Wiener Hundeführschein-Kontrollen durch Polizei und MA 60

Zudem habe ich gefragt ob ich meinen frewilligen Hundeführschein auf einen verpflichtenden umschreiben lassen kann, ganz ohne Listenhund.
Könnt ja mal sein das ich von jemand den Listi führen will/muss und dann brauch ich ja den Schein, aber gemacht hab ich ihn ja schon vor langem.

oh da musst genauer fragen :D
ala:ich hab den freiwilligen HFS mit meinem doggen-rüden mit xxxxkg gemacht, darf ich dann den staffbull-mix einer bekannten mit stattlichen 17 kg führen??? :p
 
Nein, sie muss den Hund mitnehmen.
Die genauen Worte "Am besten ihr geht zusammen hin, dann braucht der Hund nur einmal hingehen"


Edit: OHNE GEWÄHR. Sonst steinigt mich wieder wer

ok, danke für deine info :)
nein, das misti geht mit sicherheit NICHT dorthin...da stell ich mich auf den kopf, denn die zeit hab ich nicht dass ich da extra mit meinem hund nochmal fahr...sorry, ich hab wichtigeres zu tun als denen da nachzurennen und zu betteln dass meine sitterin bitte bitte mit genau diesem hund den schein macht, damit sie (im seltenen fall einer krankheit etc..) mit meinem hund von der wohnung bis zum auto gehen darf, nur um dann nach NÖ gassi zu fahren :mad:

langsam frag ich mich echt....waaah, zum auszucken das ganze :mad:

lg
 
oh da musst genauer fragen :D
ala:ich hab den freiwilligen HFS mit meinem doggen-rüden mit xxxxkg gemacht, darf ich dann den staffbull-mix einer bekannten mit stattlichen 17 kg führen??? :p

wohl kaum?! denn du hast die prüfung ja nicht mit einem listenhund abgelegt :o

interessanter wäre es wohl wenn man den hfs mit einem "listenhund" gemacht hat, dieser aber nicht mehr lebt, ob man da nicht diesen schein als "sitterschein" umschreiben lassen kann :confused:

aber an solche verworrenen dinge denken die garantiert nicht :rolleyes:
 
ok, danke für deine info :)
nein, das misti geht mit sicherheit NICHT dorthin...da stell ich mich auf den kopf, denn die zeit hab ich nicht dass ich da extra mit meinem hund nochmal fahr...sorry, ich hab wichtigeres zu tun als denen da nachzurennen und zu betteln dass meine sitterin bitte bitte mit genau diesem hund den schein macht, damit sie (im seltenen fall einer krankheit etc..) mit meinem hund von der wohnung bis zum auto gehen darf, nur um dann nach NÖ gassi zu fahren :mad:

langsam frag ich mich echt....waaah, zum auszucken das ganze :mad:

lg


Hat Deine Sitterin schon den Schein?
Naja, jetzt mal ganz komisch gefragt, was willst machen wenn der Hund aber wirklich hin mit MUSS?
Die werden da keine Ausnahmen machen :(:(

Ich weiss.. Bin auch begeistert :rolleyes::(
 
wohl kaum?! denn du hast die prüfung ja nicht mit einem listenhund abgelegt :o

interessanter wäre es wohl wenn man den hfs mit einem "listenhund" gemacht hat, dieser aber nicht mehr lebt, ob man da nicht diesen schein als "sitterschein" umschreiben lassen kann :confused:

aber an solche verworrenen dinge denken die garantiert nicht :rolleyes:

Theoretisch, warum nicht?
War ja auch ein Listenhund...

Ich glaub auch, dass sie an sowas nicht denken :rolleyes:
 
Hat Deine Sitterin schon den Schein?
Naja, jetzt mal ganz komisch gefragt, was willst machen wenn der Hund aber wirklich hin mit MUSS?
Die werden da keine Ausnahmen machen :(:(

Ich weiss.. Bin auch begeistert :rolleyes::(

nein, meine sitterin hat den schein noch nicht :o war/ist zeitlich bzw. aufgrund von gesundheitlichen problemen vom misti, nicht machbar....:(


na, da bin ich jetzt mal stur wie ein terrier :p
was wollen denn die ATA der ma60 machen? wollens mir unterstellen ich könne die identität eines hundes nicht feststellen? wollen die behaupten ich würde seit jahren falsche angaben über meinen hund mache?
oder wollens mir den hund abnehmen???

na, wenn die den hund sehen wollen kann gerne jemand in der ordi vorbeischauen :cool: da brauchens nichtmal ein chiplesegerät mitnehmen weil vorhanden ;)

ja darauf leg ichs an...weil ich bin um einiges sturer als mein hund :p

lg
 
*ironie on* ach dann nimmst eben den Kadaver mit *ironie off*

Sry musste sein weil bei mir ists ja ned so mit Intelligenz... :rolleyes:

Bin auch schon weg muss in meinen Bilanzbuchhalterkurs... :D
 
nein, meine sitterin hat den schein noch nicht :o war/ist zeitlich bzw. aufgrund von gesundheitlichen problemen vom misti, nicht machbar....:(


na, da bin ich jetzt mal stur wie ein terrier :p
was wollen denn die ATA der ma60 machen? wollens mir unterstellen ich könne die identität eines hundes nicht feststellen? wollen die behaupten ich würde seit jahren falsche angaben über meinen hund mache?
oder wollens mir den hund abnehmen???

na, wenn die den hund sehen wollen kann gerne jemand in der ordi vorbeischauen :cool: da brauchens nichtmal ein chiplesegerät mitnehmen weil vorhanden ;)

ja darauf leg ichs an...weil ich bin um einiges sturer als mein hund :p

lg


Keine Ahnung.. :(
 
wie gesagt.. all diese diskussionen hier sind soundso für die katz.

es kann sich bis zum 1. juli noch viel ändern und vorallem auch noch nach dem 1. juli... das gesetz kommt u. wie es im endeffekt wirklich umgesetz wird, wird man dann leider erst sehen wenns soweit ist :rolleyes:

ich kann mir nämlch nicht vorstellen das sie es bis 1. juli wirklich schaffen alle ungereimtheiten zu klären.

sieht man ja schon daran das sie es seit jahren nicht schaffen eine bundesweit einheitliche datenbank zu erstellen - obwohl chip u. registrierpflicht in österreich herrscht :cool:
 
sieht man ja schon daran das sie es seit jahren nicht schaffen eine bundesweit einheitliche datenbank zu erstellen - obwohl chip u. registrierpflicht in österreich herrscht :cool:

Geh bitte wie kannst du sowas nur unterstellen...:D
Ich würd gern die Dunkelziffer wissen wieviele ihren Hund noch nciht mal gechipt haben.
Letzhin erst: "Aber das brauchen nur die Kampfhunde oder?"
 
also ich hab heut wieder mal bei der ma 60 angerufen und gefragt was ich am 1.juli zur umschreibung meines freiwilligen hfs mitnehmen soll- antwort:
:rolleyes: das wissen wir noch nicht wirklich aber sie haben eh zeit für den hfs- anmerkung ich hab ihn ja schon nur muss ich ihn ja umschreiben lassen- ein na ja ehrlich wir wissen nichts bitte warten und rufen sie nächste woche an:rolleyes::rolleyes::rolleyes: oh die sind voll überfordert- die ARMEN:D

NUR WEITER FLEISSIG NERVEN
 
also ich hab heut wieder mal bei der ma 60 angerufen und gefragt was ich am 1.juli zur umschreibung meines freiwilligen hfs mitnehmen soll- antwort:
:rolleyes: das wissen wir noch nicht wirklich aber sie haben eh zeit für den hfs- anmerkung ich hab ihn ja schon nur muss ich ihn ja umschreiben lassen- ein na ja ehrlich wir wissen nichts bitte warten und rufen sie nächste woche an:rolleyes::rolleyes::rolleyes: oh die sind voll überfordert- die ARMEN:D

NUR WEITER FLEISSIG NERVEN

Interessant, gestern noch genau Auskunft bekommen und heut wissens nichts mehr? :rolleyes:
 
Liebe Leute,

Ich weiß nicht wo ich es schon erwähnt habe ABER die bei der MA60 wissen bis heute selber noch nichts genaueres!!! Das hat mir heute der Mann am Telefon gesagt. Der nette Herr am Telefon meinte auch das man zum verpflichteten KHFS nicht denn Hund mit braucht...

Was nun wirklich stimmt und was nicht, kann bis jetzt KEINER sagen. Das hat auch der nette Herr am Telefon zugegeben. Die MA60er haben erst Schulungen die in denn nächsten Tagen gehalten werden. Der Herr hat mir auch am Telefon gesagt das es am besten ist wenn man sich AB 1.Juli eine Auskunft holt..

lg
 
na man weiß ja nie was denen da noch so einfällt ;)

noch eine frage hab ich gestellt (vielleicht hat sie ja schon jemand gestellt und eine antwort bekommen):
ich hab mim misti den freiwilligen HFS gemacht, lasse ihn umschreiben (und muss dazu nach meinen bisherigen infos das misti nicht mitnehmen).
dann hab ich ja den verpflichteten HFS und das misti die "zusatzkarte".

wenn nun mein sitter den schein noch nicht hat, ihn aber nach dem 1. juli macht, muss er dann mit misti zum magistrat??? nachdem dieser HFS ja nicht an meinen hund gekoppelt ist? oder reicht die zusatzkarte von einem listenhund, mit dem eben die prüfung gemacht wird? weil den hund kann man ja bei der prüfung auch kontrollieren...

versteht man was ich meine??? ist schwer zu formulieren :o

lg

antwort per mail von ma60 (hr kallab) (habe vorher nicht alle fragen reingestellt, dachte ich bin die einzige, die dämliche fragen stellen kann;))

Wenn der Gassigeher die HFS-Prüfung absolviert, ist dann der HH dabei oder muss der Gassigeher 2x eine Prüfung ablegen, 1x im Beisein des HH und 1x alleine?
Der Gassigeher kann den verpflichtenden HFS mit diesem oder einem anderen Listenhund ablegen

Bis wann muss der potentielle Gassigeher den HFS ablagen, welche Fristen gibt es hierzu?
Es gibt nur Fristen für den/die HH, der Gassigeher darf den geprüften Hund nur mit gültiger Prüfung führen.
Wenn ich meinen Hund während meines Urlaubes oder eines hoffentlich nicht notwenigen Krankenhausaufenthaltes in eine offizielle Tierpension geben muss, wer muss von den Pensionsangestellten aller mit meinem Hund den HFS machen?
Tierpensionen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Muss der Gassigeher mit jedem Hund einzeln den HFS absolvieren?
Nein, aber die Hundeführscheinprüfung mit einem Tier der betroffenen Rassen ist nachzuweisen. Der Gasthund selbst muss auch bereits geprüft sein.Die Zusatzkarte für den geprüften Hund ist mitzuführen

:)
 
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