Also zumindest in Deutschland ist er nicht sachkundig als Hundetrainer.... Am 10.09.2014 durch die Prüfung gefallen, um die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Hundetrainieren nach §11 Tierschutzgesetz zu bekommen...
Das Verwaltungsgericht Hannover urteilt heute:
"Mit der Regelung solle auch das nur einmalige Anleiten der Hundehalter durch gewerbsmäßig tätige Hundetrainer erfasst werden, weil es auch dadurch zu nachhaltigen negativen Auswirkungen für das Wohlbefinden und Verhalten der Hunde kommen könne. Es sei davon auszugehen, dass die Hundehalter den Ratschlägen des Hundetrainers bei der weiteren Ausbildung der Hunde folgten. Daher müsse gewährleistet werden, dass diese Hundetrainer über eine entsprechende Sachkunde im Umgang mit Hunden verfügten.
Die Ausbildung erfolge auch gewerbsmäßig, weil sie wesentlicher Bestandteil der Show sei. Auf die Kunstfreiheit könne sich der Antragsteller nicht berufen, weil die Durchführung einer Verhaltenstherapie vor einem großen Publikum keinen künstlerischen Anspruch erkennen lasse.
[...]
Einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 f) TierSchG hat der Antragsteller bei der Antragsgegnerin bereits vorsorglich gestellt. Über diesen Antrag hat die Antragsgegnerin noch nicht entschieden, weil der Antragsteller die für die Erteilung einer solchen Erlaubnis notwendige Sachkunde bisher nicht nachweisen konnte.
Bei einer Sachkundeprüfung am 10.09.2014 konnte die Antragsgegnerin die Sachkunde von Herrn Millan nicht feststellen."
http://www.verwaltungsgericht-hanno...gation_id=19421&article_id=127820&_psmand=126