calimero+aaron
Super Knochen
Ich glaub, wir reden aneinander vorbei...ich meine nicht die Rezeptgebühr, mir gehts um Brigittes Aussage, dass der Rollator, die Medikamente und der Sauerstoff vom "Taschengeld" bezahlt werden mussten....und das kann nicht sein. Wenn jemand eine Gehhilfe benötigt, wird diese von der KK gemietet und bezahlt, Sauerstoff ebenso...und das ist bei jedem Sozialversicherungsträger so.....das mit der Rezeptgebühr ist mir klar
Die Medikamente fallen ja unter "Rezeptgebühr". Und die Air Liquide Rechnungen habe ich, als Mama im Heim war, bezahlt. Detto die Inkontinenzeinlagen, auch der Rollator war nicht gemietet, sondern ihr eigener. (Anmerkung - ich hatte Zugriff zu Mamas Konto, habe die Rechnungen von dort - no na net vom "Taschengeld", beglichen - wenn es sich nicht ausgegangen wäre, hätte ich selbst gezahlt)
Hier ist das nachzulesen:
http://www.cs.or.at/files/heimvertrag_rennweg_station__r.pdf
Leistungen und Angebote, die über die Grundbetreuung § 2 und Datenblatt Pflege und
Betreuung hinausgehen bzw in den
Grundleistungen nicht enthalten sind, wie z.B.
Rezeptgebühren, Selbstbehalte ( z.B. Inkontinenzmaterialien, Selbstbehalte für Ergo
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,Logo
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und Physiotherapie), Impfungen, ausgewählte Kosmetik
–
oder Toilettenartikel, Zusätze für
Alternative Pflegeformen (z.
B. Aromaöl), Kosten für Medikamente,
Nahrungsergänzungsmittel und Zusatznahrung, die von der Krankenkasse nicht bezahlt
werden, sind vom Bewohner zu bezahlen.
Mama hatte bessere Inkontinenzeinlagen, hier war der Selbstbehalt höher.
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