O.k., danke für die Erklärung.
Aber hier geht es doch um etwas ganz anderes. Hier geht es doch um eine Frau, die sich um ihren Hund kümmert, die ihm ein ganzes Hundeleben lang ein gutes Zuhause gegeben hat. Sollte sie jetzt wirklich den Zeitpunkt übersehen, wo es Zeit ist den Hund "gehen zu lassen", wäre mMn doch der Einsatz eines ATA (wenn überhaupt) in einer "aufklärenden, unterstützenden" Form angebracht, aber doch keine Drohung mit "Abnahme zur Einschläferung". Man muß doch bitte unterscheiden können, ob jemand aus "Jux und Tollerei" ein Tier quält oder ob jemand vielleicht tatsächlich mit einer schweren Entscheidung überfordert ist. Das sind doch zwei völlig verschiedene "paar Schuhe" - und erfordern selbstverständlich ein unterschiedliches Vorgehen.
Liebe Grüße, Conny
Du hast menschl. gesehen völlig Recht - jede Situation ist einzigartig.......aber wir brauchen ein Gesetz, das alles abdeckt......und die Handlungsweisen ergeben sich ja aus der Rechtslogik....
Und klar bin ich gegen Behördenwillkür (meine ich grundsätzlich, nicht auf Fall bezogen)
Ja, die Auslegung , die Logik, die Ethik und das Vorgehen sollten möglichst individuell sein, ein Gesetz an sich ist nichts individuelles....
und natürlich ist aus menschl. Sicht ein Unterschied zwischen aktiver Tierquälerei und Uneinsichtigkeit
nur: wenn ein Tier leidet, ist der Unterschied mehr als sekundär....
ein kranker Mensch, der Tiere "hortet", diese Tiere einsperrt, ihnen kaum zu fressen gibt, weil das Geld nicht da ist, diese Tiere nicht medizinisch versorgen lässt, kann keine Einsicht haben, aber zum Wohl der Tiere müssen die sofort weg, ober der Mensch am Boden zerstört ist oder nicht.....das möchten wir doch im Sinne der Tiere alle?!...
und wenn z.B. der allernetteste HH bei seinem 14 jährigen Hund auf einem natürlichen Tod besteht , obwohl abzusehen ist, dass das Tier wochenlang nur noch mühsam Luft bekommt, abzusehen ist, dass Ersticken zum Tod führen wird
dann geht es kaum darum, dass dieser Mensch 14 Jahre ein toller HH war...dann geht es um das Wohl des Tieres...und wenn dieser Mensch trotz TA absolut von seiner Einstellung überzeugt ist, allen Gesprächen zum Trotz, dann bleibt nur die Zwangsabnahme und das behördliche angeordnete Einschläfern... ...ist meine persönliche Meinung....