Bei meiner Schwester war die Todesursache Lungenembolie und Herzmuskelentzündung nachdem sie geimpft wurde..
Die Obduktion wurde von der Staatsanwaltschaft beantragt, weil sie noch zu jung war, um einfach so zu sterben, weshalb uns die Todesursache bekannt ist.. Die Polizei hat uns das mitgeteilt.. Aber die Obduktion haben wir nicht bekommen, dazu hätte meine Mutter einen Anwalt einschalten müssen, was sie nicht wollte, weil sie die Todesursache nicht anzweifeln wollte.. Es bringt ja auch nichts, weil es meine Schwester nicht zurück gebracht hätte, so denkt meine Mutter und ich habe sie dabei unterstützt..
Der Hausarzt sagte meiner Mutter auch, dass solche Prozesse sehr langwierig und schwer zu gewinnen sind, weil man nachweisen muss, dass sie an der Impfung gestorben ist und nicht vielleicht doch an der Nachwirkung der schweren Operation..
Aber kein Mensch wird an der Wirbelsäule operiert, wenn er gesundheitlich angeschlagen ist, davon sollte man eigentlich ausgehen..
Somit, es ist sehr schwer nachzuweisen, woran ein Mensch gestorben ist bzw was die Ursache für eine Lungenembolie und die Herzmuskelentzündung war, weil es dafür andere Ursachen geben kann....
Vermutlich war sie durch die Operation wirklich gesundheitlich angeschlagen, aber dann hätte sie nicht geimpft werden dürfen.. aber hätte, könnte , sollte, das macht sie alles nicht mehr lebendig..