Bei einem ab dem 1.7.2010 angeschafften Hund muss die Prüfung innerhalb von 3 Monaten erfolgen, frühestens aber ab dem 6 Lebensmonat.
Sprich ist der Welpe 2 Monate alt und man schafft ihn sich am 2.7.10 an, muss man im November 2010 die Prüfung absolvieren.
Höchstalter gibt es keines!
Der Wiener-Hundeführschein unterscheidet sich ja zum Glück von den Wesensüberprüfungen in deutschland, da hier der Halter und nicht der Hund geprüft wird.
Moin,
das habe ich vermutet, wollte es aber gern nochmal bestätigt haben.
D.h., dass bei einem normalen Welpen die Prüfung im ersten Lebensjahr zu erfolgen hat, oder?
Also vor bzw. an Anfang der Pubertät. Und das auch für die Verhaltensprüfung.
Sehr sinnig.
Tschüss
Ned