Einbrecher-Hund beißt zu

ich verstehe: was dein ist mein und was mein ist, geht dich nix an.

meinen Zuhause hat niemand ungefragt zu betreten, punktum.

Türglocken u. Telefon (um seinen Besuch anzukündigen) sind bereits erfunden und Kindern ist klar zumachen, daß es Grenzen gibt.

In meiner/unserer Abwesenheit gilt meine Sorge ausnahmslos meinen Tieren; deshalb befinden sie sich im verschlossenen Haus.
 
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass so gut wie alle österreichischen Gerichte hier in der Praxis das Gesetz schon vernünftig auslegen, so dass man damit auch gut leben kann.


Sorry, aber *LOOOL*

Tut jetzt nichts zur Sache, aber ich kenne die Rechtssprechung in Österreich anders....mein Vertrauen geniessen sie nicht, die Damen und Herren Staatsanwälte und Richter...

Aber egal, einen durch meine Hunde verletzten Einbrecher wird es bei mir nicht geben - bei uns bricht niemand ein und falls doch, hoffe ich, dass er wenigstens meine Hunde im Haus lässt (diese Deppen würden glatt mitgehen)
 
Die G'schichten geistern immer durch die Gegend.

Ich würde gerne auch nur EIN Urteil sehen, wo einem Täter, der im Zuge eines Einbruches von einem Hund gebissen worden ist, der dem Eigentümer gehört, Schmerzensgeld zugesprochen worden ist.

Es gibt kein Gesetz, in welchem festgeschrieben steht, dass in einem derartigen Fall Anspruch besteht.

Daß das Schild "Achtung Baustelle" od. "Betreten d.Baustelle verboten" keinerlei Wirkung od. Rechtskraft haben setze ich als bekannt voraus.
(Deshalb sind Bauherrn auch gutberaten eine entsprechend Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Wenn ich mich richtig erinnere,wurde damals mit Berufung auf diese Erkenntnis die Klage auf Schmerzensgeld eingebracht und verhandelt - das Urteil siehe oben.
 
Moin,

das ist eine Mär, dass ein Einbrecher in so einem Fall in Österreich oder Deutschland Schadensersatz erklagen könnte.


Das verwechselt Ihr mit den USA.

Dort gibt es in der Tat Urteile, in denen sich z.B. ein Einbrecher beim Einbruch versehentlich derart in der Garage eingeschlossen hatten, dass sie dort mehrere Tage verweilen mussten, sich nur von den Vorräten in der Garage ernährte und anschließend den Hausbesitzer auf Schadensersatz (erfolgreich) verklagte.

Tschüss

Ned
 
Es ist nun mal so, und ich finde das gar nicht schlecht, dass wir in einem Rechtsstaat leben, wo in der Theorie ein Unrecht nicht durch ein anderes entschuldigt wird.

Sprich, in dem Fall, Einbruch ist Einbruch und Körperverletzung ist Körperverletzung.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass so gut wie alle österreichischen Gerichte hier in der Praxis das Gesetz schon vernünftig auslegen, so dass man damit auch gut leben kann.

Eindringlinge auf dem eigenen Grundstück oder auch im Haus können auch Nachbarn sein, die sich Zucker ausborgen wollen, oder Paketzusteller, oder Kinder, die einen Ball suchen, der über den Zaun geflogen ist - egal, alle darf der Hund nicht einfach so beißen, auch dann nicht, wenn man sie nicht eingeladen hat....

Je mehr Widerstand aber ein potentieller Eindringling zu überwinden hat, desto geringer seine Chancen, mit einer Anzeige Erfolg zu haben - also hoher, massiver Zaun und abgesperrtes Tor ist besser als nur 80cm Zaun und Tor nur zu, aber nicht versperrt, zum Beispiel.

Aehm, sorry, aber das ist absurd. Nachbarn, die um 3 Uhr in der Frueh, vielleicht auch noch bewaffnet auf das Grundstueck kommen, ins Haus einbrechen, nur weil sie sich Zucker ausborgen wollen?:D:eek::D Oder der Packetzusteller der eine Expresszustellung ausfolgen moechte und deshalb vielleicht sogar die Scheiben einschlaegt, nur um das Packerl so raschest wie moeglich an den Empfaenger zu bringen?

Nein, da laeuft was falsch und das gewaltig! Der Haus bzw. Hundebesitzer muss mMn sicherstellen, dass kein Unbefugter das Grundstueck betreten kann, sprich, Gartentuer zu etc. (sicher kann er noch ueber den Zaun huepfen, auch klar), ein Warnschild anbringen, das auf den Hund hinweist und ..........basta.

Es redet sich leicht, aber das Letzte wo ich mir Sorgen machen wuerde, sind die Rechte von lieben Einbrechern, die womoeglich auch noch bewaffnet ins Haus / Grundstueck eindringen wollen. Da waere ich froh, wenn der Hund, den ich persoenlich immer IM Haus verwahren wuerde (sprich in meiner Abwesenheit und / oder Nachts), anschlaegt und gegebenfalls sogar zubeisst.

Die Gesetze in dieser Hinsicht sind pervers ohne wenn und aber.

Edit: sorry, dein Vertrauen in die Gerichte bzw. Rechtssprechung in allen Ehren............nur so funkt es im realen Leben leider oftmals nicht.
 
ich hab mich damals in einem forum für recht erkundigt, weil ich´s als fake gesehen habe.
ob dich der einbrecher jetzt verklagt oder nicht, bleibt ihm überlassen. ABER die hunde dürfen auch dem jenigen nichts tun, der dein haus ausräumt. :eek: sie sind so zu verwahren, dass sie niemanden verletzen können. auch den lieben herrn einbrecher nicht.
meine hunde sind noch extra in einem 50 qm "hundezimmer" wenn ich nicht zuhause bin. da es bei uns in der umgebung schon fälle gegeben hat, wo die hunde von einbrechern schwer verletzt wurden, dient das auch zu ihrer eigenen sicherheit. und wenn der typ dann noch so blöd ist und die hunde raus lässt, dann ist ihm eh nicht mehr zu helfen. :rolleyes:
 
Schmerzensgeld wird er nicht bekommen, aber meine Nachbarin z.B. hat eine Ordnungsstrafe zahlen dürfen nachdem ihr Hund einen Einbrecher gebissen hatte, weil sie den Hund nicht ordnungsgemäß verwahrt hatte.

Man muss die Hunde so verwahren, dass man nicht "normal" zu ihnen kommen kann. Sprich mach ich nur die Tür zu, Einbrecher drückt Klinke und wird gebissen = meine Schuld. Sperre ich die Tür ab, er bricht sie auf und wird gebissen = seine Schuld, denn ich bin meiner Pflicht die Hunde sicher zu verwahren nachgekommen.
Frau Nachbarin hatte wie auf dem Land üblich nicht abgeschlossen.
 
ich hab mich damals in einem forum für recht erkundigt, weil ich´s als fake gesehen habe.

Moin,

dann hat man Dich dort veralbert.

Das ist juristischer Unsinn.

Oder besser. Ein juristisches Denkspiel. Denn tatbestandsmäßig ist vieles juristisch für Laien suspekt und wider dem normalen Denken. Juristen denken aber in mehreren Schritten. Und spätestens bei Rechtfertigungsgründen, usw. platzt hier die Blase.

Tschüss

Ned

PS: Ich hatte eben auch mal danach gegoogelt und bin ebenfalls in einem juristischen Froum fündig geworden. Aber mit dem genauen Gegensatz.
 
ich verstehe: was dein ist mein und was mein ist, geht dich nix an.

meinen Zuhause hat niemand ungefragt zu betreten, punktum.

Türglocken u. Telefon (um seinen Besuch anzukündigen) sind bereits erfunden und Kindern ist klar zumachen, daß es Grenzen gibt.

In meiner/unserer Abwesenheit gilt meine Sorge ausnahmslos meinen Tieren; deshalb befinden sie sich im verschlossenen Haus.

Der Meinung bin ich auch! Ich hoffe, die Rechtssprechung hierzulande wird niemals so skurril wie in den USA und eine Portion an mehr Eigenverantwortung würde uns sicher nicht schaden. :rolleyes:
 
Es redet sich leicht, aber das Letzte wo ich mir Sorgen machen wuerde, sind die Rechte von lieben Einbrechern, die womoeglich auch noch bewaffnet ins Haus / Grundstueck eindringen wollen. Da waere ich froh, wenn der Hund, den ich persoenlich immer IM Haus verwahren wuerde (sprich in meiner Abwesenheit und / oder Nachts), anschlaegt und gegebenfalls sogar zubeisst.

Die Gesetze in dieser Hinsicht sind pervers ohne wenn und aber.

Edit: sorry, dein Vertrauen in die Gerichte bzw. Rechtssprechung in allen Ehren............nur so funkt es im realen Leben leider oftmals nicht.


Würdest Du bitte die Gesetze nennen, die Du verurteilst und als pervers bezeichnest?????

Wäre nämlich interessant, welche Du nun wirklich meinst.
 
Moin,

das ist eine Mär, dass ein Einbrecher in so einem Fall in Österreich oder Deutschland Schadensersatz erklagen könnte.


Das verwechselt Ihr mit den USA.

Dort gibt es in der Tat Urteile, in denen sich z.B. ein Einbrecher beim Einbruch versehentlich derart in der Garage eingeschlossen hatten, dass sie dort mehrere Tage verweilen mussten, sich nur von den Vorräten in der Garage ernährte und anschließend den Hausbesitzer auf Schadensersatz (erfolgreich) verklagte.

Tschüss

Ned

:Dmoin, ja geistert halt immer, keiner weiß nix genaues, aber jeder hat gehört..drum würd ich ja soooogerne wissen, wo das bewußte Gesetz nun steht....nämlich mal ganz abgesehen von der Zurandeziehung zwecks Urteilsfindung;)
 
Also bei uns habens ja ein paarmal ins Lokal eingebrochen. Auf meine Frage an die Polizei, was wäre wenn ich meine Hunde dort einsperr, die den Einbrecher beissen, was mir dann passieren würde/könnte. Antwort - gar nix.
 
Würdest Du bitte die Gesetze nennen, die Du verurteilst und als pervers bezeichnest?????

Wäre nämlich interessant, welche Du nun wirklich meinst.


ich denke mal dass wir als Laien da gar net mitreden können. Es gibt ja nicht nur das Gesetz das auf dem Papier steht. Denn da gibts noch die ganz gemeinen § die dann ein Gesetz wieder ganz anders ausschauen lassen und dann gibts nocht "den §. irgendwas" und schwupst ist die ganze Geschichte gleich nochmals anders auszulegen. Also mMn kann hier keiner über Recht und Gesetz urteilen, der NICHT Jus studiert hat.
 
:eek:
a010.gif
c070.gif


was haben wir nur für gesetze ?????

:D:D Mach Dir keine Sorgen, es gibt kein Gesetz über Sicherheitsbestimmungen für ev Einbrecher;)
 
ich denke mal dass wir als Laien da gar net mitreden können. Es gibt ja nicht nur das Gesetz das auf dem Papier steht. Denn da gibts noch die ganz gemeinen § die dann ein Gesetz wieder ganz anders ausschauen lassen und dann gibts nocht "den §. irgendwas" und schwupst ist die ganze Geschichte gleich nochmals anders auszulegen. Also mMn kann hier keiner über Recht und Gesetz urteilen, der NICHT Jus studiert hat.

Moin,

meine Ausbildung bestand zum großen Teil aus Jura, u.a. auch Zivilrecht und Strafrecht. Auch habe ich täglich mit Gesetzesauslegungen zu tun.

Und genau deshalb bin ich hier sehr skeptisch, dass es solche Urteile im deutschsprachigen Raum gibt.

Ohne weiteres glaube ich allerdings die Sache mit der Ordnungswidrigkeit. Weil das juristisch etwas anders ist. Da bekommt halt der Einbrecher nichts, sondern im Zuge des Strafverfahrens gegen den Einbrecher wurde eine- davon getrennt zu betrachtende Ordnungswidrigkeit- festgestellt. Finde ich zwar seltsam, aber möglich (ungefähr so, als wenn der Ehepartner ermordet wird und die ermittelnde Polizei stellt in dem Zusammenhang fest, dass das Auto des anderen Ehepartners im Halteverbot steht und ihm einen Strafzettel gibt)

Tschüss

Ned
 
ich denke mal dass wir als Laien da gar net mitreden können. Es gibt ja nicht nur das Gesetz das auf dem Papier steht. Denn da gibts noch die ganz gemeinen § die dann ein Gesetz wieder ganz anders ausschauen lassen und dann gibts nocht "den §. irgendwas" und schwupst ist die ganze Geschichte gleich nochmals anders auszulegen. Also mMn kann hier keiner über Recht und Gesetz urteilen, der NICHT Jus studiert hat.

:):) Allerdings werden irgendwelche angeblichen Gesetze, die zwar keiner kennt, keiner je gesehen hat, be- und verurteilt, es wird munter weitergegeben, dass in Österreich usw usw....obwohl niemand die Verhandlungsprotokolle der angeblichen Verhandlung, die zum angeblichen Urteil geführt hat kennt, niemand weiß, welche angeblichen Gesetze überhaupt zur angeblichen Urteilsfindung in der angeblichen Verhandlung beigezogen wurden.....aber man weiß, dass der angebliche Richtspruch natürlich falsch war....und und und

siehe:

":Es redet sich leicht, aber das Letzte wo ich mir Sorgen machen wuerde, sind die Rechte von lieben Einbrechern, die womoeglich auch noch bewaffnet ins Haus / Grundstueck eindringen wollen. Da waere ich froh, wenn der Hund, den ich persoenlich immer IM Haus verwahren wuerde (sprich in meiner Abwesenheit und / oder Nachts), anschlaegt und gegebenfalls sogar zubeisst.

Die Gesetze in dieser Hinsicht sind pervers ohne wenn und aber."


und dann muss natürlich das Vertrauen in die Rechtsprechung aufgrund dieser argen Gesetze, die keiner je gedruckt gesehen hat und aufgrund der falschen Urteile durch seltsame RichterInnen, die keiner je gehört oder gelesen hat.....maßlos erschüttert sein. Ist doch logisch oder nicht????:rolleyes::rolleyes:
 
Moin,

Und genau deshalb bin ich hier sehr skeptisch, dass es solche Urteile im deutschsprachigen Raum gibt.

Ohne weiteres glaube ich allerdings die Sache mit der Ordnungswidrigkeit. Weil das juristisch etwas anders ist. Da bekommt halt der Einbrecher nichts, sondern im Zuge des Strafverfahrens gegen den Einbrecher wurde eine- davon getrennt zu betrachtende Ordnungswidrigkeit- festgestellt. Finde ich zwar seltsam, aber möglich (ungefähr so, als wenn der Ehepartner ermordet wird und die ermittelnde Polizei stellt in dem Zusammenhang fest, dass das Auto des anderen Ehepartners im Halteverbot steht und ihm einen Strafzettel gibt)

Tschüss

Ned

:D:D OLG München, Urteil allerding - selbstverständlich und logischerweise - genau das Gegenteil zu dem hier so gerne Behaupteten.

Na ja, da müßte man natürlich wissen, auf welchen § die Verwaltungsstrafe berief. Muss ja kein Causalzusammenhang zum Tatbestand Einbruch gewesen sein.

Wenn im Zuge der Ermittlung rauskommt, dass z.B. ein Hund locker flockig über den Gartenzaun hüpft, dann ist er ad demonstrandum nicht ordnungsgemäß verwahrt, ergo Tatbestand Verwaltungsstrafrecht.
 
:D:D OLG München, Urteil allerding - selbstverständlich und logischerweise - genau das Gegenteil zu dem hier so gerne Behaupteten.

Na ja, da müßte man natürlich wissen, auf welchen § die Verwaltungsstrafe berief. Muss ja kein Causalzusammenhang zum Tatbestand Einbruch gewesen sein.

Wenn im Zuge der Ermittlung rauskommt, dass z.B. ein Hund locker flockig über den Gartenzaun hüpft, dann ist er ad demonstrandum nicht ordnungsgemäß verwahrt, ergo Tatbestand Verwaltungsstrafrecht.


Moin,

wobei ich vorsichtig geworden bin durch Erfahrung. Es gibt ja doch einiges im juristischen Bereich, wo man auch als kenntnisreicher Laie sich nur an den Kopf fasst. Insofern schließe ich mich Dir an und würde gern mal so ein urteil lesen, wo der Halter dafür bestraft wurde.

Tschüss

Ned
 
Moin,

wobei ich vorsichtig geworden bin durch Erfahrung. Es gibt ja doch einiges im juristischen Bereich, wo man auch als kenntnisreicher Laie sich nur an den Kopf fasst. Insofern schließe ich mich Dir an und würde gern mal so ein urteil lesen, wo der Halter dafür bestraft wurde.

Tschüss

Ned

:D:D Ja. Es gibt eine Menge um sich zu ärgern, um entsetzt zu sein....

gibt eine Menge Urteile, wo nicht nur Laien den Kopf schütteln...wo auch andere RichterInnen entsetzt sind......gibt auch Gesetze, die JuristInnen überzogen, unlogisch, falsch etc finden....wie halt überall, wo der Mensch tätig ist.....

Hab noch nie ein Urteil gefunden...:)

Ich verstehe nur nicht, warum sich manche HH so künstlich über etwas aufregen, Urteile fällen , wovon sie mal irgendwo...irgendwas...irgendwie...gehört haben. So entstehen Vorurteile, weil "man weiß ja, dass es so ist":o Wozu sich auf diese Art imaginäre Probleme schaffen?
 
also wenn ich zu hause bin und des nächtesten bricht wer bei mir (ohne mein wissen) ein und die gefahr besteht, dass mir dieser nette einbrecher mir auch noch eines über die rübe zieht (wenn ich glück hab, mich nicht gleich mal körperlich verletzt, umbringt, niedersticht oder ähnliches), dann ist es mir herzlich egal, ob mein hund ihm dann in den hintern beisst, meine gesundheit geht mir schon vor! und da hab ich auch kein mitleid!
 
Oben