Borches - Zwangseinschläferung wg Alter?

O.k., danke für die Erklärung.


Aber hier geht es doch um etwas ganz anderes. Hier geht es doch um eine Frau, die sich um ihren Hund kümmert, die ihm ein ganzes Hundeleben lang ein gutes Zuhause gegeben hat. Sollte sie jetzt wirklich den Zeitpunkt übersehen, wo es Zeit ist den Hund "gehen zu lassen", wäre mMn doch der Einsatz eines ATA (wenn überhaupt) in einer "aufklärenden, unterstützenden" Form angebracht, aber doch keine Drohung mit "Abnahme zur Einschläferung". Man muß doch bitte unterscheiden können, ob jemand aus "Jux und Tollerei" ein Tier quält oder ob jemand vielleicht tatsächlich mit einer schweren Entscheidung überfordert ist. Das sind doch zwei völlig verschiedene "paar Schuhe" - und erfordern selbstverständlich ein unterschiedliches Vorgehen.

Liebe Grüße, Conny

:) Du hast menschl. gesehen völlig Recht - jede Situation ist einzigartig.......aber wir brauchen ein Gesetz, das alles abdeckt......und die Handlungsweisen ergeben sich ja aus der Rechtslogik....

Und klar bin ich gegen Behördenwillkür (meine ich grundsätzlich, nicht auf Fall bezogen)

Ja, die Auslegung , die Logik, die Ethik und das Vorgehen sollten möglichst individuell sein, ein Gesetz an sich ist nichts individuelles....

und natürlich ist aus menschl. Sicht ein Unterschied zwischen aktiver Tierquälerei und Uneinsichtigkeit

nur: wenn ein Tier leidet, ist der Unterschied mehr als sekundär....

ein kranker Mensch, der Tiere "hortet", diese Tiere einsperrt, ihnen kaum zu fressen gibt, weil das Geld nicht da ist, diese Tiere nicht medizinisch versorgen lässt, kann keine Einsicht haben, aber zum Wohl der Tiere müssen die sofort weg, ober der Mensch am Boden zerstört ist oder nicht.....das möchten wir doch im Sinne der Tiere alle?!...

und wenn z.B. der allernetteste HH bei seinem 14 jährigen Hund auf einem natürlichen Tod besteht , obwohl abzusehen ist, dass das Tier wochenlang nur noch mühsam Luft bekommt, abzusehen ist, dass Ersticken zum Tod führen wird

dann geht es kaum darum, dass dieser Mensch 14 Jahre ein toller HH war...dann geht es um das Wohl des Tieres...und wenn dieser Mensch trotz TA absolut von seiner Einstellung überzeugt ist, allen Gesprächen zum Trotz, dann bleibt nur die Zwangsabnahme und das behördliche angeordnete Einschläfern... ...ist meine persönliche Meinung....
 
Für mich sieht der Hund gepflegt und betreut aus, das Futter schmeckt ihm noch, er säuft von allein. Klar fällt ihm das Laufen schwer, da die Muskeln stark reduziert sind, aber das ist alterstypisch. Er macht sein Geschäft noch allein, ist ab und zu daheim undicht, das ist auch alterstypisch. Er ist geistig langsam, ist auch alterstypisch. Dass der Kopf ziemlich unten ist, ist für mich auch nicht so überraschend, Hüter und deren Mixe tragen die Köpfe normal waagerecht und wenn nun die Muskulatur nachlässt, sackt der Kopf noch weiter ab, ausserdem "sieht" dieser Hund mit der Nase.....
Mein Bogusz war wesentlich fitter in diesem Alter und ein TA wollte ihn dennoch einschläfern, nur wegen seines biblischen Alters.....
Eine Hündin meiner Freundin wird bald 18, hat Krebs, ist leicht senil, hört schlecht, sieht fast nix mehr, aber kann noch Gassi gehen, sogar mit Freude. Sie ist vom TA her austherapiert und bekommt auch Medis als Sterbebegleitung. Kein Mensch, der diesen Hund wirklich kennt, würde sie im Moment einschläfern.....
Klar, sollten ATÄ ein gewisses Eingriffsrecht haben, aber warum versagen sie sooft bei schweren Fällen immer wieder und toben sich dann bei vermeintlich leicht zu regulierenden Fällen aus? Da habe ich auch schon einiges erleben müssen, GsD noch nicht am eigenen Tier....
 
Wahnsinn...!

Eine Arbeitskollegin von mir hat seit Monaten mit dem Jugendamt zu tun. Eine Farce, eine Verarschung und alles andere als im Sinne des betroffenen Kindes. :mad: Seit ich weiß, was da abgeht, bin ich noch mehr geneigt, der HH zu glauben.

Bei über 30 verhungerten Hunden schlafen die Behörden, aber bei einem uralten Hundegreis wird so ein Tamtam veranstaltet?! Dafür gibts eigentlich keine Worte...
 

Danke! Bin froh, dass es für Borges so ausgegangen ist!!!!

Auch, dass alle Befürchtungen, sie würde ihn elendiglich zugrunde gehen lassen aus der Luft gegriffen waren! Der "Wunsch" nach einem natürlichen, möglichst plötzlichen Tod ist legitim und in den meisten Tierhaltern. Aber leider erfüllt er sich nicht oft. Wie auch in diesem Fall. Aber imemrhin in Frieden, in der Wohnung und alle waren bei ihm.

@ AstridM: das kannst Du ruhig glauben. Die Behöden kommen oft nur sehr schwer in Gang, aber wenn sie mal in Bewegung sind, walzen sie alles nieder, auch wenn sie im Unrecht sind, nur um nicht zurückstecken zu müssen oder ihren unrichtigen Standpunkt aufzugeben. :(:mad:

Ich glaube, dass die Energie und die Zeit die sie da investiert habe, auch in D bei einem anderen Fall wesentlich mehr gebraucht worden wäre.
 
Aber in dem Bericht steht auch, wie es in dem Film vom Oktober zu sehen war, dass sich der Zustand des Hundes verschlechtert hat, weshalb er dann doch eingeschläfert wurde:

"Ende November hatte sich Borges’ Zustand rapide verschlechtert: Er konnte nicht mehr alleine stehen, wirkte teilnahmslos, litt unter Atemnot. Kasiyanova entschied, ihn von seinem Leiden zu erlösen. Sie rief ihre Tierärztin an, die den Hund am 24. November in der Wohnung der Familie einschläferte."

Also nicht friedlich von alleine eingeschlafen..
 
@Caro
.. Der "Wunsch" nach einem natürlichen, möglichst plötzlichen Tod ist legitim und in den meisten Tierhaltern. Aber leider erfüllt er sich nicht oft. Wie auch in diesem Fall. Aber imemrhin in Frieden, in der Wohnung und alle waren bei ihm....
Ich bin auch froh, dass es für den Hund so ausgegangen ist. Seine Besitzerin hat den richtigen Zeitpunkt erkannt und die schwere Entscheidung selbst getroffen.
Ich mag gar nicht daran denken, was für ein Stress dem armen Hund noch angetan worden wäre, wenn er seitens der Behörden abgeholt und zwangseingeschläfert worden wäre ....:(
 
In dem Bericht damals stand, dass der Haustierarzt ihn auch in der Wohnung eingeschläfert hätte... Der darauf eingestellte Film, Hund läuft nicht mehr und wird gehalten, war vom Oktober und im November wurde er dann doch eingeschläfert... ;)

Aber egal wie es war, weil wir alle die Wahrheit nicht kennen, wurde der Hund kurz darauf von seinen Leiden erlöst..
 
Bin froh, dass es für Borges so ausgegangen ist!!!!

Auch, dass alle Befürchtungen, sie würde ihn elendiglich zugrunde gehen lassen aus der Luft gegriffen waren!

Ui, dabei wäre ich mir jetzt nicht so sicher. Auf der Seite, die sie für Borges gemacht hat, schreibt sie, den Prozess verloren zu haben.
Für Borges ging es gut aus, aber vielleicht wars auch nur ein "Wir machen es ihm schön, bevors behördlich getan wird und unschön wird"

Ich weiss es nicht, ich war nicht dabei, aber für mich ist ein schaler Nachgeschmack da. Sollte dieser verlorene Prozess dazu gedient haben, Borges gehen zu lassen, dann hatten die Behörden wieder ihren Sinn.

Ich weiss es nicht und genauer wird man es wohl nie erfahren. Jede Medaille hat eben 2 Seiten.
 
Caro ich versteh nicht was Du meinst, weil das widerspricht sich ja nicht.

Er hat ja schon noch gehen können und selber fressen, lt. Film. Und dass er sehr alt, sehr gebrechlich und alles nur eine Frage der Zeit war, war auch klar. Nur ist es ein Unterschied zur Entscheidung von einer Amtsperson gezwungen zu werden, die den Hund grad mal 5 Min gesehen aht, oder selber, der man den Hund 17 Jahre von klein auf kennt, die Entscheidung zu treffen hat.

Es hat geheissen, dass die HausTÄ den Hund - wenn es soweit ist - in der Wohnung einschläfern würde. Was sie lt. Bericht auch gemacht hat.

Ist eh schon total schwer so eine Situation, die viele user hier schon durchgemacht haben. Und dann kommt jemand dahergelaufen und bestimmt, nur weil er ein Beamter ist?

Vielen alten Hunden gehts heute noch passabel, lebenswert und in ein paar Stunden schaut alles anders aus. Hab so einen Fall im Bekanntekreis: fast 18 Jahre , wandert, tageweise besser, tageweise schlechter, beim Fressen sehr wählerisch, aber wenns passt frisst er wie ein Firmling... Trotzdem kann es sein, dass er morgens tot im Körbchen liegt, oder der Zustand es erfordert, ihn zu erlösen. Kann auch sein, dass er auf die Wiese läuft und umfällt. Keiner weiss vorher wann und wie der Abgang ist. Drum lassen sie ihn nur mehr mit schlechtem Gewissen für die 1 - 2 Stunden alleine, zum Einkaufen gehen. Ansonsten ist er unter ständiger Beobachtung, immer wer da. Weil man eigentlich jederzeit mit einer Änderung rechnen muß.

Ist es schon bei viel jüngeren Hunden plötzlich gegangen: in der früh noch gefressen, beim Frühstück mitgenascht, 2 Stunden später getorkelt, umgefallen: Lebertumor aufgegangen, son dem niemand was geahnt hat.

Also für mich ist die Verschlechterung von Oktober zu November und der geschilderte Ablauf schlüssig.
 
Stoffkuh, hat sich überschnitten: kann aber beides einfach parallel passiert sein, oder? Weil dass der Hund nicht mehr ewig lebt, war auch klar.

Gelitten hat er ja lt. HausTÄ nicht, war mit Medis eingestellt und auf der Zielgeraden. Lt. Bericht ist ja die Behörde gekommen, wie sie schon auf Urlaub waren. Wenn der Hund nicht zum Einschläfern gewesen wäre, hätten sie ihn ja mitnehmen und vor der Behörde sichern können.......
Drum glaub ich nicht, dass er wegen des Bescheides eingeschläfert wurde. Ausserdem war vielleicht noch ein Rechstmittel möglich - nach Zustellung , die nach dem Tod erfolgte, und daher nicht mehr ergriffen wurde. Dann ist es rechtskräftig geworden, wie sie schon auf Urlaub waren und dann hat die Behörde mit dem rechtskräftigen Titel die HD gemacht. Ist ein logischer Ablauf.

Also ich glaub es hat sich so ergeben, wie es sein sollte. Denn wie Ihr beide richtig sagt: wir waren nicht dabei.

Eine Sauerei vom Nachbar und der Behörde ist es allemal!
 
Caro ich versteh nicht was Du meinst, weil das widerspricht sich ja nicht.

In dem eingestellten Film der Besitzerin war zu sehen, dass der Hund weder selbstständig fressen noch gehen konnte... und die Aussage der Besitzerin im Oktober war, dass der Hund von alleine einschlafen soll.. Im November wurde er dann doch eingeschläfert, weil er nicht mehr selbstständig fressen und gehen konnte..

Das ist meine Meinung zu dem Thema, weil es sich in meinen Augen eben doch widerspricht... wenn du das anders siehst, dann ist das deine Meinung dazu.... ;)
 
Aber in dem Bericht steht auch, wie es in dem Film vom Oktober zu sehen war, dass sich der Zustand des Hundes verschlechtert hat, weshalb er dann doch eingeschläfert wurde:

"Ende November hatte sich Borges’ Zustand rapide verschlechtert: Er konnte nicht mehr alleine stehen, wirkte teilnahmslos, litt unter Atemnot. Kasiyanova entschied, ihn von seinem Leiden zu erlösen. Sie rief ihre Tierärztin an, die den Hund am 24. November in der Wohnung der Familie einschläferte."

Also nicht friedlich von alleine eingeschlafen..

aber sicher friedlich, als wenn die Behörden den alten Hund abgenommen hätten, in eine Tierpension gebracht und dann wäre er von ihm fremden Menschen gehalten und eingeschläfert worden :(

Außerdem möchte ich mir doch bitte schon das Recht vorbehalten, den Zeitpunkt unter Einbeziehung des oft langjährig betreuenden Tierarztes, das Prozedere wenn es so weit ist, zu bestimmen :mad:

lg
Tina
 
Caro ich hab nur den Film gesehen, wo er mit gesenktem Kopf (Muskelschwund?) im Garten/Hof geht, in der Küche frisst.
Möglich, dass wir von zwei verschiedenen Filmen reden.

Sie hat - was ich mich erinnern kann gemeint sie WILL dass er alleine einschläft. Das WOLLEN viele. Trotzdem hab ich nie irgendwas gelesen, gehört, dass sie eine Einschläferung absolut ablehnt. Das hat sie ja schlussendlich auch veranlasst.

Du hast schon recht: besser einmal zuviel als zuwenig nachgeschaut. Aber das, was sich die Behörden gegen die Fachmeinung der behandelnden TÄ angemasst haben, find ich sehr bedenklich!

In Ö würde das so sicher nicht durchgehen. Da wird der Befund der TÄ eingeholt, die Medikamente angeschaut, alles aufgezeichnet und aus. Ich hab noch nie von einem ATA in Ö gehört, dass der - wenn die Betreuung durch den TA - gegeben ist, da was verfügt.

Es gibt halt doch Unterschiede zwischen Ö und D.

Wo wir gleich sind: Gesa/D und V.S /Ö....
:(
 
aber sicher friedlich, als wenn die Behörden den alten Hund abgenommen hätten, in eine Tierpension gebracht und dann wäre er von ihm fremden Menschen gehalten und eingeschläfert worden :(

In dem eingestellten Bericht stand, dass der Haustierarzt die Einschläferung damals schon befürwortet hat, eben wegen der genannten Probleme..

Außerdem möchte ich mir doch bitte schon das Recht vorbehalten, den Zeitpunkt unter Einbeziehung des oft langjährig betreuenden Tierarztes, das Prozedere wenn es so weit ist, zu bestimmen :mad:
lg
Tina

Ich habe bis jetzt auch alle Einschläferungen von meinen Tieren selbst bestimmt, aber mir wurde auch noch nie ein Amtsveterinär ins Haus geschickt... ;)

Deshalb ist es meine Meinung zu dem Thema und den dazu eingestellten Berichten/Film... ;)
 
Es gibt halt doch Unterschiede zwischen Ö und D.

Wo wir gleich sind: Gesa/D und V.S /Ö....
:(

Was soll es da für Unterschiede geben? Die gibt es sicher nicht, weil auch der Fall Borches in D einmalig ist...

Und gerade die Amtsveterinäre in Berlin sind einiges gewohnt, was die Tierhaltung betrifft und haben eher den Ruf, nicht einzuschreiten... Zudem lesen wir nur, was die Halterin schreibt...
 
Und wenn Nachbarn und Behörden nicht reagieren, ist es auch wieder eine Sauerei... ;)

Dann lieber einmal zu viel nachgeschaut, bevor es wieder zu Skandalmeldungen kommt, dass Tiere elendig verendet sind, weil weder Nachbarn noch Behörden reagiert haben...

Sehe ich wie Du: wenn sich die Beamten abweisen hätten lassen von der Nachbarin und der Hund wäre leidend in der Wohnung gelegen, wäre das Geschrei groß gewesen...

Abgesehen davon:

die HH wusste, dass ein Gerichtsverfahren wg. Einschläferung anhängig ist

die HH hat es nicht der Mühe wert gefunden, das Gericht vom Tode des Hundes zu verständigen, hätte sie das, wäre es nie zum Einschreiten gekommen...

später zu sagen: ich hab geglaubt die Abmeldung reicht ist einfach lächerlich, jeder weiß, dass ein Gerichtsverfahren absolut nichts mit der Behörde zu tun hat, bei der ein Hund an- bzw. abgemeldet wird....

Das Vorgehen des Gerichtes ist absolut korrekt, alles hat gepasst, da sie von Tod des Hundes nicht informiert wurden....

ist halt schön sich über was aufzuregen und zu verschweigen, dass man der Informationspflicht ( und die hat man bei einem anhängigen Verfahren und darüber wird man auch informiert) nicht nachgekommen ist
 
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