welpe zu vergeben

Mal zum Thema Allergien!!!

Da ich selber eine Betroffene bin und in der Familie Allergiker habe, kann ich ein wenig beisteuern.

Ein Allergie hat man nicht unbedingt von Kindheit an.
Eine Allergie kann jederzeit durch jeden bekannten Stoff auf der Erde ausgelöst werden.
Der Körper muß aber mindestens 1x mit dem Allergieauslösendem Stoff in Berührung kommen. Erst beim 2ten Kontakt entstehen Allergische Syptome.
FRÜHESTENS beim zweiten Kontakt. Es kann auch der dritte bis xte Kontakt sein.

Indra
 
luzifer schrieb:
Komisch, ich kenne einen Vorfall, da hat der Besitzer Prob bekommen weil er seinen Hund ins Tierheim gegeben hat und nicht zum Züchter zurück. Der Fall kam sogar vors Gericht. :eek:

lg Luzifer

Hi!

Da würde ich gerne das Urteil sehen. Tut mir leid aber das kann ich nicht glauben.
1. Weil der Züchter von dem ich meine Süße herhabe mir selber erzählt hat, dass das mit dem Vertrag leider nicht so geht, lediglich abschrecken soll und er das durchjudizieren wollte ihm aber gesagt wurde, dass das nichts bringt und es leider wirklich nichts bringt.

2. Mir ein Anwalt das bestätigt hat. Da das der Wahrheit entspricht kann ich dir auch gerne den Namen des Anwalts nennen: Dr. Dr. jur Moser. 1mal Dr im Deutschen Recht und einmal Dr im Österreichischen Recht. Ich denke mal dass der mir keinen Blödsinn eingeredet hat zumal ich bei der Strafrechtsprüfung dann ein Sehr Gut bekommen habe.

Lg
 
wenn jemand interesse hat kann er mir gerne eine pn schicken.
leite dann fotos weiter.
für alle anderen die kein interesse haben wüßte ich nicht warum ich fotos reinstellen sollte.

lg jaki
 
indra schrieb:
Mal zum Thema Allergien!!!

Da ich selber eine Betroffene bin und in der Familie Allergiker habe, kann ich ein wenig beisteuern.

Ein Allergie hat man nicht unbedingt von Kindheit an.
Eine Allergie kann jederzeit durch jeden bekannten Stoff auf der Erde ausgelöst werden.
Der Körper muß aber mindestens 1x mit dem Allergieauslösendem Stoff in Berührung kommen. Erst beim 2ten Kontakt entstehen Allergische Syptome.
FRÜHESTENS beim zweiten Kontakt. Es kann auch der dritte bis xte Kontakt sein.

Indra

Das stimmt. Und bis Antikörper gebildet werden dauert es ca 10 Tage. Also nach ca. 2 Wochen kann die allergie dann ausbrechen, wenn er nicht schon vorher sensibilisiert wurde. Kann sich aber ausgehen, wenn der welpe jetzt 10 Wo ist und sie ihn mit 8 Wo geholt haben.
 
gregos schrieb:
Naja ... aber ich denke, wenn - bei welchem Ding auch immer - im Kaufvertrag steht, dass der Gegenstand, wenn er nicht mehr "erwünscht" ist, dem Verkäufer zurückgegeben werden muss, ist das dann nicht rechtlich bindend? Steht ja immerhin im Kaufvertrag!


Hi!

Das ist leider nicht so, wäre aber toll wenn es so wäre, würde vielen Hunden viel Leid ersparen!

Anderes Beispiel um das zu verdeutlichen wenn du Eigentümer von einem Auto bist und im Vertrag steht, dass wenn du das Auto nicht putzt es dir der Händler wegnehmen kann ist das dann rechtmäßig? Nein, und es wird auch jeder der sowas im Vertrag drinnen stehen hat darüber schmunzeln und das nicht weiter beachten. Der Händler kann dir dein Auto auch dann nicht wegnehmen, wenn dein Auto verdreckt ist bis zum Umfallen, es kann wenn dein Auto ein Sicherheitsproblem darstellt von anderer Behördlicher Seite was kommen aber nicht vom Händler.

Leider gilt ein Hund in unseren Rechtsystem immer noch als Gegenstand und das Tierschutzgesetz kann einem auch nicht immer helfen.

Wenn du Eigentümer bist kannst du so traurig das ist mit deinem Eigentum machen was du willst solche Verträge in denen drinen steht, dass der Züchter den Hund einem jederzeit wegnehmen kann u. dergleichen sind wiederrechtlich und vor Gericht anfechtbar, bzw. kann sie der Züchter nicht durchsetzen.

Verträge sind super, aber sie müssen mit dem Gesetz übereinstimmen, wenn das was im Vertrag steht mit dem Gesetz nicht übereinstimmt gilt das was das Gesetz sagt.

Aufzupassen ist wenn man "nur" Besitzer aber nichtEigentümer ist, da sieht das dann wieder anders aus.

Lg
 
BärBarotti schrieb:
ja - aber wie ist er ausgegangen??

wenn ich in meinen verschütteten bürgerlichen-rechts-kenntnisse grabe, glaub ich, dass paulchen recht hat...

der hund ist vorm gesetz ja nur ein sachgegenstand u da ist das geschäft mit geld-waren-übergaben abgeschlossen...

Hi!

Danke, für deine Unterstützung!

Lg
 
luzifer schrieb:
Ich find 500,- nicht wenig! Beim Auto, gibts auch keine Klausel im Vertrag die die Rückgabe regelt, bei den meisten seriösen Züchtern dagegen schon.
Ich wusste es auch nicht, bis ich diesen Fall erlebt hab. :rolleyes:

lg Luzifer

Hi!

Sag mir doch einmal den Richter, der dieses Urteil verfasst hat? Man kann ja viel behaupten, aber das hätte ich nun gerne belegt, denn das ist ein heftiger Vorwurf gegen einen Richter.

500 Euro?

Ich kenne da jemanden auf der UNI einen von den Prof. der dem Ganzen gerne nachgeht und mich würde der Richter der sich in Sachen Eigentum nicht auskennt nun ehrlich interessieren.

Sorry, ich will dich nicht angreifen, aber da hat dir jemand einen Bären aufgebunden.

Lg
 
Paulchen28 schrieb:
Hi!

Sag mir doch einmal den Richter, der dieses Urteil verfasst hat? Man kann ja viel behaupten, aber das hätte ich nun gerne belegt, denn das ist ein heftiger Vorwurf gegen einen Richter.

500 Euro?

Ich kenne da jemanden auf der UNI einen von den Prof. der dem Ganzen gerne nachgeht und mich würde der Richter der sich in Sachen Eigentum nicht auskennt nun ehrlich interessieren.

Sorry, ich will dich nicht angreifen, aber da hat dir jemand einen Bären aufgebunden.

Lg

Ich fühl mich auch nicht angegriffen, ich war ja weder der Richter noch war ich irgendwie an der Sache beteiligt. ;)

Der Fall hat sich in unserer Familie abgespielt, also da wurde mir mit Sicherheit kein Bär aufgebunden. Wie der Richter geheißen hat weiß ich leider nicht. :o

lg Luzifer
 
luzifer schrieb:
Ich fühl mich auch nicht angegriffen, ich war ja weder der Richter noch war ich irgendwie an der Sache beteiligt. ;)

Der Fall hat sich in unserer Familie abgespielt, also da wurde mir mit Sicherheit kein Bär aufgebunden. Wie der Richter geheißen hat weiß ich leider nicht. :o

lg Luzifer

Hi!

Jetzt mal ganz ernst, falls das wirklich der Wahrheit entspricht, dann hat man dir irgendwas nicht dazu gesagt warum es zu diesem Urteil kam.
Denn es gibt keinen Richter der so ein Urteil dass man das Eigentum laut Vertrag einer bestimmten Person zurückgeben muss treffen kann, das ist nicht rechtens und das weiß jeder Anwalt und auch Richter.

Außerdem wie gesagt, sag mir den Namen des Richters und ich lass das überprüfen. Man kann viel erzählen, aber es sollte auch stimmen und so eine Anschuldigung einem Richter gegenüber hätte ich gerne bewiesen.

Lg
 
Paulchen28 schrieb:
Hi!

Jetzt mal ganz ernst, falls das wirklich der Wahrheit entspricht, dann hat man dir irgendwas nicht dazu gesagt warum es zu diesem Urteil kam.
Denn es gibt keinen Richter der so ein Urteil dass man das Eigentum laut Vertrag einer bestimmten Person zurückgeben muss treffen kann, das ist nicht rechtens und das weiß jeder Anwalt und auch Richter.

Außerdem wie gesagt, sag mir den Namen des Richters und ich lass das überprüfen. Man kann viel erzählen, aber es sollte auch stimmen und so eine Anschuldigung einem Richter gegenüber hätte ich gerne bewiesen.

Lg

Du sprichst immer von einer Anschuldigung, ich beschuldige doch niemanden! :confused:
Ich dachte nur, einen Sinn werden diese Verträge schon haben, und da ich ja kein Jurist bin, also keine Ahnung davon habe, kam mir dieses Urteil gar nicht so unrealistisch vor. Immerhin erkläre ich mich beim Kauf des Hundes damit einverstanden, dass ich ihn, sollte ich ihn nicht mehr behalten können, nicht in ein Tierheim gebe sondern dem Züchter zurück. Ich muss sagen, könnte ich meine Hunde nicht behalten würd ich sie auch wesentlich lieber dem Züchter bringen als sie ins Tierheim zu stecken. Jetzt wo du das sagst, denk ich auch genauer darüber nach. :rolleyes: Wie der Richter geheißen hat versuch ich in Erfahrung zu bringen.

lg Luzifer
 
luzifer schrieb:
Du sprichst immer von einer Anschuldigung, ich beschuldige doch niemanden! :confused:
Ich dachte nur, einen Sinn werden diese Verträge schon haben, und da ich ja kein Jurist bin, also keine Ahnung davon habe, kam mir dieses Urteil gar nicht so unrealistisch vor. Immerhin erkläre ich mich beim Kauf des Hundes damit einverstanden, dass ich ihn, sollte ich ihn nicht mehr behalten können, nicht in ein Tierheim gebe sondern dem Züchter zurück. Ich muss sagen, könnte ich meine Hunde nicht behalten würd ich sie auch wesentlich lieber dem Züchter bringen als sie ins Tierheim zu stecken. Jetzt wo du das sagst, denk ich auch genauer darüber nach. :rolleyes: Wie der Richter geheißen hat versuch ich in Erfahrung zu bringen.

lg Luzifer


Hi!

Schau es geht darum, wenn es tatsächlich so ein Fehlurteil gegeben haben sollte, so wäre es euer Recht das anzufechten und das Geld zurückzubekommen.

Ich erklär dir mal um was es mir geht. Stell dir vor du hast einen Hund vom Züchter -ich bin mir sicher dass der 2te Fall auf keinen von uns beiden zutrifft aber nehmen wir es trotzdem mal an:

Du hast also einen Hund vom Züchter gekauft und da steht im Vertrag drinnen, dass dir der Züchter den Hund wieder wegnehmen kann ohne Grund oder falls du ihn nicht willst du ihn dem Züchter zurückgeben musst.

So 1. Fall der Züchter kommt zu dir und beharrt darauf das im Vertrag steht, dass er dir den Hund jederzeit zurück nehmen kann. Ist das deiner Meinung nach gerecht? Kann das sein? NEIN, das kann laut Gesetz nicht sein.

Fall2. Du hast den Hund willst ihn aus irgendwelchen Gründen nicht mehr magst ihm aber dem Züchter nicht zurückgeben weil der gibt dir kein Geld dafür und du hättest gerne zumindest einen Bruchteil zurück. Der Hund ist dein EIGENTUM von demher kannst du machen was du willst! Leider in manchen Fällen. Glaub mir es wäre mir lieber wenn man das durchsetzen könnte, das hätte vielen Hunden schon viel Leid erspart, denn ein guter Züchter kümmert sich super um die Hunde.

Ich will dir mit diesen mini Fallbeispielen nur zeigen dass in einem Vertrag viel drinnen stehen kann aber oft nicht korrekt ist und dass es zum Schutz das Gesetz gibt.

Oder würdest du dem Züchter der zu dir einfach ohne Grund kommt und dir den Hund wegnehmen will den Hund geben. Ich glaube nicht.

Das würde es Vermehrern und anderen ermöglichen Hunde zu verkaufen, sie wieder zu holen und noch mal zu verkaufen. Dank dem Gesetz geht das aber Gott sei Dank nicht, denn wenn du Eigentümer bist kann man dir dein Tier nicht auf Grund solcher rechtswiedrigen Verträge wegnehmen.

Hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe und meine Beispiele dir erklären was ich dir sagen möchte.

Lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Paulchen28 schrieb:
Hi!

Schau es geht darum, wenn es tatsächlich so ein Fehlurteil gegeben haben sollte, so wäre es euer Recht das anzufechten und das Geld zurückzubekommen.

Ich erklär dir mal um was es mir geht. Stell dir vor du hast einen Hund vom Züchter -ich bin mir sicher dass dies auf keinen von uns beiden zutrifft aber nehmen wir es trotzdem mal an:

Du hast also einen Hund vom Züchter gekauft und da steht im Vertrag drinnen, dass dir der Züchter den Hund wieder wegnehmen kann ohne Grund oder falls du ihn nicht willst du ihn dem Züchter zurückgeben musst.

So 1. Fall der Züchter kommt zu dir und beharrt darauf das im Vertrag steht, dass er dir den Hund jederzeit zurück nehmen kann. Ist das deiner Meinung nach gerecht? Kann das sein? NEIN, das kann laut Gesetz nicht sein.

Ich habe alle meine Hunde vom Züchter, und in keinem der Verträge steht, dass er mir den Hund wegnehmen kann. Es steht nur drin, dass ich den Hund nicht ins Tierheim geben darf sondern im Falle des Falles zum Züchter zurück. Von einfach so wegnehmen oder dass sich der Züchter den Hund einfach holen darf, steht da null komma nix. :confused:

Paulchen28 schrieb:
Fall2. Du hast den Hund willst ihn aus irgendwelchen Gründen nicht mehr magst ihm aber dem Züchter nicht zurückgeben weil der gibt dir kein Geld dafür und du hättest gerne zumindest einen Bruchteil zurück. Der Hund ist dein EIGENTUM von demher kannst du machen was du willst! Leider in manchen Fällen. Glaub mir es wäre mir lieber wenn man das durchsetzen könnte, das hätte vielen Hunden schon viel Leid erspart, denn ein guter Züchter kümmert sich super um die Hunde.

In einem solchen Fall würde ich zuletzt ans Geld denken sondern in erster Linie an meinen Hund. Und ich persönlich würde gar nicht daran denken den Hund selbst zu vermitteln sondern würde ihn auch ohne dass ich dafür Geld bekomme dem Züchter zurück bringen. Solche ich schon den perfekten neuen Besitzer für meinen Hund gefunden haben, so wird ein seriöser Züchter dem seine Hunde am Herzen liegen sicher kein Problem damit haben den Hund dort weiterzuvermitteln.

Paulchen28 schrieb:
Ich will dir mit diesen mini Fallbeispielen nur zeigen dass in einem Vertrag viel drinnen stehen kann aber oft nicht korrekt ist und dass es zum Schutz das Gesetz gibt.

Ich war bis jetzt immer der Meinung, dass das Gesetzt die Einhaltung von Verträgen unterstützt. Wozu werden sonst Verträge aufgesetzt wenn man sie gar nicht einhalten muss? :confused:

Paulchen28 schrieb:
Oder würdest du dem Züchter der zu dir einfach ohne Grund kommt und dir den Hund wegnehmen will den Hund geben. Ich glaube nicht.

Mit 100%iger Sicherheit nicht. s.o.

Paulchen28 schrieb:
Das würde es Vermehrern und anderen ermöglichen Hunde zu verkaufen, sie wieder zu holen und noch mal zu verkaufen. Dank dem Gesetz geht das aber Gott sei Dank nicht, denn wenn du Eigentümer bist kann man dir dein Tier nicht auf Grund solcher rechtswiedrigen Verträge wegnehmen.

Ich bin ja kein Züchter, aber ich dachte immer, dass Verbände wie zum Beispiel der ÖKV ihre Züchter dazu verpflichten solche Verträge mit den neuen Hundebesitzern abzuschließen.

Paulchen28 schrieb:
Hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe und meine Beispiele dir erklären was ich dir sagen möchte.

Ich verstehe was du meinst. ;)
Darf ich fragen woher du dieses juristische Wissen hast?

lg Luzifer
 
luzifer schrieb:
Ich habe alle meine Hunde vom Züchter, und in keinem der Verträge steht, dass er mir den Hund wegnehmen kann. Es steht nur drin, dass ich den Hund nicht ins Tierheim geben darf sondern im Falle des Falles zum Züchter zurück. Von einfach so wegnehmen oder dass sich der Züchter den Hund einfach holen darf, steht da null komma nix. :confused:

Ich weiß nicht, was bei dir im Vertrag drinnen steht im gängigen Schutzvertrag steht das auch nicht aber es gibt Züchter die das reinschreiben, und noch andere Bedingungen weiß das von einer Dogo Züchterin.

luzifer schrieb:
In einem solchen Fall würde ich zuletzt ans Geld denken sondern in erster Linie an meinen Hund. Und ich persönlich würde gar nicht daran denken den Hund selbst zu vermitteln sondern würde ihn auch ohne dass ich dafür Geld bekomme dem Züchter zurück bringen. Solche ich schon den perfekten neuen Besitzer für meinen Hund gefunden haben, so wird ein seriöser Züchter dem seine Hunde am Herzen liegen sicher kein Problem damit haben den Hund dort weiterzuvermitteln.

Darum habe ich auch geschrieben, dass ich mir sicher bin, dass das auf keinen von uns zutrifft. Wenn du ihn freiwillig deinem Züchter zurück gibst ist das super , denn das zeigt, dass es ein sehr guter Züchter ist dem du vertraust. Es geht nur darum, dass dich der Züchter nicht zwingen kann.

luzifer schrieb:
Ich war bis jetzt immer der Meinung, dass das Gesetzt die Einhaltung von Verträgen unterstützt. Wozu werden sonst Verträge aufgesetzt wenn man sie gar nicht einhalten muss? :confused:

Das Gesetz unterstützt die Einhaltung von Verträgen aber nur von solchen die rechtlich durchsetzbar und vertretbar sind.
Wenn ein Vertrag rechtlich ok ist, kannst du machen was du willst dann steht er und ist immer einklagbar.

luzifer schrieb:
Ich bin ja kein Züchter, aber ich dachte immer, dass Verbände wie zum Beispiel der ÖKV ihre Züchter dazu verpflichten solche Verträge mit den neuen Hundebesitzern abzuschließen.

Davon weiß ich jetzt nichts kann aber schon sein, dass sie einem zu einem Schutzvertrag raten, ist ja prinzipiel nichts Schlechtes.

luzifer schrieb:
Darf ich fragen woher du dieses juristische Wissen hast?

Klar, warum nicht:
Mein juristisches Wissen beziehe ich aus den Gesetzbüchern von den §. ;)
Sorry, aber ich hab dich soooooooo gern auf der Schaufel :p .
So Spaß beiseite, mein Wissen beziehe ich durch Gendarmerie, Rechtswissenschaftsstudium, Lehrgänge im Bereich Strafrecht.

Lg :)
 
Paulchen28 schrieb:
Ich weiß nicht, was bei dir im Vertrag drinnen steht im gängigen Schutzvertrag steht das auch nicht aber es gibt Züchter die das reinschreiben, und noch andere Bedingungen weiß das von einer Dogo Züchterin.

Aha das wusste ich nicht.

Paulchen28 schrieb:
Darum habe ich auch geschrieben, dass ich mir sicher bin, dass das auf keinen von uns zutrifft. Wenn du ihn freiwillig deinem Züchter zurück gibst ist das super , denn das zeigt, dass es ein sehr guter Züchter ist dem du vertraust. Es geht nur darum, dass dich der Züchter nicht zwingen kann.

Schon verstanden.

Paulchen28 schrieb:
Das Gesetz unterstützt die Einhaltung von Verträgen aber nur von solchen die rechtlich durchsetzbar und vertretbar sind.
Wenn ein Vertrag rechtlich ok ist, kannst du machen was du willst dann steht er und ist immer einklagbar.

Woher weiß ich dass ein Vertrag rechtlich ok ist? Kann ich das als Züchter irgendwo nachlesen?

Paulchen28 schrieb:
Davon weiß ich jetzt nichts kann aber schon sein, dass sie einem zu einem Schutzvertrag raten, ist ja prinzipiel nichts Schlechtes.

Vielleicht fragen wir mal nach? Würd mich interessieren. :rolleyes:

Paulchen28 schrieb:
Klar, warum nicht:
Mein juristisches Wissen beziehe ich aus den Gesetzbüchern von den §. ;)
Sorry, aber ich hab dich soooooooo gern auf der Schaufel :p .
So Spaß beiseite, mein Wissen beziehe ich durch Gendarmerie, Rechtswissenschaftsstudium, Lehrgänge im Bereich Strafrecht.

Lg :)

Dann bist du also quasi "vom Fach"! Hab ich schon mal erwähnt dass ich auf intelligente und studierte Frauen steh? ;) Na Spaß bei Seite!
Dann nehm ich stark an dass du weißt wovon du sprichst, das wollt ich nur wissen.

lg Tomi
 
luzifer schrieb:
Woher weiß ich dass ein Vertrag rechtlich ok ist? Kann ich das als Züchter irgendwo nachlesen?

Klar, aber leichter ist es, wenn man Verträge einem Anwalt zeigt oder sich gleich von einem helfen lässt. Ein Anwalt kann aber auch Fehler machen, du kannst aber auch allles in den Gesetzestexten nachlesen kommt immer darauf an was du brauchst, dann nimmst dir den entsprechenden Gesetzestext her und liest nach.

luzifer schrieb:
Vielleicht fragen wir mal nach? Würd mich interessieren. :rolleyes:

Keine schlechte Idee mach ma. :rolleyes:

luzifer schrieb:
Dann bist du also quasi "vom Fach"! Hab ich schon mal erwähnt dass ich auf intelligente und studierte Frauen steh? ;) Na Spaß bei Seite!
Dann nehm ich stark an dass du weißt wovon du sprichst, das wollt ich nur wissen.


Ich fass das jetzt trotzdem als Kompliment auf. *Ätsch* ;) :p
Ich denke mal ich kenn mich einwenig aus, alles kann ich nicht wissen und da ich ein Mensch bin, bin ich nicht davor geschützt mich auch mal zu irren. :) Strafrecht ist meine Leidenschaft da kenn ich mich super aus. Gesetze gibt es so viele und es ändert sich einiges aber es gibt Dinge die ändern sich nie und das ist z.B.: Eigentum. ;) :p


Lg
 
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