DAMIAN - neuer Verhandlungstermin am Dienstag, 23. November 2010!!!!!

Hab mir die Geschichte gerade durchgelesen und eine Kerze für ihn angezündet, mir fehlen die Worte bei soviel Grausamkeit :(
Zu der verhandlung kann ich leider nicht kommen aber ich drück euch ganz fest die Daumen !
 
Da ihr freund zum todeszeitpunkt mit ihm alleine war, ist das verfahren gegen ihn aufrecht und geht in die zweite runde....auch er ist kein unbeschriebenes blatt.....jetzt kommt mal er dran.

Ja, das sind kreaturen, die dürfen nie wieder ein lebewesen in die hand bekommen....die strafe kommt bestimmt, egal wie........

Schuldig -> 3 Mon. auf 3 Jahre bedingt, Schuldig der Tierqälerrei und Sachbeschädigung !

Noch nicht Rechtskräftig denn "herr. kreatur" hat sich 3 tage bedenkzeit erbeten !
 
Na wenigstens kein Freispruch !!!!
Wäre interessant was er bei uns bekommen hätte, den lt Gesetz ist bei uns ein Tier KEINE Sache mehr. Dank Michael Aufhauser .
 
Na wenigstens kein Freispruch !!!!
Wäre interessant was er bei uns bekommen hätte, den lt Gesetz ist bei uns ein Tier KEINE Sache mehr. Dank Michael Aufhauser .

Aber "zerstörung fremden eigentums" , damian war ein TH hund und somit deren eigentum, daher die sachbeschädigung !

Antrag darauf hat der Staatsanwalt erst heute gestellt und der Richter hat es zugelassen und erschwerend gewertet !
 
Na wenigstens kein Freispruch !!!!
Wäre interessant was er bei uns bekommen hätte, den lt Gesetz ist bei uns ein Tier KEINE Sache mehr. Dank Michael Aufhauser .

Wie das?? Sachbeschädigung und Tierquälerei ist im Strafgesetz verankert und das ist ein Bundesgesetz - daher in ganz Österreich gültig oder gar nicht. Und deshalb wurde das Ganze auch am Landesgericht behandelt.

Herr Aufhauser mag vieles bewirken, aber ein Bundesgesetz kann auch er nicht ändern ;)

Lg. Nadja
 
Ich hab ja überlegt ob ich mich äußere - ich studiere Jus, allerdings gibts natürlich keine Gewähr dafür, was ich jetzt verlautbare ;) (wie immer bei Anwälten - hihi)

Tiere sind im Bürgerlichen Recht (ABGB, § schau ich jetzt nicht nach :p) zwar Sachen (immer noch) - allerdings gelten schadenersatzrechtliche Zusatzpflichten und hat der Eigentümer des Tieres auch Anrecht auf Heilungskosten, die den Wert des Tieres weit übersteigen.

Das war wohl gemeint mit "Tiere sind keine Sachen"... grob ausgedrückt. Gilt aber in diesem Fall nur für das Bürgerliche Gesetzbuch.

Tierquälerei ist allerdings wieder was anderes - nämlich Strafgesetzbuch (StGB). Das muss man davon abgrenzen und darunter fällt der Tierquälerei-§.

Hat das Licht in die Angelegenheit gebracht? Oder hab ich jetzt alle zusätzlich verwirrt? :o
 
.. und wurde KEIN Tierhalteverbot ausgesprochen und keine Geldstrafe verhängt???? Ersteres wäre - finde ich - noch wichtiger gewesen als eine bedingte Strafe ... aber wahrscheinlich muss man froh sein, dass er überhaupt verurteilt worden ist. Finde das Urteil sehr milde. Die Tiere die in Zukunft bei diesen Leuten leben müssen, tun mir schon jetzt leid.
 
Ich bin ja trotzdem stolz, dass wieder soviele Leute da waren und dass zumindest eine Strafe ausgesprochen wurde. Dem armen Damian nutzts nix mehr, aber ein Zeichen ist trotzdem gesetzt worden. Danke an alle, die sich so unermüdlich dafür eingesetzt haben.

LG
Ulli
 
ich finde die strafe auch viel zu mild, aber wenigstens wurde sie ausgesprochgen.
ich hoffe, der typ kommt auf alle schwarzen listen, die strafe ist ja nun da und ersichtlich und kann bei jede rmeldung an den ATA angeführt werden.

wobei ein tierhalteverbot das mindeste und wichtigste gewesen wäre, finde ich. war das gar kein thema ????
 
ich finde die strafe auch viel zu mild, aber wenigstens wurde sie ausgesprochgen.
ich hoffe, der typ kommt auf alle schwarzen listen, die strafe ist ja nun da und ersichtlich und kann bei jede rmeldung an den ATA angeführt werden.

wobei ein tierhalteverbot das mindeste und wichtigste gewesen wäre, finde ich. war das gar kein thema ????

Ich war ja leider nicht dabei und der Leo hat nicht alles gehört, weil er ganz hinten gestanden ist. Das kann aber sicher jemand anderer erzählen.

LG
Ulli
 
Oben