Einbrecher-Hund beißt zu

...damit ist aber die Abschreckung durch bellen gemeint, was nicht als Freibrief für aktive Verteidigung zu werten sein sollte ;)


Für aktive Verteidigung habe ich immer einen Freibrief. Man nennt das Notwehr. Ein Einbrecher im Haus stellt eine massive Bedrohung für die darin lebenden Menschen dar.

Keiner meiner Hunde hatte die physische Fähigkeit, einen Menschen mit wenigen Bissen zu töten. Der Rüde war bewegungsbehindert, die Hündin ist zu klein, zu leicht und sehr wenig aggressiv. Kein Hund war zum Beißen abgerichtet.

Wenn meine Hunde beißen, dann stellt das auch seitens des Tieres eine Notwehrreaktion dar. Ich denke mal, im Falle einer Auseinandersetzung Haustier-Einbrecher werden ein Biss oder Kratzer durch das sich bedroht fühlende Haustier (Hund, Katze, großer Papagei) juristisch anders bewertet als ein völlig zerfleischter Einbrecher.

Letzteres setzt hohes aggressives Potential beim Hund voraus, also einen gefährlichen Hund. Dieser muss stets entsprechend verwahrt werden.
Aber nicht der normale Hausgenosse. Dringt der Einbrecher ein und wird vom Tier verletzt, war das sein Risiko. Und so wird es meines Wissens auch meistens gewertet.
 
Für aktive Verteidigung habe ich immer einen Freibrief. Man nennt das Notwehr. Ein Einbrecher im Haus stellt eine massive Bedrohung für die darin lebenden Menschen dar.

Wenn meine Hunde beißen, dann stellt das auch seitens des Tieres eine Notwehrreaktion dar. Ich denke mal, im Falle einer Auseinandersetzung Haustier-Einbrecher werden ein Biss oder Kratzer durch das sich bedroht fühlende Haustier (Hund, Katze, großer Papagei) juristisch anders bewertet als ein völlig zerfleischter Einbrecher.

Letzteres setzt hohes aggressives Potential beim Hund voraus, also einen gefährlichen Hund. Dieser muss stets entsprechend verwahrt werden.
Aber nicht der normale Hausgenosse. Dringt der Einbrecher ein und wird vom Tier verletzt, war das sein Risiko. Und so wird es meines Wissens auch meistens gewertet.

:) Eine Notwehr- oder Nothilfesituation ist absolut kein Freibrief für aktive Verteidigung.

§§ Notwehr+Nothilfe gelten nicht für Tiere und finden auch keine Anwendung.

Es gibt absolut kein Gesetz, das vorschreibt, dass ein großer gesunder Hund in einer verlassenen und versperrtenWohnung anders zu sichern ist, als ein kleiner gesunder Hund.
 
Wenn meine Hunde beißen, dann stellt das auch seitens des Tieres eine Notwehrreaktion dar. Ich denke mal, im Falle einer Auseinandersetzung Haustier-Einbrecher werden ein Biss oder Kratzer durch das sich bedroht fühlende Haustier (Hund, Katze, großer Papagei) juristisch anders bewertet als ein völlig zerfleischter Einbrecher.

Letzteres setzt hohes aggressives Potential beim Hund voraus, also einen gefährlichen Hund. Dieser muss stets entsprechend verwahrt werden.
Aber nicht der normale Hausgenosse. Dringt der Einbrecher ein und wird vom Tier verletzt, war das sein Risiko. Und so wird es meines Wissens auch meistens gewertet.

Ist ein verschlossenes Haus nicht entsprechende verwahrung eines "gefährlichen" hundes?
 
Sicher ist er da sicher verwahrt. Strafrechtlich kann da wohl auch nix passieren, allerhöchstens zivilrechtlich.
 
Aber nicht in Österreich, den bei uns gilt ein Strafrechtliches Urteil auch für einen Zivilprozess.
In den USA z.b. ist dies nicht so, da kann der verurteilte straftäter sehr wohl noch zivilgerichtlich gegen seine Opfer vorgehen.

:confused::confused:?? Wieso sollte eine Verurteilung nach StVO das Individualrecht auf Einbringung einer Klage im Zivilverfahren außer Kraft setzen?????? Dem ist nicht so.
 
Nicht? Sorry für die Fehlinformation, dafür ist mein damaliger Wirtschafts&Recht-Prof. verantwortlich :D

:D Meine Antwort war auch vorschnell und so nicht ganz richtig. Ist halt nicht so einfach....teilweise hast Du nämlich sehr wohl recht. Ei ei für Dich

insofern , dass z.B. ein rechtskräftig verurteilter Vergewaltiger nicht auf dem Zivilweg das Opfer z.B. auf Verdienstentgang klagen kann, weil es ihn durch den berüchtigten "zu kleinen Pullover" provoziert hat. Was aber natürlich urteilsimpliziert ist.

Da gibt im angl. Recht aber sehr wohl auch Einschränkungen, nur weiß ich "nichts Genaues nicht"...
 
Genau so hab ichs eh gemeint.

Sprich der verurteilte Einbrecher kann den Hauseigentümer nicht zivilrechtlich auf Schmerzensgeldklagen weil er sich irgendwie verletzt hat.
Weil er sich ja erst durch eine nachgewiesene Strafhandlung (rechtskräftig verurteilt) die Verletzung zugezogen hat.
 
Ich meinte eigentlich die andere Seite: dass ein Hunde- und Wohnungsbesitzer strafrechtlich kaum verfolgt werden wird, weil jemand in die verschlossene Wohnung eindringt und dann vom Hund verletzt wird.
 
Aber nicht in Österreich, den bei uns gilt ein Strafrechtliches Urteil auch für einen Zivilprozess.

Das stimmt leider nicht....

Sprich der verurteilte Einbrecher kann den Hauseigentümer nicht zivilrechtlich auf Schmerzensgeldklagen weil er sich irgendwie verletzt hat.
Weil er sich ja erst durch eine nachgewiesene Strafhandlung (rechtskräftig verurteilt) die Verletzung zugezogen hat.

In diesem Fall vermutlich richtig (ist aber eine reine Vermutung).
 
:):confused:Wie kommst Du drauf????

Naja weil ich mir ja denke ich halte mir einen Hund um besser geschützt/beschützt zu werden (polizei meint ja: Hund ist die beste Alarmanlage...nur so nebenbei...) und dann bin ich dran wenn jemand unerwünscht in mein Haus/Garten einsteigt und eventuell etwas mitgehen lassen will weil mein Hund "seinen" Besitz verteidigt:mad:

Wenn dieser sieht das da ein Hund ist (ich nehme an die Einbrecher beobachten die Häuser davor) ist es doch fahrlässig trotzdem einzubrechen...selber Schuld wenn er dann gebissen wird!

Lg
 
So ein Einbrecher ist aber auch ein armes Schwein!
Man stell sich vor:

Erst neu in seinem Traumjob etabliert, beehrt er euch durch sein Erscheinen.
Für "Ihn" nichts schlimmes Sinn, wird dieser jedoch gleich, nach der mit Schweiß und Mühe geöffneten Haustüre, von eurem Teppichporsche in den Arsch gebissen.
Trotz schwerer Pobackenverletzung bemüssigt er sich seine Arbeit dennoch zu beenden.
Auf Grund der derezeitigen Hitze und von einem Durst Gigantischen Ausmaßes geplagt, schlepp er sich zum Kühlschrank.
Aber: leer, kein RedBull. Völlig Dehydriert will er sich zum Ausgang schleppen, stürzt aber aus Kraftlosigkeit die Kellerstiegen hinunter und verendet dort qualvoll.

Damit habt ihr eine Fahrlässige Köperverletzung mit tötlichen Ausgang!

Die Moral von der Geschicht: Passt auf eure Hunde auf und sorgt immer für genug Trinken und Essen, damit unsere Einbrecher und deren Beruf nicht gänzlich aussterben.
 
Bei einem guten Bekannten von mir hat sich vor ein paar Jahren (5 Jahre oder so...?) folgendes zugetragen:

Mein Bekannter (+ Frau und 4 Kinder) hat 4 Rottweiler und 2 Berner Sennenhunde auf seinem RIESEN Grundstück in der Steiermark. Die Hunde sind normalerweise im hinteren Teil des Grundstücks untergebracht (mit Zugang zum Haus), dürfen aber nicht nach vorne wo die Eingangstüre sprich das Gartentor ist.

Er wohnt in einem wirklich verschlafenen Nest - relativ abgeschieden, u.a. auch wegen der Hunde und anderen Tiere (Laufenten, Hasen, etc.).

Jedenfalls dürfte ein Einbrecher ausspioniert haben, dass die Hunde immer hinten untergebracht sind und sich in Abwesenheit des Besitzers nur im Keller (ist so ein Kellerabgang der für die Hunde eingerichtet wurde, sollte es regnen etc.) bzw. auf dem hinteren Grundstück bewegen können.

Der Einbrecher hat sich in Sicherheit gewogen, ist über das Gartentor gestiegen und wollte ins Haus eindringen um dort auf Raubzug zu gehen - der Rottirüde hat den Einbruch aber bemerkt und es tatsächlich geschafft über den Zaun zu springen und den Einbrecher vor der Eingangstüre zu stellen - leider hat er ihn nicht nur gestellt sondern auch schwer verletzt (also mehrmals gebissen) und ihn dann nicht mehr hinaus gelassen.

Als mein Bekannter nach Hause kam (nach Stunden!) fand er den am Boden liegenden um Hilfe rufenden Einbrecher vor - vor ihm aufgebaut der Rotti der den Typ nicht aus den Augen lies.

Die Rettung brachte den Einbrecher dann ins nächste Spital - er hatte tiefe Fleischwunden und einen Knochenbruch am Schienbein, außerdem mehrere Abwehrverletzungen, war dehydriert und stand unter Schock.

Mein Bekannter wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt (Bewährung) und musste Schmerzensgeld bezahlen. Außerdem wurde seine Hundehaltung mehrmals überprüft - man konnte allerdings nichts beanstanden.

Den Zaun hat er seit dieser Geschichte erhöht - allerdings haben die Hunde nun auch in seiner Abwesenheit Zugang zum gesamten Haus - denn sollte ein Einbrecher IM Haus gestellt/gebissen werden, so würde ihm nichts passieren hat ihm die Richterin bei der Urteilsverkündung erklärt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ein starkes Stück Nisi, das muss ich erst mal verdauen....

Moral der Geschichte ist aber, wenn in meiner versperrten Wohnung mein Hund alleine ist, ein Einbrecher kommt, bricht die Tür auf und kommt rein und dann beißt mein Hund den Einbrecher, dann gehe ich straffrei aus?
 
Moral der Geschichte ist aber, wenn in meiner versperrten Wohnung mein Hund alleine ist, ein Einbrecher kommt, bricht die Tür auf und kommt rein und dann beißt mein Hund den Einbrecher, dann gehe ich straffrei aus?

So hat das die Richterin meinem Bekannten erklärt, ja.

Natürlich nur, wenn der Hund den Typ nicht umbringt... ;)
 
Das ja echt ein starkes Stück! Ich mein, ich halt mir auf dem Gehöft ja schließlich Hunde auch zur Sicherheit! Hilft also nur Training, das die Hunde zwar jeden rauflassen, aber nimmer wieder runter OHNE beißen. Oder ist das dann Freiheitberaubung?

Hat der Einbrecher in Deinem Fall, Nisi, wenigstens auch seine Strafe bekommen?
 
Bei einem guten Bekannten von mir hat sich vor ein paar Jahren (5 Jahre oder so...?) folgendes zugetragen:

Mein Bekannter (+ Frau und 4 Kinder) hat 4 Rottweiler und 2 Berner Sennenhunde auf seinem RIESEN Grundstück in der Steiermark. Die Hunde sind normalerweise im hinteren Teil des Grundstücks untergebracht (mit Zugang zum Haus), dürfen aber nicht nach vorne wo die Eingangstüre sprich das Gartentor ist.

Er wohnt in einem wirklich verschlafenen Nest - relativ abgeschieden, u.a. auch wegen der Hunde und anderen Tiere (Laufenten, Hasen, etc.).

Jedenfalls dürfte ein Einbrecher ausspioniert haben, dass die Hunde immer hinten untergebracht sind und sich in Abwesenheit des Besitzers nur im Keller (ist so ein Kellerabgang der für die Hunde eingerichtet wurde, sollte es regnen etc.) bzw. auf dem hinteren Grundstück bewegen können.

Der Einbrecher hat sich in Sicherheit gewogen, ist über das Gartentor gestiegen und wollte ins Haus eindringen um dort auf Raubzug zu gehen - der Rottirüde hat den Einbruch aber bemerkt und es tatsächlich geschafft über den Zaun zu springen und den Einbrecher vor der Eingangstüre zu stellen - leider hat er ihn nicht nur gestellt sondern auch schwer verletzt (also mehrmals gebissen) und ihn dann nicht mehr hinaus gelassen.

Als mein Bekannter nach Hause kam (nach Stunden!) fand er den am Boden liegenden um Hilfe rufenden Einbrecher vor - vor ihm aufgebaut der Rotti der den Typ nicht aus den Augen lies.

Die Rettung brachte den Einbrecher dann ins nächste Spital - er hatte tiefe Fleischwunden und einen Knochenbruch am Schienbein, außerdem mehrere Abwehrverletzungen, war dehydriert und stand unter Schock.

Mein Bekannter wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt (Bewährung) und musste Schmerzensgeld bezahlen. Außerdem wurde seine Hundehaltung mehrmals überprüft - man konnte allerdings nichts beanstanden.

Den Zaun hat er seit dieser Geschichte erhöht - allerdings haben die Hunde nun auch in seiner Abwesenheit Zugang zum gesamten Haus - denn sollte ein Einbrecher IM Haus gestellt/gebissen werden, so würde ihm nichts passieren hat ihm die Richterin bei der Urteilsverkündung erklärt.
Es ist zum Schreien - aber leider Realität in Österreich !
 
Mein Bekannter wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt (Bewährung) und musste Schmerzensgeld bezahlen. Außerdem wurde seine Hundehaltung mehrmals überprüft - man konnte allerdings nichts beanstanden.

Den Zaun hat er seit dieser Geschichte erhöht - allerdings haben die Hunde nun auch in seiner Abwesenheit Zugang zum gesamten Haus - denn sollte ein Einbrecher IM Haus gestellt/gebissen werden, so würde ihm nichts passieren hat ihm die Richterin bei der Urteilsverkündung erklärt.

Weißt Du vielleicht, vor welchem Gericht das war, das Urteil würde ich zu gerne sehen.
 
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