Vorkontrollen, Schutzverträge, Schutzgebühr

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Steht aber in den Schutzverträgen so drinnen - denn dein Sohn muss dein Ableben und die Übernahme des Hundes dem Verein melden - rein theoretisch - praktisch sowieso nicht durchführbar, weil dein Sohn nicht zwangsläufig wissen muss, woher du den Hund hast.

Also die Verträge sind das Papier nicht wert, auf dem sie draufstehen.

Nein, das steht nicht in jedem Vertrag so drinnen, ich kenne mehr als genug Verträge und hab zig daheim, das hab ich noch nie gelesen.
 
Steht aber in den Schutzverträgen so drinnen - denn dein Sohn muss dein Ableben und die Übernahme des Hundes dem Verein melden - rein theoretisch - praktisch sowieso nicht durchführbar, weil dein Sohn nicht zwangsläufig wissen muss, woher du den Hund hast.

Also die Verträge sind das Papier nicht wert, auf dem sie draufstehen.

Na ja offenbar doch , weil ja lt. Aussage von TTE seit Jahren regelmäßig prozessiert wird und das Urteil so gut wie immer zugunsten der Orga ausfällt !
 
Also, dass im Falle meines Ablebens, mein Sohn nochmal eine Schutzgebühr bezahlen müsste für unseren Hund - hab ich mein Lebtag noch nie gehört.

Dass ein Adoptant stirbt ist sehr selten!
ICH habe geschrieben wie es lt. Vertrag aussieht!
Und ICH habe geschrieben dass wir natürlich zum Wohle des Hundes entscheiden muss. Da wird man natürlich eine "andere Lösung" finden, womit ALLE zufrieden sind.
 
Und vor allem: Da regen sich viele darüber auf, wenn sich eine Orga (angeblich) nicht um ihre vermittelten Tiere kümmert. Das dient z.B. eben dazu, dass ein Hund aus einer Tötung NICHT in einem unseren Tierheime landet. (Das ist KEIN Vorwurf gegen unsere Tierheime, hier wird grossteils wirklich gute Arbeit geleistet!)
Kümmert man sich, z.B. mit einem Abgabvertrag um den Hund, dann ist es auch nicht richtig. Und ohne Vertrag sind rechtlich z.B. auch keine Nachkontrollen möglich.
Also ich komme da nicht mehr mit, was manche hier wirklich wollen.

Sobald das Tier in das Eigentum einer anderen Person übergeht, sind Nachkontrollen sowieso nicht mehr möglich, weil das Tier nicht mehr im Eigentum des Vereins ist - da kann eben im Vertrag stehen, was will, weil sich Eigentum und Nachkontrolle widerspricht.
 
Also, dass im Falle meines Ablebens, mein Sohn nochmal eine Schutzgebühr bezahlen müsste für unseren Hund - hab ich mein Lebtag noch nie gehört.

Eh nicht! Lass Dich da nicht in das Wirrwarr und Wortverdreherei reinziehen! ;)

Ich hab viele Seiten vorher eh auch schon geschreiben, dass ich schon einige selber im WTV umschreiben hab lassen und auch von vielen anderen noch nie eine 2. Gebühr gehört hab.
Sogar tte hat geschrieben, dass er in dem Fall um eine Spende bittet. Ob er sie bekommt ist eine Frage, die der Spender beantworten muss. Er sagt aber nicht, wenn er keine Spende bekommt, dass er den Vertrag dann nicht überschreibt. Also....
 
Na ja offenbar doch , weil ja lt. Aussage von TTE seit Jahren regelmäßig prozessiert wird und das Urteil so gut wie immer zugunsten der Orga ausfällt !

Ja dann soll er doch Gerichtsurteile posten - ich hab nur gelesen, dass er sich in 8 Fällen mit den Tierhaltern einigen konnte und einen Prozess verloren hat.
 
Na ja offenbar doch , weil ja lt. Aussage von TTE seit Jahren regelmäßig prozessiert wird und das Urteil so gut wie immer zugunsten der Orga ausfällt !

Ja so ist es.
Das einzige was hier nicht stimmt: Wir prozessieren nicht regelmässig. Im Normalfall kann man mit uns vollkommen vernünftig reden. Man findet immer eine Lösung Wozu den Stress einer Gerichtsverhandlung antun? Wenn jemand den Hund weitergibt, uns nichts sagt, wenn jemand durch einen "Unfall" Welpen produziert (Der Grossteil unserer Hunde wird kastriert vermittelt), die Welpen weiter verkauft, dann werden wir natürlich tätig.
 
Dass ein Adoptant stirbt ist sehr selten!
ICH habe geschrieben wie es lt. Vertrag aussieht!
Und ICH habe geschrieben dass wir natürlich zum Wohle des Hundes entscheiden muss. Da wird man natürlich eine "andere Lösung" finden, womit ALLE zufrieden sind.


Naja, dann schreibs auch so, ein Vertrag ist schon in Ordnung, wenn ich jetzt keine Angehörigen hab, oder die den Hund ins TH geben würden, dann ist es klar, dass der Verein eine Handhabe braucht, ansonsten das TH den Hund nicht raus gibt. Allerdings wenn er im Familienverband bleibt, dann fände ich es eine Frechheit, wenn man nochmal Geld verlangen würde.
 
Dass ein Adoptant stirbt ist sehr selten!
ICH habe geschrieben wie es lt. Vertrag aussieht!
Und ICH habe geschrieben dass wir natürlich zum Wohle des Hundes entscheiden muss. Da wird man natürlich eine "andere Lösung" finden, womit ALLE zufrieden sind.

Klar, tödliche Unfälle gibt es ja in unseren Breiten nicht - kann ja nicht sein, dass ein Adoptant tödlich verunglückt, einen Herzinfarkt erleidet, usw.

Sag mal, wieviele Tiere hast du eigentlich schon vermittelt, dass du den Überblick hast, wo welches Tier sein müsste?
 
Steht aber in den Schutzverträgen so drinnen - denn dein Sohn muss dein Ableben und die Übernahme des Hundes dem Verein melden - rein theoretisch - praktisch sowieso nicht durchführbar, weil dein Sohn nicht zwangsläufig wissen muss, woher du den Hund hast.

Also die Verträge sind das Papier nicht wert, auf dem sie draufstehen.

Bitte um ein Gerichtsurteil dazu. Danke
 
ja so ist es.
Das einzige was hier nicht stimmt: Wir prozessieren nicht regelmässig. Im normalfall kann man mit uns vollkommen vernünftig reden. Man findet immer eine lösung wozu den stress einer gerichtsverhandlung antun? Wenn jemand den hund weitergibt, uns nichts sagt, wenn jemand durch einen "unfall" welpen produziert (der grossteil unserer hunde wird kastriert vermittelt), die welpen weiter verkauft, dann werden wir natürlich tätig.


:d :d :d
 
Sobald das Tier in das Eigentum einer anderen Person übergeht, sind Nachkontrollen sowieso nicht mehr möglich, weil das Tier nicht mehr im Eigentum des Vereins ist - da kann eben im Vertrag stehen, was will, weil sich Eigentum und Nachkontrolle widerspricht.

Doch. Ist möglich. machen wir seit 8 Jahren.
Bitte um ein Gerichtsurteil, das deine Behauptungen untermauert. Danke
 
Eh nicht! Lass Dich da nicht in das Wirrwarr und Wortverdreherei reinziehen! ;)

Ich hab viele Seiten vorher eh auch schon geschreiben, dass ich schon einige selber im WTV umschreiben hab lassen und auch von vielen anderen noch nie eine 2. Gebühr gehört hab.
Sogar tte hat geschrieben, dass er in dem Fall um eine Spende bittet. Ob er sie bekommt ist eine Frage, die der Spender beantworten muss. Er sagt aber nicht, wenn er keine Spende bekommt, dass er den Vertrag dann nicht überschreibt. Also....
Ja passt jetzt eh, nur wenn man so vehement sagt, dass es so drinnen steht und man das so handhabt, dann finde ich es nicht ok.
 
ja, liebe Maja0405/AnnaRosa: schon wieder keine Ahnung, gell??

Was ist ein öffentlicher Verein? Gibt es nicht öffentliche, sogenannte "Geheimvereine"??? Nein, die gibt es nicht.;):D

Es sind alle Vereine GLEICH im Vereinsgesetz geregelt, ab 2 Mitgliedern aufwärts bis zum ARBÖ und ÖAMTC mit zig tausend Mitgliedern! Auch das sind nämlich Vereine!
Alle Vereine sind im ZVR eingetragen.

Es gibt auch noch Körperschaften des öffentlichen Rechtes, wie Kammern etc. Das ist aber eine andere Geschichte.

Daraus lernen wir: Vereine sind öffentlich, unterliegen dem Vereinsgesetz, werden alle gleich behandelt. Es gibt Vereine die Unternehmen betreiben, Tierheime betreiben etc. Auch das gibt es. Manche werden je nach Tätigkeit und Umfang steuerpflichtig, andere sind unter der Grenze und daher steuerbefreit. Es gibt auch Vereine, wenn man an diese spendet, kann man es von der Lohnsteuer absetzen, andere sind nicht begünstigt.

Alles klar???

Und stell dir vor, ich habe erst heute mit dem Vereinsreferat telefoniert ;)
 
Naja, dann schreibs auch so, ein Vertrag ist schon in Ordnung, wenn ich jetzt keine Angehörigen hab, oder die den Hund ins TH geben würden, dann ist es klar, dass der Verein eine Handhabe braucht, ansonsten das TH den Hund nicht raus gibt. Allerdings wenn er im Familienverband bleibt, dann fände ich es eine Frechheit, wenn man nochmal Geld verlangen würde.

So ist es. Du bist halt ein intelligenter Mensch, der sinnerfassend lesen und den Hintergrund von Klauseln erfassen kann.

Abgesehen davon gibt es Menschen mit Familie, die partout nicht wollen, dass die Familienmitglieder das Tier in die Hand bekommen. Auch das gibt es!
 
Naja, dann schreibs auch so, ein Vertrag ist schon in Ordnung, wenn ich jetzt keine Angehörigen hab, oder die den Hund ins TH geben würden, dann ist es klar, dass der Verein eine Handhabe braucht, ansonsten das TH den Hund nicht raus gibt. Allerdings wenn er im Familienverband bleibt, dann fände ich es eine Frechheit, wenn man nochmal Geld verlangen würde.

Wie oft denn noch: Man findet immer eine "individuelle Lösung". Kommt das nicht an?
Und ja, wir hatten leider auch so einen Fall. Natürlich hat der Lebenspartner den Hund ohne Schutzgebühr bekommen.
 
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