Gütesiegel "tierschutzqualifizierter Hundetrainer"

Dieser Verordnung hat der Österreichische Kynologenverband durch die Neufassung der Trainerausbildung bereits Rechnung getragen. Die Ausbildung zum ÖKV-Trainer wurde bereits auf die Inhalte dieser Verordnung abgestimmt. Neben dem verbandsinternen Gütesiegel ÖKV-Trainer werden sehr bald viele Trainer daher auch das Qualitätssiegel "tierschutzqualifiziert" tragen können.


laut § 7 Abs. (1) 7 ist der begriff als kombi mit trainer schon geschützt.
und die koordinierungsstelle scheint auch festgelegt.
auf beauftragung als koordinierungsstelle aber auch trotz erfüllung aller auflagen laut § 8 kein rechtsanspruch besteht (monopoly), also wie möchte das der ÖKV realisieren?
momentan könnt er seine absolventen für die prüfung bloß auf die vetmed rüberschicken... wie halt sonst eh auch jeder...

und eh wurscht solang § 1 tierquäler impliziert.
ich würds doch beim qualitätswettbewerb belassen und keine fusionierung veranlassen. ist viel schöner für die hunde wenn die qualitätssiegel in ihrer qualität kontinuierlich versuchen einander zu übertreffen. wettbewerb in der ethik ist wunderbar.
 
Sorry - aber ihr habt keine Ahnung wie und was da abläuft. :cool:


ja eh, und dein schweigen ist zwar vielsagend aber leider inkonkret...
trotzdem ist die sache so, was anspruch auf auftrag betrifft, dass ich sogar eine ganze veterinärmedizinische universität auf private basis aufziehen kann, sobald ich die auflagen erfülle, habe ich damit anspruch auf akkreditierung meiner privatelitevetmeduni (zunächst für 4 jahre)...
und das geht in jedem bereich so, ohne außerinstitutionelle prüfungen der absolventen.
ob es dabei um kernphysik, robotik, humanmedizin, astrologie geht, ich habe mit meinem häusl nach erfüllung aller auflagen weltweit einen rechtsanspruch auf akkreditierung und bin damit im weltweiten boot der universitären ausbildungsstätten. und das soll beim hundetrainer nicht gehen? bei einem -entschuldigung - furzsiegel?
 
:eek: Okay, das hätte ich selbst auch finden können.
Der Text hört sich find ich ein bisschen so an, als ob der ÖKV anstreben würde, seine Trainer selbst tierschutzqualifizieren zu können...

Was derzeit dort steht, ist doch eindeutig: der ÖKV hat seine Ausbildung so abgestimmt, dass die Seminare eine Vorbereitung für dir Prüfung darstellen und wünscht sich, dass möglichst viele Verbandstrainer das machen.
Dass sich das natürlich auch irgendwann ändern kann, ist auch klar.
 
Was derzeit dort steht, ist doch eindeutig: der ÖKV hat seine Ausbildung so abgestimmt, dass die Seminare eine Vorbereitung für dir Prüfung darstellen und wünscht sich, dass möglichst viele Verbandstrainer das machen.
Dass sich das natürlich auch irgendwann ändern kann, ist auch klar.


also ich les den text anders
nämlich so dass der ökv mit dem gesamtausbildungsprogramm den auflagen der verordnung bereits entspricht und daher die absolventen als tierschutzqualifiziert ansieht.
wie sie zu dieser anerkennung ihrer diesbezüglichen - dem ermessen des ökv nach- bereits vorhandenen qualifikation kommen sollen, steht nicht im text.
und dass jemand irgendwo prüfungen extra machen soll, dazu seh ich im text auch keinen aufruf...
aber der text ist außerordentlich diplomatisch :)
 
also ich les den text anders
nämlich so dass der ökv mit dem gesamtausbildungsprogramm den auflagen der verordnung bereits entspricht und daher die absolventen als tierschutzqualifiziert ansieht.
wie sie zu dieser anerkennung ihrer diesbezüglichen - dem ermessen des ökv nach- bereits vorhandenen qualifikation kommen sollen, steht nicht im text.
und dass jemand irgendwo prüfungen extra machen soll, dazu seh ich im text auch keinen aufruf...
aber der text ist außerordentlich diplomatisch :)


Doch, unter Trainerausbildung und allgemeine Hinweise ist ein PDF zum Download, da steht das explizit.
 
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke, solange das TSCHG nicht geändert wird, kann und darf diese Hundeausbildungs-Verordnung das gar nicht anders formulieren. Schließlich geht es bei dem Gütesiegel ja um die Umsetzung einer gesetzlichen Verordnung, und da darf nicht eine VO ganz offensichtlich einer anderen VO widersprechen? Denke ich mir zumindest, vielleicht kennt sich da jemand anderer besser aus?
Ein Gütesiegel (welchen Wert das in Zukunft auch immer tatsächlich haben mag) kann sehr wohl höhere Standards verlangen, als sie im TSchG festgelegt sind. Ist ja nur ein Gütesiegel, an dessen Vorgaben sich auch nur jene halten müssen, welche es erwerben und behalten wollen. Jeder andere (und all jene, die sich nicht erwischen lassen) können so weitermachen, wie gehabt. Die Grenze setzt dann das TSchG. Und daß dies eine sehr theoretische Grenze ist, wissen wir ja wohl alle.

Allerdings ist mir persönlich jener Passus, in dem geschrieben steht, daß positive Ausbildungsmethoden Vorzug vor aversiven Methoden haben sollen, ein Dorn im Aug. Das ist mir als Absage an tierquälerische Ausbildungsmethoden viel zu schwammig und bei weitem nicht deutlich genug.

Zitat: Bei der Ausbildung des Hundes ist darauf zu achten, dass sie auf den Grundlagen der lerntheoretischen Erkenntnisse aufbaut und Methoden der positiven Motivation der Vorzug vor aversiven Methoden gegeben wird.

Fällt für mich unter: Jo, eh, bla bla bla... :eek:
 
Zitat: Bei der Ausbildung des Hundes ist darauf zu achten, dass sie auf den Grundlagen der lerntheoretischen Erkenntnisse aufbaut und Methoden der positiven Motivation der Vorzug vor aversiven Methoden gegeben wird.

hab´s jetzt nicht nachgelesen, aber wenn es so dort steht, finde ich es schon ein bisserl bitter, dass nicht einmal hier korrekte fachausdrücke verwendet werden. das sollte ja wohl "positive verstärkung" heißen. "positive motivation" ist zwar nett gemeint aber kein definierter begriff....
 
hab´s jetzt nicht nachgelesen, aber wenn es so dort steht, finde ich es schon ein bisserl bitter, dass nicht einmal hier korrekte fachausdrücke verwendet werden. das sollte ja wohl "positive verstärkung" heißen. "positive motivation" ist zwar nett gemeint aber kein definierter begriff....


wart noch bissl kommt sicher bald
tatamm: die positive demotivation
ich kann mir sogar was drunter vorstellen :D
 
Ein Gütesiegel (welchen Wert das in Zukunft auch immer tatsächlich haben mag) kann sehr wohl höhere Standards verlangen, als sie im TSchG festgelegt sind. Ist ja nur ein Gütesiegel, an dessen Vorgaben sich auch nur jene halten müssen, welche es erwerben und behalten wollen. Jeder andere (und all jene, die sich nicht erwischen lassen) können so weitermachen, wie gehabt. Die Grenze setzt dann das TSchG. Und daß dies eine sehr theoretische Grenze ist, wissen wir ja wohl alle.

Allerdings ist mir persönlich jener Passus, in dem geschrieben steht, daß positive Ausbildungsmethoden Vorzug vor aversiven Methoden haben sollen, ein Dorn im Aug. Das ist mir als Absage an tierquälerische Ausbildungsmethoden viel zu schwammig und bei weitem nicht deutlich genug.

Zitat: Bei der Ausbildung des Hundes ist darauf zu achten, dass sie auf den Grundlagen der lerntheoretischen Erkenntnisse aufbaut und Methoden der positiven Motivation der Vorzug vor aversiven Methoden gegeben wird.

Fällt für mich unter: Jo, eh, bla bla bla... :eek:

ich denke hier wird nicht differenziert zwischen tierschutzgerecht und tierschutzgesetzgerecht
die definition des gütesiegels ist schlicht falsch bzw von einer stelle als gleichwertig definiert, welcher die TSchG offenbar als tierschutzmaßnahme allgemein ausreichen,aber alleine darin wird klar dass es sich dann um kein ernstnehmbares gütesiegel in sachen tierschutz handeln kann...
darüber müsste man sich an etsprechenden stellen einig werden und dann kann man die diskussion weiter führen ob das als zertifikat für trainer tatsächlich so geeignet ist, zumal ja die gesetzeslage in sachen tierschutz ja eh steht und jeder diese gesetze einzuhalten hat. das tatsächliche problem bei nichteinhaltung liegt ja auch woanders, nämlich dass straftaten in diesem bereich vom staat (im grunde eigentlich) nicht verfolgt werden. um sich dieser pflicht nachhaltig entziehen zu können, reicht so ein derartiges gütesiegel offenbar aus, erschwert schlußendlich aber lediglich die tatsächlich und sehr notwendige reform bezüglich ahndung straftaten dieser art.
man möchte sich offenbar mit diesem gütesiegel, wirklichen tierschutz auf der juristischen ebene ersparen -wirtschaftskrise...?

dann sollte man zusätzlich noch die wortspiele beachten, derzeit sind nur "tierschutzqualifizierte hundetrainer" geschützt
tierschutz-qualifizierte hundetrainer nicht
ebenfalls nicht tierschutzqualifizierte trainer für hunde
wie ebenso nicht qualifizierte hundetrainer in sachen tierschutz
tierschutzkonforme hundtrainer sind ebenfalls nicht geschützt...
wie gleichfalls tierschutzzertifizierte hunderainer...
also da kann locker jeder in der wortbedeutung mithalten ohne die prüfungen absolviert zu haben. ein gütesiegel muss eine institution als markennamen beinhalten, ansonsten wird es garantiert mißbräuchlich verwendet und der laie ist noch planloser als zuvor.

@cato
du hast schon wieder recht, der lehrplan beinhaltet gute schlagworte, allerdings ein modul auf 2 tage zsammgepresst, bedeutete bei modul 2 dass jedem thema (ohne mittagspause) ein stündchen gewidmet wird. das sind dann echt nur magere berührungsmomente. für gwöhnlich hat ein rhetorikkurs schon allermindestens die gesamtdauer eines ganzen moduls und zeigt dann noch kaum wirkung... also das ist ein lehrplan nachm motto: ich erfahre was ich nicht weiß....
aber immerhin...
 
Jetzt hab' ich mich da so in die Rolle der Verteidigerin dieses Siegels manövriert - das will ich ja gar nicht, ich hätte mir eine viel weitreichendere Lösung gewünscht.......

Aber was diese Seminare betrifft, die muss man ja auch nicht besuchen. Wie man sich vorbereitet, ist glaube ich nicht vorgeschrieben.
 
Jetzt hab' ich mich da so in die Rolle der Verteidigerin dieses Siegels manövriert - das will ich ja gar nicht, ich hätte mir eine viel weitreichendere Lösung gewünscht.......

Aber was diese Seminare betrifft, die muss man ja auch nicht besuchen. Wie man sich vorbereitet, ist glaube ich nicht vorgeschrieben.


is eh super wenn man sich gedanken macht und die grundidee ist verteidigungswürdig, nur wird die schlicht mißbraucht und halt doch nur geld draus gemacht.
ich glaube aber dass es wichtig ist dass man dahinter ist und auch bleibt und naja...die gesamte evolutionsgeschichte basiert auf fehler, fehler sind die basis für entwicklung.
ich sag das immer jedem der mich verzweifelt anguckt, ohne fehler gäbs die ganze welt in der form gar nicht -fehler sind gut und wichtig.
man sollt halt auf geistiger ebene sie aber nicht zu herzen nehmen, sondern als info sinds ne sache fürn kopf. zum denken, nicht zum bedauern...-energieverschwendung.

man wird die ganze diskussion komplett neu aufrollen müssen, weil das ganze richtung privatisierung eines berufes und aus lauter gewinnorientiertheit komplett entgleist ist.
die grundidee ist und bleibt aber super.
und das was jetzt ist, ist ein gutes beispiel dafür, wie man´s nicht macht. also auch sehr wertvoll...

ich hab dich aber nicht als verteidiger dieses siegels erlebt, sondern als strebsamen menschen nach einer notwendigen lösung.
 
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