Wiener Hundeführschein-Kontrollen durch Polizei und MA 60

Wenn ich meinen Hund während meines Urlaubes oder eines hoffentlich nicht notwenigen Krankenhausaufenthaltes in eine offizielle Tierpension geben muss, wer muss von den Pensionsangestellten aller mit meinem Hund den HFS machen?
Tierpensionen sind von dieser Regelung ausgenommen.

hm...was ist eine offizielle tierpension? vermutlich eine mit gewerbeschein oder so. ich mein, es gibt ja auch gnadenhöfe und gewissermaßen ehrenamtliche tierpensionen. wie sieht`s bei denen aus?
(ich find ja, meine viecher sind auch in tierpension. machen sich auf meine kosten einen lenz und der große wird immer grauer und altherriger.)
 
ich denk,die Ma.60 blickt jetzt selbst nicht durch.
Wenns sein muss,mehm ich Kampfschmuser mit und meine Killerkatze hetz ich auf die Ulli. :)
 
Schluss endlich hat es jeder kapiert, die Suppe wird nicht so heiß gegessen wie gekocht, nicht einmal Behörden wissen genau um was es hier wirklich geht, die Auskünfte sind überall SO, abwarten ist hier angesagt, also bitte macht euch nicht schon jetzt in díe Hosen, solange die Behörden nicht wissen ob sie rechts oder links laufen sollen, der Bugermaster und die Sima wird schon richten:confused::confused::confused:
 
Schlimm genug, dass überhaupt so etwas zu einer so großen Disk. führen kann, wenn HH ihren Hund besser im Griff hätten und auch ihre Rasse etwas mehr gut kennen würden, - somit würde vielleicht heute weniger Probleme geben, leider kaufen sich immer wieder Leute einen Hund mit NULL Ahnung, egal aus welcher Schicht und daher entstehen gewisse Situationen, die jetz zu diesen blödsinnigen HFS geführt hat, nun es gibt so einige HH die oft gewisse Situationen auch noch Provozieren, dass ein großer Wauzl auf einen Dackel gehetzt wird, wir wissen sehr genau, dass ein Kleinhund sehr goschert sein kann. Ich kenne Leute- diese würde nicht einmal mit einer Wimper zücken, wenn der kleinen Hund von einen etwa gebissen wird, oft schon erlebt, also ich Persönlich lehne natürlich Rasselisten ab, samt den HFS, aber wäre es nicht an der Zeit, dass auch ein gewisses umdenken an gewisse HH geben würde. Nur so nebenbei ! Ich denke, dass hier in diesen Forum, genügend Leute sind, diese ihre Hund sehr gut im Griff haben. Nochmals auf den HFS, wissen wir nach wie vor nicht ob die schwarzen Schafe die sowieso nie in einer Kartei aufscheinen werden, jemals diese Unsinn mitmachen:D:D würden. Blebt sowieso alles wie immer - beim alten.
 
antwort per mail von ma60 (hr kallab) (habe vorher nicht alle fragen reingestellt, dachte ich bin die einzige, die dämliche fragen stellen kann;))

Wenn der Gassigeher die HFS-Prüfung absolviert, ist dann der HH dabei oder muss der Gassigeher 2x eine Prüfung ablegen, 1x im Beisein des HH und 1x alleine?
Der Gassigeher kann den verpflichtenden HFS mit diesem oder einem anderen Listenhund ablegen

Bis wann muss der potentielle Gassigeher den HFS ablagen, welche Fristen gibt es hierzu?
Es gibt nur Fristen für den/die HH, der Gassigeher darf den geprüften Hund nur mit gültiger Prüfung führen.
Wenn ich meinen Hund während meines Urlaubes oder eines hoffentlich nicht notwenigen Krankenhausaufenthaltes in eine offizielle Tierpension geben muss, wer muss von den Pensionsangestellten aller mit meinem Hund den HFS machen?
Tierpensionen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Muss der Gassigeher mit jedem Hund einzeln den HFS absolvieren?
Nein, aber die Hundeführscheinprüfung mit einem Tier der betroffenen Rassen ist nachzuweisen. Der Gasthund selbst muss auch bereits geprüft sein.Die Zusatzkarte für den geprüften Hund ist mitzuführen

:)

danke :)
nur weiß ich immer noch nicht ob mein sitter dann nach dem 1. juli MIT einem listenhund am magistrat antanzen muss um einen prüfungstermin zu bekommen, oder ob es reicht wenn er mit der zusatzkarte des hundes dort erscheint und sagt: mit diesem geprüften hund möchte ich den schein machen :confused:

lg
 
danke :)
nur weiß ich immer noch nicht ob mein sitter dann nach dem 1. juli MIT einem listenhund am magistrat antanzen muss um einen prüfungstermin zu bekommen, oder ob es reicht wenn er mit der zusatzkarte des hundes dort erscheint und sagt: mit diesem geprüften hund möchte ich den schein machen :confused:

lg

nein sicher nicht, weil er muss ja nicht mit deinem hund den hfs machen, sondern kann sich irgendeinen nehmen:) (zumindest wär das unlogisch)
 
Schluss endlich hat es jeder kapiert, die Suppe wird nicht so heiß gegessen wie gekocht, nicht einmal Behörden wissen genau um was es hier wirklich geht, die Auskünfte sind überall SO, abwarten ist hier angesagt, also bitte macht euch nicht schon jetzt in díe Hosen, solange die Behörden nicht wissen ob sie rechts oder links laufen sollen, der Bugermaster und die Sima wird schon richten:confused::confused::confused:

keine sorge, eins ist gewiss, selbst wenn sich die behörden noch nicht auskennen sollten, im zweifelsfall wird auf alle fälle GEGEN den hh und hund entschieden, da sind sie sich sicher einig - da kannst drauf wetten:mad:
siehe auch thread mit auswüchse eines ata:mad:
es wird nicht so heiß gegessen????aha maulkorbpflicht ab 1.7. für die, die noch keinen verpfl. hfs haben und gassigeher, darf ab 1.7. gar nimma ohne hfs gehen, geschweige denn auch nur die leine in die hand nehmen - genau es bleibt alles beim alten - herr gott, wie gutgläubig und naiv seid ihr denn??? (bitte das nicht als persönlichen angriff verstehen!!!!) - es ist ja jetzt schon nimma alles beim alten:mad:
 
keine sorge, eins ist gewiss, selbst wenn sich die behörden noch nicht auskennen sollten, im zweifelsfall wird auf alle fälle GEGEN den hh und hund entschieden, da sind sie sich sicher einig - da kannst drauf wetten:mad:

Definitiv!

So hab auch antwort auf meine Mail bekommen, beantwortet hat sie Dr.Tran:

Meine erste Frage:
Ich habe keine Listenhunde jedoch für jeden Hund seit Jahren bereits den freiwilligen Hundeführschein.
Kann ich diesen auf eine verpflichtenden Hundeführschein umschreiben lassen um so den geprüften Listenhund meines Nachbarn Gassi zu führen?

Antwort:
Die Verordnungen bezüglich Ihrer ersten Frage sind noch nicht veröffentlicht, aber so wie es aussieht, wird es folgendermaßen sein:
Wenn man einen verpflichtenden Hundeführschein hat, wird man zu diesem eine "Hundekarte" erhalten. Mit dieser Hundekarte und einem verpflichtenden Hundeführschein (auch für einen anderen Hund) darf man dann auch den Hund von der Hundekarte führen. Mit einem freiwilligem Hundeführschein ist dies jedoch nicht möglich. Auch kann ein freiwilliger Hundeführschein von einem "nicht Listenhund" nicht in einen verpflichtenden Hundeführschein umgeschrieben werden. Das bedeutet, Sie müssten mit dem Hund ihres Nachbarn einen verpflichtenden Hundeführschein ablegen. Wenn Sie keinen "Listenhund" haben, müssen Sie mit dem Hund Ihres Nachbars einen verpflichtenden Hundeführschein absolvieren um mit ihm Gassi-gehen zu können.

Lachhaft oder?

Meine zweite Frage ist bezüglich der Kontrollen durch die Exekutive:
Wie soll ich mich verhalten wenn ich von der Exekutive kontrolliert werde, die Rasse meiner Hunde aber nicht auf der Liste stehen, jedoch aufgrund des äussern erscheinungsbildes für Laien sehr wohl eine Ähnlichkeit besteht?
Ich kann ja nicht ständig die Pedigrees mit mir führen, bzw. habe ich für einen Hund diese gar nicht da er aus dem Tierheim stammt.
Beide Hunde sind jedoch steuerlich gemeldet (mit Angabe der Rasse) sowie in der bundesweiten Dantenbank unter der Chipnummer und unter Angabe der Rasse (sowie meinen Daten) registriert.

Was raten sie mir für eine Verhaltensweise an?

Die Antwort:
Zu Ihrer zweiten Frage: Laut Gesetz erfolgt die Einstufung des Hundes nach dem äußeren Erscheinungsbild. Sollten die Prüfung Anhaltspunkte ergeben, die die Annahme rechtfertigen, dass es sich um einen Hund gemäß der "Rassenliste" handelt, gilt der Hund als Hundeführscheinpflichtig, sofern nicht der Hundehalter bzw. die Hundehalterin durch eine fachtierärztliche Begutachtung nachweist, dass es sich nicht um einen solchen Hund handelt.
Da die Angabe bei der Hundeabgabe sowie in der Chip-Datenbank auf der Aussage des Besitzers beruhen kann ich mir nicht vorstellen, dass diese als Beurteilungskriterium herangezogen werden.

Danke dafür liebe Frau Sima dass ich mich wie ein Straftäter behandeln lassen muss! :mad:

Bin mal gespannt wie ein ATA meine Xena einstuft, den nciht mal die Studenten meiner TÄ wissen was sie für ne Rasse ist, Kenner sehens eh auf den ersten Blick, aber wie gut sich gewisses ATAs mit Hunden auskennen wissen wir ja leider...


Mein Spruch des Tages: MA60 vertreibt Kummer und Sorgen, am frühen Morgen
 
soweit ich weiß kann ja noch gar kein sitter den hfs haben, nachdem den freiwilligen nur der hb machen kann. :rolleyes:
für meinen hund hab ich 5 hundesitter, die freuen sich schon alle auf die prüfung :eek:
 
Was mich an dieser ganzen Farce enorm beunruhigt ist diese sog. "Übergangsfrist"- man hat ja schließlich ein Jahr Zeit....

M.M. nach wird genau diese Frist die Büchse der Pandora öffnen.

Immerhin dürfen ja ab dem 1.7.2010 Strafen bei nicht mitführen den HFS ausgesprochen werden.

Ich stelle mir das Szenario folgendermaßen vor....

Du gerätst mit Deinem Hund in eine Kontrolle mit, sagen wir mal, einem diesen Rassen nicht gerade zugetanen Beamten. Der fragt nach dem HFS, Du erklärtst ihm die Übergangsfrist, der sagt, sie können mir viel erzählen, vielleicht ist der Hund ja nach dem 1.7. angeschafft worden.....bums Verwaltungsstrafe.
Schon hast den Ärger dagegen vorgehen zu müssen- denn Du kannst ja beweisen, daß Du den Hund schon x Jahre hast. Und nun nehmen wir mal an, sowas passiert Dir 3x im Monat....

Sollte wieder jemand kommen von wegen "Horrorszenario" wünsche ich ihm von Herzen, daß er von solcher (möglichen) Schikane verschont bleibt....

Und zu dem "nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird"....

Meine Familie hat von 2000- 2003 in Deutschland die Hölle durchgemacht.....
 
Du gerätst mit Deinem Hund in eine Kontrolle mit, sagen wir mal, einem diesen Rassen nicht gerade zugetanen Beamten. Der fragt nach dem HFS, Du erklärtst ihm die Übergangsfrist, der sagt, sie können mir viel erzählen, vielleicht ist der Hund ja nach dem 1.7. angeschafft worden.....bums Verwaltungsstrafe.
Schon hast den Ärger dagegen vorgehen zu müssen- denn Du kannst ja beweisen, daß Du den Hund schon x Jahre hast. Und nun nehmen wir mal an, sowas passiert Dir 3x im Monat....

Tja was soll ich sagen, ich hab nich mal einen Listenhund und mit ein wenig Pech wird mir das einige male passieren...


Mal abgesehn das nach den neusten Aussagen der MA60 die Übergangsfrist NUR für den HAlter gilt, sprich Familenmitglieder und Gassigeher müssen sowieso gleich den Schein haben :rolleyes:.
Und solang der HH den Schein nciht hat muss er den Hund mit Leine und Beisskrob führen, überall!
 
Was mich an dieser ganzen Farce enorm beunruhigt ist diese sog. "Übergangsfrist"- man hat ja schließlich ein Jahr Zeit....

M.M. nach wird genau diese Frist die Büchse der Pandora öffnen.

Immerhin dürfen ja ab dem 1.7.2010 Strafen bei nicht mitführen den HFS ausgesprochen werden.

Ich stelle mir das Szenario folgendermaßen vor....

Du gerätst mit Deinem Hund in eine Kontrolle mit, sagen wir mal, einem diesen Rassen nicht gerade zugetanen Beamten. Der fragt nach dem HFS, Du erklärtst ihm die Übergangsfrist, der sagt, sie können mir viel erzählen, vielleicht ist der Hund ja nach dem 1.7. angeschafft worden.....bums Verwaltungsstrafe.
Schon hast den Ärger dagegen vorgehen zu müssen- denn Du kannst ja beweisen, daß Du den Hund schon x Jahre hast. Und nun nehmen wir mal an, sowas passiert Dir 3x im Monat....

Sollte wieder jemand kommen von wegen "Horrorszenario" wünsche ich ihm von Herzen, daß er von solcher (möglichen) Schikane verschont bleibt....

Und zu dem "nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird"....

Meine Familie hat von 2000- 2003 in Deutschland die Hölle durchgemacht.....




ja du hast recht...da schliess ich mich an....
 
Schluss endlich hat es jeder kapiert, die Suppe wird nicht so heiß gegessen wie gekocht, nicht einmal Behörden wissen genau um was es hier wirklich geht, die Auskünfte sind überall SO, abwarten ist hier angesagt, also bitte macht euch nicht schon jetzt in díe Hosen, solange die Behörden nicht wissen ob sie rechts oder links laufen sollen, der Bugermaster und die Sima wird schon richten:confused::confused::confused:

Richtig du sagst es..
 
Zwecks Umschreibung des Führscheines habe ich heute folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr
zum Umschreiben ihres freiwilligen Hundeführscheines wird benötigt:

  • ein Antragsformular (liegt hier auf) muss ausgefüllt werden
  • Prüfung Mindestalter (mind. 16 Jahre)
  • Unterschreiben der Verläßlichkeit (keine Vorstrafen etc.)
  • Nachweis Hundeabgabe
  • Nachweis aufrechter Haftpflichtversicherung für den Hund
  • Nachweis Identität des Halters
Die Umschreibung ist ab 1.7.2010 möglich, Achtung vermutlich Wartezeit wegen erhöhten Ansturmes. ab 1.7.2010 ist der gesetzliche Hundeführschein Pflicht, mitführen sobald sie ihn haben.
Aufgrund der Dokumentenprüfung muss jeder persönlich erscheinen.

mit freundlichen Grüssen,

Dr.Christine Schlacher
Amtstierärztin
Veterinäramt der Stadt Wien - Referat für Tierschutz

LG
ZACH
 
auch ich habe antwort bekommen...was bedeutet: auf in die nächste frage-runde :p

bezüglich hundesteuerbefreiung möge ich mich an die ma6 wenden...asterix lässt grüßen :D

für die Umschreibung ist der Hund nicht mitzubringen, sofern hervorgeht dass der HFS mit diesem Hund gemacht wurde...
Für eine Umschreibung muss auf dem freiwilligen Hundeführschein der Zusammenhang zwischen dem Hund und dem Hundeführschein klar sein (z.B. Chipnummer eingetragen)!
Hierzu hab ich dann gleich eine weitere Frage gemailt:
Auf dem freiwilligen hundeführschein steht mein name und der name meines hundes. jedoch sind auf der Bestätigung für die MA6 neben meinen Daten auch die daten meines hundes vermerkt (Chipnummer, Farbe, Geschlecht, Hundemarkennummer,....) und darunter findet sich die Unterschrift der Prüferin. Genügt dies nun zur Umschreibung auf den gesetzlichen HFS (natürlich im Zusammenhang mit dem freiwilligen HFS)?

aja noch eine Info (weil alle immer von zahlschein bezügl. Hundeabgabe reden: mir wurde geschrieben dass die Marke reicht :)

so und jetzt wirds wirklich "witzig":
die Sache mit dem Sitter...ich habe gefragt ob der Sitter dann mit meinem Hund am Maristrat auftauchen muss...
Antwort:
Ein hund ist zur Anmeldung mitzubringen (ein Hund der Liste!)
Ausfüllen des Antrages
Unterschreiben der Verlässlichkeit
Nachweis der Hundeabgabe für den gebrachten Hund
Nachweis der aufrechten Versicherung für den gebrachten hund
Prüfung der Identität des Hundes, rasse, Geschlecht, Geb.Datum, Chip
Prüfung der Identität des Kandidaten

meine Antwort:
Hier stellt such mir die frage warum meine sitterin denn nun wirklich MIT meinem hund auf dem magistrat erscheinen muss?
Wenn sie die Zusatzkarte meines Hundes mitführen würde, so wäre der Aufwand für alle beteiligten wesentlich geringer (ich müsste mir nicht extra freinehmen um meinen hund zu holen, etc...), denn sobald mein hund eine zusatzkarte hat, wäre ja schon der beweis erbracht, dass:
es sich um einen listenhund handelt (sonst wäre eine zusatzkarte ja hinfällig)
die hundeabgabe bezahlt wurde (sonst wäre die zusatzkarte für meinen hund ja nicht ausgestellt worden
eine versicherung über die geforderte summe abgeschlossen wurde (s.o.)
Zur prüfung der identität des hundes: dies könnte doch auch bei der prüfung selbst überprüft werden, oder? damit würde ein weg für mich und meinen hund wegfallen, zumal es für mich zeitlich schwer machbar ist.


naja ich bin gespannt....

lg nina und misti
 
Jetzt durchblick ich´s nimmer...:(
Ich hab ja den freiwilligen HFS wo keine Chipnummer oben steht.
Wie soll ich da nachweisen, dass es sich um den Hund handelt?
Cicero kann jeder heissen..
 
Oben