Gütesiegel "tierschutzqualifizierter Hundetrainer"

Wozu eine Jahresgebühr bitte? Das ist in meinen Augen Abzocke hoch 3, eine Jahresgebühr noch zu verlangen!

...............Aha.... der müsste dann aber bei allen Kursen anwesend sein. Wie soll das denn gehn Michaela, das ist ein Ding der Unmöglichkeit!


Diese Zertifizierung verlangt ja auch den Besuch von Weiterbildungsseminaren. Und die müssen auch laufend überprüft werden, ob sie geeignet sind. Das ist ein gewisser Aufwand, für den (und andere Verwaltungsgeschichten) ich eine gewisse Gebühr schon für angebracht halte, aber die 120€ finde ich halt deutlich zu hoch.

Was den einen Trainer pro Verein betrifft, wieso nicht? Der Obmann / Ausbildungswart / was auch immer lässt sich zertifizieren und instruiert die Mannschaft eben entsprechend. Das wäre doch ein Ansatz? Und nebenbei, es ist ja völlig freiwillig, muss ja keiner machen.
 
Hallo,

ist das nur ein theoretische Prüfung?
Oder ist da auch ein Praxis Teil geplant?

Sonst könnte "jeder" (der zumindest lesen und lernen kann) die Prüfung machen, und damit "Trainer" sein.
Muß man einen Hund vorführen oder ähnliches?

Natürlich darf man das nötige Kleingeld nicht vergessen :cool:

Scheene Griaß
Markus
 
Hallo,

ist das nur ein theoretische Prüfung?
Oder ist da auch ein Praxis Teil geplant?

Sonst könnte "jeder" (der zumindest lesen und lernen kann) die Prüfung machen, und damit "Trainer" sein.
Muß man einen Hund vorführen oder ähnliches?

Natürlich darf man das nötige Kleingeld nicht vergessen :cool:

Scheene Griaß
Markus
oben hat jemand das geschrieben :

Mir ist bei der Durchsicht der Prüfungsbeschreibung nicht ganz klar geworden, wozu man denn einen eigenen Hund bei der praktischen Prüfung braucht. :confused: Das wird wohl sein, um den anderen Prüflingen als "Figurant" zu dienen, oder was meint ihr?-

dem ist wieder nicht klar wozu er eine Praxis (Ausbildung vom eigenen Hund) nachweisen soll .............
 
Danke Cato!

Wer bescheinigt die 2 Jahre. Wie wird das überprüft?
...... naja .....

Scheene Griaß
Markus
 
Woran erkenne ich als Kundin eigentlich, ob es sich wirklich um ein aussagekräftiges Gütesiegel handelt? Kann man da irgendwo die Kriterien nachlesen? Bis jetzt wirkt die Sache für mich ein bisschen dilettantisch und unseriös und dieses "Güte"siegel würde mich eher abschrecken. Anscheinend kann sich damit jetzt jeder legitimieren, der zwei Jahre einen Gewerbeschein hatte (egal, ob er damit auch gearbeitet hat) und lesen kann ...
 
Bisher gibt es gar nichts. Das ist ein Anfang. Man kann ja hoffen, dass es sich noch weiterentwickelt. Prüfung, Praxisnachweis und verpflichtende Weiterbildung ist doch zumindest ein Ansatz.

@Inanna: was würdest du denn vertrauenswürdig finden, was wäre dein Vorschlag, als Alternative?

Wobei es dabei ja nicht um eine bestimmte Ausbildung gehen soll, sondern eine allgemeine Zertifizierung für alle Trainer, egal, ob sie ehrenamtlich in einem Verein arbeiten oder als freier Trainer "privat" tätig sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
oben hat jemand das geschrieben :

Mir ist bei der Durchsicht der Prüfungsbeschreibung nicht ganz klar geworden, wozu man denn einen eigenen Hund bei der praktischen Prüfung braucht. :confused: Das wird wohl sein, um den anderen Prüflingen als "Figurant" zu dienen, oder was meint ihr?-
dem ist wieder nicht klar wozu er eine Praxis (Ausbildung vom eigenen Hund) nachweisen soll

Davon steht aber NIRGENDWO was geschrieben. Das interpretierst du so in das Wort "Praxis" rein. Was da über PRaxis steht, ist folgendes:

Die praktische Prüfung umfasst ein Fachgespräch und vier praktische Übungssituationen.
Im Rahmen der praktischen Übungssituationen müssen Lösungsansätze zu vier verschiedenen Trainings-Situationen gezeigt und erklärt werden.
Im Rahmen der praktischen Prüfung soll die Kandidatin bzw. der Kandidat ihre/seine Fähigkeit unter Beweis stellen, ein Mensch-Hund-Team theoretisch und praktisch fachgerecht und tierschutzkonform anzuleiten. Dabei werden insbesondere die folgenden Aspekte berücksichtigt:

- Einschätzung des Ausbildungsstandes von Hund und Halterin bzw. Halter;
-
Kommunikation mit Mensch und Hund;
- Erfragen und Eingrenzen des Trainingsziels;

- Erklärung und Demonstration verschiedener Trainingsansätze.
b) Die Kandidatin bzw. der Kandidat hat an Hand von vier verschiedenen
Trainingssituationen vier Aufgabenstellungen zu lösen und im Rahmen eines

Fachgespräches zu erläutern bzw. zu vertreten.

Ja, wie sollte denn das mit dem eigenen Hund aussehen? Renn' ich dann Selbstgespräche führend mich selbst anleitend durch die Gegend?
Wohl eher nicht!
 
Was den einen Trainer pro Verein betrifft, wieso nicht? Der Obmann / Ausbildungswart / was auch immer lässt sich zertifizieren und instruiert die Mannschaft eben entsprechend. Das wäre doch ein Ansatz? Und nebenbei, es ist ja völlig freiwillig, muss ja keiner machen.

Grad der Punkt hat irgendwie nen Haken.


Der Nachweis der praktischen Erfahrung ist als erbracht anzusehen, wenn die
Prüfungswerberin bzw. der Prüfungswerber mindesten zwei Jahre fortlaufend und
regelmäßig als Hundetrainerin bzw. Hundetrainer tätig war. Der Nachweis kann insbesondere
erfolgen durch:
1. Bestätigung durch Obmann/Obfrau oder​
2. Gewerberegisterauszug

Der Obmann eines Vereins kann sich dann doch nicht selber eine Bestätigung ausstellen, oder? Das führt eine Bestätigung irgendwie ad absurdum.
Von daher dürfte eigentlich gerade der Vereinsobmann/obfrau nicht zur Prüfung antreten dürfen. :confused:
 
Das mit den 2 Jahren Praxis nachweisen ist doch irgendwie grundsätzlich sehr schlecht durchdacht.
Angenommen, das Gütesiegel setzt sich durch und alle aktiven Trainer machen das (glaub ich nicht, aber jetz mal hypothetisch). Wenn es dann haufenweise zertifizierte, güteversiegelte Trainer gibt, wer geht denn dann mit seinem Hund zu einem "Anfänger-Trainer" der noch kein Siegel hat? Wie sollen denn dann "Neulinge" ihre Praxis erwerben?
 
ich eck da an:

§ 1. diese Verordnung (tierschutz qualifizierter hundetrainer) ist auf die Ausbildung aller Hunde anzuwenden. Ausgenommen sind Diensthunde im Sinne des § 1 der Diensthunde-Ausbildungsverordnung.

welche lautet:

§ 1. (1) Diese Verordnung regelt die Verwendung von Hilfsmitteln bei Diensthunden, die bei unsachgemäßer Anwendung im Rahmen der Ausbildung sowie im Rahmen notwendiger Nachschulungen Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen können. Als Diensthunde der Sicherheitsexekutive oder des Bundesheeres gelten ausschließlich Hunde, die im Eigentum des Bundes (Bundesministerium für Inneres, Bundesministerium für Landesverteidigung) stehen und im Sinne des § 10 des Waffengebrauchsgesetzes 1969, BGBl. Nr. 149/1969 oder gemäß §§ 17 f Militärbefugnisgesetz, BGBl. I Nr. 86/2002 eingesetzt werden.

(2) Im Rahmen der Ausbildung und notwendiger Nachschulungen von Diensthunden dürfen Korallenhalsbänder im Sinne des § 5 Abs. 3 Z 4 TSchG verwendet werden. Die Verwendung sonstiger Hilfsmittel, die geeignet sind, den Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder sie in schwere Angst zu versetzen, ist verboten.
(3) Korallenhalsbänder dürfen nur nach den folgenden Grundsätzen angewendet werden:




1.
Korallenhalsbänder am Hund dürfen vom Hundeführer nur nach Einschulung durch sachkundige Hundeausbildner angewendet werden;
2.
Korallenhalsbänder dürfen nur dann verwendet werden, wenn der Hund zusätzlich mit einer neutralen Halsung geführt wird;
3.
die Korrektur des unerwünschten Verhaltens des Hundes darf nur durch kurze Einwirkung an der mit dem Korallenhalsband verbundenen Leine erfolgen;
4.
Einwirkungen dürfen nur so ausgeführt werden, dass der Hund in der Lage ist, eine Verknüpfung von seinem unerwünschten Verhalten als Ursache für die unangenehme Einwirkung einerseits und dem erwünschten Verhalten mit einer damit einhergehenden, angenehmen Erfahrung andererseits herzustellen.



also für mich ist das schon eigenartig, bei diensthunden ist tierquälerei notwendig und voll ok, sofern der hund verstehen kann worums dabei geht, der soll ja was zuverlässig leisten aber bei familienhundis ist das dann doch tierquälerei und verboten.
also jetzt entweder oder, nicht?
kann man jetzt schmerzfrei hunde ordentlich erziehen oder nicht, ist diese frage schon geklärt worden von experten oder was ist das jetzt im gesamtbild?
das ist doch ein unglaubllicher schritt in sachen tierschutz und verhaltensforschung zurück ins mittelalter, zudem sind die hunde staatseigentum und der staat behält sich somit das recht auf tierquälerei bei bedarf vor, da es offenbar (?) so am besten geht mit der erziehung...oder wie darf man das interpretieren als ... leser...

ich persönlich würd jedes zertifikat ablehnen welches gleichzeitig tierquälerei impliziert, gut heißt und vorab ne gesetzliche regelung explizit dafür geschaffen wird dass die tierquäler unbestraft weiterquälen dürfen.
was interessiert mich ein derartiger tierschutzwisch? ist ja nur oberpeinlich das mitzumachen.
 
Eine kurze Frage: heißt das , dass Hundetrainer künftig kein freies Gewerbe mehr sein soll ? Na dann wird man halt Hundenergetiker ! :D Wenn ich denk wieviel selbsternannte Lebensberater frei und ungestört herumlaufen und herumberaten !

Ich bin immer sehr skeptisch dass Reglementierungen eine Situation verbessern, ich könnte z.B. sofort einen Nachweis bringen dass ich 2 Jahre Übersetzungserfahrung in einer Sprache habe, in der ich sie nicht habe, (oder gibts unter Hundetrainern und die es noch werden wollen keine Freunderlwirtschaft :p:D)
 
@Wolf: diese Ausnahme steht in unserem TSCHG, das hat mit der Verordnung nix zu tun. Du kannst nicht mit einer Verordnung ein Gesetz ändern.
@Eva: nein, es bleibt ein freies Gewerbe.
 
@Inanna: was würdest du denn vertrauenswürdig finden, was wäre dein Vorschlag, als Alternative?

Eine Alternative ist noch gar nicht nötig, das Gütesiegel kann duchaus noch mein Vertrauen gewinnen :) Aber als Kundin möchte ich nachsehen können, was zum Erhalt des Siegels geleistet werden muss, welche Stelle dieses verleiht und warum diese dafür geeignet ist und ob jeder das Siegel bekommt, der die Prüfungsgebühr bezahlt. Und das fehlt alles (noch?).
 
Das habe ich gestern auch ergoogelt, und die Verordnung im Amtsblatt, abgesehen von den Pressemeldungen, die so im Netz herumschwirren, wars das. Das sind einfach noch zu wenig Informationen, um herauszufinden, ob ich bei einem Trainer Wert auf dieses Siegel legen werde. Aber die 10€ pro Trainer und Monat sind dann ja für die Kundeninformation gedacht, mal sehen, ob sich da was ändert, sobald das Geld reinkommt.
 
@Wolf: diese Ausnahme steht in unserem TSCHG, das hat mit der Verordnung nix zu tun. Du kannst nicht mit einer Verordnung ein Gesetz ändern.

nun ja das mag schon so sein bzw es ist so dass der spuk eh ausm TSchG stammt, andernfalls hätt diese schieflage ja schon jedem die augen ausgestochen...

§5 (3) TSchG
(3) Nicht gegen Abs. 1 verstoßen
4. Maßnahmen der Ausbildung von Diensthunden der Sicherheitsexekutive und des Bundesheeres, bei denen von besonders geschulten Personen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit Korallenhalsbänder angewendet werden. Unter einem Korallenhalsband ist ein Metallgliederhalsband mit Kehlkopfschutz mit schräg nach innen gerichteten abgerundeten metallenen Fortsätzen mit einem Drahtdurchmesser von mindestens 3,5 mm zu verstehen.

...soooo jeeeeetzt bedeutet das dass einer der korallenhalsbänder verwendet, eben von vornherein nicht ausgeschlossen wird vom gütesiegel tierschutzqualifizierter hundetrainer.
und dann denk ich mir, ist das siegel mehr schrott wie keines... bzw sozusagen wertlos bzw ne fehlinvestition weil man ja dann zu denen dazugehört die optional wohl korallenhalsbänder verwenden (und eh auch verwenden düüürfen).
also wozu dann das ganze überhaupt?
 
Manchmal arbeiten Trainer aus dem Diensthundebereich mit Sportlern zusammen, umgekehrt eher seltener.

Ich sehe den Zusammenhang nicht so ganz?
 
Manchmal arbeiten Trainer aus dem Diensthundebereich mit Sportlern zusammen, umgekehrt eher seltener.

Ich sehe den Zusammenhang nicht so ganz?


danke, du hast den zusammenhang den ich lediglich nur vermutet habe, gerade eingebracht.

also der zusammenhang ist, dass zb "der sepp" von der polizei der seit 30 jahren an hunden mit korallenhalsbandln rumruckelt, auch bissl privat oder in nem verein trainer sein mag.
dass er das machen kann und seinen guten ruf beibehaloten kann, steht im § 1 dass er nicht davon ausgeschlossen ist tierschutzqualifizierter hundetrainer zu sein, sofern er es schafft den hund während der prüfung nicht zu quälen. hoffma doch das schafft er.
seine arbeitstechnik ist aber tierquälender natur, er hat diese, sonst hätte er ja andere...da er die anderen nicht hat, ruckelt er ja umeinand seit 30 jahren, und ist aber dann in einer reihe mit dir wenn du zum verein gehörst, prüfung bestanden hast, das zertifikat an der wand hängen hast und brav mitgliedsbeitrag zahlst.

dass das TSchG diesbezüglich schrott ist, ist mal eine sache, nicht aber muss der verein für tierschutzqualifizierte hundetrainer diese methoden implizieren freiwillig(!), er tut es aber und disqualifiziert sich damit selbst in sachen tierschutz. und das schon in § 1, weiter brauch ich ja gar net lesen. also was bringt dann so ein zertifikat?
 
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