindliche Strafandrohung gegen nicht geschulte und registrierte „Vermehrer“ wäre natürlich nötig, da die Hoffnung auf „schnelles Geld“ dadurch wegfällt.


5. Schulung für Züchter

verbindliche Schulung mit breit gefächertem Themenbereich (nicht nur Genetik, Aufzucht usw, sondern auch rechtliche Bestimmungen) für angehende Züchter.
Diese Schulungen könnten in Verbindung mit Verbänden oder der VetMed durchgeführt werden und sollten angehende Züchter von Mischlingshunden einschließen (für sie müsste eine eigene Anlaufstelle oder eine Untergruppe in einem der Rassehundeverbände geschaffen werden.


6. Infogespräch beim Welpenkauf

Züchter müssen dazu verpflichtet werden, ein ausführliches Infogespräch mit Welpenkäufern durchzuführen, es zu dokumentieren (mittels vom Zuchtverein zur Verfügung gestelltem Vordruck in dem alle relevanten Themen in Form einer Stichwortliste erfasst sind) und bestätigen zu lassen (Unterschrift des Hundekäufers am Vordruck).
Themenbereiche wie etwa beim bereits existierenden „Wr. Hundeführschein“ sind sinnvoll (der oft angesprochene Pflicht-Hundeführerschein würde nicht mehr bringen).
Die Grundlage für dieses Infogespräch sollte in der unter Punkt 5 angeführten Züchterschulung vermittelt werden.


7. Import von Hunden

Der Import von Hunden muss der Registrierungsstelle gemeldet werden, die Voraussetzungen für den Kauf eines Hundes sollten dabei dem Kauf in Österreich gleichgestellt werden.
Infogespräch, Kennzeichnung und Registrierung müssten innerhalb einer akzeptablen Frist bei einem anerkannten Verband/Tierarzt durchgeführt werden.


Mit solchen und ähnlichen Maßnahmen würden

  • Züchter, deren Tiere öfter auffällig werden, schnell erkannt und man könnte ein Zuchtverbot aussprechen, wodurch man erreicht, dass Züchter auf eine bessere Auswahl der Hundekäufer achten - und
  • Halter wären nicht mehr anonym, wodurch sie sich für ihren Hund verantwortlich fühlen.
  • Tierheimhunde könnten leicht ihrem Züchter bzw. Besitzer zugeordnet werden.

Alle Maßnahmen setzen nicht erst beim Hundehalter, sondern bereits beim Züchter an, der in Form von Schulungen einer Selektion unterworfen wäre und zielen auf die wichtigsten Punkte ab:
  • Information für alle Österreicher (Umgang mit Tieren als Teil der Schulbildung)
  • kontrollierte Zucht (geschulte und registrierte Züchter)
  • erweiterte Information für Hundekäufer VOR dem Kauf (Infogespräch beim Züchter)
  • für Schäden haftbarer Hundehalter ist greifbar (Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht)
...tja, da deckt sich der eine oder andere Punkt mit den Vorschlägen des ÖKV


LG

Markus

Ich vermisse in dieser ganzen Diskussion - und darauf habe ich in aehnlichen threads keine Antwort bekommen - die Beantwortung der Frage: was ist, wenn z.B. der Hund nicht in der Lage ist eine Pruefung etc. zu bestehen?

Viele unserer Tierheimhunde wuerden durchfallen, weil zu aengstlich, etc.

Was dann?

Und was hier, wenn ich es richtig verstanden habe, komplett ausser Acht gelassen wird, ist die zur Kenntnisnahme, dass nur ein sehr geringer Teil der Hunde von einem Zuechter stammen, sei es ein anerkannter Zuechter oder auch ein sogenannter "Hobbyzuechter".

Tierheimhunde oder von mir auch schwierigere Hunde, die muessen nicht einmal Agressionen gegenueber den Menschen vorweisen, fallen in dieser ganzen Diskussion, auch beim Hundefuehrerschein durch den Raster.

Das scheint, mMn, hier voellig unterzugehen.
 
Ich vermisse in dieser ganzen Diskussion .... was ist, wenn z.B. der Hund nicht in der Lage ist eine Pruefung etc. zu bestehen?


Und was hier, wenn ich es richtig verstanden habe, komplett ausser Acht gelassen wird, ist die zur Kenntnisnahme, dass nur ein sehr geringer Teil der Hunde von einem Zuechter stammen, sei es ein anerkannter Zuechter oder auch ein sogenannter "Hobbyzuechter".


zu 1: ich habe in meinen Vorschlägen KEINE Prüfung für Hunde erwähnt, sondern Prüfungen für ZÜCHTER und Informationen für zukünftige Halter


zu 2: auch hier habe ich in meinen Vorschlägen die Mischlings-Züchter (das wären sie dann nämlich) mit Züchtern von Rassehunden gleich gestellt.
Beide müssten Schulungen absolvieren und als qualifizierte Züchter registriert sein.

Es geht hier weniger um die bereits herumlaufenden Hunde (die sind in absehbarer Zeit nicht mehr da), sondern um Hunde, die in Zukunft in Österreich gezüchtet oder nach Österreich importiert werden.
 
Markus, ich habe es allgemein gemeint, stimmt, mein Fehler, da haette ich nicht dein posting zitieren sollen....sorry...dennoch ist hier nie die Rede davon, was mit diesen Hunden geschehen soll und gerade solche Hunde werden auch weiterhin den Grossteil der Hunde darstellen, Mischlinge aus Hoppalawuerfen, aus TH, aus Hobbyzuchten, aus dem Tierschutz allgemein......

und deshalb ziehe ich mich aus dieser ganzen Diskussion zurueck:)

Ob ich hier jetzt meinen Senf dazu gebe oder nicht, aendert fuer "unsere" Hunde aus dem TH (egal welches TH) oder auch die Hunde aus dem Tierschutz nichts. Mit den Konsequenzen muessen wir alle leben und v.a. damit zu Recht kommen, dass jetzt viel mehr Hunde sitzen werden und v.a. viel laenger dort werden bleiben muessen. Ich hoffe ich irre mich und es kommt anders.

Weil in Wirklichkeit bedeuten geschriebene Worte nicht viel.......(das ist nicht auf dich bezogen, Markus)..........nein....ich belasse es dabei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bravo Markus ein sehr durchdachtes Konzept!
Obwohl ich bis vor kurzem für eine verpflichtenden Hundeführschein war, muss ich sagen setzt dein Lösungsansatz genau dort an wo es wirkt!

Vieleicht hilfts dir als Argumentation:
Mir ist in den Sinn gekommen das verpflichtende Informationsgespräche ja nicht unüblich sind!
Z.B. Tätowierer und Piercer müssen ein vom Kunden unterzeichnetes Informationsformular inkl. Arbeitsbeschreibung vorlegen.
Also warum nicht auch Züchter?!


@daniela verrall: Du siehst glaub ich nicht das Markus sein Vorschlag ein längerfristiger ist, sprich die Hunde welche jetzt im Tierschutz sind wird dies gar nicht mehr betreffen. Alle nachkommenden sind dann bereits registriert und damit auch nachverfolgbar!
 



3. Kontrollpflicht für Tierärzte

Tierärzte müssen dazu verpflichtet werden, den Chip UND die persönlichen Daten des Halters mit dem Eintrag im Register zu vergleichen und gegebenenfalls eine Änderung der eingegebenen Daten durchzuführen.
Diese Maßnahme wäre wichtig um die Einhaltung der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht flächendeckend zu gewährleisten.


Ein bißchen mache ich mir bei diesem Punkt Sorgen, daß dann - abgesehen vom Geld - noch eine größere Hemmschwelle besteht, mit dem Hund zum Tierarzt zu gehen.
Wenn auch nur ein Hund leidet und kläglich verreckt, weil sein Besitzer sich wegen des fehlenden Chips nicht zum Tierarzt traut, dann bin ich gegen die Kontrolle durch den Tierarzt.

LG Ulli
 
Ein bißchen mache ich mir bei diesem Punkt Sorgen, daß dann - abgesehen vom Geld - noch eine größere Hemmschwelle besteht, mit dem Hund zum Tierarzt zu gehen.
Wenn auch nur ein Hund leidet und kläglich verreckt, weil sein Besitzer sich wegen des fehlenden Chips nicht zum Tierarzt traut, dann bin ich gegen die Kontrolle durch den Tierarzt.

Warum?
Für den Halter hat es ja keine Konsequenzen, er muss lediglich preisgeben woher der Hund stammt!
Bisher wurden ungechipte Hunde einfach kommentarlos gechipt, jetzt wird halt auch nach der Herkunft gefragt.
 
Und du meinst, der Halter gibt dann zu: "Den Hund habe ich auf einem Autobahnparkplatz von einem ..... aus dem Kofferaum gekauft." ?
LG Ulli
 
@ Markus Polak
Deine Vorschläge gefallen mir; gibt es schon Reaktionen seitens der politischen Parteien (den einschlägigen Punkt der ominösen wiener "Volksbefragung" kann wohl ein Berufspessimist als eine solche werten)?

Ja, und noch ein Gedanke: Das Problem wird uns Hundlern, wenn wir uns nicht vorsehen, früher oder später um die Ohren fliegen, nicht nur de lege ferenda, sondern - jedenfalls in Ballungsräumen - in Form von Reaktionen der Nicht-Hundebesitzer. So gesehen sind die Vorschläge, die jetzt hier veröffentlicht wurden, äußerst wertvoll und sollten weiter verfolgt werden. Sollte die Produktion von Hoppala- und Mischlingswürfen den gleichen Bedingungen wie reguläre Zucht unterworfen werden, wird sich a´ la longue das Problem der Tierrheimhunde auch wesentlich mildern. Und wer nicht zum Tierarzt geht, weil er das mit 1.1.2010 in Kraft tretende Chipgebot mißachtet, tut das eben nicht; das ist aber überhaupt kein Grund, von der Registrierung oder deren Überprüfung durch den Tierarzt abzusehen! Traurige Einzelfälle wird es immer geben.
 
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