Neues Hundehaltegesetz in NÖ

hello

da ich nur die seiten überflogen habe...

gibt es nun ne rasseliste?
und wenn ja, wo?

lg jamie

Ps: ist der RR mit dabei?
 
Zum Hundeführschein

Gesetzesauszug:
(2) Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde für das Halten von Hunden gemäß
§ 2 und § 3 ist gegeben, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin mit dem betreffenden Hund eine bestätigte Ausbildung bei einer gemäß Z. 1.6. Anlage 1 zur 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004 in der Fassung BGBl. II Nr. 530/2006, berechtigten Person absolviert hat, von der auf Grund der Erfahrungen der Wissenschaft davon ausgegangen werden kann, dass sie ausreicht, um diesen Hund gefahrlos halten zu können.

Vieleicht kann das jemand entziffern keine Ahnung was
das:
Z. 1.6. Anlage 1 zur 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004 in der Fassung BGBl. II Nr. 530/2006, berechtigten Person absolviert hat...
bedeuten soll?!
 
Hallo,

ich muss auch entlich mal luft ablassen sonst kotz ich wirklich noch :mad:

Was ist das für eine demokratie wo einfach eine partei ein gesetz beschliesst ohne experten ranzuführen. Jede partei war heute vernünftig und hat darauf plädiert experten meinungen einzuholen und einen kompromiss zu finden der das mensch hund verhältniss verbessert. Durch dieses gesetz werden wir wegen den schwarzen jetzt gezwungen sich auf 2 !! hunde dieser rassenliste zu entscheiden und haben 1 jahr zeit sich von diesen zu trennen was passiert mit den züchtern? ich hab ne liegenschaft von 150 qm haus und 3000 qm garten und muss vorweisen das ich deswegen so und so viele hunde halten "muss" um mein grundstück zu bewachen?? Wieviele hunde werden für meine liegenschaft bewilligt? Noch dazu ist mein garten komplett!! mit 2 meter hohen ziegelmauern gesichert Ich würde es ok finden ne erweiterte haftpflichtversicherung abzuschliesen und für vorfälle bestraft zu werden das soll auch so sein vielleicht ist das zu lösen mit schwerer körperverletzung und dann können wege gefunden werden diesen HH ein halteverbot für hunde über 15kg körpergewicht zu erteilen.

Ich sehe nicht ein einen hundeführerschein zu machen. Wer sagt das ich mit meinen hunden zu einer menschenversammlung gehen muss öffentliche verkehrsmittel nutzen muss usw. Ich lebe am Land und bin froh meine ruhe bis jetzt zu haben hinter meinem garten befindet sich ein wald und feldwege gehe bei keiner wohnsiedlung vorbei und hatte es satt die schiefen blicke zu bekommen angemöbelt zu werden kleinkinder und so einen hund zu besitzen.... aufklährungsarbeit hab ich 2 jahre lang jeden freitag im feuerwehrhaus in meinem dorf und nebendörfer betrieben und wurde endlich akzeptiert und verstanden.... jetzt kommt so ein Gesetz heraus das meiner meinung nach nicht weit von einer DIKTATUR entfernt ist.

rechtschreibfehler könnt ihr euch behalten bin zu geladen alles auszubessern

L.G. YouGene
 
soweit ich es verstanden habe, darfst du alle hunde die du vor dem inkraft treten des gesetzes hast auch behalten. wenn du einen wurf hast, dürfen die welpen bis zum 8 lebensmonat bei dir bleiben.
 
Eine Frage ist mir gerade in den Sinn gekommen:

Wenn mich nun Freunde aus Wien/Burgenland/Steiermark, etc. mit ihrem Bullterrier besuchen, müssen die diesen dann in NÖ auch mit Beißkorb und Leine führen? Oder müssen das nur die NÖ Hundehalter machen?
 
Eine Frage ist mir gerade in den Sinn gekommen:

Wenn mich nun Freunde aus Wien/Burgenland/Steiermark, etc. mit ihrem Bullterrier besuchen, müssen die diesen dann in NÖ auch mit Beißkorb und Leine führen? Oder müssen das nur die NÖ Hundehalter machen?

Ich denke schon, weil das Gesetz in Niederösterreich gilt, nicht nur für Niederösterreicher.
 
wenn du nach deutschland fährst musst du dich auch an die dort gültigen gesetze halten. genauso ist es auch in niederösterreich. sobald du hier bist und einen gelisteten hund hast, musst du dich dran halten.
 
2011 glaub ich.. und Leinen- und Maulkorbpflicht gilt generell an öffentlichen Orten, also überall, nur nicht am eigenen Grundstück..

Was bitte ist ein öffentlicher Ort? Der Ort sobald man sein Grundstück verlässt oder sowie in Wien, laut Auskunft der Polizei, da wo viele Menschen sind. Wie Mariahilferstr., Kärnterstrasse, also Einkaufstrassen, bei Veranstaltungen usw.
Wenn es so wie in Wien ist, dann verstehe ich die Rassendiskriminierung nicht.
Ergo schliesse ich daraus, daß diese Rassen nur mehr mit MK und Maulkorb gehen dürfen. Die armen Hunde. Darf sich keiner mehr wundern, wenn mal einer zubeisst.
Maulkorb und Leinenzwang ist nicht artgerecht.
Von den Anfeindungen die den Besitzern blühen, will ich erst gar net reden.
Beispiel Deutschland.
 
Woher habt ihr, dass Wien auch nachziehen will???:confused:

Öffentlicher Ort ist ein geschlossenes Siedlungsgebiet, Einkaufszentren, Wohnhausanlagen etc - steht eh alles drin. Am Acker muss der Hund offenbar nicht mit Maulkorb und Leine laufe, auch wenn der Acker noch zum Ort gehört.
lg
 
hab mich jetzt nicht durch die seiten gelesen, aber jetzt ist es ja fix und beschlossen. aber ab wann gültig?

Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. November 2009 das NÖ Hundehaltegesetz beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen sind die Einführung eines Hundeführerscheins, eine Beschränkung der Haltung von Rassen mit erhöhtem Gefährdungspotential pro Haushalt und die Beschlagnahme auffälliger Hunde.

Bei Hunden folgender Rassen oder Kreuzungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird ein erhöhtes Gefährdungspotential stets vermutet:

- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Pit-Bull
- Bandog
- Rottweiler
- Tosa Inu

19. Sitzung des Landtages Gesetzesbeschluss
NÖ Hundehaltegesetz, Ltg.-412/A-1/30-2009

http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVII/04/412/412G3.pdf
 
hab mich jetzt nicht durch die seiten gelesen, aber jetzt ist es ja fix und beschlossen. aber ab wann gültig?

Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. November 2009 das NÖ Hundehaltegesetz beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen sind die Einführung eines Hundeführerscheins, eine Beschränkung der Haltung von Rassen mit erhöhtem Gefährdungspotential pro Haushalt und die Beschlagnahme auffälliger Hunde.

Bei Hunden folgender Rassen oder Kreuzungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird ein erhöhtes Gefährdungspotential stets vermutet:

- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Pit-Bull
- Bandog
- Rottweiler
- Tosa Inu

19. Sitzung des Landtages Gesetzesbeschluss
NÖ Hundehaltegesetz, Ltg.-412/A-1/30-2009

http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVII/04/412/412G3.pdf

So wie ich es verstanden hab, ist das nach Ablauf der Einspruchsfrist gültig.
Nur die erhöhte Hundesteuer erst ab 2011.
lg
 
So und jetzt kenn ich mich grad nicht aus. Hundeführschein jetzt für Alle oder bei den gelisteten Rassen. Zuviel gelesen hab glaub ich.:eek:
 
Ja, ist so, nur die gelisteten Rassen. Für die anderen ändert sich nix. Drum sagt ja der Schneeberger dauernd, dass das Gesetz nur 2 % der Hundebesitzer betrifft.
lg

bis es zu einem unglücklichen beißvorfall mit einem schäfer od. retriever kommt - dann wird die 2% marke rapid in die höhe schnellen :( (abgesehen davon das es auch für die 2% nicht fair ist, was da beschlossen wurde)
 
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