Sollte nicht unser Problem sein...sie haben ja auch genug Personal um mir 50,- fürs telefonieren im Auto abzunehmen
Nein - ganz ernst gemeint....Schwerpunktaktionen sind sicher ab und zu möglich und da sollten dann auch ORDENTLICHE Strafen ausgeteilt werden.
Eine der WICHTIGSTEN Maßnahmen...aber ich gehe weiter und sage, dass Kinder allgemein den Umgang mit Tieren lernen sollten (auch Hamster usw.)
Das Problem wird immer eine harte Nuss sein, aber auch ein Rasseverbot ist nicht kontrollierbar bzw. bei entsprechendem Willen leicht umgehbar...
Kontrolle durch eine Datenbank, in der Angaben über Hund, Hundehalter usw. abrufbar sind (nicht schwerer als bei einem angemeldeten Fahrzeug)
Ich auch!
Eigentlich hatte ich nicht vor meine Vorschläge im Forum zu veröffentlichen, aber wenn schon die ÖKV-Vorschläge hier sind, stelle ich einen Teil meines Mails an Vertreter der politischen Parteien auch hier rein:
1. Schulung von Kindern im Umgang mit Tieren (allgemein, nicht nur Hunde)
Die meisten Unfälle passieren im eigenen Haushalt, bei den Unfällen mit Hunden ist das nicht anders.
Anscheinend hat sich die Gesellschaft in den letzten 30 Jahren in eine Richtung entwickelt, in der die Betreuung der Kinder von der Familie an Kindergärten und Schulen übergeben wurde.
Dabei wurde offensichtlich selbst die grundlegendste Erziehung und Weitergabe einfachster Informationen an „Fremde“ übertragen.
Es ist daher nötig, Kinder (spätestens) ab der Volksschule, auf einen natürlichen Umgang mit Tieren vorzubereiten, wobei besonderes Augenmerk auf die üblichen Haustiere gelegt werden sollte (von Mäusen und Hamstern bis zu Katzen und Hunde).
Es gibt Vereine die GERNE Informationstage usw. abhalten.
2. verbesserte Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde
Bei „Nutztieren“ wird der Bestand von der Statistik Austria erfasst und jährlich kontrolliert – jeder Tierhalter bekommt eine Registrierungsnummer und muss die Weitergabe des Tieres melden, wobei die Registrierungsnummer des Käufers an die Statistik Austria weitergegeben wird….ähnliche Vorschriften würden auch bei Hundehaltern dazu führen mehr Verantwortung für das anvertraute Tier zu übernehmen, da die Anonymität wegfällt (ausgesetzte Hunde in der Urlaubszeit usw.).
Die Aufgabe muss dazu nicht der Statistik Austria zugewiesen werden, sondern kann auch von anderen geeigneten Stellen übernommen werden (ähnlich wie bei http://www.animaldata.com)
Kennzeichnung und Registrierung der Hunde sollte bereits beim Züchter (vor der Abgabe an den Hundehalter) erfolgen, wobei die Registrierungskosten immer dem Käufer anzurechnen wären, damit diesem die durchgeführte Registrierung auch eindeutig bewusst wird.
Die bisher geltende Regel ermöglicht zwar die Identifizierung des Hundes, aber keine Zuordnung zu seinem Halter (besonders, wenn der Hund weitergegeben wurde).
Mit dieser verbesserten Registrierung wäre auch der Exekutive eine bessere Kontrolle bzw. schnelle Ermittlung des Halters möglich (Chip-Lesegeräte in Fahrzeugen für Diensthundeführer sind sicher leistbar).
3. Kontrollpflicht für Tierärzte
Tierärzte müssen dazu verpflichtet werden, den Chip UND die persönlichen Daten des Halters mit dem Eintrag im Register zu vergleichen und gegebenenfalls eine Änderung der eingegebenen Daten durchzuführen.
Diese Maßnahme wäre wichtig um die Einhaltung der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht flächendeckend zu gewährleisten.
4. Zuchtverbote
allgemeines (Hunde-)Zuchtverbot für nicht qualifizierte Personen (Personen ohne unter Punkt 5 angeführter Schulung)
Die Überwachung ist möglich, da der Welpenkäufer spätestens beim ersten Tierarztbesuch wegen dem fehlenden Mikrochip auffällt und die Herkunft des Hundes bekannt geben muss.
Empfindliche Strafandrohung gegen nicht geschulte und registrierte „Vermehrer“ wäre natürlich nötig, da die Hoffnung auf „schnelles Geld“ dadurch wegfällt.
5. Schulung für Züchter
verbindliche Schulung mit breit gefächertem Themenbereich (nicht nur Genetik, Aufzucht usw, sondern auch rechtliche Bestimmungen) für angehende Züchter.
Diese Schulungen könnten in Verbindung mit Verbänden oder der VetMed durchgeführt werden und sollten angehende Züchter von Mischlingshunden einschließen (für sie müsste eine eigene Anlaufstelle oder eine Untergruppe in einem der Rassehundeverbände geschaffen werden.
6. Infogespräch beim Welpenkauf
Züchter müssen dazu verpflichtet werden, ein ausführliches Infogespräch mit Welpenkäufern durchzuführen, es zu dokumentieren (mittels vom Zuchtverein zur Verfügung gestelltem Vordruck in dem alle relevanten Themen in Form einer Stichwortliste erfasst sind) und bestätigen zu lassen (Unterschrift des Hundekäufers am Vordruck).
Themenbereiche wie etwa beim bereits existierenden „Wr. Hundeführschein“ sind sinnvoll (der oft angesprochene Pflicht-Hundeführerschein würde nicht mehr bringen).
Die Grundlage für dieses Infogespräch sollte in der unter Punkt 5 angeführten Züchterschulung vermittelt werden.
7. Import von Hunden
Der Import von Hunden muss der Registrierungsstelle gemeldet werden, die Voraussetzungen für den Kauf eines Hundes sollten dabei dem Kauf in Österreich gleichgestellt werden.
Infogespräch, Kennzeichnung und Registrierung müssten innerhalb einer akzeptablen Frist bei einem anerkannten Verband/Tierarzt durchgeführt werden.
Mit solchen und ähnlichen Maßnahmen würden
- Züchter, deren Tiere öfter auffällig werden, schnell erkannt und man könnte ein Zuchtverbot aussprechen, wodurch man erreicht, dass Züchter auf eine bessere Auswahl der Hundekäufer achten - und
- Halter wären nicht mehr anonym, wodurch sie sich für ihren Hund verantwortlich fühlen.
- Tierheimhunde könnten leicht ihrem Züchter bzw. Besitzer zugeordnet werden.
Alle Maßnahmen setzen nicht erst beim Hundehalter, sondern bereits beim Züchter an, der in Form von Schulungen einer Selektion unterworfen wäre und zielen auf die wichtigsten Punkte ab:
- Information für alle Österreicher (Umgang mit Tieren als Teil der Schulbildung)
- kontrollierte Zucht (geschulte und registrierte Züchter)
- erweiterte Information für Hundekäufer VOR dem Kauf (Infogespräch beim Züchter)
- für Schäden haftbarer Hundehalter ist greifbar (Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht)
...tja, da deckt sich der eine oder andere Punkt mit den Vorschlägen des ÖKV
LG
Markus