Wiener Hundeführschein-Kontrollen durch Polizei und MA 60

Ich denke mal die unterschiedlichen aussagen kommen von;

..was ist zur prüfung mitzubringen
und
..was brauche ich nur fürs umschreiben

Fürs nackerte umschreiben wäre gefühlsmässig der hund net notwendig !?
(...oder kommt n Bild vom Hund auf n HFS ,..oder pfotenabdruck,..oder gesichtsfeld merkmale :D )

Nein, sie wollen kontrollieren, ob die Chipnummer IM Hund, die selbe ist wie im Impfpass..
Und nochmal - SO wurde es mir gesagt.. Und nicht anders.
Deswegen eben auch die alten Schlachthallen.
 
Ich denke mal die unterschiedlichen aussagen kommen von;

..was ist zur prüfung mitzubringen
und
..was brauche ich nur fürs umschreiben

Fürs nackerte umschreiben wäre gefühlsmässig der hund net notwendig !?
(...oder kommt n Bild vom Hund auf n HFS ,..oder pfotenabdruck,..oder gesichtsfeld merkmale :D )

Nicht ganz, fürs umschreiben ist der Hund NICHT mitzubringen,
fürs Anmelden zur Prüfung bei der MA60 aber sehrwohl!

So die Aussage der eben eingeholte telefonische Auskunft beim MA60.
Und alles im 3.Bezirk und nicht in irgendwelchen Schlachthallen...
 
Nicht ganz, fürs umschreiben ist der Hund NICHT mitzubringen,
fürs Anmelden zur Prüfung bei der MA60 aber sehrwohl!

So die Aussage der eben eingeholte telefonische Auskunft beim MA60.
Und alles im 3.Bezirk und nicht in irgendwelchen Schlachthallen...

Ich werde dazu nichts mehr sagen.
Du bist sowieso nur Glücklich, wenn Deine Meinung geduldet wird.
Am liebsten wäre es Dir, die Welt würde sich nach Dir richten.

Und ganz ehrlich, ich muss Dir keine Rechenschaft ablegen, warum der Prüfer uns anderes gesagt hat.
Bitte wende Dich an den Georg, vielleicht sagt er Dir den Namen des Prüfers, damit Du den auch zurechtweisen kannst bzw ihn fragen kannst, welchen Blödsinn er uns HH denn eigentlich erzählt..

Mir persönlich ist das ganze jetzt schon zu blöd.
 
Du bist sowieso nur Glücklich, wenn Deine Meinung geduldet wird.

Nein glücklich bin ich erst wenn meine Meinung übernommen wird :p

Ausserdem ist mir recht egal wer, wie, wo, was gesagt hat, ich wills von offizieller Stelle bestätigt haben oder auch nicht, diese Info hab ich mir selber geholt nachdem ihr nur drauf rumreiten konntet das es sicherlich so ist weils ja der gesagt hat ;)

Wer der schlauer jetzt war kann sich jeder selber ausmalen...
 
Nein glücklich bin ich erst wenn meine Meinung übernommen wird :p

Ausserdem ist mir recht egal wer, wie, wo, was gesagt hat, ich wills von offizieller Stelle bestätigt haben oder auch nicht, diese Info hab ich mir selber geholt nachdem ihr nur drauf rumreiten konntet das es sicherlich so ist weils ja der gesagt hat ;)

Wer der schlauer jetzt war kann sich jeder selber ausmalen...


Das erklärt eh alles...

:cool:
 
Mail vom 22.06.2010: für die, dies interessiert:eek: Absender und freundlicherweise Beantworter meiner Fragen siehe nach dem 1. Absatz:

Die Änderungen zum Wiener Tierhaltegesetz wurden gestern im Wiener Landesgesetzblatt kundgemacht. Die Verlautbarung von zwei dazugehörenden Verordnungen im Landesgesetzblatt von Wien fehlt derzeit noch. Wir ersuchen um Verständnis, dass wir mit unserer Antwort auf die Verlautbarung der Novellen zum Wiener Tierhaltegesetz gewartet haben.

mfG

Dr. Alfred Kallab, OVR
Fachtierarzt für Tierhaltung und Tierschutz
Leiter des Referates : Tierschutz und Tierhaltung, Koordination der Veterinäramtsabteilungen
Magistratsabteilung 60, Veterinäramt
Karl-Farkas-Gasse 16, 1030 Wien


Wie oft darf ein Gassigeher zur Prüfung antreten?
Die Prüfung darf nur einmal wiederholt werden.
Bis wann muss der potentielle Gassigeher den HFS ablagen, welche Fristen gibt es hierzu?
Es gibt nur Fristen für den/die HH, der Gassigeher darf den geprüften Hund nur mit gültiger Prüfung führen.
Darf ich in meinem Beisein einer Person, die keinen HFS besitzt, beim Spaziergang die Leine kurzfristig in die Hand geben?
Nein
Welche Unterlagen sind für die Umschreibung des bereits absolvierten HFS mitzunehmen?
Für den Antrag auf die Umschreibung (sollte der freiwillige HFS eindeutig zuordenbar sein) sind mitzubringen:
-) Nachweis über die Bezahlung der Hundeabgaben für das laufende Kalenderjahr
-) Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 725.000,00 .-
-) Amtlicher Lichtbildausweis

Wo bzw. zu welchen Uhrzeiten ist eine Umschreibung des bereits absolvierten HFS durchführbar?
Kommen Sie bitte in das Frontofficedes Veterinäramtes in Wien 3, Karl-Farkas-Gasse 16 in der Zeit von 8-15 Uhr, Do von 8-18 Uhr
Welche Dokumente muss ein HH in Wien während er mit seinem Listenhund unterwegs ist, mit sich führen?
Mitgeführt müssen werden: amtlicher Lichtbildausweis, verpflichtender HFS, Zusatzkarte des Hundes (wenn der Hund nicht vom eigentlichen Hundehalter/in geführt wird)
Wie viel kostet eine Strafe, wenn man den HFS nicht bei sich führt, aber trotzdem absolviert hat?
Es handelt sich um eine Verwaltungsübertretung mit bis zu =3500,00 Euro Strafrahmen
Muss der Gassigeher mit jedem Hund einzeln den HFS absolvieren?
Nein, aber die Hundeführscheinprüfung mit einem Tier der betroffenen Rassen ist nachzuweisen. Der Gasthund selbst muss auch bereits geprüft sein.Die Zusatzkarte für den geprüften Hund ist mitzuführen.
Kann ein HH, der bereits mit seinen eigenen Hunden den HFS gemacht hat, mit anderen Listenhunden Gassi gehen?
Ja, aber nur mit der zum Hund passenden Zusatzkarte (= Nachweis, dass der Gasthund bereits geprüft ist).Der eigene HFS und ein Lichtbildausweis sind mitzuführen.
Wenn ein Listenhund aus einem anderen Bundesland regelmäßig in Wien unterwegs ist (z.B. berufsbedingt), kann dieser, obwohl nicht in Wien gemeldet, trotzdem den Wr. HFS absolvieren, um von einem Maulkorb- UND Leinenzwang befreit zu werden?
Der verpflichtende Hundeführschein kann immer absolviert werden, egal welchen Wohnsitz der/die Hundehalter/invorweisen kann. Nachher besteht aber trotzdem Maulkorb ODER Leinenzwang in Wien, an öffentlichen Ort, an denen mit großen Menschenansammlungen zu rechnen ist sowohl als auch.
Was muss ein Listenhund-HH aus einem anderen Bundesland, der in Wien unterwegs ist, für Dokumente mit sich führen, um zu beweisen, dass es kein in Wien gemeldeter Listenhund ist?
Es gibt dafür keine gesetzliche Regelung
Wer weist die Listenzugehörigkeit bei Mischlingen nach bzw. wer übernimmt die Kosten?
Sie müssen einen Antrag zur Prüfung bei der MA 60 stellen. Dabei wird auch die Rasse festgehalten.Die Zulassung zur Prüfung ist kostenlos, für die Prüfung selbst können von den PrüferInnen bis zu EUR 25,00 verrechnet werden.
Muss man bei der Umschreibung des bereits absolvierten HFS ein Leumundszeugnis vorgelegt werden? Beim Antrag im Veterinäramt muss eine Bestätigung über die sog. "Verlässlichkeit" unterschrieben werden. Diese ist quasi das Leumundszeugnis. Es liegt in der Eigenverantwortung des Antragstellers, der damit auch die Richtigkeit seiner Angaben dabei bestätigt. Falsche Angaben sind strafbar.
Ich beziehe mich in diesem Punkt auf ein Antwortmail von der MA 60 vom 23.02.2010, in dem mir mitgeteilt wurde, dass sich bis zu diesem Zeitpunkt niemand für die bereits seit Januar 2010 vorliegenden Daten und Statistiken über Bissverletzungen durch Hunde interessiert hat. Hiermit möchte ich mein Interesse bekunden und ersuche um Einsichtnahme in besagte Statistik, da wie schon erwähnt mir seitens der MA 60 mitgeteilt wurde, dass diese Daten nicht unter Verschluss gehalten werden. Daher meine Frage: WO liegen diese Daten und Statistiken zur Einsichtnahme auf bzw. an WEN muss man sich wenden?
Diese Daten unterliegen dem Datenschutz.
 
Ich beziehe mich in diesem Punkt auf ein Antwortmail von der MA 60 vom 23.02.2010, in dem mir mitgeteilt wurde, dass sich bis zu diesem Zeitpunkt niemand für die bereits seit Januar 2010 vorliegenden Daten und Statistiken über Bissverletzungen durch Hunde interessiert hat. Hiermit möchte ich mein Interesse bekunden und ersuche um Einsichtnahme in besagte Statistik, da wie schon erwähnt mir seitens der MA 60 mitgeteilt wurde, dass diese Daten nicht unter Verschluss gehalten werden. Daher meine Frage: WO liegen diese Daten und Statistiken zur Einsichtnahme auf bzw. an WEN muss man sich wenden?[/FONT]
Diese Daten unterliegen dem Datenschutz.

seit wann fallen stricherllisten unter datenschutz?

klingt, als hättens am amt einfach nur "hang man" gespielt oder "schifferl versenken", oder "stadt, land, fluss" mit hunderassen...

üblicherweise wachelt doch jeder unglaublich gschaftig mit irgendwelchen "aussagekräftigen" statistiken und balkengrafiken und tortendiagrammen, wenn`s darum geht, einen standpunkt zu untermauern.
wieso hält man sich hier so unüblich bedeckt? sonst wird ja wirklich wegen jedem lercherlschas eine statistik veröffentlicht.
 
So.. Nachdem ich das "OK" bekommen habe, darüber zu schreiben, schreib ich es, wie es uns beim HFS von einem amtlichen Prüfer, der bei dieser Sitzung letzte Woche dabei war, mitgeteilt wurde.

Umschreiben geht ab 1. Juli 2010. 1 Jahr Frist.
Mitgenommen werden muss: Hund, Impfpass, Freiwillige HFS, eine Versicherungspollize und Lichtbildausweis.
Des weiteren muss man bei der MA60 etwas unterschreiben, dass bestätigt, nicht vorbestraft zu sein..

Ausgehändigt wird dann:

Der KHFS
ein "Zulassungsschein" für den jeweiligen Hund (der gilt NUR für den Hund).
Diese 2 Ausweise samt einem amtlichen Lichtbildausweis sind IMMER mitzuführen beim Gassi gehen.

Des weiteren wird das ganze bei der MA60, 3 Bezirk in den ehemaligen Schlachthallen umgesetzt, da der Platz natürlich mehr ist als auf irgendeinem Amt...

SO, dass haben wir als Ahnungslose gesagt bekommen.
Und ganz ehrlich, da vertrau ich dem Prüfer (der es doch besser wissen sollte) mehr..

Aha Impfpass auch noch ..
Ich hab denn Zahlschein von der Hundemarke aber weggeschmießen. Reicht da bitte net die Hundemarke alleine? Anhand der nummer sehen die eh das der hund angemeldet ist oder net?
 
Ausserdem ist mir recht egal wer, wie, wo, was gesagt hat, ich wills von offizieller Stelle bestätigt haben oder auch nicht, diese Info hab ich mir selber geholt nachdem ihr nur drauf rumreiten konntet das es sicherlich so ist weils ja der gesagt hat ;)
Nun, wie alle Prüfer habe auch ich die Information bekommen, daß der Hund beim Umschreiben des freiwilligen HFS auf den verpflichtenden HFS sehr wohl mitgenommen werden MUSS. Das macht auch insoferne Sinn, da ja auch die Identität des Hundes (Name, Rasse, Chipnummer) überprüft werden muß. Denn auf dem HFS-Karterl des freiwiiligen HFS steht nur der Name des Hundehalters und der Name des Hundes drauf. Und sonst nix.

LG, Andy
 
Nun, wie alle Prüfer habe auch ich die Information bekommen, daß der Hund beim Umschreiben des freiwilligen HFS auf den verpflichtenden HFS sehr wohl mitgenommen werden MUSS. Das macht auch insoferne Sinn, da ja auch die Identität des Hundes (Name, Rasse, Chipnummer) überprüft werden muß. Denn auf dem HFS-Karterl des freiwiiligen HFS steht nur der Name des Hundehalters und der Name des Hundes drauf. Und sonst nix.

LG, Andy
reicht doch :D
 
Bis wann muss der potentielle Gassigeher den HFS ablagen, welche Fristen gibt es hierzu?
Es gibt nur Fristen für den/die HH, der Gassigeher darf den geprüften Hund nur mit gültiger Prüfung führen.

Will nur wissen, ob ich das jetzt richtig verstehe: unsere Kira ist auf meinen Mann angemeldet, also ist er wohl der HH. Und ich und unser Sohn sind wohl "nur" die Gassigeher. Stimmt das?
Wenn dem so sei, heißt das jetzt ab dem 1.7.10, dass ohne Hundeführschein nur mein Mann mit Kira mit Leine und Maulkorb gehen darf und ich und mein Sohn gar nicht? Oder versteh ich da jetzt irgendwas falsch?

lg desertrose
 
Will nur wissen, ob ich das jetzt richtig verstehe: unsere Kira ist auf meinen Mann angemeldet, also ist er wohl der HH. Und ich und unser Sohn sind wohl "nur" die Gassigeher. Stimmt das?
Wenn dem so sei, heißt das jetzt ab dem 1.7.10, dass ohne Hundeführschein nur mein Mann mit Kira mit Leine und Maulkorb gehen darf und ich und mein Sohn gar nicht? Oder versteh ich da jetzt irgendwas falsch?

lg desertrose

ja so versteh ich das leider auch:(:mad:
 
Ich gebe nur das weiter, was mir telefonisch offiziell von der ma60 weitergegeben wurde und an das werde ich mich halten....
Und ja ich fühle mich eh schon wie ein schwerverbrecher und ja man kanns auch übertreiben.....
Mehr sage ich zu diesem thema nimmer, weil mir ist das wirklich zu blöd hier, wenn alles angezweifelt wird........
Und wie einige hier zum thema listenhunde stehen, weiß ich mittlerweile auch:mad:
 
Nun, wie alle Prüfer habe auch ich die Information bekommen, daß der Hund beim Umschreiben des freiwilligen HFS auf den verpflichtenden HFS sehr wohl mitgenommen werden MUSS. Das macht auch insoferne Sinn, da ja auch die Identität des Hundes (Name, Rasse, Chipnummer) überprüft werden muß. Denn auf dem HFS-Karterl des freiwiiligen HFS steht nur der Name des Hundehalters und der Name des Hundes drauf. Und sonst nix.

LG, Andy

Dankeschön..
 
Will nur wissen, ob ich das jetzt richtig verstehe: unsere Kira ist auf meinen Mann angemeldet, also ist er wohl der HH. Und ich und unser Sohn sind wohl "nur" die Gassigeher. Stimmt das?
Wenn dem so sei, heißt das jetzt ab dem 1.7.10, dass ohne Hundeführschein nur mein Mann mit Kira mit Leine und Maulkorb gehen darf und ich und mein Sohn gar nicht? Oder versteh ich da jetzt irgendwas falsch?

lg desertrose

ein hammer, oder? :mad: :mad:
 
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