Sehr geehrte Frau Rxxxxx
Diese Verurteilung von HS wäre sicher keine gute Referenz, da geben wir Ihnen Recht. Jedoch Hans Schlegel ist nicht verurteilt, denn das Verfahren ist nach wie vor hängig, denn es kam kein Kaninchen zu Schaden. Im Anschluss der Prüfung hat sich Hans Schlegel öffentlich entschuldigt, dass zwei Kaninchen kurz unter Stress kamen, als zwei Hunde zur Jagd ansetzten.
Nun hat die Presse einige Einzelheiten in der Ausführung unterlassen. Hans Schlegel setzt sich ein, dass an Ausstellungen, Hunde nicht mehr an Würgeschlingen vorgeführt werden dürfen. Die Leinendicke nach Tierschutzgesetz beträgt 6 Millimeter und darf nicht auf Zug angewendet werden.
Im Hundesport setzt er sich ein, dass der Gebrauch von Stachelhalsbänder und EG-Geräte hart bestraft wird. Diese Hilfsmittel sind für die Leistungssteigerung im Sportbereich schon lange verboten! In den Verbänden wird dies leider immer noch praktiziert und stillschweigend gebilligt.
Hans Schlegel verzeigte Clubpräsidenten der SKG, die dann auch demissionierten. Für den Dachverband kam der Vorfall natürlich gelegen, um sich in den eigenen Reihen rein zu waschen.
Dass unsere Presse in den Sommerzeiten von der Sensationslust lebt, ist unbestritten. Das widerspiegelt die Tatsache im heutigen Medien-Jungle.
Wo gearbeitet, bewegt und polarisiert wird, passieren bekanntlich auch Fehler und diese machen wir alle.
HS nun einen Strick daraus zu drehen, entspricht nicht dem heutigen Zeitgeschehen.
Sie sind herzlich an unsere Vorführung eingeladen.
Herzliche Grüsse ins schöne Österreich
Martin Gxxxxx/CEO
Veranstalter /PROmediaCARD Schweiz AG