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Zwischen Rezeptgebühren - und Befreiung und Bezahlung med. Versorgung ist ein Unterschied.
Calimero hat schon recht:
Ist die Pension höher als der Richtsatz für die Rezeptgebührenbefreiung, ist die Rezeptgebühr zu bezahlen.
Wird die Pension zur Deckung der Unterbringung in einem Heim herangezogen, verbleiben 20% + 13. u. 14 als Taschengeld.
Von diesem "Taschengeld" ist die Rezeptgebühr zu bezahlen bis zu einer Höhe von 2% des Jahresnettoeinkommens, jedenfalls aber 38 x Rezeptgebühr
Okay sorry ich sprech von der Bettenstation und nicht vom Seniorenhotel....
Weißt Eva, wenn ich nicht selbst die Rechnungen gezahlt hätte, könnte man behaupten, dass ich mir das aus den Fingern sauge. Nur - ich hab deshalb sogar bei der Wiener Gebietskrankenkasse MEHRFACH! angerufen - man meinte, JA, das wisse man, aber es wird die Pension, die man eigentlich erhalten würde, als Grundlage genommen. Von daher gab es KEINE Befreiung, überall wurde Rezeptgebühr verrechnet (und die nicht wenig, bei den vielen Medikamenten, die Mama erhielt). Ich bin noch nicht so verkalkt oder Alzheimer-belastet, dass ich mich nicht erinnern könnte, dass ich Rechnungen von Air-Liquide erhielt. (sonst wüsste ich den Namen gar nicht)
Außerdem war ca jedes Monat nur an normalen Medikamenten ca EUR 80,-- zu zahlen. Die letzte Rechnung, kurz vor ihrem Tod, habe ich vor mir liegen (WGKK! Apotheke zur heiligen Johanna) -die hat "nur" (weil Mama ja dann zweimal im Spital war) 35,28 EUR ausgemacht.
Rechnungen von Bständig habe ich keine mehr, aber auch hier wurde verrechnet. Ah ja... letzte Pension- heißt, das Geld, welches Mama erhielt.. hab den Auszug vor mir liegen.. EUR 270,05.
Und es war in Wien.
Ich kenn mich schön langsam nimmer aus....ist dieser Betrag nun die Pension deiner Mama oder ihr Taschengeld?
Und war sie in einem Landespflegeheim oder in einem Geriatriezentrum oder in einem privaten Pflegeheim? Das macht nämlich einen gewaltigen Unterschied bei den Kosten.
Eva, in den Heimen gibt es keine "Bettenstation" mehr, zumindest in den Caritasheimen nicht!
Okay sorry ich sprech von der Bettenstation und nicht vom Seniorenhotel....
Seniorenhotel - Ist das nicht eher eine Residenz mit ärztlicher und -falls es einmal notwendig werden sollte-Präsenz von Pflegepersonal, wo sich begùterte Pensionisten, die (noch) keine gesundheitlichen Einschrænkungen haben, niederlassen?
EvaJ. - Du bist Volkshochschullehrerin und hast Klienten in Pflegeheimen.
Wenn es nicht zu persönlich ist - agierst du da als Sachwalterin?
Ah das ist, wenn man kein Lehrer ist, möglich ? Das wusste ich nicht.
(Das Taschengeld.)
Die Rezeptgebührenbefreiung hat damit nichts zu tun, hängt ausschließlich an der Höhe der Pension. Und diese verändert sich ja nicht durch Direktverrechnung mit dem Heimträger.
Sprich:
Pension z.B. € 1.300,-- = keine Rezeptgebührenbefreiung bis 2% Nettoeinkommen pro Jahr bzw. 38 x Zahlung der Rezeptgebühr.
meine Tochter fragt heute noch genau nach, gestern hat sie mir aber gesagt, das die Rezeptgebühr von den Patienten bezahlt wird, aber nicht so wie Calimero das beschreibt, sondern wirklich nur für die Medis, die sie auch bekommen...ist jemand REzeptgebührenbefreit, zahlt er nichts...außer für nicht rezeptpflichtige Medis....die nicht verschrieben worden sind, sondern der Patient selber haben will...
Selbstzahler, bezahlen alles, auch Windeln usw., Selbstzahler sind Leute die so viel Vermögen oder so eine hohe Penison haben, dass das Land nichts zahlt....
Ob jemand Rezeptgebührenbefreit ist, hängt von der Höhe der Pension ab und nicht von der Höhe des Taschengeldes..
Ah das ist, wenn man kein Lehrer ist, möglich ? Das wusste ich nicht.
...Natürlich geht das...[/QUOTE
Naja, wenn man nicht 100%ig die deutsche Grammatik beherrscht und diese evtl. fälschlich lehrt, wäre das wohl kontraproduktiv.
meine Tochter fragt heute noch genau nach, gestern hat sie mir aber gesagt, das die Rezeptgebühr von den Patienten bezahlt wird, aber nicht so wie Calimero das beschreibt, sondern wirklich nur für die Medis, die sie auch bekommen...ist jemand REzeptgebührenbefreit, zahlt er nichts...außer für nicht rezeptpflichtige Medis....die nicht verschrieben worden sind, sondern der Patient selber haben will...
Selbstzahler, bezahlen alles, auch Windeln usw., Selbstzahler sind Leute die so viel Vermögen oder so eine hohe Penison haben, dass das Land nichts zahlt....
Ob jemand Rezeptgebührenbefreit ist, hängt von der Höhe der Pension ab und nicht von der Höhe des Taschengeldes..
Ich kenn mich schön langsam nimmer aus....ist dieser Betrag nun die Pension deiner Mama oder ihr Taschengeld?
Und war sie in einem Landespflegeheim oder in einem Geriatriezentrum oder in einem privaten Pflegeheim? Das macht nämlich einen gewaltigen Unterschied bei den Kosten.