...damit ist aber die Abschreckung durch bellen gemeint, was nicht als Freibrief für aktive Verteidigung zu werten sein sollte
Für aktive Verteidigung habe ich immer einen Freibrief. Man nennt das Notwehr. Ein Einbrecher im Haus stellt eine massive Bedrohung für die darin lebenden Menschen dar.
Keiner meiner Hunde hatte die physische Fähigkeit, einen Menschen mit wenigen Bissen zu töten. Der Rüde war bewegungsbehindert, die Hündin ist zu klein, zu leicht und sehr wenig aggressiv. Kein Hund war zum Beißen abgerichtet.
Wenn meine Hunde beißen, dann stellt das auch seitens des Tieres eine Notwehrreaktion dar. Ich denke mal, im Falle einer Auseinandersetzung Haustier-Einbrecher werden ein Biss oder Kratzer durch das sich bedroht fühlende Haustier (Hund, Katze, großer Papagei) juristisch anders bewertet als ein völlig zerfleischter Einbrecher.
Letzteres setzt hohes aggressives Potential beim Hund voraus, also einen gefährlichen Hund. Dieser muss stets entsprechend verwahrt werden.
Aber nicht der normale Hausgenosse. Dringt der Einbrecher ein und wird vom Tier verletzt, war das sein Risiko. Und so wird es meines Wissens auch meistens gewertet.