Tierschutzgesetz seit juni 2006 in kraft.....
Jegliche anbindehaltung ist in Österreich verboten auch für vorübergehend, sogar schlittenhunde brauchen für veranstaltungen eine genehmigung.....
Falls mann erwischt wird sind strafen von 3000 euro bis 7000 euro, im Wiederholungsfall bis zu 30 000...