Einbrecher-Hund beißt zu

also eins ist definitiv, wenn dir ein moped gestohlen wird und von dem dieb in ein gewässer geschmissen wird, zahlst du die bergungskosten der feuerwehr, die diebstahlsanzeige nützt dir gar nichts.

ich glaub zwar nicht, dass ich noch alle unterlagen habe, (eher aus ärger in der zwischenzeit weggeschmissen, damit mich so ein wisch nicht an diesen vorfall erinnert) aber vllt find ich es ja.
 
Christine, das ist aber immer so. Wenn ein Täter gefasst wird, könntest du es einklagen, wenn nicht, zahlt es dir leider keine Versicherung der Welt!
 
Ich hab jetzt den ganzen Mittag gestöbert, aber ich finds nicht mehr:( Ein Bekannter hat dazu mal in ein andres Forum ein entsprechendes Urteil gestellt. Was dabei interessant war - wären Herr und Hund in einem Raum gewesen und der Hund hätte eben sein Herren gegen einen Angriff verteidigt, wär's wohl erweiterte Notwehr gewesen und damit rechtens.

Ich geh jetzt ein Schild aufhängen: "Bei uns gibts nichts rauszutragen - aber Sie können gene was dazustellen";)
 
@ Markus: mein Vertrauen in unsere Gerichte ist allgemein sehr gering, das möchte ich schon gesagt haben. Ich kann mir aber beim besten Willen schwer vorstellen, dass die österreichischen Richter viel Verständnis für arme vom Haushund gezwickte oder gebissene Einbrecher aufbringen, darauf vertraue ich, nicht mehr.:rolleyes:;)

Und an die anderen: wenn einer schwer bewaffnet daherkommt, dann geht ein Verteidigungsangriff vom Hund wohl sowieso als Notwehr durch.

Aber für alle anderen Fälle, wo keine unmittelbare Notwehrsituation gegeben ist, die "Angelegenheit" selber in die Hand nehmen, das darf man halt nicht, egal, ob man dazu eine Waffe, den Hund oder auch nur die eigenen Fäuste verwendet. Und grundsätzlich finde ich das auch eher gut als schlecht.
 
also eins ist definitiv, wenn dir ein moped gestohlen wird und von dem dieb in ein gewässer geschmissen wird, zahlst du die bergungskosten der feuerwehr, die diebstahlsanzeige nützt dir gar nichts.

ich glaub zwar nicht, dass ich noch alle unterlagen habe, (eher aus ärger in der zwischenzeit weggeschmissen, damit mich so ein wisch nicht an diesen vorfall erinnert) aber vllt find ich es ja.

Sowas ist absolut extrem ärgerlich, aber i.S. Gesetze, deren Auslegung und Rechtssprechung, mit dem Szenario Einbruch+Einbrecher+Hund+Schmerzensgelf nicht zu vergleichen.

In Deinem Fall geht es um Privatrecht also um Eigentumsrecht, um Abgeltung der Einsatukosten der öffentlich rechten Hand und um Regress im Zivilrecht.

Ekelige Angelegenheit.:)
 
Cato;[B schrieb:
1991171Und an die anderen: wenn einer schwer bewaffnet daherkommt, dann geht ein Verteidigungsangriff vom Hund wohl sowieso als Notwehr durch.[/B]

Aber für alle anderen Fälle, wo keine unmittelbare Notwehrsituation gegeben ist, die "Angelegenheit" selber in die Hand nehmen, das darf man halt nicht, egal, ob man dazu eine Waffe, den Hund oder auch nur die eigenen Fäuste verwendet. Und grundsätzlich finde ich das auch eher gut als schlecht.

:):oDa wirds dann erst recht kompliziert. Notwehr bzw. Nothilfe basiert in der Fallbetrachtung unweigerlich auf der Verhältnismäßigkeit. Da ist der Ermessensspielraum in der Entscheidung enorm groß.......hat der HH dem Hund den Angriff befohlen?...ist zu erwarten, dass die Attacke des Hundes zu schweren Verletzungen bzw. zum Tod führt....etc etc und das alles in der Realrelation zur Angriffsituation.....schwierigst:eek:
 
@ Tamino

in der Regel kommen die Einbrecher wenn die Besitzer außer Haus sind.

eine sichere Verwahrung würde bei ipunktgenauer Auslegung bedeuten, daß der / die Hund(e) während der Abwesenheit der HH mit Beißkorb herumrennen müssen.

Was sagt da aber dann das Tierschutzgesetz ?
 
@ Tamino

in der Regel kommen die Einbrecher wenn die Besitzer außer Haus sind.

eine sichere Verwahrung würde bei ipunktgenauer Auslegung bedeuten, daß der / die Hund(e) während der Abwesenheit der HH mit Beißkorb herumrennen müssen.

Was sagt da aber dann das Tierschutzgesetz ?

:confused::confused:

Sag das mal den Menschen, bei welchen in Anwesenheit eingebrochen wurde:D

Nein, eine sichere Verwahrung besagt das eindeutig nicht. Die sichere Verwahrung wird z.B. NÖ HH Ges. klar definiert.

Es gibt weder ein Gesetz noch ein Urteil in Österreich, das verlangt, dass ein Hund in einer Wohnung bzw. einem Haus, welches verschlossen ist, in Abwesenheit der HH einen Maulkorb tragen muss.

Wie kommst Du zu dieser Auslegung von Hundehaltegesetzen????
 
mein perönliches rechtsempfinden, deckt sich in mancher hinsicht nicht mit unseren gesetzen. wenn ich unerlaubt und unaufgefordert einen fremden grund/haus was auch immer betrete, bin ich selbst schuld, wenn ich in eine baugrube falle oder von einem hund gebissen werde. ich hab dort ganz einfach nix zu suchen. die baugrube macht vllt keine geräusche, aber ein hund schon, wenn ich mich bemerkbar mache, wenn nicht komme ich nicht in redlicher absicht. wenn ich den besitzer schrecken will, weil ich ihn kenne, dann ist mir so gut wie immer bekannt, dass auch ein hund auf seinem besitz ist.

mein vater hat mich nie geschlagen, aber wenn ich in fremde autos gegriffen hätte oder unbefugt auf fremden grund eingedrungen wäre...... , na ich weiß nicht. das gibt es nicht mehr und das find ich bedenklich, weil viele jugendliche (nicht nur) so gar kein empfinden für recht haben.
 
In D ist das jedenfalls so. Sogar wenn du eine beschädigte Kellertreppe hast und der Einbrecher sich deshalb verletzt, könnte er dich verklagen.
Die Anzeige wegen Diebstahl, Einbruch .....what ever - wird dadurch aber nicht berührt.

Ich hab jetzt den ganzen Mittag gestöbert, aber ich finds nicht mehr:( Ein Bekannter hat dazu mal in ein andres Forum ein entsprechendes Urteil gestellt. Was dabei interessant war - wären Herr und Hund in einem Raum gewesen und der Hund hätte eben sein Herren gegen einen Angriff verteidigt, wär's wohl erweiterte Notwehr gewesen und damit rechtens.

Ich geh jetzt ein Schild aufhängen: "Bei uns gibts nichts rauszutragen - aber Sie können gene was dazustellen";)


Schade, vielleicht findest du ja doch noch das Urteil! Ich würde das wirklich gerne wissen. Aber wie ist das mit der Notwehr, dann müßte es doch auch einen Unterschied machen, welchen Hund ich habe?
 
Die Polizei empfiehlt ausdrücklich in Broschüren die Haltung eines Hundes als bestes Mittel gegen Einbrecher. Von "sicherer Verwahrung" sogar im eigenen Haus, damit der arme bedauernswerte Einbrecher nur ja nicht erschreckt oder gebissen werde, steht da kein Wort.
 
...damit ist aber die Abschreckung durch bellen gemeint, was nicht als Freibrief für aktive Verteidigung zu werten sein sollte ;)
 
Schade, vielleicht findest du ja doch noch das Urteil! Ich würde das wirklich gerne wissen. Aber wie ist das mit der Notwehr, dann müßte es doch auch einen Unterschied machen, welchen Hund ich habe?


Ich such ja schon, aber in der Zwischenzeit ist der PC schon zweimal abgestürzt. Natürlicher Datenschwund und wie immer fehlt genau das, wonach man sucht:mad:
 
Schade, vielleicht findest du ja doch noch das Urteil! Ich würde das wirklich gerne wissen. Aber wie ist das mit der Notwehr, dann müßte es doch auch einen Unterschied machen, welchen Hund ich habe?

Sagte ich ja, grundsätzlich bei Notwehr und Nothilfe immer die die Wertung der Verhältnismäßigkeit.
 
Schade, vielleicht findest du ja doch noch das Urteil! Ich würde das wirklich gerne wissen. Aber wie ist das mit der Notwehr, dann müßte es doch auch einen Unterschied machen, welchen Hund ich habe?


Moin,

ja; eine Dogge z.B. verspeisst den Einbrecher mit Haut und Haaren.

Und ohne Spuren wird man Dir schwer was nachweisen können.

Ein Yorkie kann das zwar theoretisch auch, braucht aber einfach zu lange dafür. Deshalb ist es rein rechtlich besser, eine Meute von Yorkies zu halten, wo die Zahl die mangelnde Körpergröße ausgleicht.

Tschüss

Ned
 
Ned, dass setzt aber voraus, daß die Hunde an Rohfütterung gewöhnt sind, wenn ich erst im Dörrofen Leckerli drauß machen muß, wirds zu auffällig.
 
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