ich eck da an:
§ 1. diese Verordnung (tierschutz qualifizierter hundetrainer) ist auf die Ausbildung aller Hunde anzuwenden. Ausgenommen sind Diensthunde im Sinne des § 1 der Diensthunde-Ausbildungsverordnung.
welche lautet:
§ 1. (1) Diese Verordnung regelt die
Verwendung von Hilfsmitteln bei Diensthunden, die bei unsachgemäßer Anwendung
im Rahmen der Ausbildung sowie im Rahmen notwendiger Nachschulungen
Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen können. Als Diensthunde der Sicherheitsexekutive oder des Bundesheeres gelten ausschließlich Hunde, die im Eigentum des Bundes (Bundesministerium für Inneres, Bundesministerium für Landesverteidigung) stehen und im Sinne des § 10 des Waffengebrauchsgesetzes 1969,
BGBl. Nr. 149/1969 oder gemäß §§ 17 f Militärbefugnisgesetz,
BGBl. I Nr. 86/2002 eingesetzt werden.
(2) Im Rahmen der Ausbildung und notwendiger Nachschulungen von Diensthunden dürfen
Korallenhalsbänder im Sinne des § 5 Abs. 3 Z 4 TSchG verwendet werden. Die Verwendung sonstiger Hilfsmittel, die geeignet sind, den Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder sie in schwere Angst zu versetzen, ist verboten.
(3) Korallenhalsbänder dürfen nur nach den folgenden Grundsätzen angewendet werden:
1.
Korallenhalsbänder am Hund dürfen vom Hundeführer nur nach Einschulung durch sachkundige Hundeausbildner angewendet werden;
2.
Korallenhalsbänder dürfen nur dann verwendet werden, wenn der Hund zusätzlich mit einer neutralen Halsung geführt wird;
3.
die Korrektur des unerwünschten Verhaltens des Hundes darf nur durch kurze Einwirkung an der mit dem Korallenhalsband verbundenen Leine erfolgen;
4.
Einwirkungen dürfen nur so ausgeführt werden, dass der Hund in der Lage ist, eine Verknüpfung von seinem unerwünschten Verhalten als Ursache für die unangenehme Einwirkung einerseits und dem erwünschten Verhalten mit einer damit einhergehenden, angenehmen Erfahrung andererseits herzustellen.
also für mich ist das schon eigenartig, bei diensthunden ist tierquälerei notwendig und voll ok, sofern der hund verstehen kann worums dabei geht, der soll ja was zuverlässig leisten aber bei familienhundis ist das dann doch tierquälerei und verboten.
also jetzt entweder oder, nicht?
kann man jetzt schmerzfrei hunde ordentlich erziehen oder nicht, ist diese frage schon geklärt worden von experten oder was ist das jetzt im gesamtbild?
das ist doch ein unglaubllicher schritt in sachen tierschutz und verhaltensforschung zurück ins mittelalter, zudem sind die hunde staatseigentum und der staat behält sich somit das recht auf tierquälerei bei bedarf vor, da es offenbar (?) so am besten geht mit der erziehung...oder wie darf man das interpretieren als ... leser...
ich persönlich würd jedes zertifikat ablehnen welches gleichzeitig tierquälerei impliziert, gut heißt und vorab ne gesetzliche regelung explizit dafür geschaffen wird dass die tierquäler unbestraft weiterquälen dürfen.
was interessiert mich ein derartiger tierschutzwisch? ist ja nur oberpeinlich das mitzumachen.