Eigentlich passiert es sehr selten, dass Hunde Katzen töten, wenngleich viele Hunde das wirklich machen würden, wenn sie die Katze erwischen. Tatsächlich sind Katzen zwar oft neugierig und frech, schätzen Gefahrensituationen aber in der Regel gut ein und bringen sich nicht in Lebensgefahr.
Getötet werden in der Regel Wohnungskatzen, die ausnahmsweise oder aus Versehen freiläufig waren. Diese sind mit der Gefahrenlage überhaupt nicht vertraut und werden überrascht. Außerdem sind sie konstitutionell weit schlechter trainiert, eine plötzliche Flucht (Sprint/Sprung/Klettern) angemessen zu absolvieren.
Freigänger werden fast nur getötet, wenn es eine bautechnische Falle für sie gibt. Oft gibt es einen unüberwindlichen Zaun (z.B. Draht) der die Flucht verhindert. Besonders gefährlich sind Änderungen an der Umzäunung. Die Katze kennt ihre alten Fluchtwege und sieht diese im Notfall plötzlich versperrt und geht dadurch in den sicheren Tot. Hat der Hundehalter also die Umzäunung verändert/verbessert, sollte er für einige Tage oder Wochen besonders gut achtgeben, dass kein Tier in eine Falle gerät. Ansonsten sind Hunde hier auch sehr schlau. Sie gewöhnen sich schnell daran, Fallen für einen besseren Jagderfolg zu nutzen. Der Hund schneidet dann regelmäßig den einzigen Fluchtweg ab, um die Katze dann sicher erledigen zu können. Da der Hund mit seinem Revier besser vertraut ist als die Katze wird er gerade bei jungen und neu zugezogenen Katzen immer wieder Erfolg haben.
Man wird es nicht schaffen, ein Grundstück so einzuzäunen, dass keine Katze auf das Grundstück gelangen kann. Um die tötliche Falle zu vermeiden ist es daher verantwortungsvoller, die Umzäunung so anzulegen, dass Katzen an möglichst vielen Stellen das Grundstück verlassen können, dann kommt es zu keinen systembedingten Tötungen mehr, sondern je nach Hund und Katze höchstens noch zu tragischen Einzelfällen.
Juristisch gesehen haftet der Hundebesitzer aber durchaus für den Tot der Katze, auch wenn kein schuldhaftes Verhalten festgestellt werden kann. (Eine bautechnische Katzenfalle könnte schuldhaftes verhalten sein, insbesondere, wenn ihre Wirkung als Katzenfalle aus alten Vorfällen bekannt ist.)
In §833 BGB z.B. heißt es:
"Wird durch ein Tier [...] eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Ausnahme sind hier Hunde, die nicht aus Hobby gehalten werden, wie Blindenhunde, Hunde eines Schäfers, Polizeihunde ...
Es tritt hier nämlich ein hundetypischer Schaden auf. Die Schuldlosigkeit ändert nichts an der Haftungsfrage. Der Katzenbesitzer kann natürlich ebenfalls teilweise für den Vorfall haftbar gemacht werden. Natürlich wird kein Katzenbesitzer im Todesfall seines Lieblings seinen Verlusst durch den juristisch festgestellten Sachschaden ausgeglichen sehen, aber juristisch ist das Tier halt eine Sache. Sollte der Hundebesitzer hingegen absichtlich den Tot der Katze herbeigeführt haben, so sind die Strafen empfindlich hoch, auch wenn es auf dem eigenen Grundstück war.