Einbrecher-Hund beißt zu

geloescht_22

Gesperrt
Medium Knochen
Hallo

Habe heute gehört, dass wenn jemand einbricht und mein Hund zubeißt, dass ich schuld bin und angezeigt und so werde...stimmt das?
Ich denke mir: Was hat er überhaupt in meinem Haus/Garten zu tun??Selbst schuld!

Wieviel Wahrheit ist dran?

Lg
 
In D ist das jedenfalls so. Sogar wenn du eine beschädigte Kellertreppe hast und der Einbrecher sich deshalb verletzt, könnte er dich verklagen.
Die Anzeige wegen Diebstahl, Einbruch .....what ever - wird dadurch aber nicht berührt.
 
In D ist das jedenfalls so. Sogar wenn du eine beschädigte Kellertreppe hast und der Einbrecher sich deshalb verletzt, könnte er dich verklagen.
Die Anzeige wegen Diebstahl, Einbruch .....what ever - wird dadurch aber nicht berührt.

ist bei uns genauso, auch wenn ich das pervers finde.
ist auch so, dass wenn du einen hund im auto hast und die scheiben soweit offen, dass die luft zirkulieren kann und einer greift rein, bist du schuld, wenn dein hund beisst. wenn du aber die scheiben ganz geschlossen hast, kann dich jemand als tierquäler anzeigen. also egal was du machst, schuld bist du sowieso
 
Sogar wenn du eine beschädigte Kellertreppe hast und der Einbrecher sich deshalb verletzt, könnte er dich verklagen.

:eek:
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was haben wir nur für gesetze ?????
 
Also ich kenn das etwas anders.

In das Auto von meinem Großvater hat mal einer hineingegriffen und wollte ein paar Weinflaschen entwenden. Hund von Opa (Dackel) hat zugebissen. Der Gebissene meinte, "er hat ja nur Spaß gemacht" und wollte eine Anzeige machen. Ist bei der Gendarmerie aber abgeblitzt.
Ist allerdings schon sehr lange her.

Zweiter Fall:
Da hatte jemand ein Motorboot im Hafen (ich glaub in Italien) liegen. Das Boot wurde von Hund bewacht. Als einer in finsterer Nacht auf das Boot wollte, hat ihm der Hund ein paar Finger abgebissen, die makaberweise der Bootsbesitzer fand, als er vom Abendessen aufs Boot zurückkam. Der "Einbrecher" wurde dadurch übers Krankenhaus ausgeforscht. Der Bootsbesitzer bekam keine Strafe, der Einbrecher wurde jedoch "eingelocht".

Dritter Fall:
Bekannter von mir war in Ungarn. Abendessen in einem Restaurant, Boxerhündin im Auto.
Leute haben beobachter, dass ein Wagen angebraust kam, die wollten offenbar das Auto (gezielt) stehlen. Der Dieb griff beim Fensterspalt ins Auto und wollte die Tür öffnen, die Hündin hat den Dieb ziemlich stark gebissen, er hat dann lediglich eine Aktentasche mit Gerichtsakten (der Boxerbesitzer ist Gerichtssachverständiger) mitgenommen.
Na ja, der Hundebesitzer wurde (in Ungarn) nicht bestraft.

Bitte wozu hängen denn überall die hübschen Schilder "hier wacht ..... Betreten auf eigene Gefahr" ???
 
Der Wachhund soll ja auch nicht beißen, sondern freundlich lächelnd den Einbrecher/Dieb zur Türe/zum Tor geleiten. :rolleyes:
 
Also ich kenn das etwas anders.

In das Auto von meinem Großvater hat mal einer hineingegriffen und wollte ein paar Weinflaschen entwenden. Hund von Opa (Dackel) hat zugebissen. Der Gebissene meinte, "er hat ja nur Spaß gemacht" und wollte eine Anzeige machen. Ist bei der Gendarmerie aber abgeblitzt.
Ist allerdings schon sehr lange her.

Zweiter Fall:
Da hatte jemand ein Motorboot im Hafen (ich glaub in Italien) liegen. Das Boot wurde von Hund bewacht. Als einer in finsterer Nacht auf das Boot wollte, hat ihm der Hund ein paar Finger abgebissen, die makaberweise der Bootsbesitzer fand, als er vom Abendessen aufs Boot zurückkam. Der "Einbrecher" wurde dadurch übers Krankenhaus ausgeforscht. Der Bootsbesitzer bekam keine Strafe, der Einbrecher wurde jedoch "eingelocht".

Dritter Fall:
Bekannter von mir war in Ungarn. Abendessen in einem Restaurant, Boxerhündin im Auto.
Leute haben beobachter, dass ein Wagen angebraust kam, die wollten offenbar das Auto (gezielt) stehlen. Der Dieb griff beim Fensterspalt ins Auto und wollte die Tür öffnen, die Hündin hat den Dieb ziemlich stark gebissen, er hat dann lediglich eine Aktentasche mit Gerichtsakten (der Boxerbesitzer ist Gerichtssachverständiger) mitgenommen.
Na ja, der Hundebesitzer wurde (in Ungarn) nicht bestraft.

Bitte wozu hängen denn überall die hübschen Schilder "hier wacht ..... Betreten auf eigene Gefahr" ???


Wenn der "Geschädigte" keine Anzeige erstattet, passiert eh nichts.
Und die SChilder sind recht zweischneidig - damit gibst du zu, daß du um die Gefährlichkeit deines Hundes weißt. Bitte, ich sag nicht, daß ich das logisch finde............

Andererseits sind diese Baustellenschilder "Eltern haften für ihre Kinder" auch für die Katz - wenn ein Kind beim Spielen in die Baustelle kommt, haben nicht die Eltern ihre Aufsichtspflicht, sondern die Bauherren ihre Sicherungspflicht verletzt - dto. wenn ein Kind durch eine Zaunlücke oder ein niedrigen Zaun in dein Grundstück gelangt.
 
sonderbare, die aus uralten zeiten stammen und schon lange entrümpelt gehören, nur hat offensichtlich keiner zeit dazu, weil die x-te novelierung wichtiger ist:o
Nicht uralte Gesetze - dieser Mist wurde in den letzten dreißig Jahren fabriziert.
Unseren Großeltern wäre sowas nicht eingefallen - aber heutzutage werden Verbrecher immer mehr geschützt und die Opfer im Regen stehen gelassen. Wird Zeit, daß eine Partei an die Macht kommt, die hier einige grundsätzliche Änderungen vornimmt !
 
Ich hoffe du ergänzt jetzt GANZ SCHNELL, dass du damit die Grünen meinst, sonst gibt´s gleich wieder ein mords Gezeter und ICH muss es ausbaden :D
 
Nicht uralte Gesetze - dieser Mist wurde in den letzten dreißig Jahren fabriziert.
.... heutzutage werden Verbrecher immer mehr geschützt und die Opfer im Regen stehen gelassen!

ein rechtskräftig verurteilter Einbrecher hatte einen einfallsreichen Anwalt, der seinem Klienten ein Schmerzensgeld zur Haftversüßung erstritten hat.

ein Opfer ist immer zur falschen Zeit am falschen Ort - also 3x überlegen, ob ihr das Haus verlaßt :mad:
 
Mein Hund hat vor vielen Jahren jemanden gezwickt - es war halt die Hose kaputt und ein Kratzer am Oberschenkel.

Das Ganze hat sich so zugetragen: Mein Hund war im zugesperrten Haus, ich nicht daheim. Meine Großmutter wurde mit der Rettung auf der Liege nach Hause gebracht. Da sie nicht aufstehen konnte zum Aufsperren, hat der Sanitäter gemeint, sie soll ihm den Schlüssel geben damit er aufsperren kann. Meine Großmutter hat noch zu ihm gesagt - passen sie auf, da ist ein Hund drinnen - ich ruf meine Nichte an! Der Sanitäter hat gemeint - er hätte keine Angst vor Hunden, hat aufgesperrt und ist hineingegangen, und mein Hund hat ihn gezwickt (war übrigens ein Dobermann).

Großes Trara, der Sanitäter ins Krankenhaus und Verletzungsanzeige gemacht. Hund wurde Tollwut untersucht, ich und meine Großmutter einvernommen, das Übliche halt.

Endeffekt - die Anzeige gegen mich wurde vom Gericht abgewiesen, da ich meinen Hund ordentlich verwahrt gehabt habe, und der Sanitäter ja nicht aufsperren hätte müssen, nachdem ihn meine Großmutter vor dem Hund gewarnt hatte!

Auch seine kaputte Hose konnte er sich selber zahlen.... :D

lg
Dobifan
 
Jupp, das ist tatsächlich so, aber meines Wissens kann der Einbrecher meist nicht damit rechnen vor Gericht deswegen gut auszusteigen.

Theoretisch müsste man, lt. Versicherung, an jeder Stelle wo ein Einbrecher *eintreten* könnte, das Warnschild *Achtung Hund* anbringen ;)
 
Es ist nun mal so, und ich finde das gar nicht schlecht, dass wir in einem Rechtsstaat leben, wo in der Theorie ein Unrecht nicht durch ein anderes entschuldigt wird.

Sprich, in dem Fall, Einbruch ist Einbruch und Körperverletzung ist Körperverletzung.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass so gut wie alle österreichischen Gerichte hier in der Praxis das Gesetz schon vernünftig auslegen, so dass man damit auch gut leben kann.

Eindringlinge auf dem eigenen Grundstück oder auch im Haus können auch Nachbarn sein, die sich Zucker ausborgen wollen, oder Paketzusteller, oder Kinder, die einen Ball suchen, der über den Zaun geflogen ist - egal, alle darf der Hund nicht einfach so beißen, auch dann nicht, wenn man sie nicht eingeladen hat....

Je mehr Widerstand aber ein potentieller Eindringling zu überwinden hat, desto geringer seine Chancen, mit einer Anzeige Erfolg zu haben - also hoher, massiver Zaun und abgesperrtes Tor ist besser als nur 80cm Zaun und Tor nur zu, aber nicht versperrt, zum Beispiel.
 
Die G'schichten geistern immer durch die Gegend.

Ich würde gerne auch nur EIN Urteil sehen, wo einem Täter, der im Zuge eines Einbruches von einem Hund gebissen worden ist, der dem Eigentümer gehört, Schmerzensgeld zugesprochen worden ist.

Es gibt kein Gesetz, in welchem festgeschrieben steht, dass in einem derartigen Fall Anspruch besteht.
 
Es ist nun mal so, und ich finde das gar nicht schlecht, dass wir in einem Rechtsstaat leben, wo in der Theorie ein Unrecht nicht durch ein anderes entschuldigt wird.

Sprich, in dem Fall, Einbruch ist Einbruch und Körperverletzung ist Körperverletzung.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass so gut wie alle österreichischen Gerichte hier in der Praxis das Gesetz schon vernünftig auslegen, so dass man damit auch gut leben kann.

Eindringlinge auf dem eigenen Grundstück oder auch im Haus können auch Nachbarn sein, die sich Zucker ausborgen wollen, oder Paketzusteller, oder Kinder, die einen Ball suchen, der über den Zaun geflogen ist - egal, alle darf der Hund nicht einfach so beißen, auch dann nicht, wenn man sie nicht eingeladen hat....

Je mehr Widerstand aber ein potentieller Eindringling zu überwinden hat, desto geringer seine Chancen, mit einer Anzeige Erfolg zu haben - also hoher, massiver Zaun und abgesperrtes Tor ist besser als nur 80cm Zaun und Tor nur zu, aber nicht versperrt, zum Beispiel.

Dankeschön, genau so ist es:):)

Und kein Grund, gleich wieder den Staat, die Gesetzeslage oder irgendwelche Parteien zu verdammen
 
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