BH Prüfung

AstridM

Gesperrt
Super Knochen
Ich weiß, es gibt dazu schon ein paar Threads, allerdings finde ich sie auf die Schnelle nicht.

Meines Wissens nach benötigt man - um an einer Prüfung oder einem Turnier des ÖKV antreten zu dürfen - ja seit 01.01.2010 die BH-Prüfung des ÖKV, welche sich aus einem Sachkundenachweis, dem Verkehrsteil und dem UO-Teil am Hundeplatz zusammen setzt.

Die BH wird dann nicht benötigt, wenn der HF bereits mit einem anderen Hund eine Prüfung abgelegt hat. Wer in Agility starten möchte, kann dies auch ohne UO-Teil tun.

Das bedeutet für mich, dass ein zukünftiger Agility-Starter nur Sachkunde und Verkehrsteil ablegen muss. In der PO steht wörtlich drinnen: "zugelassen sind HH die den Nachweis erbringen, dass sie den Sachkundenachweisvortrag eines dem ÖKV angehörenden Mitgliedsvereins besucht haben... blablabla -> kurz: ich interpretiere daraus, dass zum Verkehrstest (und natürlich auch dem UO-Teil) nur derjenige antreten darf, der die Sachkunde bereits vorweisen kann.

Kann mir jemand sagen, ob das richtig ist? Angeblich brauchen Agilityleute nämlich auch keinen Sachkundenachweis, sondern nur den Verkehrsteil...?! :confused:
 
Der Sachkundenachweis ist die Voraussetzung für die BH.
Wenn du jetzt nur Agility machen willst mit deinen Hunden, brauchst du nur den Sachkundenachweis und den Verkehrsteil der BH Prüfung.
So aufwändig ist der Unterordnungsteil jedoch auch nicht.. also ich würde glaub ich gleich die ganze BH machen falls du dann doch auch mal was anderes machen willst außer Agility.

LG ;)
 
:)

Danke - ich hab die BH mit meinen Hunden schon längst und mach mit meiner Hündin auch gar nicht Agility, sondern u.a. UO. ;)

Geht also nicht um mich: Ich bräuchte hierfür aber eine wirklich 100%ige Aussage - offenbar sind sich auch Agilityrichter selbst nicht wirklich einig, wie das nun zu handhaben ist... Hat wer eine Idee, wen man diesbezüglich fragen kann? ÖKV Büro selbst wirds wohl eher nicht wirklich wissen. Markus? Georg? Andy? Weiß das vielleicht einer von euch?
 
Zuletzt bearbeitet:
ja das mit den Richtern is so ne Sache +g+ der letzte wusste nicht mal, dass die BH jetzt überhaupt Pflicht ist. Mit dem Sachkundenachweis bin ich mir leider nicht 100% sicher..
aber viel Erfolg bei deiner Informationssuche
 
Bin mir jetzt diesbezüglich auch nicht ganz sicher, aber ich glaub, daß die Sachkunde auch für die Agilityhunde nachgewiesen werden muß. Was ich jedoch sicher weiß ist, daß der Wr. HFS als Sachkundenachweis akzeptiert wird.

LG, Andy :)
 
Hi,

danke Andy und danke DiDi für den Link!

Nachdem es sich um eine ÖKV Seite handelt, kann man wohl davon ausgehen, dass die Informationen dort richtig sind.

Verstehen tu ich´s allerdings nicht - dass Agility-Sportler keine UO benötigen, kann ich ja noch irgendwie nachvollziehen; warum sie sich jedoch den Sachkundenachweis sparen dürfen, versteh ich wirklich nicht. Ist man als Agility-Sportler von Haus aus mit Hundeverstand gesegnet oder ticken Agility-Hunde anders als alle anderen? (Nein, ich hab absolut nichts gegen Agility - mein LG machts mit Nanook und würds Chin Spaß machen, würd ichs auch machen. ;)) Nicht, dass ich den Sachkundeteil der BH sonderlich gut finde, aber das geht doch entschieden gegen mein Verständnis von Gleichbehandlung und Fairness...
 
Hallöchen !

Der Sachkundenachweis gilt nicht für den Hund sondern für den Hundeführer. Hat der Hundeführer der mit einem jungen Hund zum Verkehrstest gehen möchte bereits beim ÖKV einen Hund geführt, ist egal ob UO oder Agility muss er keinen Sachkundenachweis erbringen. Hierfür reicht das Leistungsheft des bereits geführten Hundes.

Handelt es sich um einen neuen Hundeführer muss dieser diesen Sachkundenachweis erbringen.

Dann kann entweder zur BH mit Verkehrstest oder nur zum Verkehrstest angetreten werden. Für Agility wird momentan nur der Verkehrstest benötigt. Soll sich aber angeblich auch bald ändern.

Da ich das ganze erst vorige Woche mit unserer jungen Hündin über die Bühne gebracht habe bin ich ein bisi up to date *gg*

Liebe Grüße

Helene
 
"Für die Sparte Agility wurde vom ÖKV-Vorstand festgelegt, dass vor einem Agility-Erstantritt weder der Unterordnungsteil (Teil A der BH-Prüfung) abzulegen ist noch ein "Sachkundenachweis" erbracht werden muss, sondern ausschließlich ein Verkehrstest (Teil B der BH-Prüfung) absolviert werden muss." [http://www.oekv.0101.at/agility/verkehrstest.html; 2. Punkt ]

Hallöchen !

Der Sachkundenachweis gilt nicht für den Hund sondern für den Hundeführer. Hat der Hundeführer der mit einem jungen Hund zum Verkehrstest gehen möchte bereits beim ÖKV einen Hund geführt, ist egal ob UO oder Agility muss er keinen Sachkundenachweis erbringen. Hierfür reicht das Leistungsheft des bereits geführten Hundes.

Handelt es sich um einen neuen Hundeführer muss dieser diesen Sachkundenachweis erbringen.

Dann kann entweder zur BH mit Verkehrstest oder nur zum Verkehrstest angetreten werden. Für Agility wird momentan nur der Verkehrstest benötigt. Soll sich aber angeblich auch bald ändern.

Da ich das ganze erst vorige Woche mit unserer jungen Hündin über die Bühne gebracht habe bin ich ein bisi up to date *gg*

Liebe Grüße

Helene
 
Interessant:D weil mir hat ein Richter gesagt, dass genau das Blödsinn sei.:eek:
Zitat aus der PO:

"Zugelassen sind Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie den Sachkundenachweisvortrag eines dem ÖKV angehörenden Mitgliedsvereines besucht haben, oder die den behördlichen Sachkundenachweis vorlegen."

LG, Andy :)
 
Interessant:D weil mir hat ein Richter gesagt, dass genau das Blödsinn sei.:eek:

Richter sind leider nicht immer optimal informiert...ich durfte letztes Jahr nicht zur BGH 1 antreten, weil der Richter meinte Agility gelte nicht. (Und das obwohl ich mich extra schlau gemacht hatte!)
Hat mich ganz schön geärgert, weil ich dann aus gesundheitlichen Gründen ein ganzes Jahr lang nicht wirklich mit Tosca trainieren geschweige denn antreten konnte (Aber das ist eine andere Geschichte).
 
Richter sind leider nicht immer optimal informiert...ich durfte letztes Jahr nicht zur BGH 1 antreten, weil der Richter meinte Agility gelte nicht. (Und das obwohl ich mich extra schlau gemacht hatte!)
Hat mich ganz schön geärgert, weil ich dann aus gesundheitlichen Gründen ein ganzes Jahr lang nicht wirklich mit Tosca trainieren geschweige denn antreten konnte (Aber das ist eine andere Geschichte).

Geht auch nicht. Wenn du nur Agi-prüfung hast, musst die BH inkl Sachkunde machen.
 
Geht auch nicht. Wenn du nur Agi-prüfung hast, musst die BH inkl Sachkunde machen.

Wenn das tatsächlich so ist, dann fühle ich mich jetzt wirklich mehr als unzureichend informiert durch den ÖKV

Laut den Bestimmungen (,die du in einem anderen thread gepostet hast) brauche ich definitiv keinen Sachkundenachweis und keinen Verkehrstest. Bisher konnte ich aber keine definitiv klare Aussage über den UO Teil finden.

Gestützt habe ich mich daher auf dieses post:

Vielleicht hilft dieses Zitat aus einem e-Mail des ÖKV-Leistungsreferenten vom 18.10.2009 hier weiter:

Wenn vor dem 31.12.2009 eine Prüfung mit bestandenem Ausbildungskennzeichen abgelegt wurde - gleich welche Prüfung- ist die BH-Prüfung nichterforderlich.

Viele Grüße, Robert Markschläger

ot: Ich verstehe nicht ganz warum man diese Regelung nicht einfach in die PO schreibt; für alle leicht find- und lesbar!
 
D.h. jetzt definitiv:

* Habe ich in der Vergangenheit bereits einen Hund geführt, brauche ich gar nichts machen.

* Möchte ich BS, UO, GH, Fährte, Schutz... machen, muss ich die BH (bestehend aus Sachkunde, Verkehr + UO) ablegen.

* Möchte ich Agility machen, brauch ich nichts ausser dem Verkehrsteil absolvieren. (Kann mir jemand erklären, wieso man da keine Sachkunde braucht???)

* Komm ich dann doch drauf, dass außer Agility was anderes auch noch interessant wäre, muss ich Sachkunde und UO nach machen.

* Als Sachkunde kann auch der bereits absolvierte Wr. HFS angerechnet werden.

Korrekt?
Was ist (als Prüfungsleiter) zu tun, wenn ein Richter bezüglich einem dieser Punkte anderer Meinung ist?
 
D.h. jetzt definitiv:

* Habe ich in der Vergangenheit bereits einen Hund geführt, brauche ich gar nichts machen.
....

Mit diesem Hund brauchst Du nix machen, wenn dieser Hund schon irgendeine Prüfung hat.

Mit einem neuen Hund musst Du schon wieder alles ausgenommen Sachkunde machen, bzw für Agi nur den Verkehrsteil.
 
so hätte ich das u r s p r ü n g l i c h auch verstanden, dass der aktuell geführte Hund keine BH, Sachkunde oder was auch immer machen mus - muss aber gestehen, das ist ein zeitl her :cool:
 
Mein Verständnis der Dinge:

Ein Hund, mit dem man bis zum 31.12.2009 irgendeine Prüfung nach einem Reglement des ÖKV abgelegt hat (Agility, UO, Schutz, Obedience usw.), muß auch dann keine BH mehr ablegen, wenn er eine andere Sparte zusätzlich prüfungsmäßig absolvieren soll. Auch dann nicht, wenns vorher nur eine Agilityprüfung gewesen sein sollte.

Ein Hundeführer, der bereits mit irgendeinem Hund irgendeine Prüfung nach einem Reglement des ÖKV abgelegt hat (Agility, UO, Schutz, Obedience usw.), muß keine Sachkunde mehr absolvieren, aber diese alte Prüfung (oder eine davon) mittels dem alten Leistungsheft nachweisen, wenn er mit einem neuen Hund zu einer Prüfung aus den Bereichen UO, Schutz, Obedience, Breitensport antreten will. Jedenfalls muß er aber mit jedem weiteren neuen Hund die BH+ Verkehrsteil ablegen.

Wer mit einem neuen Hund nur Agility betreiben möchte, braucht nur den Verkehrstest zu machen.

Hab ich was vergessen? :confused:

LG, Andy :)
 
jössas, mir ist das echt alles zu hoch :eek::eek:

bin ich froh, dass ich mich mit dem Kram nicht mehr herumschlagen muss :cool:
 
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