welpe zu vergeben

Wenn ich einen Hund vermitteln will, reichen nun mal dürftige Angaben nicht.

Darfst dich also net wundern wenn hinterfragt wird. Übrigens daran merkt man auch, wie sehr den Leuten hier daran etwas liegt, das ein Hund einen guten Platz bekommt.

Kommen weitere dürftige Aussagen, finde ich Josephinchens Anmerkung dazu nur recht. Wäre ja nicht das erstemal das ein Goldie billig gekauft und teuer verkauft wird. Oft is es nicht mal ein reinrassiger Goldie. Is jetzt keine Anspielung auf dich.

Folgende Angaben sind hilfreich und wirken seriös:
Alter des Hundes,
Name
Rasse
Grösse (bei Mischlingen)
Abgabegrund
Foto
Angaben zum Wesen (beim älteren Hund]
Bei Rassenhunden Papiere Ja/Nein
Preis/Schutzvertrag/Schutzgebühr

Apropos seriös.. Wenn du meinst die bei Tierfreunde sind seriös.... *schmunzel*
035.gif
 
JETO schrieb:
Also ich wüßte wenn der Haus und Garten hat u. einen Goldie nehmen würde.

Wenn die Papiere echt sind und der Züchter seriös zahlt er auch einen angemessenen Preis.

Wenn nicht hast du Ärger am Hals, er ist nämlich Anwalt! :D

Kannst mir Pn schicken.

Also das Angebot steht noch. Er hätte dort einen Super Platz.
Da diese Leute aber unbedingt einen Hund von einem seriösen Züchter haben wollen müßen die Papiere und Angaben deinerseits überprüfbar sein und stimmen.
 
ich hab keine papiere.
ich weiß nicht mal was das ist.
ist das wichtig?
ich hab nur den vertrag und den impfpass.
 
Ja für diese Leute ist es wichtig, woher der Hund kommt und wie er aufgewachsen ist. Wenn man angeblich soviel Geld bezahlt.... :rolleyes:

E 970,-- ...bist aber übers Ohr gehaut worden. :p

Da ich mir sowas aber schon gedacht habe, hat sich das leider erledigt. :(
 
Paulchen28 schrieb:
Hi!

Da du so auf den Vertrag beharrst sämtliche Sachen, wie z.B.: man muss dem Züchter den Hund wieder geben oder der Hund muss auf Ausstellungen ausgestellt werde oder man darf den Hund nicht für die Zucht verwenden, all diese Dinge die in einem Vertrag geregelt sind kannst gleich wieder vergessen.

Begründung:

Denn wenn du dem Züchter Geld gegeben hast und dir der Züchter den Hund übergeben hat bist du rechtmäßiger Eigentümer und in dem Moment kannst solche Passagen im Vertrag auch gleich wieder vergessen, denn wenn du Eigentümer bist musst du dich an keine der drei Dinge die ich etwas weiter oben erwähnt habe halten, denn du bist Besitzer und Eigentümer und der Züchter hat mit der Übernahme des Geldes und der Übergabe des Hundes sämtliche Rechte verloren.

Solche Verträge dienen lediglich der Abschreckung, auch wenn du es mir nicht glaubst es ist leider so und auf der anderen Seite glücklicherweise.

Lg

Komisch, ich kenne einen Vorfall, da hat der Besitzer Prob bekommen weil er seinen Hund ins Tierheim gegeben hat und nicht zum Züchter zurück. Der Fall kam sogar vors Gericht. :eek:

lg Luzifer
 
jaki schrieb:
ich hab keine papiere.
ich weiß nicht mal was das ist.
ist das wichtig?
ich hab nur den vertrag und den impfpass.

Soll jetzt kein Angriff sein, aber ein seriöser Züchter verkauft nun mal Hunde mit Papieren. Ansonsten ist er kein Züchter sondern ein Vermehrer. :eek:

lg Luzifer
 
jaki schrieb:
ich hab keine papiere.
ich weiß nicht mal was das ist.
ist das wichtig?
ich hab nur den vertrag und den impfpass.

OK, dann isses meiner Meinung nach KEIN seriöser Züchter und dann wirst Du wohl in Deinem Kaufvertrag auch nicht so eine Klausel finden :(

Ich weiß leider niemanden, der zur Zeit einen Golden sucht, aber ich hoffe, dass sich bald ein geeigneter Goldenliebhaber für den Kleinen findet. Ich drücke fest die Daumen!

Sollte ich jemals (was hoffentlich NIE passieren wird) meinen Hund hergeben müsste, wäre mein erster Weg zum Züchter! Ich würde nachfragen, ob er jemanden wüsste, der meinen Hund übernehmen würde. Natürlich würde ich selber auch suchen (aber nur in Zusammenarbeit mit meinem Züchter). Der Züchter von meinem Hund ist nämlich sehr an seiner "Nachzucht" interessiert, mein Hund ist nun 4 1/2 Jahre alt und ich habe immer noch Kontakt zu meinem Züchter. Es wurde auch ein Bruder von meinem Hund über den Züchter nochmal vermittelt - und zwar an einen tollen Platz :)

Was ich nur nicht verstehe - hat dein Freund/Lebensgefährte nicht vorher schon gewusst, dass er einen Allergie hat? Gibts das wirklich, dass man davon jahrelang nix weiß und dann plötzlich innerhalb 1 Woche diese Allergie so massiv auftritt?? :confused:
 
luzifer schrieb:
... Der Fall kam sogar vors Gericht. :eek:

lg Luzifer

ja - aber wie ist er ausgegangen??

wenn ich in meinen verschütteten bürgerlichen-rechts-kenntnisse grabe, glaub ich, dass paulchen recht hat...

der hund ist vorm gesetz ja nur ein sachgegenstand u da ist das geschäft mit geld-waren-übergaben abgeschlossen...
 
Naja ... aber ich denke, wenn - bei welchem Ding auch immer - im Kaufvertrag steht, dass der Gegenstand, wenn er nicht mehr "erwünscht" ist, dem Verkäufer zurückgegeben werden muss, ist das dann nicht rechtlich bindend? Steht ja immerhin im Kaufvertrag!
 
BärBarotti schrieb:
ja - aber wie ist er ausgegangen??

wenn ich in meinen verschütteten bürgerlichen-rechts-kenntnisse grabe, glaub ich, dass paulchen recht hat...

der hund ist vorm gesetz ja nur ein sachgegenstand u da ist das geschäft mit geld-waren-übergaben abgeschlossen...

Der Hund wurde dem Züchter zurückgegeben und der ehemalige Besitzer musste eine hohe Geldstrafe bezahlen. Wegen Verstoß des von beiden unterschriebenen Vertrages. Ich glaub es waren ca. 500,- wenn ich mich richtig entsinne. :rolleyes:

lg Luzifer
 
luzifer schrieb:
Der Hund wurde dem Züchter zurückgegeben und der ehemalige Besitzer musste eine hohe Geldstrafe bezahlen. Wegen Verstoß des von beiden unterschriebenen Vertrages. Ich glaub es waren ca. 500,- wenn ich mich richtig entsinne. :rolleyes:

lg Luzifer


mächtig hohe strafe :p

wär jetzt interessant, da genauer nachzuforschen, wie das mit dem vertrag ist (wenn ich ein auto beim händler kauf, hat der auch kein rückforderungsrecht, wenn ich die karre nicht mehr will - u vorm gesetz ist d hund leider nicht mehr, also ein auto...)

aber das ist jetzt schon schwer OT :rolleyes:
 
BärBarotti schrieb:
mächtig hohe strafe :p

wär jetzt interessant, da genauer nachzuforschen, wie das mit dem vertrag ist (wenn ich ein auto beim händler kauf, hat der auch kein rückforderungsrecht, wenn ich die karre nicht mehr will - u vorm gesetz ist d hund leider nicht mehr, also ein auto...)

aber das ist jetzt schon schwer OT :rolleyes:

Ich find 500,- nicht wenig! Beim Auto, gibts auch keine Klausel im Vertrag die die Rückgabe regelt, bei den meisten seriösen Züchtern dagegen schon.
Ich wusste es auch nicht, bis ich diesen Fall erlebt hab. :rolleyes:

lg Luzifer
 
Also ich hab schwer den Verdacht das mit dem Hund Geld gemacht werden soll oder die Käuferin war ziemlich naiv. :rolleyes:

Armer Hund! :(
 
Zum Glück ist der Hund nocht jung, wenn er bald einen neuen Besitzer findet, wird er sich schneller an sein neues zu Hause gewöhnen als ein alter Hund.

lg Luzifer
 
Hallo Jaki!

Warum stellst du denn nicht wirklich fotos rein oder machst sonst ein paar angaben zu dem hund? Ist doch unabhängig davon, ob der hund papiere hat! :rolleyes: Und es würde dazu beitragen einen guten platz zu finden

LG, Maria
 
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