EU und die Türkei

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Ja, etwas sollte ich noch dazuschreiben - weil es mich damals so aufgeregt hat.

Es war so, dass Mama ab einem bestimmten Betrag, den sie bei der Krankenkasse erreichte, quasi von der Medikamentengebühr "befreit" war. Heißt, so ab August oder etwas später, sollte nichts mehr von der Krankenkasse verrechnet werden. War aber in etlichen Jahre erst im November oder Dezember der Fall - jedes Mal hieß es, naja, das würde dann im nächsten Jahr derart "vergütet", dass man halt früher im Jahr befreit wäre.
War nie der Fall. Erst im letzten Jahr (2014) bin ich "heißgelaufen", weil - richtigerweise! - ab Mai oder Juni nichts mehr abgezogen wurde. Schwupp, ab Juli und August kam wieder die volle Rechnung von EUR 80,--.
Auf mein Urgieren, sowohl bei Apotheke, Arzt (der den Stempel draufgeben muss) und WGKK wurde "wegen Verblisterung" "erklärt".
Und - das war dann das Allerhöchste - mir wurde gesagt, naja, wenn Mama sterben würde (weil sich die Gutschrift immer ins nächste Jahr übertragen würde - was in all den Jahren nie geklappt hat), dann würd das "eh in die Verlassenschaft fallen".
Na, ich bin grantig geworden! Hab gemeint, ich wär nicht heiß drauf - Mama sollte das Geld zu Lebzeiten erhalten!

Wer es nicht glaubt.. man kann bei Arzt, Apotheke oder der Krankenkasse (Wienerberg) nachfragen....
 
Zwischen Rezeptgebühren - und Befreiung und Bezahlung med. Versorgung ist ein Unterschied.

Calimero hat schon recht:

Ist die Pension höher als der Richtsatz für die Rezeptgebührenbefreiung, ist die Rezeptgebühr zu bezahlen.

Wird die Pension zur Deckung der Unterbringung in einem Heim herangezogen, verbleiben 20% + 13. u. 14 als Taschengeld.

Von diesem "Taschengeld" ist die Rezeptgebühr zu bezahlen bis zu einer Höhe von 2% des Jahresnettoeinkommens, jedenfalls aber 38 x Rezeptgebühr

Danke!

Wie geschrieben, es gab dann schon die Regelung von diesem "Über eine gewisse Grenze kommen und dann nichts mehr zahlen" - aber das hat bei uns jahrelang nicht geklappt. Die "Schuld" lag an der Handhabung, wie das verrechnet wird... Arzt (Stempel), Apotheke und Heim (Verblisterung) und zum Schluss WGKK (die irgendwann die Rechnungen von der Apotheke erhielten -irgendwann heißt, SEHR viel später..).
Hat dann auch im nächsten Jahr nicht geklappt, wo Mama schon viel früher hätte befreit sein sollen - so hat es zumeist bis in den frühen Herbst oder noch später gedauert, bis das Ganze dann zum Tragen kam.
Ich hab so oft telefoniert - hab das ja live mitbekommen!
 
Weißt Eva, wenn ich nicht selbst die Rechnungen gezahlt hätte, könnte man behaupten, dass ich mir das aus den Fingern sauge. Nur - ich hab deshalb sogar bei der Wiener Gebietskrankenkasse MEHRFACH! angerufen - man meinte, JA, das wisse man, aber es wird die Pension, die man eigentlich erhalten würde, als Grundlage genommen. Von daher gab es KEINE Befreiung, überall wurde Rezeptgebühr verrechnet (und die nicht wenig, bei den vielen Medikamenten, die Mama erhielt). Ich bin noch nicht so verkalkt oder Alzheimer-belastet, dass ich mich nicht erinnern könnte, dass ich Rechnungen von Air-Liquide erhielt. (sonst wüsste ich den Namen gar nicht)
Außerdem war ca jedes Monat nur an normalen Medikamenten ca EUR 80,-- zu zahlen. Die letzte Rechnung, kurz vor ihrem Tod, habe ich vor mir liegen (WGKK! Apotheke zur heiligen Johanna) -die hat "nur" (weil Mama ja dann zweimal im Spital war) 35,28 EUR ausgemacht.
Rechnungen von Bständig habe ich keine mehr, aber auch hier wurde verrechnet. Ah ja... letzte Pension- heißt, das Geld, welches Mama erhielt.. hab den Auszug vor mir liegen.. EUR 270,05.

Und es war in Wien.

Ich kenn mich schön langsam nimmer aus....ist dieser Betrag nun die Pension deiner Mama oder ihr Taschengeld?
Und war sie in einem Landespflegeheim oder in einem Geriatriezentrum oder in einem privaten Pflegeheim? Das macht nämlich einen gewaltigen Unterschied bei den Kosten.
 
Ich kenn mich schön langsam nimmer aus....ist dieser Betrag nun die Pension deiner Mama oder ihr Taschengeld?
Und war sie in einem Landespflegeheim oder in einem Geriatriezentrum oder in einem privaten Pflegeheim? Das macht nämlich einen gewaltigen Unterschied bei den Kosten.

(Das Taschengeld.)

Die Rezeptgebührenbefreiung hat damit nichts zu tun, hängt ausschließlich an der Höhe der Pension. Und diese verändert sich ja nicht durch Direktverrechnung mit dem Heimträger.

Sprich:

Pension z.B. € 1.300,-- = keine Rezeptgebührenbefreiung bis 2% Nettoeinkommen pro Jahr bzw. 38 x Zahlung der Rezeptgebühr.
 
Okay sorry ich sprech von der Bettenstation und nicht vom Seniorenhotel....

Seniorenhotel - Ist das nicht eher eine Residenz mit ärztlicher und -falls es einmal notwendig werden sollte-Präsenz von Pflegepersonal, wo sich begùterte Pensionisten, die (noch) keine gesundheitlichen Einschrænkungen haben, niederlassen?

EvaJ. - Du bist Volkshochschullehrerin und hast Klienten in Pflegeheimen.
Wenn es nicht zu persönlich ist - agierst du da als Sachwalterin?
 
Seniorenhotel - Ist das nicht eher eine Residenz mit ärztlicher und -falls es einmal notwendig werden sollte-Präsenz von Pflegepersonal, wo sich begùterte Pensionisten, die (noch) keine gesundheitlichen Einschrænkungen haben, niederlassen?

EvaJ. - Du bist Volkshochschullehrerin und hast Klienten in Pflegeheimen.
Wenn es nicht zu persönlich ist - agierst du da als Sachwalterin?

Wie kommst du auf die Idee dass ich Volkshochschullehrerin bin ?

Und nein ich bin nicht Sachwalterin.
 
meine Tochter fragt heute noch genau nach, gestern hat sie mir aber gesagt, das die Rezeptgebühr von den Patienten bezahlt wird, aber nicht so wie Calimero das beschreibt, sondern wirklich nur für die Medis, die sie auch bekommen...ist jemand REzeptgebührenbefreit, zahlt er nichts...außer für nicht rezeptpflichtige Medis....die nicht verschrieben worden sind, sondern der Patient selber haben will...
Selbstzahler, bezahlen alles, auch Windeln usw., Selbstzahler sind Leute die so viel Vermögen oder so eine hohe Penison haben, dass das Land nichts zahlt....

Ob jemand Rezeptgebührenbefreit ist, hängt von der Höhe der Pension ab und nicht von der Höhe des Taschengeldes..
 
Du hast doch schon öfter erwähnt, dass du Deutsch für Nicht Österreicher unterrichtest bzw. unterrichtet hast. Ich dachte solche Kurse werden in Volkshochschulen abgehalten.
 
Ah das ist, wenn man kein Lehrer ist, möglich ? Das wusste ich nicht.

Natürlich ist das möglich. Wer sollte dich denn daran hindern, dich mit Leuten zusammen zu setzen und mit ihnen Deutsch zu lernen. Ich habe das hier im Ort auch gemacht, allerdings haben wir nur zwei Flüchtlinge. Einer hat daraufhin immerhin A2 geschafft:D
 
(Das Taschengeld.)

Die Rezeptgebührenbefreiung hat damit nichts zu tun, hängt ausschließlich an der Höhe der Pension. Und diese verändert sich ja nicht durch Direktverrechnung mit dem Heimträger.

Sprich:

Pension z.B. € 1.300,-- = keine Rezeptgebührenbefreiung bis 2% Nettoeinkommen pro Jahr bzw. 38 x Zahlung der Rezeptgebühr.

Das weiss ich, dass die Rezeptgebührenbefreiung damit nix zu tun hat...trotzdem kann das so wie es Brigitte schildert, nicht stimmen bzw. da war etwas ganz und gar nicht in Ordnung.

meine Tochter fragt heute noch genau nach, gestern hat sie mir aber gesagt, das die Rezeptgebühr von den Patienten bezahlt wird, aber nicht so wie Calimero das beschreibt, sondern wirklich nur für die Medis, die sie auch bekommen...ist jemand REzeptgebührenbefreit, zahlt er nichts...außer für nicht rezeptpflichtige Medis....die nicht verschrieben worden sind, sondern der Patient selber haben will...
Selbstzahler, bezahlen alles, auch Windeln usw., Selbstzahler sind Leute die so viel Vermögen oder so eine hohe Penison haben, dass das Land nichts zahlt....

Ob jemand Rezeptgebührenbefreit ist, hängt von der Höhe der Pension ab und nicht von der Höhe des Taschengeldes..

So kenn ich das auch, und so wirds auch stimmen.
 
meine Tochter fragt heute noch genau nach, gestern hat sie mir aber gesagt, das die Rezeptgebühr von den Patienten bezahlt wird, aber nicht so wie Calimero das beschreibt, sondern wirklich nur für die Medis, die sie auch bekommen...ist jemand REzeptgebührenbefreit, zahlt er nichts...außer für nicht rezeptpflichtige Medis....die nicht verschrieben worden sind, sondern der Patient selber haben will...
Selbstzahler, bezahlen alles, auch Windeln usw., Selbstzahler sind Leute die so viel Vermögen oder so eine hohe Penison haben, dass das Land nichts zahlt....

Ob jemand Rezeptgebührenbefreit ist, hängt von der Höhe der Pension ab und nicht von der Höhe des Taschengeldes..

Es ist so, wie Tamino schreibt. Wenn jemand so ca 1.300 Euro (ich weiß jetzt nicht, was die Grenze ist) Pension/Witwenpension hat, muss er die Rezeptgebühr zahlen. Aber... es gibt diese Regelung - wenn er über einem gewissen Betrag/einer Grenze ist - ab dann ist er befreit und zahlt die Rezeptgebühr für das selbe Jahr nicht mehr. Nur - in der Praxis funktioniert es nicht, liegt am System.
Der behandelnde Arzt (im Pflegeheim) muss eine Sozialversicherungskarte des Patienten stecken - und sieht hier, ob der Patient schon über diese Grenze drüber ist. Die Daten auf der Karte kommen von der Krankenkasse. Nur - diese Daten kommen erst - irgendwann. Denn zuvor muss der Arzt die Rechnung der Apotheke schicken, diese sammelt die Rechnungen und schickt sie dann - auch irgendwann - an die Krankenkasse. Heißt, die Krankenkasse erfährt erst viel später von den Beträgen (und kann danach berechnen, ob der Patient schon über die Grenze drüber ist). Erst dann kann die Kasse das auf der Sozialversicherungskarte quasi vermerken. (und erst dann merkt es auch der Arzt)

Das ist ein Ablauf im System, der dazu führt, dass der Patient erst sehr spät befreit wird. Natürlich sollte das dann im nächsten Jahr zum Tragen kommen - aber auch hier funzt es nicht.
 
Ich kenn mich schön langsam nimmer aus....ist dieser Betrag nun die Pension deiner Mama oder ihr Taschengeld?
Und war sie in einem Landespflegeheim oder in einem Geriatriezentrum oder in einem privaten Pflegeheim? Das macht nämlich einen gewaltigen Unterschied bei den Kosten.

Mama war 4 Jahre lang in einem Wiener Caritasheim. Das Geld kam von der Pension - die 300 Euro waren Taschengeld - von dem aber die Medikamenten- und sonstige Kosten bezahlt werden mussten.
Den Rest hat der "Fonds Soziales Wien" draufgezahlt, da ja die Heimkosten viel höher als die Pension samt Pflegegeld gewesen wäre.
 
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